Rechtsprechung
| BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20 |
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Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 115 Abs. 3 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG; Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BayStVollzG
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt (Beeinträchtigung des Resozialisierungsanspruchs; Recht auf effektiven Rechtsschutz; unverhältnismäßige Beschränkung des Zugangs zu gerichtlichem Rechtsschutz durch Übergehen eines ... - openjur.de
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Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch unangemessene Behandlung des Rechtsschutzbegehrens eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere JVA - insb zu den Anforderungen an die Zulässigkeit ...
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Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 109 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch unangemessene Behandlung des Rechtsschutzbegehrens eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere JVA - insb zu den Anforderungen an die Zulässigkeit ... - Wolters Kluwer
Streit um eine Haftverlegung; Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unangemessene Behandlung des Rechtsschutzbegehrens eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere JVA; Unzumutbarkeit der Anforderungen an die Zulässigkeit eines ...
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Streit um eine Haftverlegung; Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unangemessene Behandlung des Rechtsschutzbegehrens eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere JVA; Unzumutbarkeit der Anforderungen an die Zulässigkeit eines ...
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Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch unangemessene Behandlung des Rechtsschutzbegehrens eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere JVA - insb zu den Anforderungen an die Zulässigkeit ...
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Verfahrensgang
- LG Augsburg, 14.12.2019 - 2 NöStVK 795/19
- BayObLG, 16.03.2020 - 203 StObWs 82/20
- BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (41)
- BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1857/14
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
Auszug aus BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
Aufgrund der offensichtlichen Abweichung auch der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. - zur Gefangenenverlegung sei keine wirksame gerichtliche Kontrolle im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG erfolgt und Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ; vgl. auch zum Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 39 m.w.N.).
Verlegungen, die nicht ihrerseits durch Resozialisierungsgründe bestimmt sind, bedürfen daher einer Rechtfertigung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 28 m.w.N.).
Der Umstand, dass ein Beschwerdeführer sich entschlossen hat, die durch die Verlegung geschaffenen Fakten hinzunehmen, rechtfertigt es nicht, ihm das Rechtsschutzbedürfnis abzusprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 39 f.).
Hierbei lassen die Ausführungen des Landgerichts eine Auseinandersetzung mit der Frage vermissen, ob sich die erste Verlegung - wie vom Beschwerdeführer vorgetragen - auch weiterhin auf dessen Resozialisierungschancen auswirkt, deshalb eine fortwirkende Beeinträchtigung vorliegt und bei einer gegen den Willen des Gefangenen erfolgten Verlegung ein Feststellungsinteresse grundsätzlich zu bejahen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 40).
Der Umstand, dass der Beschwerdeführer sich entschlossen hat, die durch die Verlegung geschaffenen Fakten hinzunehmen, und deshalb nur noch die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme begehrt, rechtfertigt es nicht, ihm das Rechtsschutzbedürfnis abzusprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 40).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
Ein anzuerkennendes Rechtsschutzinteresse besteht, solange ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ).Bei der Frage, ob ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Überprüfung einer Maßnahme besteht, ist auch zu berücksichtigen, ob und inwiefern Grundrechte berührt werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ).
Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ; vgl. auch zum Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 39 m.w.N.).Ein anzuerkennendes Rechtsschutzinteresse besteht, solange ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ).
Hierbei verkennt das Gericht, dass ein solch schwerwiegender Grundrechtseingriff nicht ausschließlich, sondern nur insbesondere bei Maßnahmen vorliegt, die schon das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 104, 220 ).
- BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der …
Auszug aus BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
Wird ein Strafgefangener gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt, greift dies in sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).Darüber hinaus kann eine Verlegung - nicht nur aus den genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ), berühren (BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).
Daher setzt es sich trotz ausdrücklichen Hinweises des Beschwerdeführers nicht damit auseinander, ob jedenfalls aufgrund der Auswirkungen der Verlegung auf seine Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ) wegen des Vorliegens eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffs ein Feststellungsinteresse besteht.
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05
Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine andere Justizvollzugsanstalt; …
Auszug aus BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
Wird ein Strafgefangener gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt, greift dies in sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).Darüber hinaus kann eine Verlegung - nicht nur aus den genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ), berühren (BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).
Daher setzt es sich trotz ausdrücklichen Hinweises des Beschwerdeführers nicht damit auseinander, ob jedenfalls aufgrund der Auswirkungen der Verlegung auf seine Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ) wegen des Vorliegens eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffs ein Feststellungsinteresse besteht.
- BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplan; Fortschreibung; …
Auszug aus BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
Der rechtsuchende Bürger muss erkennen können, welches Rechtsmittel für ihn in Betracht kommt und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 87, 48 ; 107, 395 ; 108, 341 ; BVerfGK 2, 213 ; 6, 72 ; 20, 177 ).Er darf nicht mit einem für ihn nicht übersehbaren "Annahmerisiko' und dessen Kostenfolgen belastet werden (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; BVerfGK 6, 72 ; 16, 362 ; 20, 177 ).
Nur wenn solche hinreichend gewichtigen Gründe vorliegen, kann die Erschwerung dem Rechtsschutzsuchenden zumutbar sein (BVerfGK 20, 177 ).
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Auszug aus BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
- BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10
Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen; …
Auszug aus BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
Darüber hinaus kann eine Verlegung - nicht nur aus den genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ), berühren (BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. nur BVerfGK 19, 306 ).
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
Der rechtsuchende Bürger muss erkennen können, welches Rechtsmittel für ihn in Betracht kommt und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 87, 48 ; 107, 395 ; 108, 341 ; BVerfGK 2, 213 ; 6, 72 ; 20, 177 ).Er darf nicht mit einem für ihn nicht übersehbaren "Annahmerisiko' und dessen Kostenfolgen belastet werden (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; BVerfGK 6, 72 ; 16, 362 ; 20, 177 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ; vgl. auch zum Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 39 m.w.N.).Ein anzuerkennendes Rechtsschutzinteresse besteht, solange ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ).
- BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Ermessen bei Revisionsannahme
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
- BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess
- BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
- BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
Rechtsschutz gegen den Richter II
- BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach …
- BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
Gewährung effektiven Rechtsschutzes in Verfahren vor den Zivilgerichten
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09
Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch); …
- BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
Erledigung der Hauptsache
- BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83
Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von …
- BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12
Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver …
- BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
- BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04
Grundrecht auf effektiven, lückenlosen Rechtsschutz (Anspruch auf wirksame und …
- BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79
Einlieferungsersuchen
- BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
- BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11
Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene; …
- BVerfG, 06.02.2020 - 2 BvR 1719/19
Zuteilung eines ehrenamtlichen Besuchers im Strafvollzug (grundrechtlicher …
- BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2298/09
- OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 126/21
Normenkontrolle - Beschränkungen von Beherbergungsbetrieben und …
insbesondere bei Grundrechtseingriffen an, die das Grundgesetz selbst unter den Richtervorbehalt gestellt hat (…BVerfG, Beschl. v. 05.12.2001 - 2 BvR 527/99 u.a., juris Rn. 36 mit Verweis auf Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2, 3 GG sowie Beschl. v. 04.01.2021 - 2 BvR 673/20, juris Rn. 37), oder bei Beeinträchtigungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (…BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, juris Rn. 28 …sowie Beschl. v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89, juris Rn. 25 f.). - OVG Bremen, 23.03.2022 - 1 D 349/20
Normenkontrolle 19. Coronaverordnung - Betriebsschließung; Coronaverordnung; …
An das Vorliegen schwerwiegender Grundrechtseingriffe stellt das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen und nimmt diese insbesondere bei Grundrechtseingriffen an, die das Grundgesetz selbst unter den Richtervorbehalt gestellt hat (…BVerfG, Beschl. v. 05.12.2001 - 2 BvR 527/99, juris Rn. 36 mit Verweis auf Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2, 3 GG sowie Beschl. v. 04.01.2021 - 2 BvR 673/20, juris Rn. 37), oder bei Beeinträchtigungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (…BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, juris Rn. 28 …sowie Beschl. v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89, juris Rn. 25 f.). - OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 104/20
Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² im April 2020 - 800 m²; Einzelhandel; …
An das Vorliegen schwerwiegender Grundrechtseingriffe stellt das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen und nimmt diese insbesondere bei Grundrechtseingriffen an, die das Grundgesetz selbst unter den Richtervorbehalt gestellt hat (…BVerfG, Beschl. v. 05.12.2001 - 2 BvR 527/99 u. a., juris Rn. 36 mit Verweis auf Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2, 3 GG sowie Beschl. v. 04.01.2021 - 2 BvR 673/20, juris Rn. 37), oder bei Beeinträchtigungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (…BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, juris Rn. 28 …sowie Beschl. v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89, juris Rn. 25 f.).
- OVG Thüringen, 14.12.2022 - 3 N 233/21
Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Möbelmärkten
Darüber hinaus kann je nach den Auswirkungen des erledigten Hoheitsakts auf die Grundrechte des Betroffenen aber auch im Hinblick auf sonstige Grundrechte ein Feststellungsinteresse bestehen (vgl. allgemein BVerfG, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 BvR 673/20 - juris Rn. 37). - OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 C 31/22
Nachträgliche Normenkontrolle; 2G-Plus-Regelung während der Corona-Pandemie für …
Das Bundesverfassungsgericht sieht diese Anforderungen insbesondere bei Grundrechtseingriffen als erfüllt an, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat,[vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.12.2001 - 2 BvR 527/99, BVerfGE 104, 220 (unter Verweis auf Art. 13 Abs. 2 GG und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG); sowie den Beschluss vom 4.1.2021 - 2 BvR 673/20 -, juris][vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.12.2001 - 2 BvR 527/99, BVerfGE 104, 220 (unter Verweis auf Art. 13 Abs. 2 GG und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG); sowie den Beschluss vom 4.1.2021 - 2 BvR 673/20 -, juris] oder bei Beeinträchtigungen besonders sensibler Rechtsgüter, etwa des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG[vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77][vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77] oder der Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220 (zur Abschiebungshaft)][vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220 (zur Abschiebungshaft)] Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung[vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2017 - 7 B 1/16 -, juris; zustimmend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 2.12.2021 - 11 LB 231/20 -, juris][vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2017 - 7 B 1/16 -, juris; zustimmend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 2.12.2021 - 11 LB 231/20 -, juris] für Anfechtungsklagen (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses nicht auf die vorgenannten Fälle gewichtiger Grundrechtseingriffe beschränkt, sondern sogar der Auffassung ist, die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlange, dass der Betroffene jeden Eingriff in eine Rechtsposition in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen könne, wenn sich die kurzfristige Erledigung aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergebe, ist das auf das Normenkontrollverfahren nicht übertragbar. - VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 348/20
Corona-Krise; Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Alltagssituationen; …
Rn. 68 An das Vorliegen tiefgreifender bzw. schwerwiegender Grundrechtseingriffe stellt das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen und nimmt diese insbesondere bei Grundrechtseingriffen an, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220-238, juris Rn. 36 mit Verweis auf Art. 13 Abs. 2 GG und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG; Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 BvR 673/20 -, juris Rn. 37), oder bei Beeinträchtigungen besonders sensibler Rechtsgüter, etwa des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77-94, juris Rn. 28) oder der Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220-238, juris Rn. 36 zur Abschiebungshaft; vgl. zum Ganzen OVG Bremen…, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 -, juris Rn. 28). - OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
Normenkontrollantrag gegen die Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der …
Darüber hinaus kann je nach den Auswirkungen des erledigten Hoheitsakts auf die Grundrechte des Betroffenen aber auch im Hinblick auf sonstige Grundrechte ein Feststellungsinteresse bestehen (vgl. allgemein BVerfG, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 BvR 673/20 - juris Rn. 37). - OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20
Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche …
Aber auch im Hinblick auf sonstige Grundrechte kann ein Feststellungsinteresse aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen des erledigten Hoheitsaktes bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 BvR 673/20 - juris Rn. 37). - OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der …
Aber auch im Hinblick auf sonstige Grundrechte kann ein Feststellungsinteresse aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen des erledigten Hoheitsaktes bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 BvR 673/20 - juris Rn. 37). - VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20
Corona-Krise; Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² für Warenhäuser; Hamburg
Im Hinblick auf sonstige Grundrechte kann ein Feststellungsinteresse aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen des erledigten Hoheitsaktes bestehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.1.2021, 2 BvR 673/20, juris Rn. 37). - OVG Thüringen, 21.08.2023 - 3 N 447/20
Coronapandemie; Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zum Tragen einer …
- KG, 30.05.2022 - 5 Ws 72/22
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines ehemaligen in einer Entziehungsanstalt …
- VG Mainz, 12.05.2022 - 1 K 177/21
Corona-Krise; Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen …
- KG, 14.06.2022 - 5 Ws 93/22
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines ehemaligen in einer Entziehungsanstalt …
- BayObLG, 29.01.2025 - 204 StObWs 605/24
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- VG Schwerin, 17.09.2021 - 7 A 3538/17
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- BayObLG, 23.12.2024 - 204 StObWs 446/24
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- VG Weimar, 25.10.2023 - 8 K 480/21
Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Maskentragepflicht in der Schule während der …
- BayObLG, 01.10.2025 - 204 StObWs 355/25
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