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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,962
BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20 (https://dejure.org/2021,962)
BVerfG, Entscheidung vom 04.01.2021 - 2 BvR 673/20 (https://dejure.org/2021,962)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Januar 2021 - 2 BvR 673/20 (https://dejure.org/2021,962)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 115 Abs. 3 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG; Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BayStVollzG
    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt (Beeinträchtigung des Resozialisierungsanspruchs; Recht auf effektiven Rechtsschutz; unverhältnismäßige Beschränkung des Zugangs zu gerichtlichem Rechtsschutz durch Übergehen eines ...

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch unangemessene Behandlung des Rechtsschutzbegehrens eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere JVA - insb zu den Anforderungen an die Zulässigkeit ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 109 StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch unangemessene Behandlung des Rechtsschutzbegehrens eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere JVA - insb zu den Anforderungen an die Zulässigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Streit um eine Haftverlegung; Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unangemessene Behandlung des Rechtsschutzbegehrens eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere JVA; Unzumutbarkeit der Anforderungen an die Zulässigkeit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um eine Haftverlegung; Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unangemessene Behandlung des Rechtsschutzbegehrens eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere JVA; Unzumutbarkeit der Anforderungen an die Zulässigkeit eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch unangemessene Behandlung des Rechtsschutzbegehrens eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere JVA - insb zu den Anforderungen an die Zulässigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1857/14

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
    Aufgrund der offensichtlichen Abweichung auch der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. - zur Gefangenenverlegung sei keine wirksame gerichtliche Kontrolle im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG erfolgt und Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.

    So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ; vgl. auch zum Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 39 m.w.N.).

    Verlegungen, die nicht ihrerseits durch Resozialisierungsgründe bestimmt sind, bedürfen daher einer Rechtfertigung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 28 m.w.N.).

    Der Umstand, dass ein Beschwerdeführer sich entschlossen hat, die durch die Verlegung geschaffenen Fakten hinzunehmen, rechtfertigt es nicht, ihm das Rechtsschutzbedürfnis abzusprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 39 f.).

    Hierbei lassen die Ausführungen des Landgerichts eine Auseinandersetzung mit der Frage vermissen, ob sich die erste Verlegung - wie vom Beschwerdeführer vorgetragen - auch weiterhin auf dessen Resozialisierungschancen auswirkt, deshalb eine fortwirkende Beeinträchtigung vorliegt und bei einer gegen den Willen des Gefangenen erfolgten Verlegung ein Feststellungsinteresse grundsätzlich zu bejahen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 40).

    Der Umstand, dass der Beschwerdeführer sich entschlossen hat, die durch die Verlegung geschaffenen Fakten hinzunehmen, und deshalb nur noch die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme begehrt, rechtfertigt es nicht, ihm das Rechtsschutzbedürfnis abzusprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 40).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
    Ein anzuerkennendes Rechtsschutzinteresse besteht, solange ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ).

    Bei der Frage, ob ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Überprüfung einer Maßnahme besteht, ist auch zu berücksichtigen, ob und inwiefern Grundrechte berührt werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
    So ist ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtslage unter anderem bei einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff anzunehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 4, 287 ; 7, 87 ; 20, 207 ; vgl. auch zum Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14 u.a. -, Rn. 39 m.w.N.).

    Ein anzuerkennendes Rechtsschutzinteresse besteht, solange ein gerichtliches Verfahren dazu dienen kann, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ).

    Hierbei verkennt das Gericht, dass ein solch schwerwiegender Grundrechtseingriff nicht ausschließlich, sondern nur insbesondere bei Maßnahmen vorliegt, die schon das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 104, 220 ).

  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 126/21

    Normenkontrolle - Beschränkungen von Beherbergungsbetrieben und …

    insbesondere bei Grundrechtseingriffen an, die das Grundgesetz selbst unter den Richtervorbehalt gestellt hat (…BVerfG, Beschl. v. 05.12.2001 - 2 BvR 527/99 u.a., juris Rn. 36 mit Verweis auf Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2, 3 GG sowie Beschl. v. 04.01.2021 - 2 BvR 673/20, juris Rn. 37), oder bei Beeinträchtigungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (…BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, juris Rn. 28 …sowie Beschl. v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89, juris Rn. 25 f.).
  • OVG Bremen, 23.03.2022 - 1 D 349/20

    Normenkontrolle 19. Coronaverordnung - Betriebsschließung; Coronaverordnung; …

    An das Vorliegen schwerwiegender Grundrechtseingriffe stellt das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen und nimmt diese insbesondere bei Grundrechtseingriffen an, die das Grundgesetz selbst unter den Richtervorbehalt gestellt hat (…BVerfG, Beschl. v. 05.12.2001 - 2 BvR 527/99, juris Rn. 36 mit Verweis auf Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2, 3 GG sowie Beschl. v. 04.01.2021 - 2 BvR 673/20, juris Rn. 37), oder bei Beeinträchtigungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (…BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, juris Rn. 28 …sowie Beschl. v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89, juris Rn. 25 f.).
  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 104/20

    Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² im April 2020 - 800 m²; Einzelhandel; …

    An das Vorliegen schwerwiegender Grundrechtseingriffe stellt das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen und nimmt diese insbesondere bei Grundrechtseingriffen an, die das Grundgesetz selbst unter den Richtervorbehalt gestellt hat (…BVerfG, Beschl. v. 05.12.2001 - 2 BvR 527/99 u. a., juris Rn. 36 mit Verweis auf Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2, 3 GG sowie Beschl. v. 04.01.2021 - 2 BvR 673/20, juris Rn. 37), oder bei Beeinträchtigungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (…BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, juris Rn. 28 …sowie Beschl. v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89, juris Rn. 25 f.).
  • OVG Thüringen, 14.12.2022 - 3 N 233/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Möbelmärkten

    Darüber hinaus kann je nach den Auswirkungen des erledigten Hoheitsakts auf die Grundrechte des Betroffenen aber auch im Hinblick auf sonstige Grundrechte ein Feststellungsinteresse bestehen (vgl. allgemein BVerfG, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 BvR 673/20 - juris Rn. 37).
  • OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 C 31/22

    Nachträgliche Normenkontrolle; 2G-Plus-Regelung während der Corona-Pandemie für …

    Das Bundesverfassungsgericht sieht diese Anforderungen insbesondere bei Grundrechtseingriffen als erfüllt an, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat,[vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.12.2001 - 2 BvR 527/99, BVerfGE 104, 220 (unter Verweis auf Art. 13 Abs. 2 GG und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG); sowie den Beschluss vom 4.1.2021 - 2 BvR 673/20 -, juris][vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.12.2001 - 2 BvR 527/99, BVerfGE 104, 220 (unter Verweis auf Art. 13 Abs. 2 GG und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG); sowie den Beschluss vom 4.1.2021 - 2 BvR 673/20 -, juris] oder bei Beeinträchtigungen besonders sensibler Rechtsgüter, etwa des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG[vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77][vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77] oder der Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220 (zur Abschiebungshaft)][vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220 (zur Abschiebungshaft)] Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung[vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2017 - 7 B 1/16 -, juris; zustimmend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 2.12.2021 - 11 LB 231/20 -, juris][vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2017 - 7 B 1/16 -, juris; zustimmend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 2.12.2021 - 11 LB 231/20 -, juris] für Anfechtungsklagen (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses nicht auf die vorgenannten Fälle gewichtiger Grundrechtseingriffe beschränkt, sondern sogar der Auffassung ist, die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlange, dass der Betroffene jeden Eingriff in eine Rechtsposition in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen könne, wenn sich die kurzfristige Erledigung aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergebe, ist das auf das Normenkontrollverfahren nicht übertragbar.
  • VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 348/20

    Corona-Krise; Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Alltagssituationen; …

    Rn. 68 An das Vorliegen tiefgreifender bzw. schwerwiegender Grundrechtseingriffe stellt das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen und nimmt diese insbesondere bei Grundrechtseingriffen an, die das Grundgesetz selbst unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220-238, juris Rn. 36 mit Verweis auf Art. 13 Abs. 2 GG und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG; Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 BvR 673/20 -, juris Rn. 37), oder bei Beeinträchtigungen besonders sensibler Rechtsgüter, etwa des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77-94, juris Rn. 28) oder der Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220-238, juris Rn. 36 zur Abschiebungshaft; vgl. zum Ganzen OVG Bremen…, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 -, juris Rn. 28).
  • OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21

    Normenkontrollantrag gegen die Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der …

    Darüber hinaus kann je nach den Auswirkungen des erledigten Hoheitsakts auf die Grundrechte des Betroffenen aber auch im Hinblick auf sonstige Grundrechte ein Feststellungsinteresse bestehen (vgl. allgemein BVerfG, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 BvR 673/20 - juris Rn. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20

    Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche …

    Aber auch im Hinblick auf sonstige Grundrechte kann ein Feststellungsinteresse aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen des erledigten Hoheitsaktes bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 BvR 673/20 - juris Rn. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20

    Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der …

    Aber auch im Hinblick auf sonstige Grundrechte kann ein Feststellungsinteresse aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen des erledigten Hoheitsaktes bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Januar 2021 - 2 BvR 673/20 - juris Rn. 37).
  • VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20

    Corona-Krise; Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² für Warenhäuser; Hamburg

    Im Hinblick auf sonstige Grundrechte kann ein Feststellungsinteresse aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen des erledigten Hoheitsaktes bestehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.1.2021, 2 BvR 673/20, juris Rn. 37).
  • OVG Thüringen, 21.08.2023 - 3 N 447/20

    Coronapandemie; Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zum Tragen einer …

  • KG, 30.05.2022 - 5 Ws 72/22

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines ehemaligen in einer Entziehungsanstalt …

  • VG Mainz, 12.05.2022 - 1 K 177/21

    Corona-Krise; Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen …

  • KG, 14.06.2022 - 5 Ws 93/22

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines ehemaligen in einer Entziehungsanstalt …

  • BayObLG, 29.01.2025 - 204 StObWs 605/24

    Strafvollstreckungskammer, Antragsgegner, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, …

  • VGH Bayern, 24.01.2024 - 8 ZB 22.2082

    Antrag einer Umweltvereinigung auf Zulassung der Berufung, Schifffahrtsrechtliche …

  • VG Schwerin, 17.09.2021 - 7 A 3538/17

    Erfolgreiche Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Betretungs- und …

  • BayObLG, 23.12.2024 - 204 StObWs 446/24

    Dienstaufsichtsbeschwerde, Strafvollstreckungskammer, Vollzug der …

  • VG Weimar, 25.10.2023 - 8 K 480/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Maskentragepflicht in der Schule während der …

  • BayObLG, 01.10.2025 - 204 StObWs 355/25

    Begründung der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdeverfahren, Beschlüsse, …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2022 - L 7 AS 1275/22

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Keine …

  • BayObLG, 30.09.2024 - 204 StObWs 405/24

    Vollzug der Sicherungsverwahrung - Bilddateien sind keine Gegenstände iSd …

  • OLG Hamm, 17.05.2024 - 1 Vollz 67/24

    Geltung des Grundsatzes der von Amts wegen zu erforschenden "materiellen …

  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StObWs 172/23

    Strafvollzug - Widerruf von Lockerungen - Sicherheit und Ordnung

  • BayObLG, 06.11.2024 - 203 StObWs 462/24

    Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Antrag auf …

  • BayObLG, 05.03.2025 - 204 StObWs 32/25

    Nahrungsergänzungsmittel, Rechtsbeschwerdeverfahren, Strafvollstreckungskammer, …

  • LG Arnsberg, 11.06.2024 - 2 StVK 222/22
  • KG, 25.01.2023 - 5 Ws 50/22

    Anspruch einer im Maßregelvollzug untergebrachten Person auf Einsicht in die …

  • KG, 07.02.2022 - 5 Ws 286/21

    Versagung der gemeinschaftlichen Teilnahme an einer Fernsehübertragung im …

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