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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.07.2024 - 2 BvR 829/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,18033
BVerfG, 19.07.2024 - 2 BvR 829/24 (https://dejure.org/2024,18033)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2024 - 2 BvR 829/24 (https://dejure.org/2024,18033)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2024 - 2 BvR 829/24 (https://dejure.org/2024,18033)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 140 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 StPO
    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe (Recht auf ein faires Verfahren; Verurteilung ohne Mitwirkung eines Verteidigers; notwendige Verteidigung wegen Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Wahrung ...

  • Burhoff online

    Eilantrag, Verfassungsbeschwerde, Verhandlung ohne den Angeklagten, Berufungsverfahren

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe - mögliche Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verurteilung in Abwesenheit des Verteidigers trotz notwendiger Verteidigung - Folgenabwägung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 140 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe - mögliche Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verurteilung in Abwesenheit des Verteidigers trotz notwendiger Verteidigung - Folgenabwägung

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    Erfolgreicher Eilantrag gegen Berufungsurteil

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    Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe; Verstoß gegen die Bestimmungen der Strafprozessordnung zur notwendigen Verteidigung als eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren

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    Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe - mögliche Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verurteilung in Abwesenheit des Verteidigers trotz notwendiger Verteidigung - Folgenabwägung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Anwalt? Brauchen wir nicht…

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verurteilung ohne Mitwirkung eines Verteidigers in der Berufungshauptverhandlung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Freiheitsstrafe ohne Verteidigung: BVerfG stoppt Strafvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 2604
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21

    Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes …

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2024 - 2 BvR 829/24
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 143, 65 ; 157, 332 ; stRspr).

    Für die einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 111, 147 ; 157, 332 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 143, 65 ; 157, 332 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2024 - 2 BvR 829/24
    aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    Als unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet es dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2024 - 2 BvR 829/24
    aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    Als unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet es dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ).

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen CETA

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2024 - 2 BvR 829/24
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 143, 65 ; 157, 332 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 143, 65 ; 157, 332 ; stRspr).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2024 - 2 BvR 829/24
    Für die einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 111, 147 ; 157, 332 ; stRspr).

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 158, 210 ).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Pflichtverteidiger bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2024 - 2 BvR 829/24
    aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    Der Verstoß gegen die Bestimmungen der Strafprozessordnung zur notwendigen Verteidigung stellt eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren dar, da diese Normen das Gebot fairer Verfahrensführung konkretisieren (vgl. BVerfGE 46, 202 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2024 - 2 BvR 829/24
    aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2024 - 2 BvR 829/24
    aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2024 - 2 BvR 829/24
    Für die einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 111, 147 ; 157, 332 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2024 - 2 BvR 829/24
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 143, 65 ; 157, 332 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20

    Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht

  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …

  • VG München, 30.10.2025 - M 16 S 25.5255

    Widerruf der öffentlichen Bestellung und allgemeinen Beeidigung als …

    Ist ihr Einsatz erforderlich, so ist ihr Tätigwerden unabdingbar dafür, dass das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. zu den Grundlagen dieses Rechts BVerfG, B.v. 19.7.2024 - 2 BvR 829/24 - juris Rn. 16;… BVerfG, B.v. 26.5.1981 - 2 BvR 215/81 - juris Rn. 64 m.w.N.), der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und damit letztlich das Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG) verwirklicht werden kann.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.03.2025 - 2 BvR 829/24   

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BVerfG, 27.03.2025 - 2 BvR 829/24 (https://dejure.org/2025,9341)
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  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 140 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 329 StPO; § 56 StGB
    Strafrechtliche Verurteilung in der Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten und des Verteidigers (Recht auf ein faires Verfahren und auf effektive Verteidigung; Straferwartung und notwendige Verteidigung; Unterbleiben einer Pflichtverteidigerbestellung ...

  • Burhoff online

    Schwere der Tat, Straferwartung, Pflichtverteidiger im Berufungsverfahren, Verhandlung ohne notwendigen Verteidiger

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die strafrechtliche Verurteilung des Beschwerdeführers in seiner Abwesenheit sowie in Abwesenheit seines Verteidigers in der Berufungshauptverhandlung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers - Verletzung des Anspruchs auf effektive Verteidigung, auf ein faires Verfahren sowie auf effektiven Rechtsschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 140 Abs 2 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers - Verletzung des Anspruchs auf effektive Verteidigung, auf ein faires Verfahren sowie auf effektiven Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers; Verletzung des Anspruchs auf effektive Verteidigung auf ein faires Verfahren sowie auf effektiven Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers; Verletzung des Anspruchs auf effektive Verteidigung auf ein faires Verfahren sowie auf effektiven Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers - Verletzung des Anspruchs auf effektive Verteidigung, auf ein faires Verfahren sowie auf effektiven Rechtsschutz

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Abwesenheitsverurteilung ohne Verteidiger

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidiger in der Berufungshauptverhandlung

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG rügt Frankfurter Justiz wegen Abwesenheitsurteils: Landgericht entfernte sich vom "schuldangemessenen Strafen"

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 2232
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (65)

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2025 - 2 BvR 829/24
    Rn. 45 aa) (1) Das Strafrecht beruht auf dem Schuldgrundsatz, welcher in der Garantie der Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen sowie im Rechtsstaatsprinzip verankert ist und den gesamten Bereich staatlichen Strafens beherrscht (vgl. BVerfGE 140, 317 m.w.N.).

    Die Verurteilung zu einer Strafe ohne Feststellung der individuellen Vorwerfbarkeit wäre deshalb mit der Garantie der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (vgl. BVerfGE 133, 168 ; 140, 317 m.w.N.).

    Dessen Aufgabe ist es, das Prinzip zu sichern, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf, und entsprechende verfahrensrechtliche Vorkehrungen bereitzustellen (vgl. BVerfGE 140, 317 m.w.N.).

    Rn. 46 Ziel und Aufgabe des Strafverfahrens ist es, die dem Täter und der Tat angemessene Strafe auszusprechen (vgl. BVerfGE 140, 317 ).

    Grundsätzlich muss das zur Verurteilung berufene Gericht in öffentlicher Hauptverhandlung in Anwesenheit des Angeklagten einen Einblick in seine Persönlichkeit, seine Beweggründe, seine Sicht der Tat, des Opfers und der Tatumstände erhalten (vgl. BVerfGE 140, 317 ).

  • BayObLG, 20.03.2024 - 204 StRR 77/24

    Keine Anwendbarkeit des § 340 StPO bei Berufung der Staatsanwaltschaft und des …

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2025 - 2 BvR 829/24
    Rn. 50 (4) Ob die Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt werden kann, bestimmt sich in erster Linie nach der gerichtlichen Aufklärungspflicht gemäß § 244 Abs. 2 StPO (…vgl. BTDrucks 18/3562, S. 73; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 5. Oktober 1982 - 2 Ss 99/82 -, StV 1982, S. 558;… Beschluss vom 21. Oktober 2016 - 1 Rev 57/16 -, juris, Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 20. März 2024 - 204 StRR 77/24 -, juris, Rn. 33;… Quentin, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2. Aufl. 2024, § 329 Rn. 76, 80;… Paul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Aufl. 2023, § 329 Rn. 11b).

    Dies kommt regelmäßig in Betracht, wenn erstmals eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe verhängt werden soll (…vgl. BTDrucks 18/3562, S. 73; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 5. Oktober 1982 - 2 Ss 99/82 -, StV 1982, S. 558; BayObLG, Beschluss vom 20. März 2024 - 204 StRR 77/24 -, juris, Rn. 33 f. m.w.N.;… Paul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Aufl. 2023, § 329 Rn. 11b).

    Auch wenn durch die Berufung eine andere Strafart oder eine deutlich höhere Strafe als in der ersten Instanz verhängt werden soll, wird die Anwesenheit des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung in der Regel erforderlich sein, um eine schuldangemessene Strafe auf Grundlage des persönlichen Eindrucks vom Angeklagten verhängen zu können (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. März 2024 - 204 StRR 77/24 -, juris, Rn. 35 f.;… Quentin, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2. Aufl. 2024, § 329 Rn. 80 m.w.N.).

    Nur, falls von dem Erscheinen des Angeklagten eine weitere, dem Verfahren dienende Sachaufklärung nicht erwartet werden kann, ist das Gericht verpflichtet, ohne ihn zu verhandeln, da die mit der Erzwingung der Anwesenheit des Angeklagten in der Regel verbundene Verfahrensaussetzung dem Zweck der auf Verfahrensbeschleunigung ausgerichteten Vorschrift zuwiderlaufen würde (…vgl. BTDrucks 18/3562, S. 73; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 10. März 1987 - 3 Ws 66/87 -, NStZ 1987, S. 377; BayObLG, Beschluss vom 20. März 2024 - 204 StRR 77/24 -, juris, Rn. 30).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2025 - 2 BvR 829/24
    Rn. 34 aa) (1) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    Als unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet es dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ).

    Das Recht auf ein faires Verfahren umfasst auch das Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem gewählten Anwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BVerfGE 34, 293 ; 38, 105 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege hervorgehoben, ohne die Gerechtigkeit nicht durchgesetzt werden kann (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 38, 105 ; 38, 312 ; 39, 156 ; 41, 246 ).

  • BVerfG, 24.08.2025 - 2 BvR 64/25

    Audiovisuelle Vernehmung eines sich im Ausland aufhaltenden Entlastungszeugen …

    Rn. 65 a) aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG; es gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 57, 250 ; 88, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ; 130, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).

    Als unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet es dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).

    An ihm ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ; 122, 248 ; 130, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 34).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 35).

    Deshalb kann das Recht auf ein faires Verfahren dadurch verletzt werden, dass das Tatgericht den Schutzgehalt einer verletzten Verfahrensnorm verkennt oder die verfassungsrechtlichen Grenzen des ihm bei der Auslegung und Anwendung von Verfahrensrecht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfGK 12, 33 ; 17, 319 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2023 - 2 BvR 2103/20 -, Rn. 43; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24 -, Rn. 35).

  • BGH, 27.08.2026 - IV ZB 28/24

    Automatisierte Kostenanforderung bedarf keiner Unterschrift!

    Zum Verfahrensobjekt wird der Schuldner, wenn ihm die Möglichkeit verweigert wird, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (BVerfG NJW 2025, 2232 Rn. 34;… BVerfGE 133, 168 Rn. 58; jeweils zum Strafverfahren).
  • OLG Saarbrücken, 03.09.2025 - 3 W 1/25

    Vollständigkeit der Aktenführung im Zivilprozess: Unvollständige Digitalisierung …

    Das erstinstanzliche Verfahren ebenso wie die angefochtene Entscheidung verletzen den Beschwerdeführer wie auch die übrigen Verfahrensbeteiligten insoweit in ihrem allgemeinen Anspruch auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG; vgl. dazu zuletzt BVerfG, Beschluss vom 27. März 2025 - 2 BvR 829/24, Rn. 33 ff., juris), insbesondere in ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (vgl. dazu BVerfGE 107, 395, 406 f.; BVerfG…, Beschluss vom 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06, Rn. 21 ff., juris; BGH…, Beschluss vom 9. April 2025 - XII ZB 163/24, Rn. 6, juris) und dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. dazu BVerfGE 9, 89, 95; 63, 332, 337; 67, 208, 211; 138, 64, 83).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvR 829/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,772
BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvR 829/24 (https://dejure.org/2025,772)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2025 - 2 BvR 829/24 (https://dejure.org/2025,772)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2025 - 2 BvR 829/24 (https://dejure.org/2025,772)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; BVerfGG § 32 Abs. 6 S. 2
    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; BVerfGG § 32 Abs. 6 S. 2
    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung; Aussetzung des Vollzugs einer Haftstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.12.2022 - 2 BvR 900/22

    Einstweilige Anordnung im Verfahren wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - …

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvR 829/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2; Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96

    Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Bayerischen …

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvR 829/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 26.09.2019 - 2 BvR 1845/18

    Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Untersagung der …

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvR 829/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 22.02.2022 - 2 BvR 1514/21

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Eilantrag zur Verfahrenssicherung in …

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvR 829/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Einstweilige Anordnung gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber …

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvR 829/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 665/62

    Keine Wiederholung einer einstweiligen Anordnung nach Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvR 829/24
    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50 ; 89, 113 ; 97, 102 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2019 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2022 - 2 BvR 1514/21 -, Rn. 2;… Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2022 - 2 BvR 900/22 -, Rn. 2).
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