Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 06.07.1982 | BVerfG, 06.10.1994

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,146
BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81 (https://dejure.org/1982,146)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.1982 - 2 BvR 856/81 (https://dejure.org/1982,146)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1982 - 2 BvR 856/81 (https://dejure.org/1982,146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Europäisches Auslieferungsübereinkommen - Verbürgung der Gegenseitigkeit - Ausländisches Strafurteil - Zulässigkeitsvoraussetzungen der Auslieferung - Verstoß gegen Völkerrecht

  • hjil.de PDF, S. 42 (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entwicklungslinien in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu völkerrechtlichen Fragen (Helmut Steinberger; ZaöRV 1988, 1)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 59, 280
  • NJW 1982, 1214
  • StV 1982, 201
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81
    a) Für die Beurteilung der Dauer der Auslieferungshaft und ihrer Vollstreckung kann es, ebenso wie bei der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 20, 45 (49 f.); 36, 264 (269 ff.)), nicht allein auf das Gewicht des Tatvorwurfs ankommen.

    Dieser Umstand darf indes nicht zu Lasten des Beschwerdeführers gehen (vgl. BVerfGE 36, 264 (271 ff.)).

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81
    a) Für die Beurteilung der Dauer der Auslieferungshaft und ihrer Vollstreckung kann es, ebenso wie bei der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 20, 45 (49 f.); 36, 264 (269 ff.)), nicht allein auf das Gewicht des Tatvorwurfs ankommen.
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81
    a) Die Anordnung der Auslieferungshaft, die ebenso wie die Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit darstellt, der nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf und von überwiegenden Belangen des Gemeinwohls zwingend geboten sein muß (vgl. BVerfGE 53, 152 (158)), findet ihre erforderliche gesetzliche Grundlage in der Vorschrift des § 10 Abs. 1 DAG.
  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen …

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81
    Der Bundesgerichtshof entschied am 11. März 1981, daß das Europäische Auslieferungsübereinkommen in Verbindung mit dem deutschen Zustimmungsgesetz für seinen Geltungsbereich § 4 Nr. 1 DAG ausgeschlossen habe (NJW 1981, S. 1166 ).
  • BGH, 07.02.1980 - 4 ARs 14/79

    Anwendbarkeit des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus …

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81
    Am 7. Februar 1980 entschied der Bundesgerichtshof die Vorlagefrage dahin, daß sich im Auslieferungsverkehr zwischen Deutschland und Italien der Begriff der politischen Straftat allein nach Art. 3 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens (EuAlÜbk) in Verbindung mit § 3 DAG bestimme (NJW 1980, S. 1237).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Italienisches Abwesenheitsverfahren

    Hierzu kann zumal Anlaß bestehen, wenn ein ausländisches Strafurteil, zu dessen Vollstreckung ausgeliefert werden soll, in Abwesenheit des Verfolgten ergangen ist (vgl. BVerfGE 59, 280 [282 ff.]).

    Rn. 23 Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard (vgl. BVerfGE 59, 280 [283 ff.]), der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet.

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …

    (1) In ständiger Rechtsprechung geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass bei der Auslieferung zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen die unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze (vgl. BVerfGE 59, 280 ; BVerfGK 3, 27 ; 3, 314 ; 6, 13 ; 6, 334 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 1986 - 2 BvR 1255/86 -, NJW 1987, S. 830 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -, NJW 1991, S. 1411 ) beziehungsweise der unverzichtbare Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (BVerfGE 63, 332 ) zu beachten sind.

    Gleichwohl darf die deutsche Hoheitsgewalt die Hand nicht zu Verletzungen der Menschenwürde durch andere Staaten reichen (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 60, 348 ; 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Anlass zur Prüfung, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem vom Grundgesetz geforderten Mindeststandard an Grundrechtsschutz vereinbar sind, kann insbesondere bestehen, wenn ein ausländisches Strafurteil, zu dessen Vollstreckung ausgeliefert werden soll, in Abwesenheit des Verfolgten ergangen ist (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 ; BVerfGK 3, 27 ; 6, 13 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -, NJW 1991, S. 1411 ).

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …

    Dabei hängt die Reichweite der gerichtlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung im Einzelnen davon ab, inwieweit die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu - weiterer - Aufklärung Anlass geben (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 2016 - 2 BvR 2191/13 -, Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,378
BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81 (https://dejure.org/1982,378)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.1982 - 2 BvR 856/81 (https://dejure.org/1982,378)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 1982 - 2 BvR 856/81 (https://dejure.org/1982,378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafverfahren - Auslieferungshaft - Beschleunigungsgebot - Mindestdauer des Verfahrens - Rechtfertigung der Auslieferungshaft

  • hjil.de PDF, S. 42 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entwicklungslinien in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu völkerrechtlichen Fragen (Helmut Steinberger; ZaöRV 1988, 1)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 61, 28
  • StV 1982, 201
  • StV 1982, 426
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)

  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

    Rn. 24 Das Rechtsstaatsprinzip fordert schließlich eine angemessene Beschleunigung des Strafverfahrens im Interesse des Beschuldigten (BVerfGE 61, 28 ; 63, 45 ; 66, 313 ).
  • BVerfG, 27.07.1999 - 2 BvR 898/99

    Marokko, Auslieferungsverfahren, Auslieferungshaft, Haftdauer, Zusicherung der …

    Derartige besondere Umstände, wie sie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 61, 28 fordere, lägen nicht vor.

    Rn. 47 Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 28); hiernach ist die Verfassungsbeschwerde im Sinne einer Entscheidungskompetenz der Kammer offensichtlich begründet (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Rn. 53 a) Die Anordnung der Auslieferungshaft stellt ebenso wie die von Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar, der nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf und nur dann, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfGE 53, 152 ; 61, 28 ).

    Rn. 54 Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Norm nicht bestehen (vgl. BVerfGE 61, 28 zu der entsprechenden Vorschrift des § 10 des zur Zeit der Entscheidung noch einschlägigen Deutschen Auslieferungsgesetzes - DAG).

    Durch die verfahrensmäßige Ausgestaltung des Auslieferungsverfahrens, insbesondere die nach § 26 IRG vorgesehene Haftprüfung in zweimonatigen Abständen, durch die Möglichkeit des Verfolgten, gemäß § 23 IRG jederzeit eine Entscheidung über Einwendungen gegen den Haftbefehl zu erwirken, und durch die in § 25 IRG gegebene Möglichkeit der Anordnung, daß der Vollzug des Haftbefehls durch weniger einschneidende Maßnahmen ersetzt wird, liegt für die Auslieferungshaft eine verfahrensmäßige Ausgestaltung vor, durch welche den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere den in der Auslieferungshaft liegenden Eingriff in die persönliche Freiheit des Verfolgten zeitlich auf das Notwendige und Erforderliche zu begrenzen, hinreichend Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 61, 28 ).

    Dies bedeutet, daß ab einer gewissen, für die verfahrensmäßige und technische Abwicklung der notwendigen Entscheidungen unabdingbaren Mindestdauer des Verfahrens besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen müssen, um die weitere Aufrechterhaltung, jedenfalls aber die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 61, 28 ).

    Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit setzt der Dauer der Auslieferungshaft Grenzen (vgl. BVerfGE 61, 28 ).

    Eine Aufhebung ist verfassungsrechtlich jedenfalls nicht geboten (vgl. BVerfGE 61, 28 ).

  • BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …

    Dies ergibt sich einfachrechtlich aus § 15 Abs. 2 IRG, der verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 61, 28 zu der entsprechenden Vorschrift des § 10 des zur Zeit der Entscheidung noch einschlägigen Deutschen Auslieferungsgesetzes - DAG).

    Mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und das ihm innewohnende Gebot größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung sowie die Verhältnismäßigkeit der Auslieferungshaft können mit zunehmender Dauer der Auslieferungshaft strengere Voraussetzungen für ihre Fortdauer beziehungsweise ihren Vollzug gelten (vgl. BVerfGE 61, 28 ).

  • BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 419/19

    Fortdauer der Auslieferungshaft von über einem Jahr (Auslieferungsersuchen der …

    a) Die Anordnung der Auslieferungshaft stellt ebenso wie die Anordnung der Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar, der nur aufgrund eines Gesetzes und nur dann erfolgen darf, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG; BVerfGE 53, 152 ; 61, 28 ).

    Den zur Durchführung der Auslieferung erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen muss daher der Freiheitsanspruch der betroffenen Person als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; 61, 28 ; BVerfGK 15, 474 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2017 - 2 BvR 2655/17 -, Rn. 21).

    Dies bedeutet, dass ab einer gewissen, für die verfahrensmäßige und technische Abwicklung der notwendigen Entscheidungen unabdingbaren Mindestdauer des Verfahrens besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen müssen, um die weitere Aufrechterhaltung, jedenfalls aber die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 61, 28 ).

    Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit setzt der Dauer der Auslieferungshaft Grenzen (vgl. BVerfGE 61, 28 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 1999 - 2 BvR 898/99 -, Rn. 56).

  • BVerfG, 23.01.2025 - 2 BvR 5/25

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Auslieferungshaft …

    bb) Die Anordnung der Auslieferungshaft stellt ebenso wie die Anordnung der Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar, der nur aufgrund eines Gesetzes und nur dann erfolgen darf, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG; BVerfGE 53, 152 ; 61, 28 ).

    Den zur Durchführung der Auslieferung erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen muss daher der Freiheitsanspruch der betroffenen Person als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 32; vgl. hinsichtlich der Haftdauer zudem BVerfGE 19, 342 ; 20, 34 ; 36, 264 ; 53, 152 ; 61, 28 ; BVerfGK 15, 474 ;… zum Zweck der Auslieferungshaft BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2000 - 2 BvR 66/00 -, Rn. 14;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2017 - 2 BvR 2655/17 -, Rn. 21;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2019 - 2 BvR 419/19 -, Rn. 44).

  • BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 2655/17

    Auslieferungshaft (keine unionsrechtliche Determiniertheit der Auslieferungshaft …

    Die Anordnung der Auslieferungshaft stellt ebenso wie die Anordnung der Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar, der nur aufgrund eines Gesetzes und nur dann erfolgen darf, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG; BVerfGE 53, 152 ; 61, 28 ).

    Den zur Durchführung der Auslieferung erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen muss daher der Freiheitsanspruch der betroffenen Person als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 32; vgl. hinsichtlich der Haftdauer zudem BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; 61, 28 ; BVerfGK 15, 474 ;… zum Zweck der Auslieferungshaft BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2000 - 2 BvR 66/00 -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 15.01.2016 - 2 BvR 1860/15

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Belgien aufgrund eines …

    Dies ergibt sich einfachrechtlich aus § 15 Abs. 2 IRG, der verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 61, 28 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, NVwZ 2015, S. 1204 ).
  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 264/08

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Auslieferungshaft

    Sie darf nur aufgrund eines Gesetzes und nur dann angeordnet werden, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfGE 61, 28 ).

    Ab einer notwendigen Mindestdauer des Verfahrens müssen besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen, um die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 61, 28 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2000 - 2 BvR 66/00 -, JURIS).

    Ob die Verzögerungen die Schwelle der Verhältnismäßigkeit überschreiten, richtet sich nach den Umständen des Falles, insbesondere dem Zeitaufwand für die Aufklärung der Auslieferungsvoraussetzungen (vgl. BVerfGE 61, 28 ).

  • BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06

    Grundrechtsverletzung auf Grund Fortdauer der Auslieferungshaft einer …

    Sie darf nur aufgrund eines Gesetzes und nur dann angeordnet werden, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfGE 61, 28 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2000 - 2 BvR 66/00 -, JURIS).

    Ob die Verzögerungen die Schwelle der Verhältnismäßigkeit überschreiten, richtet sich nach den Umständen des Falles, insbesondere dem Zeitaufwand für die Aufklärung der Auslieferungsvoraussetzungen (vgl. BVerfGE 61, 28 ).

  • BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungshaft

    Dieses Verfassungsgebot zwingt weiter dazu, das öffentliche Interesse an der Sicherung der Abschiebung und den Freiheitsanspruch des Betroffenen als wechselseitige Korrektive zu sehen und gegeneinander abzuwägen; dabei ist immer auch zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften mit zunehmender Dauer der Haft regelmäßig vergrößern wird (…vgl. Kammerbeschluss vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, a.a.O.; BVerfGE 53, 152 zur Untersuchungshaft; 61, 28 zur Auslieferungshaft).
  • BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20

    Fortdauer der Auslieferungshaft (Gebot größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung; …

  • BVerfG, 03.02.2000 - 2 BvR 66/00

    Verfassungsbeschwerde - Auslieferungsverfahren - Auslieferungshaft - …

  • BVerfG, 16.02.2001 - 2 BvR 200/01

    Anforderungen an den Auslieferungshaftbefehl

  • BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81

    Erstattung der notwendigen Auslagen nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00

    Dauer der Abschiebehaft

  • BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00

    Fortdauer der Auslieferungshaft - Auslieferungshaftbefehl - Britische Behörden - …

  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines …

  • BVerfG, 05.06.2001 - 2 BvR 507/01

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Auslieferung an die Russische Föderation

  • BVerfG, 22.06.1992 - 2 BvR 1901/91

    Auslieferung bei politisch motivierten Straftaten - IRA

  • BVerfG, 28.11.1995 - 2 BvR 91/95

    Verfassungsrechtliche Überprüfungen von gerichtlichen Entscheidungen zur …

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2005 - 3 Wx 127/05

    Pflicht zur beschleunigten Bearbeitung in Haftsachen bei drohender Abschiebung im …

  • OLG Frankfurt, 16.09.2026 - 1 OAus 92/26

    Beschleunigungsgebot in Auslieferungshaftsachen

  • OLG Stuttgart, 11.07.2005 - 3 Ws 1/05

    Strafvollstreckung: Anrechnung erlittener Auslieferungshaft

  • OLG Köln, 08.11.2007 - 16 Wx 255/07

    Verstoß gegen Beschleunigungsgebot bei Abschiebungshaft

  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 4 Ausl 506/98

    Aufrechterhaltung des außer Vollzug gesetzten Auslieferungshaftbefehls

  • OLG Hamm, 28.08.1997 - 4 Ausl 20/97

    Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls, Unverhältnismäßigkeit der weiteren Haft

  • BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96

    Rechtswegerschöpfung in Auslieferungssachen

  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 4 AuslA 23/04

    Auslieferungshaft; Auslieferungshaftbefehl; Aufhebung; Verhältnismäßigkeit, …

  • OLG Frankfurt, 01.06.2022 - 1 AuslA 120/21

    Beschleunigungsgebot beim Vollzug von Auslieferungshaft

  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 Ausl 89/99

    Prüfungsmaßstab für die Aufrechterhaltung eines Auslieferungshaftbefehls; …

  • OLG Brandenburg, 18.11.2024 - 2 OAus 40/24
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 3 Wx 42/05

    Abschiebungshaft, Beschleunigungsgebot, Strafhaft, Untersuchungshaft, …

  • LG Frankfurt/Oder, 29.07.2008 - 15 T 87/08

    D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Sicherungshaft, Entziehungsabsicht, …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3547
BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81 (https://dejure.org/1994,3547)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.1994 - 2 BvR 856/81 (https://dejure.org/1994,3547)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 1994 - 2 BvR 856/81 (https://dejure.org/1994,3547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Erstattung der notwendigen Auslagen nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 27.07.1981 - 2 AR 2/79
    Auszug aus BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81
    den Beschluß des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 27. Juli 1981 - 2 AR 2/79, Ausl.

    den Haftbefehl des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 28. Juli 1981 - 2 AR 2/79, Ausl.

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81
    Wie der Erste Senat in seinem Beschluß vom 19. November 1991 (BVerfGE 85, 109 ) dargelegt hat, kommt für die Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zu.
  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81
    Mit Beschluß vom 26. Januar 1982 (BVerfGE 59, 280) hat der Senat die beantragte einstweilige Anordnung erlassen und mit Beschlüssen vom 20. April 1982 und vom 6. Juli 1982 mit Wirkung vom 26. April 1982 und vom 26. Juli 1982 wiederholt.
  • BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81
    Mit Beschluß vom 6. Juli 1982 (BVerfGE 61, 28) hat der Senat die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, soweit sie sich gegen den Auslieferungshaftbefehl des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 28. Juli 1981 richtete.
  • BVerfG, 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    In diesem Fall entspricht die Auslagenerstattung durch die zuständige Gebietskörperschaft der Billigkeit, ohne dass es auf die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde ankommt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ; BVerfGK 5, 316 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 1 BvR 2584/14

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Syndikusanwalts …

    In diesem Fall entspricht die Auslagenerstattung durch die zuständige Gebietskörperschaft der Billigkeit, ohne dass es auf die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde ankommt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ; BVerfGK 5, 316 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.09.2026 - 2 BvR 1358/24

    Erledigte Verfassungsbeschwerde: Ablehung des Antrags auf Erstattung notwendiger …

    So ist es billig, einem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ; 133, 37 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht