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   BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17   

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BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17 (https://dejure.org/2019,24701)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.2019 - 2 BvR 881/17 (https://dejure.org/2019,24701)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 2 BvR 881/17 (https://dejure.org/2019,24701)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fehlerhafte Anwendung der Ausschlussfrist des § 234 Abs 3 ZPO bei Ungewissheit über den Fristbeginn (hier: für einen Einspruch gegen einen ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fehlerhafte Anwendung der Ausschlussfrist des § 234 Abs 3 ZPO bei Ungewissheit über den Fristbeginn (hier: für einen Einspruch gegen einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs; Fehlerhafte Anwendung der Ausschlussfrist des § 234 Abs. 3 ZPO bei Ungewissheit über einen Fristbeginn; Beginn der Frist für einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fehlerhafte Anwendung der Ausschlussfrist des § 234 Abs 3 ZPO bei Ungewissheit über den Fristbeginn (hier: für einen Einspruch gegen einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zivilprozess - und die Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Kenntnisnahme vom Vollstreckungsbescheid nach fast 3 Jahren

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fehlerhafte Anwendung einer Ausschlussfrist und allgemeiner Justizgewährungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3137
  • FamRZ 2019, 1798
  • WM 2019, 1645
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Gewährleistungen des Justizgewährungsanspruchs bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N.).

    Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N.).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17
    Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17
    Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 248/03

    Einrede der Verjährung bei Verschweigen eines Wohnungswechsels und Veeitelung der

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17
    An einer wirksamen Ersatzzustellung nach § 180 Satz 1 ZPO durch Einlegung des Schriftstücks in einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten - wie sie im vorliegenden Fall ausweislich der Akte des Ausgangsverfahrens versucht wurde - und damit an einem den Fristlauf auslösenden Ereignis fehlt es, wenn der Adressat der Zustellung die Wohnung, in der der Zustellungsversuch unternommen wird, tatsächlich nicht innehat (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 248/03 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17
    Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17
    Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17
    Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N).
  • BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Berufungsentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17
    Sieht die betreffende Prozessordnung ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ; BVerfGK 5, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m.w.N).
  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 884/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Zustellungsnachweises in einem Mahnverfahren

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Zwar ergibt sich aus diesen Verfassungsnormen ein Recht auf effektiven Rechtsschutz (vgl. hierzu BVerfG 16. Juli 2019 - 2 BvR 881/17 - Rn. 16) , welches bei der Auslegung und Anwendung von Ausschlussfristen zu beachten ist.
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Akteneinsicht in die Gerichtsakte

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. nur BVerfG, NJW 2019, 3137 Rn. 16 mwN; BVerfGE 136, 282 Rn. 34).
  • BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend ein Freigabeverfahren

    In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes deshalb aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 69, 381 ; 80, 103 ; 85, 337 ; 88, 118 ; 93, 99 ; 97, 169 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2019 - 2 BvR 881/17 -, Rn. 16).
  • BSG, 29.11.2022 - B 11 AL 21/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Die Ersatzzustellung nach §§ 178 bis 181 ZPO setzt aber voraus, dass eine Wohnung oder ein Geschäftsraum des Adressaten an dem Ort, an dem zugestellt werden soll, tatsächlich vom Adressaten genutzt wird (BGH vom 12.3.2020 - I ZB 64/19 - juris RdNr 13 mwN; vgl auch BVerfG [Kammer] vom 3.6.1991 - 2 BvR 511/89 - juris RdNr 10, 12; BVerfG [Kammer] vom 16.7.2019 - 2 BvR 881/17 - juris RdNr 18) .

    Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde (§ 182 Abs. 1 Satz 2, § 418 ZPO; vgl dazu BSG vom 26.1.2022 - B 4 AS 234/21 B - juris RdNr 11) erstreckt sich aber nicht darauf, dass der Zustellungsempfänger tatsächlich unter der Zustellungsanschrift wohnt (BVerfG [Kammer] vom 3.6.1991 - 2 BvR 511/89 - juris RdNr 16; BVerfG [Kammer] vom 16.7.2019 - 2 BvR 881/17 - juris RdNr 18).

  • BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 764/20

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

    In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes deshalb aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 69, 381 ; 80, 103 ; 85, 337 ; 88, 118 ; 93, 99 ; 97, 169 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2019 - 2 BvR 881/17 -, Rn. 16).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.11.2019 - LVG 16/19

    Grundrechtsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; allgemeiner

    dem Rechtsstaatsprinzip in Art. 2 Abs. 1 und 4 LVerf ergibt (entsprechend für Art. Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG: BVerfG, Beschl. v. 02.03.1993 - 1 BvR 249/92 - [BVerf- GE 88, 118-128], Rn. 21; BVerfG, Beschl. v. 16.07.2019 - 2 BvR 881/17 -, Rn. 13 f., 16 m. w. N.).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, Rn. 13, m. w. N.)." (BVerfG, Beschl. v. 16.07.2019 - 2 BvR 881/17 -, Rn. 16).

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