Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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§ 6 Abs 1 Nr 2 BImSchG, § 10 Abs 3 BImSchG, § 10 Abs 1 Nr 1 BImSchV 9, § 30 Abs 2 BNatSchG 2009, Art 6 Abs 3 FFHRL
Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Schweinemastanlage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abluftfahnenüberhöhung; Abschneidewert; Auslegung von Gutachten; Bagatellmassenstrom; Biotopschutz; Critical Loads; Einwirkbereich; FFH-Verträglichkeit; ergänzendes Verfahren; Immissionsprognose; Lebensraumtyp; Stickstoffdeposition; Wetterdaten; Anfechtung einer ...
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Abluftfahnenüberhöhung; Abschneidewert; Auslegung von Gutachten; Bagatellmassenstrom; Biotopschutz; Critical Loads; Einwirkbereich; FFH-Verträglichkeit; ergänzendes Verfahren; Immissionsprognose; Lebensraumtyp; Stickstoffdeposition; Wetterdaten; Anfechtung einer ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 06.02.2019 - 8 A 388/18
- VG Halle, 26.02.2019 - 8 A 388/18
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 2 L 74/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19
- BVerwG, 01.11.2024 - 7 B 10.24
- BVerwG, 11.09.2025 - 7 C 7.24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (76)
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16
Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19
Rn. 58 Die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung hat die Beigeladene wie folgt begründet: Bei der hier bedeutsamen Frage, welcher Stand der Wissenschaft den hier vorgenommenen naturschutzfachlichen Untersuchungen zugrunde zu legen war, habe sich das Verwaltungsgericht an dem Urteil des Senats vom 8. Juni 2018 ( 2 L 11/16 ) orientiert.Der Senat habe in seinem Urteil vom 8. Juni 2018 ( 2 L 11/16 ) im Hinblick auf den LRT 3260 festgestellt, dass zu den charakteristischen Arten des LRT 3260 u.a. verschiedene Rundmäuler und Fische, Muschelarten und Libellenarten gehörten und dass diese Tierarten direkt oder indirekt durch Stickstoffeinträge beeinträchtigt werden könnten, und zwar bei Fischen durch toxische Stickstoffverbindungen im Gewässer im Ei- und Larvalstadium und als adulte Tiere an den Kiemen, bei Muschelarten auf dem gleichen Wirkweg und bei Libellenarten durch toxische Stickstoffverbindungen, die sich auf das Ei- oder Larvalstadium auswirkten und zusätzlich durch Veränderungen in der Vegetationszusammensetzung durch die Zunahme nitrophiler Arten und die Verdrängung von Eiablagepflanzen sowie durch Sukzession auf Erosionsflächen der Uferbereiche aufgrund höherer Stickstoffverfügbarkeit.
Da es vorliegend auch um die Prüfung einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes durch anlagenbedingte Stickstoffeinträge geht, ist eine erhebliche Beeinträchtigung in diesem Sinne auch bei relativ geringen Einträgen nicht von vornherein ausgeschlossen (Urteil des Senats vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 - juris Rn. 222 ff.).
Vor diesem Hintergrund kann auch ein deutlich unterschreitender Emissionsmessstrom den Bagatellmassenstrom von Bedeutung sein (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2018, a.a.O. dort 1, 1 kg NOX/h).
Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Ergebnisse der Immissionsprognose gerade hinsichtlich der Stickstoffemissionen nicht auch für die FFH-Verträglichkeit aussagekräftig sein sollen (vgl. Beschluss des Senats vom 8. Juni 2018, a.a.O., Rn. 151 ff.; OVG NRW…, Urteil vom 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK - juris Rn. 770).
Ausreichend ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung (Urteil des Senats vom 8. Juni 2018, a.a.O., Rn. 266, m.w.N.).
Die Unterschiede im Schutzstatus von FFH-Gebieten einerseits und gesetzlich geschützten Biotopen andererseits stehen der Anlegung gleicher Maßstäbe bei der Prüfung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, entgegen (zum Ganzen: Urteil des Senats vom 8. Juni 2018, a.a.O., Rn. 267; vgl. auch NdsOVG…, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 - juris Rn. 132).
Rn. 130 Bei der Beurteilung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung eines Biotops durch Stickstoffeinträge zu erwarten ist, findet das Abschneidekriterium des LAI-Papiers von 5 kg N/ha/a keine Anwendung (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2018, a.a.O., Rn 268).
Der im LAI-Bericht 2006 als "Bagatellprüfung" bezeichnete Abschneidewert von 4 kg N/h/a ist jedenfalls deshalb zu hoch, weil einige der im LAI-Bericht (S. 60 ff.) wiedergegebenen empirischen Critical Loads für besonders stickstoffempfindliche Biotope einen unteren Spannwert von 5 kg N/ha/a bzw. 10 kg N/ha/a aufweisen, so dass die Anwendung eines Abschneidekriteriums von 4 kg N/ha/a zu dem wenig plausiblen Ergebnis führen würde, dass bereits 40 bis 80 % eines Critical Loads als irrelevant zu vernachlässigen wären (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2018, a.a.O., Rn. 268; OVG Bln.-Bbg…, Urteil vom 4. September 2019, a.a.O., Rn. 63).
Fachliche Einwände und ein fachliches Nachhaken stehen der Annahme der Vollständigkeit nicht entgegen, sofern die fragliche Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht (Urteil des Senats vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 - juris Rn. 317 , m.w.N.).
Vor diesem Hintergrund dürfte es grundsätzlich nicht zu beanstanden sein, in einer Immissionsprognose die in dieser Richtlinie angegebenen Depositionsgeschwindigkeiten zugrunde zu legen (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2018, a.a.O., Rn. 206, 218).
Dementsprechend lässt sich auch nicht beurteilen, inwieweit dabei dem vom Kläger ins Feld geführten sog. "Auskämmeffekt", der zu höheren Stickstoffeinträgen in Gehölzreihen und Gebüschen führe, durch die Berücksichtigung der maßgeblichen Depositionsgeschwindigkeit hinreichend Rechnung getragen wurde (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2018, a.a.O., Rn. 219).
Rn. 223 Ist wegen der fehlerhaften FFH-Verträglichkeitsprüfung ohnehin ein ergänzendes Verfahren durchzuführen, bleibt auch die Klärung der noch offenen biotopschutzrechtlichen (Detail-)Fragen dem ergänzenden Verfahren vorbehalten (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2018, a.a.O.;… Rn. 270 f.).
- BVerwG, 21.01.2021 - 7 C 9.19
Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Verlängerungsentscheidung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19
Da die TA Luft 2021 in Kenntnis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2021 (7 C 9.19) ergangen sei, erlösche ihre Bindungswirkung nicht.Rn. 113 Zu Recht ist das Verwaltungsgericht ferner davon ausgegangen, dass die Anwendung eines absoluten vorhabenbezogenen Abschneidekriteriums auch der Bestimmung des Einwirkungsbereichs der geplanten Anlage und damit des Untersuchungsraums bzw. -umfangs der FFH-Verträglichkeitsprüfung dient (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 70;… Urteil vom 15. Mai 2019, a.a.O., Rn. 33; Urteil vom 21. Januar 2021 - 7 C 9.19 - juris Rn.29).
Der vorhabenbezogene Abschneidewert für eutrophierende Stickstoffeinträge in Höhe von 0, 3 kg N/ha/a ist auch im Hinblick auf Summationswirkungen mehrerer Vorhaben maßgeblich (BVerwG…, Urteil vom 15. Mai 2019, a.a.O., Rn. 36; Urteil vom 21. Januar 2021, a.a.O.).
Hinsichtlich des später verfassten Leitfadens zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz in der Fassung vom 1. März 2012 (LAI-Stickstoffleitfaden 2012) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (vgl. Urteil vom 21. Januar 2021, a.a.O., Rn. 21 ff.), dass es sich bei diesem Leitfaden weder um eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift noch um eine naturwissenschaftliche Fachkonvention handele.
Ein solcher Ansatz ist nicht zulässig, weil für den Biotopschutz maßgeblich ist, ob die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung eines einzelnen (konkreten) Biotops droht, nicht aber, ob noch genügend Biotope der gleichen Art vorhanden sind (OVG Bln.-Bbg…, Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 - juris Rn. 55, insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2021, a.a.O., Rn. 27; NdsOVG…, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 - juris Rn. 134).
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine im Hinblick auf ihre Wirkungen zu vernachlässigende Bagatelle bereits bei Zusatzbelastungen in einer Größenordnung von bis zu 10 % der Critical Loads verneint (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2021, a.a.O. Rn. 31, m.w.N.).
Daher kann im vorliegenden Verfahren offenbleiben, inwieweit die Neuregelung in Anhang 9 der TA Luft 2021 in Ansehung des Stands der Wissenschaft und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Januar 2021, a.a.O.) in den Fällen, in denen die Übergangsregelung nicht greift, zu beachten ist.
Es dürfte naturschutzfachlich schon nicht vertretbar sein, aus Gründen der Verfahrensvereinfachung innerhalb der Spannweite maximal tolerierbarer Stickstoffbelastungen empfindlicher Biotope regelmäßig auf den mittleren Spannenwert des CL abzustellen (OVG Bln.-BBg…, Urteil vom 4. September 2019, a.a.O., Rn. 51, insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2021, a.a.O., Rn. 26).
In dieser Situation kann eine realitätsnahe Prüfung der Auswirkungen einer Anlage nicht auf eine gegebenenfalls von den tatsächlichen Gegebenheiten überholte Sachlage gestützt werden (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2021 - 7 C 9.19 - a.a.O., Rn. 36, m.w.N.).
- BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19
Das Bundesverwaltungsgericht habe sich bereits in der Entscheidung vom 12. März 2008 (9 A 3.06, Rn. 109) mit der Frage beschäftigt, anhand welchen Konzepts bzw. welchen Maßstabs Stickstoffeinträge in FFH-Lebensräume beurteilt werden können, und festgestellt, dass das Konzept der CL dazu geeignet sei.Im Zeitpunkt der hier streitigen Genehmigungsentscheidung am 10. August 2009 bestand jedoch bereits die Erkenntnis, dass ein pauschaler Grenzwert als verlässlicher Beurteilungsmaßstab für die, je spezielle Empfindlichkeiten aufweisenden, FFH-Lebensraumtypen nicht ausreicht, sondern für die Beurteilung das Konzept der Critical Loads größere Aussagekraft hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - juris Rn. 108), und eine sachgerechte Risikoanalyse und -bewertung nicht ohne Berücksichtigung der Vorbelastung erfolgen kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 108).
Deshalb ist es unabweisbar, die gerichtliche Kontrolle insoweit zurückzunehmen (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - juris Rn. 74; NdsOVG…, Urteil vom 27. August 2019 - 7 KS 24/17 - juris Rn. 223).
Die Ergebnisse der Erfassung und Bewertung des Bestandes an Lebensraumtypen und Arten bedürfen hinsichtlich der Lebensraumtypen wegen nachträglicher, jedoch vor dem maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt eingetretener Änderungen der Verhältnisse der Modifikation (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - Rn. 88 f.).
Dies gilt etwa dann, wenn im FFH-Gebiet, namentlich auch in dem durch das Vorhaben betroffenen Bereich, Lebensraumtypen neu entstanden oder auch zwischenzeitlich entfallen sind oder sich die Flächenanteile der einzelnen Wertstufen bei den Lebensraumtypen deutlich verschoben haben (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008, a.a.O. Rn. 91).
Da Kennarten eines Lebensraumtyps nicht ausschließlich in solchen Flächen, die dem betreffenden Lebensraumtyp zuzuordnen sind, sondern auch in anderen Vegetationseinheiten vorkommen, entscheidet nicht das Vorhandensein von Kennarten als solches, sondern die Häufigkeit, mit der Kennarten in einer Vegetationseinheit vorhanden sind, über deren Zuordnung zu einem bestimmten Lebensraumtyp (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008, a.a.O., Rn. 82).
Wie oben bereits ausgeführt, sind nur solche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse relevant, die bis zum Erlass der Genehmigungsentscheidung bekannt werden (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - a.a.O., Rn. 89).
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19
Unabhängig davon darf im Rahmen des Habitatschutzes zum Zeitpunkt des Erlasses einer für das Vorhaben positiven Entscheidung aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass dieser sich nicht nachteilig auf das betreffende Gebiet auswirkt (so bereits EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2006 - C-239/04 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - juris Rn. 70).Im Zeitpunkt der hier streitigen Genehmigungsentscheidung am 10. August 2009 bestand jedoch bereits die Erkenntnis, dass ein pauschaler Grenzwert als verlässlicher Beurteilungsmaßstab für die, je spezielle Empfindlichkeiten aufweisenden, FFH-Lebensraumtypen nicht ausreicht, sondern für die Beurteilung das Konzept der Critical Loads größere Aussagekraft hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - juris Rn. 108), und eine sachgerechte Risikoanalyse und -bewertung nicht ohne Berücksichtigung der Vorbelastung erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 108).
Auch wenn das Konzept der Critical Loads zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung noch nicht den allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft zur Einschätzung der Risiken von Stickstoffeintrag wiedergegeben, sondern seine Heranziehung noch "experimentellen Charakter" gehabt haben dürfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 109), wäre die FFH-Verträglichkeitsprüfung unzulänglich gewesen.
Somit genügen bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung in dieser Hinsicht verbleibende vernünftige Zweifel, um eine Abweichungsprüfung erforderlich zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - juris Rn. 62, m.w.N.).
Deswegen wird in der Rechtsprechung eine Wahrunterstellung dann als unzulässig angesehen, wenn der maßgebliche Sachverhalt dadurch nicht in sachdienlicher Weise erfasst werden kann (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007, a.a.O., juris Rn. 64, m.w.N.).
Art. 6 Abs. 3 FFH-RL gebietet vielmehr nur den Einsatz der "besten verfügbaren wissenschaftlichen Mittel" (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007, a.a.O., Rn. 66).
In dieser Situation ist es nicht Aufgabe des Gerichts, die Sache hinsichtlich der biotopschutzrechtlichen Zulässigkeit der Anlage spruchreif zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - juris Rn. 107).
- BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19
Rn. 113 Zu Recht ist das Verwaltungsgericht ferner davon ausgegangen, dass die Anwendung eines absoluten vorhabenbezogenen Abschneidekriteriums auch der Bestimmung des Einwirkungsbereichs der geplanten Anlage und damit des Untersuchungsraums bzw. -umfangs der FFH-Verträglichkeitsprüfung dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 70;… Urteil vom 15. Mai 2019, a.a.O., Rn. 33; Urteil vom 21. Januar 2021 - 7 C 9.19 - juris Rn.29).Zusatzbelastungen durch Stickstoffeintrag unterhalb eines absoluten Wertes von 0, 3 kg N/ha/a bzw. 3 % eines CL sind irrelevant (BVerwG…, Urteil vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - juris Rn. 45; Urteil vom 12. Juni 2019, a.a.O., Rn. 69, 71).
Das Abschneidekriterium kennzeichnet die Höhe der Stickstoffdeposition, ab der diese nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft einer bestimmten Quelle oder einem bestimmten Vorhaben valide zugeordnet werden kann (BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019, a.a.O., Rn. 70).
Dies ist einem Beweis nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 62).
Auch ist die Beweisfrage so allgemein formuliert, dass sie einer Klärung durch einen Sachverständigen kaum zugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019, a.a.O., Rn. 105).
Rn. 157 Das Gebot, unter Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen der Genehmigungsentscheidung die besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen, um die habitatschutzrechtlich erforderliche Gewissheit zu erlangen, betrifft auch die Heranziehung von Emissionsfaktoren (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 66).
- BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 1.15
Umweltverbandsklage; Präklusion; immissionsschutzrechtliches …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19
Auf die vom Kläger eingelegte Revision (7 C 1.15) hat das Bundesverwaltungsgericht die beiden Urteile insoweit aufgehoben, als die Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 10. August 2009 abgewiesen wurde und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.Soweit das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2016 (7 C 1.15, Rn. 20) feststelle, dass nicht in jedem Fall eine Verpflichtung bestehe, nachgereichte Unterlagen öffentlich auszulegen, übersehe es, dass jedenfalls dann, wenn - wie hier - die erstmalige und einzige Auslegung der Unterlagen mit unvollständigen Unterlagen erfolgt sei, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich sei.
Das Verwaltungsgericht sei davon ausgegangen, dass für die Frage der Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften heranzuziehen seien und die Frage der Vollständigkeit auszulegender Unterlagen ausschließlich nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV zu bestimmen sei, und verweise insoweit auf die Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2016 (7 C 1.15, Rn. 14).
Das Bundesverwaltungsgericht stelle in der Revisionsentscheidung zum hier vorliegenden Fall vom 18. September 2016 (7 C 1.15, Rn. 19) fest, dass eine Vollständigkeitsprüfung nach § 7 Abs. 1 der 9. BImSchV durchgeführt werden müsse und Fehler auf dieser Verfahrensstufe auf die nachfolgende Auslegung der Planunterlagen durchschlagen könnten mit der Folge, dass ein darauffolgender Mangel der Auslegung sich nur durch Einholung ergänzender Unterlagen und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit ausräumen lasse.
Ein ergänzender Rückgriff auf die Verfahrensvorschriften des UVPG kommt daher nicht in Betracht (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 28. September 2016 - 7 C 1.15 - juris Rn. 14, m.w.N.).
Im systematischen Zusammenhang mit dem Erfordernis des § 7 Abs. 1 der 9. BImSchV, die Unterlagen vor Durchführung des weiteren Verfahrens auf Vollständigkeit zu prüfen und gegebenenfalls auf ihre Vervollständigung hinzuwirken, ist davon auszugehen, dass Fehler auf dieser vorgängigen Verfahrensstufe auf die nachfolgende Auslegung der Planunterlagen durchschlagen können mit der Folge, dass ein solcher Mangel der Auslegung sich nur durch Einholung ergänzender Unterlagen und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit ausräumen ließe (BVerwG, Urteil vom 28. September 2016, a.a.O., Rn. 19).
- BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08
Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19
Erst in dem Urteil vom 14. April 2010 (9 A 5.08) habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass dies für die Frage der FFH-Verträglichkeit nicht in Betracht komme, sondern das System der Critical Loads anzuwenden sei.Damit ist grundsätzlich jede Überschreitung eines Werts, der die Grenze der nach naturschutzfachlicher Einschätzung für das Erhaltungsziel unbedenklichen Auswirkungen bestimmter Art markiert, als erheblich anzusehen (BVerwG…, Beschluss vom 10. November 2009 - 9 B 28.09 - juris Rn. 6; Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - juris Rn. 91).
Es müssen nicht alle in einem durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtyp vorkommenden charakteristischen Arten speziell untersucht werden, sondern nur diejenigen, deren Betroffenheit über die Prüfung des Lebensraums als Ganzen nicht adäquat erfasst wird (BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - juris Rn. 55).
Rn. 194 Zum Lebensraumtyp 3150 "Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions", der bereits im maßgeblichen Zeitpunkt der Genehmigungserteilung zu den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets "Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich J-Stadt" gehörte, da er im Standarddatenbogen der Gebietsmeldungen ab dem Jahr 2006 aufgeführt war (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - juris Rn. 30, m.w.N.), gehören nährstoffreiche Stillgewässer mit Schwimmblatt- oder (Unter-)Wasserpflanzenvegetation wie z.B. Krebsschere (Stratiotes aloides), Laichkraut (Potamogeton div. spec.) oder Wasserschlauch (Utricularia div. spec.) einschließlich der amphibischen Ufervegetation.
- BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16
Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19
Rn. 121 Der Vorinstanz ist auch darin zu folgen, dass zur Heilung der fehlerhaften FFH-Verträglichkeitsprüfung nachträglicher Vortrag im gerichtlichen Verfahren nicht genügt, sondern eine Fehlerheilung nur in einem ergänzenden Verfahren möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2016 - 9 C 3.16 - juris Rn. 47).Der Mitgliedstaat ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass es durch einen Plan oder ein Projekt zu Verschlechterungen der natürlichen Lebensräume sowie der Habitate der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2016 - 9 C 3.16 - juris Rn. 37, m.w.N.).
Andere Projekte, die inzwischen realisiert worden sind, gehen infolgedessen als Vorbelastung in die Prüfung ein (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2016 - 9 C 3.16 - juris Rn. 55).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16
Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage bei Groß-Haßlow ohne neues …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19
Ein solcher Ansatz ist nicht zulässig, weil für den Biotopschutz maßgeblich ist, ob die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung eines einzelnen (konkreten) Biotops droht, nicht aber, ob noch genügend Biotope der gleichen Art vorhanden sind (OVG Bln.-Bbg, Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 - juris Rn. 55, insoweit bestätigt durch BVerwG…, Urteil vom 21. Januar 2021, a.a.O., Rn. 27; NdsOVG…, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 - juris Rn. 134).Der im LAI-Bericht 2006 als "Bagatellprüfung" bezeichnete Abschneidewert von 4 kg N/h/a ist jedenfalls deshalb zu hoch, weil einige der im LAI-Bericht (S. 60 ff.) wiedergegebenen empirischen Critical Loads für besonders stickstoffempfindliche Biotope einen unteren Spannwert von 5 kg N/ha/a bzw. 10 kg N/ha/a aufweisen, so dass die Anwendung eines Abschneidekriteriums von 4 kg N/ha/a zu dem wenig plausiblen Ergebnis führen würde, dass bereits 40 bis 80 % eines Critical Loads als irrelevant zu vernachlässigen wären (…vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2018, a.a.O., Rn. 268; OVG Bln.-Bbg, Urteil vom 4. September 2019, a.a.O., Rn. 63).
Es dürfte naturschutzfachlich schon nicht vertretbar sein, aus Gründen der Verfahrensvereinfachung innerhalb der Spannweite maximal tolerierbarer Stickstoffbelastungen empfindlicher Biotope regelmäßig auf den mittleren Spannenwert des CL abzustellen (OVG Bln.-BBg, Urteil vom 4. September 2019, a.a.O., Rn. 51, insoweit bestätigt durch BVerwG…, Urteil vom 21. Januar 2021, a.a.O., Rn. 26).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2022 - 10 A 1938/18
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19
Auch wenn Schwachstellen hinsichtlich der Herleitung des Abschneidekriteriums von 0, 3 kg N/ha/a bestehen, führen diese nicht zu der Feststellung, dass das Abschneidekriterium nicht mehr den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand - auch im Hinblick auf die Anforderung, dass auf der Grundlage dieses Erkenntnisstands Ergebnisse erzielt werden, die "auf der sicheren Seite liegen" - darstellt (vgl. dazu: OVG NRW, Urteil vom 10. November 2022 - 10 A 1938/18 juris Rn. 190).Die Reinigungsleistung von Abluftwäschern, deren Einbau, Betrieb, Wartung und Instandhaltung in den Nebenbestimmungen der Genehmigung für einen Schweinestall festgelegt sind, kann im Einzelfall bei der Frage, ob ausgeschlossen werden kann, dass der Betrieb des Schweinestalls wegen der vorhabenbedingten zusätzlichen Stickstoffdeposition ein FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigt, berücksichtigt werden (vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. November 2022 - 10 A 1938/18 - juris Rn. 216, juris).
Die etwaige Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen ist durch den Beklagten effektiv kontrollierbar (OVG NRW, Urteil vom 10. November 2022, a.a.O.).
- BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
13 Klagen gegen Elbvertiefung
- EuGH, 24.06.2021 - C-559/19
Umwelt und Verbraucher
- EuGH, 07.11.2018 - C-293/17
Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu - Vorlage …
- BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18
Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte; …
- BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11
Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; …
- BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17
Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung; …
- OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20
Biotopschutz; Brandschutz; Brandschutz, besondere Anforderungen an; …
- EuGH, 26.07.2017 - C-196/16
Comune di Corridonia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …
- EuGH, 28.02.2018 - C-117/17
Comune di Castelbellino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …
- VG Magdeburg, 29.06.2023 - 4 A 188/20
Nachträgliche Baugenehmigung für eine Tierhaltungsanlage - Ferkelzucht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 A 2971/17
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von …
- OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet; …
- BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15
Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …
- BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …
- EuGH, 14.01.2016 - C-399/14
Grüne Liga Sachsen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/43/EWG - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13
Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08
Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung …
- BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10
Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss; …
- BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18
Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg
- BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11
Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; …
- BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht; …
- OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17
Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf
- VGH Hessen, 14.01.2021 - 9 B 2223/20
Windpark Wotan
- BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos
- BVerwG, 04.06.2020 - 7 A 1.18
Umweltschützer unterliegen: Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen
- BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20
Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos
- BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09
Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung; …
- BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …
- BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12
Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung; …
- BVerwG, 01.06.2017 - 9 C 2.16
Nutzungsverbot für illegal gebauten Radweg in FFH-Gebiet
- BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07
Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf; …
- BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10
Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -; …
- BVerwG, 15.09.2022 - 4 C 3.21
Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen im Dorfgebiet
- OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 LB 157/18
Abschichtung; Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Aussetzung des …
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09
Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem …
- BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21
Genehmigung Windenergieanlage
- BVerwG, 10.11.2009 - 9 B 28.09
FFH-Verträglichkeitsprüfung; erhebliche Beeinträchtigung; Erhaltungsziel; …
- EuGH, 13.01.2005 - C-117/03
DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE …
- EuGH, 26.10.2006 - C-239/04
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Kernbrennstoffe; Aufbewahrung; Zwischenlager; Kernkraftwerk; Auslegungsstörfälle; …
- BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90
Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung …
- BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche …
- BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95
Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der …
- BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 20.09
Netzteil; Tischnetzteil; Steckernetzteil; Elektrogerät; Übertragung von …
- BVerwG, 26.03.2020 - 3 B 24.19
Klage auf Ergänzung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; …
- VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08
Fluglärmschutz bei Erweiterung eines Flughafens, Vereinbarkeit des FluLärmG mit …
- BVerwG, 08.10.2021 - 7 B 1.21
Maßgeblicher Zeitpunkt für gerichtliche Überprüfung einer …
- BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 20.12
Landwirtschaft; Beihilfe; Flächenzahlung; beihilfefähige Fläche; …
- BVerwG, 27.01.1994 - 4 B 16.94
Grenzwerte für die Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen in Dorfgebieten im Sinne …
- BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03
Anspruch auf Planaufhebung für den Neubau einer Ortsumgehung in Stollberg - …
- BVerwG, 10.03.2016 - 4 B 7.16
Offensichtlicher Mangel im raumplanerischen Abwägungsvorgang bei …
- OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22
Klage einer Kommune gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens sowie die …
- BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88
Atomgesetz - Genehmigungsbehörde - Risikoermittlung - Teilgenehmigung - …
- BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen Versagung von …
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2023 - 10 S 2610/22
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Drittwiderspruchs; Änderungen …
- BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20
Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos
- OVG Thüringen, 16.03.2010 - 1 O 655/07
Anforderungen an die Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft 2002
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - 8 A 2252/11
Erteilung einer immissionsrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb …
- BVerwG, 25.04.1997 - 7 B 114.97
Unzumutbarkeit der von der Nutzung der Sammelbehälter ausgehenden Lärmemissionen …
- VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2032
Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung …
- BVerwG, 01.06.2021 - 9 B 27.20
Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der vierstreifigen Ortsumgehung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2022 - 2 K 137/19
Normenkontrolle der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - 2 L 142/21
Immissionsschutzrechtliche Teilstilllegungsverfügung
- BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 10195.81
Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten - Verfahrensbeteiligung - …
- BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 28.18
Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im …
- VG Halle, 28.08.2012 - 4 A 51/10
Präklusion bei der Umweltverbandsklage
- VerfGH Bayern, 31.07.2026 - 15-VII-25
Windenergieanlagen, Mindestabstandsregelung, Privilegierung im Außenbereich, …
Dieser Begriff der anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften umfasst u. a. auch die bauplanungsrechtlichen Vorgaben der §§ 30 ff. BauGB (…vgl. nur VGH BW vom 14.11.1991 - 10 S 1143/90 - juris Rn. 2 und 9 = NVwZ 1992, 998, dort nicht vollständig abgedruckt;… OVG NW vom 22.5.2014 - 8 A 1220/12 - juris Rn. 44 f.;… OVG RhPf vom 18.1.2018 DVBl 2018, 890 Rn. 17;… Jarass, BImSchG, 15. Aufl. 2024, § 6 Rn. 31), die Regelungen des Naturschutzrechts (…VGH BW vom 14.11.1991 - 10 S 1143/90 - juris Rn. 2; OVG LSA vom 19.12.2023 - 2 L 74/19 - juris Rn. 108;… Jarass, BImSchG, § 6 Rn. 30) sowie des Waldrechts des Bundes und der Länder, welche die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart einem Genehmigungszwang unterwerfen (…OVG Berlin-Bbg vom 14.6.2023 - OVG 3a A 30/23 - juris Rn. 20 m. w. N.;… Jarass, BImSchG, § 6 Rn. 30).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 2 L 74/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 4 UmwRG, § 7 Abs 5 S 1 UmwRG, § 94 VwGO
Aussetzung des Verfahrens durch den bestellten Berichterstatter zur Heilung materieller Fehler eines Genehmigungsbescheides in einem ergänzenden Verfahren - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 06.02.2019 - 8 A 388/18
- VG Halle, 26.02.2019 - 8 A 388/18
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 2 L 74/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19
- BVerwG, 01.11.2024 - 7 B 10.24
- BVerwG, 11.09.2025 - 7 C 7.24
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17
Verfahrensaussetzung zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 2 L 74/19
Die Vorschrift des § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG verbietet es nicht, das Verfahren auszusetzen, wenn die Behörde im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur Nachholung von unterbliebenen Verfahrensschritten auch die Heilung materieller Fehler beabsichtigt (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - juris Rn. 5;… Beschluss des Senats vom 14. Februar 2018 - 2 K 3/17 - juris Rn. 5 ).Rn. 6 Die vom Verwaltungsgericht festgestellte fehlerhafte FFH-Verträglichkeitsprüfung und die beanstandete Prüfung des Biotopschutzes beinhalten nicht zugleich einen Verfahrensfehler, etwa den Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht nach § 24 VwVfG, was die Möglichkeit einer Aussetzung nach § 4 Abs. 1b Satz 3 eröffnen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018, a.a.O..;… Fellenberg/Schiller, a.a.O., UmwRG § 7 Rn. 129).
- BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 2 L 74/19
Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2.13 - juris Rn. 17). - BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03
Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 2 L 74/19
Rn. 11 Durch die an § 75 Absatz 1a Satz 2 VwVfG angelehnte Formulierung kann in der Praxis die umfassende "Heilungsrechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts auf Absatz 5 übertragen werden, insbesondere da die ständige Rechtsprechung § 75 Absatz 1a Satz 2 VwVfG auch auf andere materielle Fehler als Abwägungsfehler angewendet hat (vgl. nur BVerwG, Urteil v. 1. April 2004, 4 C 2/03, Rn. 28 sowie die zahlreichen Nachweise bei Bonk/Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Auflage 2014, Rn. 37-38).
- BVerwG, 07.01.2020 - 4 B 74.17
Ermittlung von Unfallszenarien im Rahmen der UVP
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 2 L 74/19
Unter dem - im UmwRG nicht näher definierten - Begriff des Verfahrensfehlers werden nach herkömmlichem Rechtsverständnis nur Verstöße gegen Rechtsvorschriften gefasst, die die äußere Ordnung des Verfahrens, das heißt den Verfahrensablauf als solchen betreffen; nicht zum äußeren Verfahrensgang in diesem Sinne gehört dagegen der durch materiell-rechtliche Vorgaben gesteuerte Prozess der Willens- und Entscheidungsbildung (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 4 B 74/17 - juris Rn. 8, m.w.N.). - OVG Sachsen, 19.07.2017 - 4 E 24/17
Aussetzung des Verfahrens
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 2 L 74/19
Das vom Beklagten beabsichtigte ergänzende Verfahren zielt nicht auf die Feststellung eines vorgreiflichen Rechtsverhältnisses; vielmehr ist die Änderung der angegriffenen Entscheidung beabsichtigt (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 4 E 24/17 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 28.06.2018 - 8 B 18.413
Aussetzung des Verfahrens zur Nachholung der UVP-Vorprüfung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 2 L 74/19
§ 87a Abs. 1 Nr. 1 VwGO betrifft nicht nur die Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO, nach § 75 Satz 3 VwGO oder nach über § 173 VwGO anwendbare Vorschriften der ZPO, sondern auch die Aussetzung gemäß § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 8 B 18.413 - juris Rn. 1). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 K 3/17
Aussetzung des Verfahrens zur Heilung materiell-rechtlicher Mängel
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 2 L 74/19
Die Vorschrift des § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG verbietet es nicht, das Verfahren auszusetzen, wenn die Behörde im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur Nachholung von unterbliebenen Verfahrensschritten auch die Heilung materieller Fehler beabsichtigt (BVerwG…, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - juris Rn. 5; Beschluss des Senats vom 14. Februar 2018 - 2 K 3/17 - juris Rn. 5 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2019 - 2 O 59/19
Aussetzung des Verfahrens zur Fehlerheilung Im Umweltrecht
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 2 L 74/19
Es muss die konkrete Möglichkeit bestehen, dass sich der Verfahrensfehler in absehbarer Zeit beseitigen lässt, und es dürfen keine unheilbaren materiellen Fehler vorliegen (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 18. September 2019 - 2 O 59/19 - juris Rn. 8 ). - BVerwG, 19.05.2014 - 9 A 19.12
Aussetzung des Verfahrens zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 2 L 74/19
Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus dem von der Beigeladenen zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 9 A 19.12 - juris;… krit. dazu: Fellenberg/Schiller, a.a.O., § 7 Rn. 129).
- VG München, 16.11.2023 - M 24 K 22.3717
Seilbahnrechtliche Genehmigung für den Neubau der Kampenwandseilbahn aufgehoben
Soweit diese ernsthafte Absicht für die Anwendung des § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG in der Rechtsprechung bereits entschieden wurde (OVG LSA, B.v. 7.5.2020 - 2 L 74/19 - juris Rn. 4), gilt dies erst recht für die Vorschrift des § 7 Abs. 5 UmwRG, die die Heilung der Verletzung materiell-rechtlicher Vorschriften zum Gegenstand hat. - OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2025 - 11 B 1.20
Aussetzung - Berufungsverfahren - unterbliebene FFH-Verträglichkeitsprüfung als …
In anderen Entscheidungen (Beschluss vom 7. Mai 2020 - 2 L 74/19 -, juris) des OVG Sachsen-Anhalt hat dieses denn auch eine Aussetzung des Verfahrens zur Heilung materieller Fehler eines Genehmigungsbescheids in einem ergänzenden Verfahren sowohl auf Grundlage des § 94 VwGO als auch auf Grundlage des § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG abgelehnt bzw. (Beschluss v. 14. Februar 2018 - 2 K 3/17 -) - nur - wegen eines Verfahrens zur Heilung eines Verfahrensfehlers gem. § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG als zulässig angesehen.Dabei kann dahinstehen, ob die diesbezüglichen Einwände des Klägers begründet wären (vgl. dagegen etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 19. Dezember 2023 - 2 L 74/19 -, juris Rn 213 ff.; ein Termin zur Verhandlung über die Revision - BVerwG 7 C 7.24 - gegen dieses Urteil ist für den 11. September 2025 bestimmt).
- VG Schleswig, 13.11.2025 - 2 A 13/25 Soweit dieses Erfordernis der ernsthaften Absicht der Heilung für die Anwendung des § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG in der Rechtsprechung bereits entschieden worden ist, dürfte dies erst recht für die Vorschrift des § 7 Abs. 5 UmwRG gelten, die die Heilung der Verletzung materiell-rechtlicher Vorschriften zum Gegenstand hat (VG München…, Urteil vom 16.11.2023 - M 24 K 22.3717 -, Rn. 100 f., juris, mit Verweis auf OVG Magdeburg, Beschluss vom 07.05.2020 - 2 L 74/19 -, Rn. 4, juris).
- VG Magdeburg, 29.06.2023 - 4 A 188/20
Nachträgliche Baugenehmigung für eine Tierhaltungsanlage - Ferkelzucht; …
Eine Aussetzung auf Basis des § 94 VwGO schied ebenfalls aus (hierzu OVG LSA, Beschluss vom 07.05.2020 - 2 L 74/19 -, juris). - VG Neustadt, 30.09.2025 - 5 K 799/25
Untätigkeitsverfahren in Einbürgerungsangelegenheiten
Rn. 4 Über die Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO entscheidet nach § 87a Abs. 1 Nr. 1 VwGO der Vorsitzende (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 2 L 74/19 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 1 E 820/14 -, NVwZ-RR 2014, 823).
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