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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43938
OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12 (https://dejure.org/2014,43938)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2014 - 2 LB 353/12 (https://dejure.org/2014,43938)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 2 LB 353/12 (https://dejure.org/2014,43938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 Abs. 1 NSchG; Art. 6 GG
    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährten Leistung als freiwillige Leistung ohne staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie der öffentlichen Hand; Erfassen der Schülerbeförderung zu einer in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NSchG § 114 Abs. 1; GG Art. 6
    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährten Leistung als freiwillige Leistung ohne staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie der öffentlichen Hand; Erfassen der Schülerbeförderung zu einer in ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Beförderung mit dem eigenen Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährten Leistung als freiwillige Leistung ohne staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie der öffentlichen Hand; Erfassen der Schülerbeförderung zu einer in ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 341
  • DÖV 2015, 345
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (24)

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2008 - 2 LB 5/07

    Zumutbarkeit von Schulwegezeiten beim Besuch einer außerstädtischen öffentlichen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12
    Rn. 3 Die Schülerbeförderung für den Kläger zu 3. in den Schuljahren 2003/2004 und 2004/2005 zum L. -Gymnasium war u.a. Gegenstand eines Klageverfahrens zwischen den Klägern zu 1. und 4. und dem Beklagten (VG Lüneburg, Urt. v. 25.10.2005 - 4 A 454/04 -, Nds. OVG, Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris, BVerwG, Beschl. v. 15.1.2009 - 6 B 78.08 -, juris, BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 6.6.2009 - 1 BvR 419/09 -, EGMR, Entscheidung vom 27. August 2013 - 61145/09 -, NVwZ 2014, 1293).

    Nach dem Urteil des Nds. OVG vom 4. Juni 2008 - 2 LB 5/07 - sei eine Schulwegzeit von 90 Minuten pro Weg zumutbar.

    Denn damit werden die als äußerste Grenze für die Dauer des Schulwegs hinzunehmenden 90 Minuten je Weg (vgl. Senat, Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris) nicht eingehalten.

    Der Senat hält diese Wegezeiten - ähnlich wie die in seinem ebenfalls u.a. den Kläger zu 3. betreffenden Urteil vom 4. Juni 2008 - 2 LB 5/07 -, juris, zu beurteilenden Wegezeiten - indessen noch für vertretbar.

    Rn. 86 Dass ein Schulweg auf diese Weise "teilbar" sein kann, hat der Senat bereits in seinem auch den Kläger zu 3. betreffenden Urteil vom 4. Juni 2008 - 2 LB 5/07 -, juris, hervorgehoben (S. 23 des amtlichen Entscheidungsabdrucks); darüber hinaus liegt die von den Berufungsklägern in der mündlichen Verhandlung insoweit monierte Überraschungsentscheidung auch deshalb nicht vor, weil diese Frage im Berufungsverfahren Gegenstand diverser Schriftsätze der Beteiligten war.

    Letzteres gilt insbesondere auch für die sich auf das Urteil des 13. Senats beziehenden Ausführungen im - u.a. den Kläger zu 3. betreffenden - Urteil des Senats vom 4. Juni 2008 - 2 LB 5/07 -, juris.

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12
    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Schülerfahrkosten - wie oben ausgeführt - um eine freiwillige Leistung handelt, zu der im Grundsatz keine gesetzliche oder verfassungsrechtliche Verpflichtung besteht (vgl. zur Auslegung des Begriffs der notwendigen Aufwendungen auch OVG Magdeburg, Urt. v. 19.8.1998 - A 2 S 875/97 -, LKV 1999, 276 u. Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336).

    Danach kann nämlich nur das verlangt werden, was bei sachgerechter Wahl des Weges und des Beförderungsmittels zu der "nächsten Schule" aufzuwenden ist (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 19.8.1998 - A 2 S 875/97 -, juris u. Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2012 - 2 ME 336/12

    Voraussetzungen für eine unzumutbare Härte im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12
    In der Rechtsprechung des Senats und des vormals für das Schulrecht zuständigen 13. Senats des erkennenden Gerichts ist geklärt, dass unter Berücksichtigung der allgemeinen altersgemäßen Belastbarkeit für Schülerinnen und Schüler von Regelschulen in der Sekundarstufe bereits ab der 5. Jahrgangsstufe ein Schulweg von einer Dauer von 60 Minuten reiner Fahrtzeit in einer Richtung zumutbar ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2012 - 2 ME 336/12 -, juris).

    Die seinerzeitige Belastungsgrenze von acht Stunden werde unter den Bedingungen der heutigen Schullandschaft häufig bereits vollständig durch die in der Schule verbrachte Zeit aufgebraucht, sodass für Fahrzeiten und sonstige Zeiten kein Raum mehr bleibe (vgl. ebenso Senatsbeschl. v. 24.8.2012 - 2 ME 336/12 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.1998 - A 2 S 875/97

    Öffentliche Schulen; Schulen in freier Trägerschaft; Bildungsgang; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12
    Denn es ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Schülerfahrkosten - wie oben ausgeführt - um eine freiwillige Leistung handelt, zu der im Grundsatz keine gesetzliche oder verfassungsrechtliche Verpflichtung besteht (vgl. zur Auslegung des Begriffs der notwendigen Aufwendungen auch OVG Magdeburg, Urt. v. 19.8.1998 - A 2 S 875/97 -, LKV 1999, 276 u. Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336).

    Danach kann nämlich nur das verlangt werden, was bei sachgerechter Wahl des Weges und des Beförderungsmittels zu der "nächsten Schule" aufzuwenden ist (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 19.8.1998 - A 2 S 875/97 -, juris u. Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, juris).

  • VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11

    Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12
    Unabhängig von der Frage, ob hier überhaupt der Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechte-Charta) eröffnet ist (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschl. v. 1.11.2012 - 7 A 1256/11.Z -, NVwZ-RR 2013, 417), ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass die von den Berufungsklägern formulierten Fragen den Regelungsgehalt der Art. 5 Nr. 2 ("Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten"), Art. 14 Abs. 2 ("Dieses Recht [Anm.: das Recht auf Bildung] umfasst die Möglichkeit, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen."), Art. 24 Abs. 2 ("Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.") oder Art. 33 Abs. 1 ("Der rechtliche, wirtschaftliche und soziale Schutz der Familie wird gewährleistet.") der EU-Grundrechte-Charta auch nur berühren.

    Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die von Art. 14 Abs. 2 EU-Grundrechte-Charta garantierte Möglichkeit, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen, lediglich den unentgeltlichen Zugang zum Schulunterricht, nicht aber den unentgeltlichen Transport zur Schule garantiert (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 1.11.2012 - 7 A 1256/11.Z -, NVwZ-RR 2013, 417).

  • OVG Niedersachsen, 16.02.1994 - 13 L 3797/92

    Kostenerstattung; Private Schulförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12
    Im Urteil vom 16. Februar 1994 - 13 L 3797/92 -, OVGE MüLü 44, 444, heißt es zwar: "Führt der Träger der Schülerbeförderung den Transport nicht selbst mit eigenen oder angemieteten Fahrzeugen durch, sondern beschränkt er sich auf eine Erstattung der notwendigen Fahrtkosten, so kommt eine Begrenzung auf die bei einer Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstehenden Kosten nur dann in Betracht, wenn deren Benutzung zumutbar ist." Dieses Urteil verhält sich aber nicht zu § 114 Abs. 3 Satz 5 NSchG, da diese Regelung damals noch nicht existierte.
  • BVerfG, 28.08.2014 - 2 BvR 2639/09

    Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12
    Einer Vorlagepflicht steht entgegen, dass der Senat nicht letztinstanzliches Gericht im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 267 AEUV (ex-Art. 234 EG; vgl. EuGH, Urteil vom 4.7.2002 - C-99/00 -, EuZW 2002, 476, BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 28.8.2014 - 2 BvR 2639/09 -, juris, BVerwG, Beschl. v. 12.10.2010 - 7 B 22.10 -, juris) ist; gegen das Urteil des Senats ist die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht statthaft (§ 133 Abs. 1 VwGO).
  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog - "Vorabentscheidungsfragen - Vorlagepflicht - Begriff des Gerichts, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12
    Einer Vorlagepflicht steht entgegen, dass der Senat nicht letztinstanzliches Gericht im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 267 AEUV (ex-Art. 234 EG; vgl. EuGH, Urteil vom 4.7.2002 - C-99/00 -, EuZW 2002, 476, BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 28.8.2014 - 2 BvR 2639/09 -, juris, BVerwG, Beschl. v. 12.10.2010 - 7 B 22.10 -, juris) ist; gegen das Urteil des Senats ist die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht statthaft (§ 133 Abs. 1 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2012 - 2 ME 359/12

    Bestimmung des Bezugspunkts für Anfang und Ende des Schulweges im Rahmen eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12
    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.
  • BVerwG, 15.01.2009 - 6 B 78.08

    Belastungsgrenze einer Schülerbeförderung im öffentlichen Personennahverkehr …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12
    Rn. 3 Die Schülerbeförderung für den Kläger zu 3. in den Schuljahren 2003/2004 und 2004/2005 zum L. -Gymnasium war u.a. Gegenstand eines Klageverfahrens zwischen den Klägern zu 1. und 4. und dem Beklagten (VG Lüneburg, Urt. v. 25.10.2005 - 4 A 454/04 -, Nds. OVG, Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris, BVerwG, Beschl. v. 15.1.2009 - 6 B 78.08 -, juris, BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 6.6.2009 - 1 BvR 419/09 -, EGMR, Entscheidung vom 27. August 2013 - 61145/09 -, NVwZ 2014, 1293).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 2 A 10506/14

    Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule: …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2013 - 2 A 10634/13

    Fahrtkosten für den Besuch eines weiter entfernt liegenden Gymnasiums mit …

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10

    Bemessung der Länge des Schulwegs anhand der fußläufigen Strecke zwischen der …

  • BVerwG, 12.10.2010 - 7 B 22.10

    Nichtanrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union als Verfahrensmangel

  • VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423

    Schulwegkostenerstattung nicht bei "Ausweichen" auf Gymnasium außerhalb Bayerns

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie …

  • VGH Bayern, 03.12.2010 - 7 ZB 10.2368

    Notwendigkeit der Schülerbeförderung; Interessenabwägung des Aufgabenträgers bei …

  • BVerwG, 04.06.2013 - 6 B 22.13

    Betroffensein des Abwehrgehalts der Grundrechte auch bei faktischen oder …

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule; …

  • EGMR, 27.08.2013 - 61145/09

    HUHLE v. GERMANY

  • VGH Bayern, 17.06.2005 - 7 B 04.1558
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10

    Zumutbarkeit einer um zehn Minuten je Fahrstrecke längeren schultäglichen …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 9 S 1904/94

    Normenkontrollantrag gegen Satzung über die Erstattung notwendiger …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2001 - 2 L 235/00
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2021 - 2 ME 436/20

    Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung; Freie Waldorfschule; …

    Auch wenn es sich bei der in § 114 NSchG geregelten Schülerbeförderung zwischenzeitlich um eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis handelt (§ 114 Abs. 1 Satz 3 NSchG), dient die Sicherstellung der Schülerbeförderung weiterhin allein der Wahrung der Chancengleichheit und der Sicherstellung des Bildungsanspruchs und der Schulpflicht des Kindes (…Senatsbeschl. v. 27.3.2019 - 2 ME 729/18 -, juris Rn. 11; Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn 66 f.).

    Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil es sich bei der Schülerbeförderung - wie dargelegt - um eine nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht geschuldete freiwillige Leistung handelt (vgl. Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, NdsVBl. 2015, 158, juris Rn. 66;… Senatsbeschl. v. 27.3.2019 - 2 ME 729/18 -, juris Rn.11, v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 11) und der angegebene Sachgrund die zum Ausdruck gebrachte Differenzierung rechtfertigt (Art. 3 Abs. 1 GG).

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 ME 622/19

    Beförderungspflicht; Entfernungsvergleich; Erstattungspflicht; …

    Schließlich hat der Senat bereits entschieden, dass § 114 NSchG nicht danach differenziert, ob die "nächste Schule" in Niedersachsen oder in einem benachbarten Bundesland liegt (Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 40, NdsVBl 2015, 158).

    Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil es sich bei der Schülerbeförderung um eine nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht geschuldete freiwillige Leistung handelt (vgl. Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 66, NdsVBl 2015, 158) und der vorgenannte Sachgrund die zum Ausdruck gebrachte Differenzierung rechtfertigt (Art. 3 Abs. 1 GG).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2021 - 2 LC 457/19

    Aufwendungen erstattungsfähige; Bundesland anderes; Ersatzschule; Genehmigung; …

    Einen allgemeinen Grundsatz, dass Schülerfahrkosten für Schulwege, die in ein benachbartes Bundesland führen, nicht übernommen werden, gibt es nicht (vgl. Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 70, NdsVBl. 2015, 158;… Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 9;… BayVGH, Urt. v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 -, juris Rn. 18 und v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 -, juris Rn. 13).

    aus verfassungsrechtlicher Sicht eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 4 Abs. 1 NV) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris, m.w.N.;… OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 18.12.2014 - 2 A 10506/14 -, juris, Beschl. v. 23.7.2013 - 2 A 10634/13 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 3.12.2010 - 7 ZB 10.2368 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2019 - 2 ME 729/18

    90 Minuten; Mietwagen; öffentliche Verkehrsmittel; Schülerbeförderung; …

    Auch wenn es sich bei der in § 114 NSchG geregelten Schülerbeförderung zwischenzeitlich um eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis handelt (§ 114 Abs. 1 Satz 3 NSchG), dient die Sicherstellung der Schülerbeförderung weiterhin allein der Wahrung der Chancengleichheit und der Durchsetzung des Bildungsanspruchs und der Schulpflicht des Kindes (Senatsurteil v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn 66 f.).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 317/14

    Anforderungen an die Übernahme von Schülerbeförderungkosten wegen ländlicher …

    Mehr als eine "Berücksichtigung" der Sicherheit des Schulweges kann schon deshalb nicht eingefordert werden, weil es sich bei der Schülerbeförderung um eine freiwillige Leistung handelt, die der Gesetzgeber mit Blick auf die damit verbundenen finanziellen Lasten (jedenfalls bei Fortbestand der bisherigen Schuldichte) auch reduzieren oder gänzlich streichen könnte (vgl. Sen., Urt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, NdsVBl. 2015, 158 sowie Beschl. v. 30.6.2015 - 2 LA 452/14 -, juris;… OVG Koblenz, Urt. v. 18.12.2014 - 2 A 10506/14 -, DVBl. 2015, 383).
  • VG Halle, 17.06.2017 - 6 A 245/14

    Erstattung von Kosten für die Schülerbeförderung mit dem privaten PKW; Ansteuern …

    Maßgeblich ist insoweit, dass die getroffenen Regelungen sachlich gerechtfertigt sind und nicht willkürlich erscheinen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 2 LB 353/12 -, zit. nach juris Rdn. 66 f., 74 mwN.; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 17. April 2013 - 3 L 675/12 -, zit. nach juris Rdn. 41).

    Denn das Recht der Schülerbeförderung vermittelt über die reinen Beförderungskosten keinen Anspruch auf Deckung der "Vorhaltekosten" für einen Pkw, etwa für Verschleiß, Versicherung, Abschreibung o.ä.; auch im Steuerrecht bleiben derartige Positionen unberücksichtigt (vgl. NdsOVG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 2 LB 353/12 -, zit. nach juris Rdn. 75 f.); die dort maßgebliche Pauschale von 30 ct bleibt überdies deutlich hinter dem vorliegend Gewährten zurück, weil nur die vollen Kilometer der einfache Entfernung berücksichtigt werden und damit Hin- und Rückfahrt abgegolten sind, § 9 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 EStG.

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16

    Schülerbeförderung; besonders gefährlich; Schülerfahrkosten; Übergriffe

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 2014 - 2 LB 353/12 -, NdsVBl 2015, 158, ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 2 LA 216/16

    Berufliches Gymnasium; Berufsbildende Schulen; Schülerbeförderung; …

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 2014 - 2 LB 353/12 -, NdsVBl 2015, 158, ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2025 - 2 LA 37/24

    Schülerbeförderungskosten; Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung; …

    e) Schließlich bestehen auch die von den Klägern geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht, da es sich bei der Schülerbeförderung um eine nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht geschuldete freiwillige Leistung handelt (vgl. im Einzelnen zu diesem Gesichtspunkt Senatsbeschl. v. 15.11.2024 - 2 ME 190/24 -, juris Rn. 7, sowie ferner Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 66) und die von dem Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zutreffend dargestellten Sachgründe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG die von den Klägern gerügte Differenzierung rechtfertigen.
  • VG Hannover, 02.09.2015 - 6 B 3598/15

    Aufhebung; Rechtsschutzbedürfnis; Schülerzahl; Schulorganisationsmaßnahme; …

    Dies entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung des Nds. OVG (Urt. v. 02.12.2014 - 2 LB 353/12 - juris Rn. 79;… Beschl. v. 24.08.2012 - 2 ME 336/12 - juris Rn. 16;… Urt. v. 04.06.2008 - 2 LB 5/07 - juris Rn. 54;… Urt. v. 20.02.2002 - 13 L 3502/00 - juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 310/14

    Zum Beförderungsanspruch eines Integrationsschülers

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2024 - 2 ME 190/24

    Behinderung; Schülerbeförderung; Schülerbeförderung im Wege eines …

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2017 - 2 ME 240/16

    Kooperative Gesamtschule; Gesamtschule; Schülerbeförderung; Taxi

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2015 - 2 LA 452/14

    Aufwendungen: Schülerbeförderung; Schülerbeförderung; Schülerbeförderung: …

  • VG Schwerin, 15.04.2015 - 6 A 1864/14

    Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung zum nächstgelegenen …

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2026 - 2 ME 26/26

    Beschwerde; Schülerbeförderung; Förderschule; Waldorfschule; Kumulation; …

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2024 - 2 LA 147/22

    Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu einer Ganztagsschule

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2025 - 2 LA 19/23

    Kostenerstattung; Schülerbeförderung

  • OVG Bremen, 27.06.2023 - 1 LA 228/22

    Freiwillige Leistung; Schulbeförderung; Selbstbindung der Verwaltung; …

  • OVG Bremen, 27.06.2023 - 1 LA 228/2

    Schulbeförderung; Ungleichbehandlung - Freiwillige Leistung; Schulbeförderung; …

  • VG Halle, 25.10.2018 - 6 A 221/18

    Schülerbeförderung

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