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Weitere Entscheidungen unten: LG Kiel, 08.07.2021 | LG Freiburg, 22.10.2021

Rechtsprechung
   LG Krefeld, 14.07.2021 - 2 O 58/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21489
LG Krefeld, 14.07.2021 - 2 O 58/21 (https://dejure.org/2021,21489)
LG Krefeld, Entscheidung vom 14.07.2021 - 2 O 58/21 (https://dejure.org/2021,21489)
LG Krefeld, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - 2 O 58/21 (https://dejure.org/2021,21489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Corona-Pandemie: Hotelpächter kann Vertragsanpassung verlangen; § 313 Abs. 1 BGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 313; §§ 581, 536
    Coronabedingte Einschränkung des Geschäftsbetriebs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Corona-bedingte Schließung rechtfertigt Anpassung des Pachtzinses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbot der Beherbergung von Privatreisenden ist kein Pachtmangel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Corona-Beherbergungsverbot ist kein Mangel, aber Störung der Geschäftsgrundlage! (IMR 2021, 509)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1124
  • NZM 2021, 607

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 189/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Pächters einer Gaststätte wegen Umsatzeinbußen …

    Auszug aus LG Krefeld, 14.07.2021 - 2 O 58/21
    Rn. 47 Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zur Mangelhaftigkeit eines Pacht- bzw. Mietobjekts (vgl. nur BGH NJW 2011, 3151 Rn. 8; BGH NJW 1981, 2405) gefährden öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und Gebrauchsbeschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch eines Pachtobjekts entgegenstehen, den vom Verpächter geschuldeten Leistungserfolg nur dann, wenn sie auf der konkreten Beschaffenheit der Pachtsache beruhen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Pächters ihre Ursache haben; Letzteres betrifft ausschließlich das Verwendungsrisiko des Pächters.

    Rn. 53 Ähnlich hat es der BGH für die Einschränkungen ausgeurteilt, die mit dem Erlass der Nichtraucherschutzgesetze für Gaststätten- und Restaurantbetreiber verbunden waren (vgl. BGH NJW 2011, 3151).

  • BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11

    Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der …

    Auszug aus LG Krefeld, 14.07.2021 - 2 O 58/21
    Rn. 101 § 313 Abs. 1 BGB geht von Verhandlungen der Parteien aus (vgl BGH NJW 2012, 373).
  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten …

    Auszug aus LG Krefeld, 14.07.2021 - 2 O 58/21
    Rn. 85 Eine Vertragsanpassung ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (siehe nur BGH NJW 2012, 1718) nur dann zulässig, wenn es zur Vermeidung eines untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden und damit der betroffenen Partei nach Treu und Glauben nicht zuzumutenden Ergebnisses unabweislich erscheint.
  • BGH, 10.10.2012 - XII ZR 117/10

    Geschäftsraummietvertrag: Mietminderungsrecht bei Verletzung einer …

    Auszug aus LG Krefeld, 14.07.2021 - 2 O 58/21
    Hierzu gehören über die physische Beschaffenheit der Pachtsache hinaus auch die tatsächlichen Zustände und rechtlichen Verhältnisse, die mit ihr zusammenhängen und ihre Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen, also auch Störungen, die außerhalb der Pachtsache liegen; um eine Ausuferung des Fehlerbegriffs zu vermeiden, führen solche außerhalb der Pachtsache selbst liegenden Umstände allerdings nur dann zu einem Mangel, wenn sie deren Gebrauchstauglichkeit unmittelbar beeinträchtigen; bloß mittelbar wirkende Umstände sind kein Mangel (vgl. BGH NZM 2013, 52 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZR 80/12

    Gewerberaummiete: Mietminderungsrecht wegen hoher Energiekosten durch …

    Auszug aus LG Krefeld, 14.07.2021 - 2 O 58/21
    Ist keine ausdrückliche Regelung zum Soll-Zustand getroffen, muss an Hand der üblichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157, 242 BGB) geprüft werden, was der Verpächter schuldet bzw. was der Pächter aufgrund des Vertrages vom Verpächter verlangen kann (vgl. BGH NJW 2014, 685 m.w.N.).
  • RG, 03.02.1922 - II 640/21

    Clausula rebus sic stantibus

    Auszug aus LG Krefeld, 14.07.2021 - 2 O 58/21
    Rn. 55 Eine andere Frage ist es, ob die gewährleistungrechtliche Risikoverteilung, die nach den vorstehenden Darlegungen in den Fällen der (teilweisen) Betriebsuntersagung den Pächter trifft, angemessen ist oder ob ein angemessener Ausgleich nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zu finden ist; dieses Ausgleichsinstrument stand dem Reichsgericht jedenfalls bei den genannten Entscheidungen nicht zur Verfügung, es ist erst auf Grund der Arbeiten von Oertmann zur Geschäftsgrundlage aus dem Jahr 1921 entwickelt worden (…vgl. Finkenauer in: MüKoBGB, 8. Aufl., § 313 Rn. 23; RGZ 103, 328).
  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80

    Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des …

    Auszug aus LG Krefeld, 14.07.2021 - 2 O 58/21
    Rn. 47 Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zur Mangelhaftigkeit eines Pacht- bzw. Mietobjekts (…vgl. nur BGH NJW 2011, 3151 Rn. 8; BGH NJW 1981, 2405) gefährden öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und Gebrauchsbeschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch eines Pachtobjekts entgegenstehen, den vom Verpächter geschuldeten Leistungserfolg nur dann, wenn sie auf der konkreten Beschaffenheit der Pachtsache beruhen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Pächters ihre Ursache haben; Letzteres betrifft ausschließlich das Verwendungsrisiko des Pächters.
  • RG, 20.02.1917 - III 384/16

    Unmöglichkeit der Leistung

    Auszug aus LG Krefeld, 14.07.2021 - 2 O 58/21
    Rn. 54 Soweit das Reichsgericht (s. etwa RGZ 94, 268; RGZ 89, 203) für kriegsbedingte Betriebsverbote eine Unmöglichkeit der Gebrauchsgewährung - die nach Überlassung einen Mangel darstellt, denn nach Überlassung wird das allgemeine Leistungstörungsrecht durch das miet- bzw. pachtrechtliche Gewährleistungsrecht verdrängt - angenommen hatte, weil der Vertragszweck nicht zu erreichen war, so entspricht dies zunächst nicht mehr der dargestellten Auffassung des BGH.
  • RG, 08.01.1919 - I 198/18

    Verhinderung eines Versicherers zur Forderung der Herabsetzung einer Taxe bei …

    Auszug aus LG Krefeld, 14.07.2021 - 2 O 58/21
    Rn. 54 Soweit das Reichsgericht (s. etwa RGZ 94, 268; RGZ 89, 203) für kriegsbedingte Betriebsverbote eine Unmöglichkeit der Gebrauchsgewährung - die nach Überlassung einen Mangel darstellt, denn nach Überlassung wird das allgemeine Leistungstörungsrecht durch das miet- bzw. pachtrechtliche Gewährleistungsrecht verdrängt - angenommen hatte, weil der Vertragszweck nicht zu erreichen war, so entspricht dies zunächst nicht mehr der dargestellten Auffassung des BGH.
  • OLG Frankfurt, 17.09.2021 - 2 U 18/21

    Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Mietzahlungspflicht

    Andere Auswirkungen behördlicher Einschränkungen des Geschäftsbetriebs ohne unmittelbaren Bezug zum Mietobjekt betreffen lediglich eine erfolgreiche Nutzung des Objekts durch die Klägerin als Mieterin und damit das sie treffende Verwendungsrisiko (vgl. § 537 BGB; im einzelnen OLG Frankfurt a.M., NZM 2021, 395 ff., m.w.N.; so auch OLG Köln, Beschluss vom 31.5.2021 - 22 U 205/20, zit. nach juris; KG, ZMR 2021, 579 ff.; LG Krefeld, NZM 2021, 607 ff.; a.M. Selk, NZM 2021, 369 ff.; für die Annahme eines Mangels im Falle einer erheblichen Aerosol-Infektionsgefahr in geschlossenen Räumen Leo, NZM 2021, 249 ff., 254 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2022 - 10 U 192/21

    Herabsetzung von Pachtzahlungen infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie …

    Das durch eine bemerkenswerte Begründungstiefe gekennzeichnete Urteil des Landgerichts (veröffentlicht in NZM 2021, 607-613) unterliegt nicht der Abänderung, da es auf keiner Rechtsverletzung beruht, §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO, und die nach § 529 ZPO zu Grunde zu legenden Tatsachen keine andere Entscheidung rechtfertigen.
  • LG Berlin II, 23.06.2026 - 100 O 1/24

    Corona-Pandemie rechtfertigt Hotelpachtanpassung

    Rn. 30 2. Die von der Klägerin geschuldete Pacht mit war im streitgegenständlichen Zeitraum nicht gemindert, §§ 581 Abs. 2, 536 Abs. 1 BGB, weil die Folgen der sog. Corona-Pandemie auf den Geschäftsbetrieb der Klägerin (auch) im vorliegenden Fall keinen Mangel der Pachtsache darstellen (LG Krefeld, Urteil vom 14. Juli 2021 - 2 O 58/21 -, juris;… BGH Urt. v. 13.7.2022 - XII ZR 75/21, BeckRS 2022, 21813 Rn. 21).
  • LG Krefeld, 31.07.2024 - 2 O 44/23
    Insofern verweist das Gericht auf die Urteile des Landgerichts Krefeld vom 14.07.2021 in der Sache 2 O 58/21, das hierzu ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-10 U 192/21) und das zwischenzeitlich in anderer Sache ergangene Urteil des BGH vom 13.07.2022 (XII ZR 75/21) und schließt sich den dortigen Erwägungen zu den Rechtsgrundlagen für eine Reduzierung des Miet- bzw. Pachtzinses infolge von Betriebseinschränkungen im Zuge der COVID-19 Pandemie in vollem Umfang an.
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 08.07.2021 - 2 O 58/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,70436
LG Kiel, 08.07.2021 - 2 O 58/21 (https://dejure.org/2021,70436)
LG Kiel, Entscheidung vom 08.07.2021 - 2 O 58/21 (https://dejure.org/2021,70436)
LG Kiel, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - 2 O 58/21 (https://dejure.org/2021,70436)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus LG Kiel, 08.07.2021 - 2 O 58/21
    Die Feststellungen des Kraftfahrt-Bundesamtes in Bezug auf die unzulässige Abschaltung des Emissionskontrollsystems bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit desselben, die zu dem verpflichtenden Rückruf geführt haben, rechtfertigen die Einstufung des Verhaltens der Beklagten als sittenwidrig (vgl. BGH NJW 2020, 1962).

    Der Inhalt des betreffenden Schriftsatzes erschöpft sich allein in rechtlichen Erwägungen zum Fortbestehen des klägerischen Schadens unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 25.05.2020 zum Aktenzeichen VI ZR 252/19.

  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im …

    Auszug aus LG Kiel, 08.07.2021 - 2 O 58/21
    Dabei war zu berücksichtigen, dass die Beklagte selbst eine hervorgehobene Qualität ihrer Fahrzeuge für sich in Anspruch nimmt, was sich auch in gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen anderer Hersteller höheren Kaufpreisen widerspiegelt (vgl. OLG Koblenz, NJW 2019, 2237;… BGH a.a.O.).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

    Auszug aus LG Kiel, 08.07.2021 - 2 O 58/21
    Das sittenwidrige Verhalten ist der Beklagten gemäß § 31 BGB zuzurechnen (vgl. BGH NJW 2020, 39; NJW 2020, 2806 für den Motor EA 189).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: …

    Auszug aus LG Kiel, 08.07.2021 - 2 O 58/21
    Eine Sittenwidrigkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (BGH, Urteil v. 28.06.2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250).
  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12

    Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung …

    Auszug aus LG Kiel, 08.07.2021 - 2 O 58/21
    Sittenwidrig ist ein Verhalten dann, wenn es nach seinem unter zusammenfassender Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermittelnden Gesamtcharakter dem Gefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwiderläuft, wenn es mit grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung unvereinbar ist (vgl. BGH, Urteil v. 19.11.2013 - VI ZR 336/12, NJW 2014, 383).
  • BGH, 19.12.2016 - XI ZR 539/15

    Festsetzung des Streitwerts in einem Beschluss über den Verlust eines …

    Auszug aus LG Kiel, 08.07.2021 - 2 O 58/21
    Der begehrten Feststellung des Annahmeverzuges kommt im Verhältnis zu dem Hauptantrag demgegenüber kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zu (vgl. BGH, Beschluss v. 19.12.2016 - XI ZR 539/15, BeckRS 2016, 115037, Herget, in: Zöller ZPO, 33. Aufl § 3, Rn. 16.15).
  • OLG Schleswig, 29.04.2014 - 16 U 35/14

    Grundstückskaufvertrag: Kostenquote bei einem gerichtlichen Vergleich im Rahmen …

    Auszug aus LG Kiel, 08.07.2021 - 2 O 58/21
    Dies entspricht dem Klagantrag zu Ziffer 1. Zug-um-Zug-Leistungen bleiben bei der Bemessung des Streitwertes grundsätzlich außer Betracht (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 29.04.2014, 16 U 35/14, BeckRS 2015, 6400 Rz. 5).
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   LG Freiburg, 22.10.2021 - 2 O 58/21   

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https://dejure.org/2021,73375
LG Freiburg, 22.10.2021 - 2 O 58/21 (https://dejure.org/2021,73375)
LG Freiburg, Entscheidung vom 22.10.2021 - 2 O 58/21 (https://dejure.org/2021,73375)
LG Freiburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2021 - 2 O 58/21 (https://dejure.org/2021,73375)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2022 - 14 U 267/21

    Verkehrsunfall: Alkoholisierte Person und Betriebsgefahr

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 22.10.2021 - 2 O 58/21 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Freiburg, AZ 2 O 58/21, vom 25.10.2021, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen,.

    Die Beklagten beantragen, die Berufung zurückzuweisen; das Urteil des Landgerichts Freiburg, Az. 2 O 58/21 vom 25.10.2021 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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