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Rechtsprechung
   KG, 29.01.2024 - 2 ORs 38/23 - 161 Ss 154/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,17267
KG, 29.01.2024 - 2 ORs 38/23 - 161 Ss 154/23 (https://dejure.org/2024,17267)
KG, Entscheidung vom 29.01.2024 - 2 ORs 38/23 - 161 Ss 154/23 (https://dejure.org/2024,17267)
KG, Entscheidung vom 29. Januar 2024 - 2 ORs 38/23 - 161 Ss 154/23 (https://dejure.org/2024,17267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Beleidigung, Schmähkritik, Menschwürde, Bezeichnung einer Bundestagsabgeordneten als "es"

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 185 StGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, Art 10 Abs 2 MRK
    Straffreiheit der Äußerung "Es fühlt sich als Frau" in Bezug auf eine Bundestagspolitikerin

  • strafrechtsiegen.de

    Schmähkritik - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 185 ; GG Art. 1 Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 1
    Ermittlung des beleidigenden Inhalts der Äußerung durch Auslegung; Herabwürdigende Äußerung gegenüber einer weiblichen Bundestagsabgeordneten als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Bezeichnung einer Bundestagsabgeordneten als "es" - Beleidigung, Schmähkritik, Menschenwürde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …

    Auszug aus KG, 29.01.2024 - 2 ORs 38/23
    Rn. 13 a) Soweit die Revision vorträgt, dass in der Äußerung des Angeklagten eine Schmähung zu sehen sei, hinter der die Meinungsfreiheit ohne eine Einzelfallabwägung zurücktritt (vgl. BVerfG NJW 2020, 2622 mwN; BVerfGE 82, 43), hat das Landgericht eine solche zutreffend verneint.

    Auch eine überzogene, völlig unverhältnismäßige oder sogar ausfällige Kritik macht eine Äußerung noch nicht zur Schmähung, so dass selbst eine Strafbarkeit von Äußerungen, die die persönliche Ehre erheblich herabsetzen, in aller Regel eine Abwägung erfordert (vgl. BVerfG NJW 2020, 2622; BVerfG NJW 2020, 2631).

    Denn gerade Kritik darf auch grundlos, pointiert, polemisch und überspitzt geäußert werden, und die Grenze zulässiger Meinungsäußerung liegt nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist oder wo Gründe für die geäußerte kritische Bewertung nicht gegeben werden (vgl. BVerfG NJW 2020, 2622 mwN).

    Dann geht es dem Äußernden nicht allein darum, den Betroffenen als solchen zu diffamieren, sondern stellt sich die Äußerung als Teil einer anlassbezogenen Auseinandersetzung dar (vgl. BVerfG NJW 2020, 2622; NJW 2020, 2636 mwN).

    Es liegt daher ersichtlich kein Fall vor, in dem eine vorherige Auseinandersetzung nur äußerlich zum Anlass für eine diffamierende Bemerkung dient oder in dem aus dem Schutz der Anonymität des Internets heraus Verunglimpfungen getätigt worden sind (vgl. BVerfG NJW 2020, 2622).

    Hierfür bedarf es einer umfassenden Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen des Falls und der Situation, in der die Äußerung erfolgte (…vgl. BVerfG aaO; NJW 2020, 2622 jeweils mwN).

    Das bei der Abwägung anzusetzende Gewicht der Meinungsfreiheit ist umso höher, je mehr die Äußerung darauf zielt, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso geringer, je mehr es hiervon unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen geht (vgl. BVerfG NJW 2020, 2622; BayObLG, Beschluss vom 15. August 2023 - 204 StRR 292/23 -, juris).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus KG, 29.01.2024 - 2 ORs 38/23
    Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (vgl. BVerfGE 93, 266; BGHSt 19, 235;… OLG Karlsruhe aaO; KG NJW 2005, 2872).

    Rn. 8 Lassen der sprachliche Zusammenhang und die bestimmenden außertextlichen Begleitumstände der inkriminierten Äußerung mehrere Auslegungen zu, sind alle in Frage kommenden, nicht von vornherein fernliegenden alternativen Deutungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen (vgl. BVerfGE 93, 266; BayObLG NJW 2005, 1291).

    Rn. 14 aa) Die Rechtsprechung hat den Begriff der Schmähkritik eng definiert (vgl. BVerfG EuGRZ 2013, 637; BVerfGE 93, 266).

    Rn. 20 b) Im Ergebnis zutreffend hat das Landgericht zudem verneint, dass die Äußerung des Angeklagten die Menschenwürde angreift, die als Fundament aller Grundrechte mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig ist (vgl. BVerfGE 93, 266; BVerfGE 107, 275; KG, Beschluss vom 26. November 2019 - [5] 161 Ss 165/19 [34/19] - mwN).

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

    Auszug aus KG, 29.01.2024 - 2 ORs 38/23
    Ihr kommt für die individuelle Identität unter den gegebenen Bedingungen herausragende Bedeutung zu und auch in alltäglichen Lebensvorgängen spielt sie eine wichtige Rolle (vgl. BVerfGE 147, 1 [19]).

    Dennoch wird die geschlechtliche Identität in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung regelmäßig als "ein" konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit (vgl. BVerfGE 147, 1 [19]; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. November 2023 - 1 BvR 1915/23 -, juris), nicht als der die menschliche Würde ausmachende Kern bezeichnet.

  • BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft …

    Auszug aus KG, 29.01.2024 - 2 ORs 38/23
    Rn. 32 In diesem Zusammenhang berücksichtigt die Kammer zutreffend, dass unter dem Gesichtspunkt der Machtkritik nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern erlaubt ist (vgl. BVerfG NJW 2022, 680; BVerfG NJW 2022, 1523).

    Gerichte haben unter dem Aspekt der Machtkritik aber Auslegung und Anwendung des Art. 10 Abs. 2 EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu berücksichtigen, der in ständiger Rechtsprechung betont, dass die Grenzen zulässiger Kritik an Politikerinnen und Politikern, die bewusst in die Öffentlichkeit treten, weiter zu ziehen sind als bei Privatpersonen (vgl. BVerfG NJW 2022, 680 mwN).

  • BVerfG, 09.02.2022 - 1 BvR 2588/20

    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung …

    Auszug aus KG, 29.01.2024 - 2 ORs 38/23
    Rn. 26 a) Liegt keine Schmähkritik, keine Formalbeleidigung oder kein Angriff auf die Menschenwürde vor, begründet dies bei Äußerungen, mit denen eine Person in ihrer Ehre herabgesetzt wird, kein Indiz für den Vorrang der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfG NJW 2022, 1523).

    Rn. 32 In diesem Zusammenhang berücksichtigt die Kammer zutreffend, dass unter dem Gesichtspunkt der Machtkritik nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern erlaubt ist (vgl. BVerfG NJW 2022, 680; BVerfG NJW 2022, 1523).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03

    Transsexuelle III

    Auszug aus KG, 29.01.2024 - 2 ORs 38/23
    Rn. 23 Zum einen gehört die geschlechtliche Identität einer Person nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur engeren persönlichen Lebenssphäre, die nicht primär durch Art. 1 Abs. 1 GG, sondern durch das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung als allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG) geschützt wird (vgl. BVerfGE 115, 1 [14] mwN; BVerfGE 96, 56 [61]).

    Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG garantiert insoweit als Teil dieser Lebenssphäre den intimen Sexualbereich, der die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen und damit das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität sowie der eigenen sexuellen Orientierung umfasst (BVerfGE 128, 109 [124]; BVerfGE 115, 1 [14]).

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus KG, 29.01.2024 - 2 ORs 38/23
    Rn. 21 aa) Die verfassungsrechtlich durch Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete Menschenwürde schützt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den sozialen Wert- und Achtungsanspruch des Menschen, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfGE 87, 209).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Auszug aus KG, 29.01.2024 - 2 ORs 38/23
    Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG garantiert insoweit als Teil dieser Lebenssphäre den intimen Sexualbereich, der die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen und damit das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität sowie der eigenen sexuellen Orientierung umfasst (BVerfGE 128, 109 [124]; BVerfGE 115, 1 [14]).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus KG, 29.01.2024 - 2 ORs 38/23
    Rn. 20 b) Im Ergebnis zutreffend hat das Landgericht zudem verneint, dass die Äußerung des Angeklagten die Menschenwürde angreift, die als Fundament aller Grundrechte mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig ist (vgl. BVerfGE 93, 266; BVerfGE 107, 275; KG, Beschluss vom 26. November 2019 - [5] 161 Ss 165/19 [34/19] - mwN).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand …

    Auszug aus KG, 29.01.2024 - 2 ORs 38/23
    Der Angriff muss sich mithin gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit und nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richten (vgl. BVerfG NJW 2001, 61 mwN; BGHSt 40, 97).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1915/23

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Weigerung eines …

  • KG, 26.11.2019 - 161 Ss 165/19

    Strafbarkeit von Äußerungen eines Rechtsanwalts gegenüber einem früheren …

  • KG, 27.12.2001 - 1 Ss 297/01
  • RG, 21.03.1901 - 166/01

    1. Ist die Wiedereinfuhr von Waren, die im Inlande erzeugt, aber dann in das …

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den …

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 362/18

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07

    Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"

  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen …

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 1094/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Anti-Strauß-Komitee

  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines …

  • KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04

    Beleidigung eines uniformierten Polizeibeamten durch Bezeichnung als "Clown"

  • OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21

    Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur "Ehe für alle"

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs - …

  • OLG Naumburg, 05.11.2015 - 2 Ws 215/15

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Verfahrensaussetzung in einem …

  • RG, 27.03.1915 - I 160/15

    1. Setzt § 355 StGB. voraus, daß der Täter mit der Depesche dienstlich befaßt …

  • OLG Bremen, 30.05.2024 - 1 ORs 6/24

    Strafbarkeit wegen Volksverhetzung durch Zeigen eines sog Ungeimpften-Sterns als …

    Eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 3 StGB ist dabei - mit im Einzelnen unterschiedlicher Begründung - überwiegend verneint worden (siehe KG Berlin…, Urteil vom 11.05.2023 - (4) 121 Ss 124/22 (164/22), juris Rn. 11, OLGSt StGB § 130 Nr. 19; OLG Braunschweig…, Urteil vom 07.09.2023 - 1 ORs 10/23, juris Rn. 15; OLG Frankfurt…, Urteil vom 13.02.2023 - 1 Ss 166/22, juris Rn. 10; Urteil vom 21.11.2023 - 2 ORs 38/23, BeckRS 2023, 41704 Rn. 21;… Urteil vom 30.11.2023 - 7 ORs 27/23, juris Rn. 12; OLG Oldenburg…, Urteil vom 16.10.2023 - 1 ORs 46/23, juris Rn. 26; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 08.03.2021 - Ss 72/20, juris Rn. 20; LG Aachen…, Urteil vom 18.08.2022 - 60 Qs 16/22, juris Rn. 33; AG Clausthal-Zellerfeld…, Urteil vom 01.08.2022 - 3 Cs 801 Js 35154/21, juris Rn. 11 ff; AG Köln…, Urteil vom 15.02.2022 - 524 Cs 40/22, juris Rn. 5; AG Pirna…, Urteil vom 10.10.2022 - 212 Ds 378 Js 111/22, BeckRS 2022, 28445 Rn. 6; AG Salzgitter…, Beschluss vom 17.11.2023 - 8 Cs 802 Js 32987/22, BeckRS 2023.41230 Rn. 11).
  • BayObLG, 02.07.2024 - 206 StRR 199/24

    Voraussetzungen der Strafbarkeit der Verwendung eines sog. Judensterns als …

    Sollte eine solche Deutungsmöglichkeit nach einer durch den neuen Tatrichter vorzunehmenden Auslegung in Betracht kommen, wird er auch zu entscheiden haben, ob einem derartigen Erklärungsinhalt bei grundrechtsfreundlicher Auslegung (dazu oben 2. a) bb)) der Vorrang einzuräumen sein wird; auch maßlose, geschmacklose, polemische, geschichtsvergessene und selbst hysterische Übertreibungen genießen grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit (eine Verharmlosung des Holocaust in ähnlichen Fällen verneinend z.B. OLG Oldenburg, Urteil vom 16. Oktober 2023, 1 ORs 46/23, BeckRS 2023, 30330; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. November 2023, 2 ORs 38/23, BeckRS 2023, 41704).
  • OLG Zweibrücken, 14.04.2025 - 1 ORs 1 SRs 34/24

    Volksverhetzung: Verharmlosen der Verbrechen des Nationalsozialismus durch …

    Der Staatsanwaltschaft ist zwar insofern zuzustimmen, dass die Instrumentalisierung des "Judensterns" je nach Verwendung und Darstellung eine Verharmlosung der unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlungen im Sinne des § 6 Abs. 1 VStGB sein und eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 3 StGB begründen kann (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urteil v. 21.11.2023 - 2 ORs 38/23, BeckRS 2023, 41704; BayObLG, Beschluss vom 02.07.2024 - 206 StRR 199/24 mwN.).
  • BayObLG, 03.02.2025 - 203 StRR 573/24

    Aufhebung und Zurückverweisung, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …

    Sollte dabei eine Auslegung in Betracht kommen, dass der Angeklagte nicht den Völkermord an den Juden verharmlost, sondern lediglich umgekehrt seine eigene Betroffenheit von staatlichen Maßnahmen, denen er sich als nicht gegen Covid-19 geimpfte Person ausgesetzt sah, übersteigert dargestellt haben könnte, wird zu entscheiden sein, ob einem derartigen Erklärungsinhalt bei grundrechtsfreundlicher Auslegung der Vorrang einzuräumen sein wird; auch maßlose, geschmacklose, polemische, geschichtsvergessene und selbst hysterische Übertreibungen genießen grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit (vgl. hierzu BayObLG - Beschluss vom 02.07.2024 - 206 StRR 199/24, BeckRS 2024, 15772; OLG Oldenburg, Urteil vom 16.10.2023 - 1 ORs 46/23, BeckRS 2023, 30330; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.11.2023 - 2 ORs 38/23, BeckRS 2023, 41704; OLG Braunschweig, Urteil vom 07.09.2023 - 1 ORs 10/23, BeckRS 2023, 24623; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Urteil vom 30.05.2024 - 1 ORs 6/24, juris, Rn. 19-21).
  • AG Bamberg, 29.10.2024 - 8 Cs 1123 Js 3361/22

    Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Holocaust-Relativierung, Kontextauslegung, …

    Beispielhaft seien hier das Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 21.11.2023, Az. 2 ORs 38/23, BeckRS 2023, 41704, sowie das Urteil des OLG Brandenburg vom 17.04.2024, Az. 1 ORs 23/23, BeckRS 2024, 9866, genannt.
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