Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 60 Abs 1 HGB, § 241 Abs 2 BGB, Art 12 Abs 1 GG
Chefarzt - außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot - IWW
§ 626 Abs. 1 BGB, § ... 626 BGB, § 60 HGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b und c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 60 Abs. 1 HGB, Art. 12 Abs. 1 GG, § 622 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB, § 615 Satz 2 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; BGB § 615 S. 2
Unbegründete außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen Konkurrenztätigkeit infolge unwirksamer Kündigungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unbegründete außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen Konkurrenztätigkeit infolge unwirksamer Kündigungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unbegründete außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen Konkurrenztätigkeit infolge unwirksamer Kündigungen
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 25.02.2014 - 7 Ca 3959/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14
- BAG, 15.06.2015 - 9 AZN 258/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2012 - 3 Sa 500/12
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot - Interessenabwägung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14
Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten ist vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit - inzwischen rechtskräftigem - Urteil vom 18. Dezember 2012 - 3 Sa 500/12 - zurückgewiesen worden.Entgegen der Annahme des Arbeitsgerichts könnten die Ausführungen im Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Dezember 2012 (Aktenzeichen: 3 Sa 500/12 ) im vorangegangenen Kündigungsschutzprozess nicht ebenfalls die Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung vom 10. September 2009 begründen.
Die Verfahrensakte 3 Sa 500/12 (Arbeitsgericht Koblenz - 6 Ca 650/09 - LAG Rheinland-Pfalz - 3 Sa 500/12 -) wurde beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
Rn. 37 Entgegen der Ansicht der Beklagten führt der Umstand, dass der Kläger seine Tätigkeit nach Ausspruch der fristlosen Kündigung vom 26. März 2009 noch bis zum 31. August 2009 fortgeführt hat, zu keinem anderen Ergebnis der im Urteil der Berufungskammer vom 18. Dezember 2012 - 3 Sa 500/12 - vorgenommenen Interessenabwägung:.
Rn. 39 Entgegen der Annahme der Beklagten ist die vorangegangene Kündigung vom 26. März 2009 nach dem Urteil der Berufungskammer vom 18. Dezember 2012 - 3 Sa 500/12 - nicht an einer fehlenden Abmahnung, sondern daran gescheitert, dass die zum 01. Februar 2009 aufgenommene Tätigkeit des Klägers in M-Stadt gemäß der dargestellten Interessenabwägung als nicht gerechtfertigt erscheint.
Gleiches gilt für die Frage, ob und inwieweit der Kläger gegenüber Vertretern des D. in M-Stadt zum Ausdruck gebracht hat, dass er an seinem gekündigten Arbeitsverhältnis mit der Beklagten festhalten und zu dieser möglichst wieder zurückkehren will (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz 18. Dezember 2012 - 3 Sa 500/12 - Rn. 76 , juris).
Wegen der Einzelheiten der Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Berufungskammer im Urteil vom 18. Dezember 2012 - 3 Sa 500/12 - (…Rn. 74) verwiesen.
- BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14
Andererseits wäre er für den Fall der Wirksamkeit der Kündigung an der dann möglichen anderweitigen Sicherung seines Lebensstandards gehindert (vgl. BAG 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - Rn. 51, NZA 1992, 212).Wenn der Arbeitnehmer am gekündigten Arbeitsverhältnis festhalten will, geht es ihm mit der Aufnahme einer anderweitigen Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen zur Verwertung seiner Arbeitskraft ersichtlich nur um eine Übergangslösung, die der Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nicht entgegensteht und für diesen keine anhaltende Konkurrenz bedeutet (BAG 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - Rn. 65, NZA 1992, 212).
- BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09
Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14
Daher ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob nach Art der Haupt- und Nebentätigkeit und der beteiligten Unternehmen überhaupt eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers vorliegt (BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - NZA 2010, 693).
- BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08
Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14
Dies gilt unabhängig davon, ob eine Karenzentschädigung angeboten oder er vorläufig weiterbeschäftigt wird (BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 22 und 23, NZA-RR 2010, 461). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14
Rn. 52 Die Beklagte ist gemäß den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Grundsätzen (BAG 24. Februar 1985 - GS 1/84 - NZA 1985, 702) verpflichtet, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits als Chefarzt der Abteilung Allgemein- und Viszeralchirurgie des S. in A-Stadt zu unveränderten Bedingungen gemäß Dienstvertrag vom 18. April 2005 weiterzubeschäftigen. - BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14
Denn jedenfalls verletzt ein Arbeitnehmer vertragliche Nebenpflichten, nämlich die dem Vertragspartner geschuldete Rücksichtnahme auf dessen Interessen (§ 241 Abs. 2 BGB), wenn er im Rechtsstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können (BAG 08. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 17, juris). - BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14
Diese Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig ( LAG Rheinland-Pfalz 22. Februar 2011 - 3 Sa 474/09 - und BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 -). - BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 840/12
Ordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14
Rn. 33 Im Streitfall kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte mit dem erneut als Kündigungsgrund angeführten Verstoß des Klägers gegen das ihm obliegende Wettbewerbsverbot durch seine nach Ausspruch der Kündigung vom 26. März 2009 bis zum 31. August 2009 fortgesetzte Tätigkeit am D. in M-Stadt bereits aufgrund der Präklusionswirkung der im vorangegangenen Kündigungsschutzprozess ergangenen Entscheidung über die Kündigung vom 26. März 2009 mangels wesentlicher Änderung des Kündigungssachverhalts ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG 20. März 2014 - 2 AZR 840/12 - Rn. 13 ff., NZA 2014, 1415). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
Außerordentliche Kündigung wegen Telefonierens im Operationssaal
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14
Diese Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig ( LAG Rheinland-Pfalz 22. Februar 2011 - 3 Sa 474/09 - und BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 -).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 TaBV 8/16
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und …
Die strafrechtliche Einordnung ist nicht entscheidend (BAG…, Urteil vom 08. November 2007 - 2 AZR 528/06 - Rn. 17, juris = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 19; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Januar 2015 - 2 Sa 367/14 - Rn. 41, juris = ArztR 2016, 234; LAG Hamm…, Urteil vom 30. September 2011 - 10 Sa 472/11 - Rn. 145, juris).
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