Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 2 Sa 556/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 KSchG
Außerordentliche Arbeitgeberkündigung wegen Spesenbetrugs â€" Darlegungs- und Beweislast - IWW
§ 626 Abs. 2 BGB, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 1 Abs. 1 KSchG, §§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Poliers wegen Spesenbetrugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Keine Kündigung bei versehentlich falscher Spesenabrechnung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung eines Poliers wegen Spesenbetrugs unwirksam
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Poliers wegen Spesenbetrugs
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 04.12.2013 - 4 Ca 769/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 2 Sa 556/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 2 Sa 556/13
Ein Spesenbetrug kann selbst dann als Grund zur fristlosen Kündigung ausreichen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und um einen geringen Betrag handelt (…BAG 06. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 23, NZA 2008, 636; BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 22, NZA 2014, 250).Zwar liegt ein vorsätzliches Handeln bereits dann vor, wenn die Unrichtigkeit und der auf ihr beruhende rechtswidrige Erfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen wird (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 22, NZA 2014, 250).
Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 20, NZA 2014, 250).
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06
Fristlose Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 2 Sa 556/13
Ein Spesenbetrug kann selbst dann als Grund zur fristlosen Kündigung ausreichen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und um einen geringen Betrag handelt (BAG 06. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 23, NZA 2008, 636;… BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 22, NZA 2014, 250).Den Kündigenden trifft die Darlegungs- und Beweislast auch für diejenigen Tatsachen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgrund ausschließen (BAG 06. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 24, NZA 2008, 636 m.w.N.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 5 Sa 497/14
Beginn der Kündigungserklärungsfrist â€" Darlegungs- und Beweislast bei der …
Jedoch ist bewusstes und damit vorsätzliches Handeln von der Erklärung versehentlich falscher Angaben zu unterscheiden (…vgl. BAG 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 22 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 03.07.2014 - 2 Sa 556/13 - Rn. 22, 24, Juris).
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