Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2024 - 2 StR 145/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 34 KCanG; § 29a BtMG; § 51 Abs. 1 BZRG
Handeltreiben mit Cannabis; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verwertungsverbot bei getilgten Vorstrafen - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bzw. Cannabis in nicht geringer Menge; Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 Abs 1 BZRG, § 34 Abs 1 Nr 4 KCanG, § 34 Abs 3 S 1 KCanG, § 34 Abs 3 S 2 Nr 4 KCanG, § 34 Abs 4 Nr 4 KCanG
Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bzw. Cannabis in nicht geringer Menge; Einziehung des Wertes von Taterträgen - IWW
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § ... 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 34 Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 34 Abs. 4 KCanG, § 154a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 BtMG, § 51 Abs. 1 BZRG, § 353 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Abs. 1 StGB, § 73a StGB, § 357 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 2 Abs. 3 ; StPO § 354a
Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wegen Handeltreibens mit Cannabis sowie wegen bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Ausnahme des Vorwurfs des ... - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 20.12.2023 - 1 KLs 9/23
- LG Darmstadt, 20.12.2023 - 900 Js 37670/22
- BGH, 23.10.2024 - 2 StR 145/24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24
Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 2 StR 145/24
a) Die revisionsrechtliche Nachprüfung des Schuldspruchs hat gemäß § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO nach dem Maßstab des am 1. April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes zu erfolgen (BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24, NJW 2024, 1968 Rn. 4 …und vom 4. Juni 2024 - 2 StR 416/23, Rn. 5).Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass für Cannabisprodukte der Grenzwert der nicht geringen Menge nach dem Konsumcannabisgesetz unverändert ab einer Wirkstoffmenge von 7, 5 Gramm THC anzunehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24, NJW 2024, 1968 Rn. 7 ff.;… vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24, Rn. 11 ff. …und vom 6. Mai 2024 - 2 StR 480/23, StV 2024, 587 Rn. 27 ff.).
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 2 StR 145/24
Dies gilt auch für den Wert der Gegenstände, auf deren Herausgabe der Angeklagte verzichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, 311 f.; BGH…, Beschluss vom 19. April 2023 - 2 StR 70/23, Rn. 3 ff.). - BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 2 StR 145/24
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass für Cannabisprodukte der Grenzwert der nicht geringen Menge nach dem Konsumcannabisgesetz unverändert ab einer Wirkstoffmenge von 7, 5 Gramm THC anzunehmen ist (…BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24, NJW 2024, 1968 Rn. 7 ff.; vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24, Rn. 11 ff. …und vom 6. Mai 2024 - 2 StR 480/23, StV 2024, 587 Rn. 27 ff.).
- BGH, 06.05.2024 - 2 StR 480/23
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: wiederholtes Auffüllen eines …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 2 StR 145/24
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass für Cannabisprodukte der Grenzwert der nicht geringen Menge nach dem Konsumcannabisgesetz unverändert ab einer Wirkstoffmenge von 7, 5 Gramm THC anzunehmen ist (…BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24, NJW 2024, 1968 Rn. 7 ff.;… vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24, Rn. 11 ff. und vom 6. Mai 2024 - 2 StR 480/23, StV 2024, 587 Rn. 27 ff.). - BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05
Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge: zulässige Einbeziehung der Akten; Verbot der …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 2 StR 145/24
Das Verwertungsverbot hindert den Tatrichter nicht nur an der Berücksichtigung der Vorstrafe als solcher, sondern auch an der strafschärfenden Erwägung, der Vollzug der von dem Verwertungsverbot betroffenen Strafe habe nicht ausgereicht, um den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten (BGH, Beschluss vom 17. März 2006 - 1 StR 577/05, StV 2006, 522 Rn. 12 mwN). - BGH, 23.04.2024 - 5 StR 83/24
Verjährung bei Taten des Handeltreibens mit Cannabis nach Neuregelung
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 2 StR 145/24
Eine Erstreckung auf die nicht revidierende Mitangeklagte S. nach § 357 StPO findet nicht statt, weil die Aufhebung nicht auf einer "Gesetzesverletzung bei Anwendung des Strafgesetzes", sondern auf einer nachträglichen Rechtsänderung beruht (BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 83/24, Rn. 23 mwN). - BGH, 09.10.2019 - 1 StR 400/19
Einziehung (Erlöschen des der Einziehung zugrunde liegenden Anspruchs)
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 2 StR 145/24
Hinsichtlich des Geldbetrages ist durch den wirksamen Verzicht des Angeklagten der staatliche Zahlungsanspruch gemäß § 73 Abs. 1, § 73c Abs. 1 StGB in Höhe dieser Summe erloschen und die Einziehung des Wertes von Taterträgen insoweit ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 400/19, Rn. 8). - BGH, 13.02.2024 - 5 StR 508/23
Keine erweiterte Einziehung des Surrogats
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 2 StR 145/24
Den Urteilsgründen lässt sich nicht entnehmen, dass der Angeklagte diese Uhr durch oder für eine andere Straftat erlangt hat; eine erweiterte Einziehung des Surrogats sieht das Gesetz nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2024 - 5 StR 508/23)." Dem schließt sich der Senat an und bemerkt ergänzend, dass die Feststellungen des Landgerichts zur Herkunft der sichergestellten 2.000 Euro weder belegt noch nachvollziehbar und deshalb aufzuheben waren. - BGH, 19.04.2023 - 2 StR 70/23
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 2 StR 145/24
Dies gilt auch für den Wert der Gegenstände, auf deren Herausgabe der Angeklagte verzichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, 311 f.; BGH, Beschluss vom 19. April 2023 - 2 StR 70/23, Rn. 3 ff.). - BGH, 04.06.2024 - 2 StR 416/23
Handeltreiben mit Cannabis
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - 2 StR 145/24
a) Die revisionsrechtliche Nachprüfung des Schuldspruchs hat gemäß § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO nach dem Maßstab des am 1. April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes zu erfolgen (…BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24, NJW 2024, 1968 Rn. 4 und vom 4. Juni 2024 - 2 StR 416/23, Rn. 5).
- BGH, 22.04.2026 - 5 StR 616/25
Herabsetzung der verhängten Einzelfreiheitsstrafen i.R.d. Strafzumessung
Rn. 8 Die Strafkammer hat insoweit nicht geprüft, ob durch den in der Hauptverhandlung erklärten Verzicht des Angeklagten auf das bei ihm am 11. Juni 2024 sichergestellte Bargeld in Höhe von insgesamt 52.365,26 Euro der staatliche Zahlungsanspruch erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen sein könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, 311f.;… vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 Rn. 3;… vom 1. Februar 2023 - 5 StR 549/22 Rn. 2;… vom 30. Mai 2023 - 6 StR 193/23 Rn. 2; vom 23. Oktober 2024 - 2 StR 145/24 Rn. 17). - BGH, 12.08.2025 - 5 StR 307/25
Recht des letzten Wortes
Rn. 11 b) Mit Recht hat der Generalbundesanwalt darauf hingewiesen, dass der von den Angeklagten in der Hauptverhandlung erklärte Verzicht auf das bei ihnen sichergestellte Bargeld insoweit zum Erlöschen des staatlichen Einziehungsanspruchs nach §§ 73, 73c StGB geführt hat (BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, 311 f.; vom 23. Oktober 2024 - 2 StR 145/24 Rn. 17 f.). - BGH, 14.01.2025 - 5 StR 709/24 Rn. 5 b) Soweit die Strafkammer die Einziehung der beiden PKW Volvo V40 und Porsche Cayenne ebenfalls auf § 73a StGB mit der Begründung gestützt hat, diese seien aus außerhalb der angeklagten Tat erwirtschafteten Betäubungsmittelerlösen erworben worden, hat sie zudem nicht bedacht, dass § 73a StGB die erweiterte Einziehung von Surrogaten nicht zulässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2024 - 5 StR 508/23; vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18; vom 23. Oktober 2024 - 2 StR 145/24).
- BGH, 25.11.2025 - 3 StR 395/25 Denn ein staatlicher Zahlungsanspruch erlischt durch einen wirksamen Verzicht; die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73 Abs. 1, § 73c Abs. 1 StGB ist insoweit ausgeschlossen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2025 - 3 StR 586/24, juris Rn. 48; vom 23. Oktober 2024 - 2 StR 145/24, juris Rn. 17;… vom 19. April 2023 - 2 StR 70/23, juris Rn. 3 ff.; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 400/19, NZWiSt 2020, 128; vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, 311 f.).
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