Rechtsprechung
| BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 259 StGB; § 260 StGB; § 267 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 21 StVG
Hehlerei (Sichverschaffen: Einvernehmen mit dem Vortäter; Absetzen: Inbesitznahme zum Zwecke der rechtsgeschäftlichen Veräußerung, unselbstständiger Teilakt; Bandenhehlerei: Hehlerbande, gemischte Bande; Konkurrenzen: Urkundenfälschung, Tateinheit, gefälschte ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch Veräußerung von Mietautos an Dritte; Urkundenfälschung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 260 Abs 1 StGB, § 267 Abs 1 StGB, § 267 Abs 4 StGB
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch Veräußerung von Mietautos an Dritte; Urkundenfälschung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, §§ ... 259 Abs. 1 Alt. 2, 260a Abs. 1 StGB, §§ 263 Abs. 1, 5, 267 Abs. 1, 4, 52 StGB, 260 Abs. 1 StGB, Abs. 2, Abs. 5, 22, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 260 Abs. 1 StGB, § 53 StGB, § 52 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 267 Abs. 1, 4 StGB, §§ 267 Abs. 1, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, §§ 929 ff. BGB, § 74 JGG
- Wolters Kluwer
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch Anmietung von Fahrzeugen zur gewinnbringenden Veräußerung an arglose Dritte unter Verwendung falscher Ausweisdokumente, gestohlener Kennzeichen und gefälschter Zulassungspapiere; Übernahme des Fahrzeugs als gewerbsmäßige Bandenhehlerei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 259 Abs. 1 Alt. 2; StGB § 263 Abs. 1
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch Anmietung von Fahrzeugen zur gewinnbringenden Veräußerung an arglose Dritte unter Verwendung falscher Ausweisdokumente, gestohlener Kennzeichen und gefälschter Zulassungspapiere; Übernahme des Fahrzeugs als gewerbsmäßige Bandenhehlerei - datenbank.nwb.de
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch Veräußerung von Mietautos an Dritte; Urkundenfälschung
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 25.01.2023 - 10 KLs 94340/22
- LG Darmstadt, 25.01.2023 - 133 Js 94340/22
- BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14
Gewerbsmäßige Hehlerei (Absetzen nur bei Absatzerfolg: Verhältnis zum Ankaufen, …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23
(2) (a) Durch die Feststellung ist indes belegt, dass sich der Angeklagte in den Fällen II. 2, 4 und 10 der gewerbsmäßigen Hehlerei sowie im Fall II. 7 der versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei in der Tatbestandsalternative des Absetzens schuldig gemacht hat, indem er im Auftrag und im Interesse seiner Mitttäter N. und C. die drei betrügerisch angemieteten Fahrzeuge an die Zeugen G. (Fall II. 2 der Urteilsgründe), A. (Fall II. 4 der Urteilsgründe) und P. (Fall II. 10 der Urteilsgründe) verkaufte bzw. an den Zeugen S. (Fall II. 7 der Urteilsgründe) zu verkaufen versuchte, wobei er gegenüber den Zeugen als Fahrzeugeigentümer auftrat und selbständig die Verkaufsverhandlungen mit ihnen führte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14, juris Rn. 10).Die Hehlerei in der vom Angeklagten verwirklichten Form des Absetzens erfordert eine rechtsgeschäftliche Weitergabe der Sache an einen Dritten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 1 StR 150/14, juris Rn. 10) und damit eine Besitzübertragung an den Erwerber (§§ 929 ff. BGB).
- BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19
Hehlerei (Hehlerei in Form des Sichverschaffens: Voraussetzungen; Verhältnis des …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23
(1) Soweit das Landgericht in den Fällen II. 1, 3 und 5 der Urteilsgründe davon ausgegangen ist, der Angeklagte habe durch die "Übernahme" der von den gesondert verfolgten N., C. und Ci. betrügerisch erlangten Mietfahrzeuge zum Zwecke der Veräußerung an gutgläubige Dritte jeweils eine gewerbsmäßige Bandenhehlerei in der Tatbestandsalternative des Sichverschaffens verwirklicht, hat es übersehen, dass diese voraussetzt, dass der Hehler im Einvernehmen mit dem Vortäter eigene Verfügungsgewalt an der Sache in dem Sinne erlangt, dass er über sie in ihrem wirtschaftlichen Wert als eigene oder zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, juris Rn. 13; vom 20. Mai 2020 - 2 StR 611/19, juris Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 456/21, juris Rn. 9).(bb) Da der wiederholte Gebrauch der durch Anbringung der entwendeten Kennzeichen an den Mietwagen hergestellten unechten Urkunde im öffentlichen Straßenverkehr zu Täuschungszwecken wie auch bei dem anschließenden Verkaufsgespräch mit dem Zeugen G. von vornherein vom Gesamtvorsatz des Angeklagten umfasst war, liegt eine einheitliche Tat gemäß § 267 Abs. 1 und 4 StGB vor (vgl. zur tatbestandlichen Handlungseinheit beim mehrfachen Gebrauch derselben Urkunde Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 StR 611/19, juris Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 270/20, juris Rn. 8).
- BGH, 08.03.2022 - 3 StR 456/21
Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (gemischte Banden; Absatzerfolg; Drittverschaffen); …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23
(1) Soweit das Landgericht in den Fällen II. 1, 3 und 5 der Urteilsgründe davon ausgegangen ist, der Angeklagte habe durch die "Übernahme" der von den gesondert verfolgten N., C. und Ci. betrügerisch erlangten Mietfahrzeuge zum Zwecke der Veräußerung an gutgläubige Dritte jeweils eine gewerbsmäßige Bandenhehlerei in der Tatbestandsalternative des Sichverschaffens verwirklicht, hat es übersehen, dass diese voraussetzt, dass der Hehler im Einvernehmen mit dem Vortäter eigene Verfügungsgewalt an der Sache in dem Sinne erlangt, dass er über sie in ihrem wirtschaftlichen Wert als eigene oder zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, juris Rn. 13;… vom 20. Mai 2020 - 2 StR 611/19, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 456/21, juris Rn. 9).Gruppierungen aus Hehlern und Betrügern sind hingegen nicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 456/21, juris Rn. 12).
- BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18
Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23
(1) Soweit das Landgericht in den Fällen II. 1, 3 und 5 der Urteilsgründe davon ausgegangen ist, der Angeklagte habe durch die "Übernahme" der von den gesondert verfolgten N., C. und Ci. betrügerisch erlangten Mietfahrzeuge zum Zwecke der Veräußerung an gutgläubige Dritte jeweils eine gewerbsmäßige Bandenhehlerei in der Tatbestandsalternative des Sichverschaffens verwirklicht, hat es übersehen, dass diese voraussetzt, dass der Hehler im Einvernehmen mit dem Vortäter eigene Verfügungsgewalt an der Sache in dem Sinne erlangt, dass er über sie in ihrem wirtschaftlichen Wert als eigene oder zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, juris Rn. 13;… vom 20. Mai 2020 - 2 StR 611/19, juris Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 456/21, juris Rn. 9). - BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23
(1) (a) Im Fall II. 2 der Urteilsgründe hat sich der Angeklagte durch das Anbringen der gestohlenen Kennzeichen sowie durch den anschließenden Gebrauch des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr auf dem Weg zum verabredeten Verkaufsort nicht nur der banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung, sondern - ebenfalls tateinheitlich hierzu (§ 52 StGB) ? auch des Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, juris Rn. 14, BGHSt 18, 66). - BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23
Damit war aber der mehrfache Gebrauch derselben unechten Urkunde auf der Fahrt zum Treffpunkt, durch das Vorführen des Fahrzeugs mit dem entwendeten Kennzeichen bei den Verkaufsgesprächen und - für den Fall des Misslingens ? auch das anschließende Führen des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr von einem Gesamtvorsatz des Angeklagten getragen, so dass insoweit nur eine einheitliche Urkundenfälschung vorliegt, die auch das zweimalige Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Tateinheit verbindet (vgl. im Übrigen zur Fortsetzung der Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, juris Rn. 6;… vom 15. August 2019 - 4 StR 21/19, juris Rn. 3 jeweils mwN). - BGH, 07.09.2005 - 2 StR 342/05
Urkundenfälschung; Betrug; Tateinheit (gemeinsame Beendigung zweier separat …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23
(aa) Soweit der Angeklagte im Rahmen des Verkaufsgesprächs den Straftatbestand des § 267 Abs. 1 und 4 StGB mehrfach verwirklicht hat, indem er dem Zeugen nicht nur den Pkw mit den gestohlenen Kennzeichen vorführte, sondern auch durch Vorlage des gefälschten Führerscheins und der gefälschten Zulassungsbescheinigung auch noch weitere unechte Urkunden zu Täuschungszwecken gebrauchte, besteht gleichartige Tateinheit (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, juris Rn. 3;… BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2008 - 4 StR 648/07, juris Rn. 6;… vom 11. Mai 2022 - 4 StR 44/22, juris Rn. 4). - BGH, 15.01.2008 - 4 StR 648/07
Betrug durch Fälschung von Überweisungsträgern; Konkurrenzen bei der …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23
(aa) Soweit der Angeklagte im Rahmen des Verkaufsgesprächs den Straftatbestand des § 267 Abs. 1 und 4 StGB mehrfach verwirklicht hat, indem er dem Zeugen nicht nur den Pkw mit den gestohlenen Kennzeichen vorführte, sondern auch durch Vorlage des gefälschten Führerscheins und der gefälschten Zulassungsbescheinigung auch noch weitere unechte Urkunden zu Täuschungszwecken gebrauchte, besteht gleichartige Tateinheit (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2008 - 4 StR 648/07, juris Rn. 6;… vom 11. Mai 2022 - 4 StR 44/22, juris Rn. 4). - BGH, 22.02.2023 - 6 StR 44/23
Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23
Das Verschlechterungsverbot schließt die teilweise Verschärfung des Schuldspruchs nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 6 StR 44/23, juris Rn. 8 mwN). - BGH, 18.02.2021 - 4 StR 279/20
Urkundenfälschung (Konkurrenzen; Tateinheit zwischen mehrfachem selbständigen …
Auszug aus BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23
Dabei hat das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße, die nicht schwerer wiegen, zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 279/20, juris Rn. 8 mwN). - BGH, 15.08.2019 - 4 StR 21/19
Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Aufspaltung durch kurzzeitige …
- BGH, 11.05.2022 - 4 StR 44/22
Urkundenfälschung (Konkurrenzen: Fälschung mehrerer Urkunden, Gebrauch in einem …
- BGH, 23.09.2020 - 4 StR 270/20
Verwerfung der Revision als unbegründet; Besonders schwerer räuberischer …
- BGH, 30.07.2026 - 2 StR 51/25
Rechtsanwältin zu 5 1/2 Jahren Gefängnis und lebenslangem Berufsverbot verurteilt …
Da weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind, ändert der Senat den Schuldspruch entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst, um jede Beschwer der Angeklagten auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 2 StR 225/23, Rn. 59). - BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23
Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Einfuhr, Beihilfe zum Handeltreiben, …
Dem stehen weder das Verschlechterungsverbot (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 ? 2 StR 225/23 Rn. 61) noch § 265 Abs. 1 StPO entgegen. - BGH, 27.08.2025 - 4 StR 306/25
Konkurrenzen (Urkundenfälschung: Weiterveräußerung gestohlener Kfz, Manipulation …
Der mehrfache Gebrauch derselben falschen Urkunde führt aber, wenn er - wie hier - einem von vornherein bestehenden Gesamtvorsatz folgt, zu einer einheitlichen Tat des § 267 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 2 StR 225/23 Rn. 45, 52, 58 mwN). - BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24
Handeltreiben mit Cannabis (unerlaubte Einfuhr: Handeln mit Betäubungsmitteln, …
Das Verschlechterungsverbot schließt die teilweise Verschärfung des Schuldspruchs nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 ? 2 StR 225/23, juris Rn. 61). - BGH, 22.05.2024 - 2 StR 24/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Das Verschlechterungsverbot hindert die teilweise Verschärfung des Schuldspruchs ebenfalls nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 ? 2 StR 225/23, juris Rn. 61).
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