Rechtsprechung
| BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 395 StPO
Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger - HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 44 StPO; § 403 StPO; § 308 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Anspruch auf rechtliches Gehör); Adhäsionsentscheidung (Bindung an die Parteianträge; Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden: Feststellungsinteresse, Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger bei versuchter Straftat gegen Angehörigen
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 395 Abs 2 Nr 1 StPO, § 22 StGB, § 211 StGB, § 226 StGB
Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger bei versuchter Straftat gegen Angehörigen - IWW
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen; Korrektur der zugesprochenen Verzinsung des Schmerzensgeldes
- Wolters Kluwer
Entscheidung des Senats über die Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 308 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen; Korrektur der zugesprochenen Verzinsung des Schmerzensgeldes - datenbank.nwb.de
Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger bei versuchter Straftat gegen Angehörigen
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung im "Kölner Insulinfall" wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe rechtskräftig
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.10.2022 - 105 Ks 8/20
- BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 227
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an …
Auszug aus BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23
a) Zwar kommt eine Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision bereits - wie hier - form- und fristgerecht begründet worden ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 3 StR 181/21, juris Rn. 14 f. mwN). - BGH, 24.08.2016 - 2 StR 504/15
Strafmilderung wegen verringerter Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des …
Auszug aus BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23
Dabei waren ihr angesichts der Erfolglosigkeit des Rechtsmittels hinsichtlich des strafrechtlichen Teils der Verurteilung - ungeachtet der Beendigung der Nebenklage (§ 402 StPO) durch den Tod des Nebenklägers während des Revisionsverfahrens - auch die notwendigen Auslagen der Nebenklage im Revisionsverfahren aufzuerlegen (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, juris Rn. 33 f.;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 472 Rn. 6 mwN). - BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (technisches Versagen eines …
Auszug aus BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23
Dadurch war der Verteidiger durch ausschließlich im Bereich der Justiz gründende Umstände gehindert, eine die fristgemäß erhobene Sachrüge ergänzende Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht anzubringen (vgl. zum gestörten Empfangsgerät im Bereich der Justiz BGH, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07, NStZ 2008, 705).
- BGH, 22.10.2019 - 2 StR 397/19
Entscheidung über den Antrag im Strafurteil (Begründung des …
Auszug aus BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23
Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes davon alle Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten oder objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden können (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19, NStZ-RR 2020, 53). - BGH, 02.12.2020 - 2 StR 267/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachbesserung und Nachholung von …
Auszug aus BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23
Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen ist jedoch ausnahmsweise dann zu gewähren, wenn sie zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2020 - 2 StR 267/20, juris Rn. 2;… vom 4. März 2021 - 4 StR 209/20, juris Rn. 5; jeweils mwN). - BGH, 28.10.2021 - 4 StR 300/21
Adhäsionsverfahren; Ersatzanspruch Dritter bei Tötung (besonderes persönliches …
Auszug aus BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23
Das Verbot des § 308 Abs. 1 ZPO gilt auch im Adhäsionsverfahren und ein Verstoß dagegen ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 300/21, juris Rn. 6). - BGH, 04.03.2021 - 4 StR 209/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Sinn und Zweck; …
Auszug aus BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23
Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen ist jedoch ausnahmsweise dann zu gewähren, wenn sie zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2020 - 2 StR 267/20, juris Rn. 2; vom 4. März 2021 - 4 StR 209/20, juris Rn. 5; jeweils mwN). - BGH, 27.09.2023 - 2 StR 163/23
Adhäsionsverfahren (Feststellung einer Verpflichtung zum Schadensersatz im …
Auszug aus BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23
b) Zudem fehlt es für die Feststellung zur Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden an einem hierfür erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2023 - 2 StR 163/23, juris Rn. 5). - BGH, 10.01.2023 - 2 StR 394/22
Unterschlagung (Konkurrenzen: Subsidiaritätsklausel, gewerbs- und bandenmäßige …
Auszug aus BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23
Der Zinsbeginn war daher entsprechend abzuändern (vgl. zum Zinsbeginn BGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 2 StR 394/22, juris Rn. 7 mwN). - BGH, 20.06.2018 - 5 StR 113/18
Rechtsfehlerhafte Adhäsionsentscheidung (unzureichende Begründung; Mitteilung der …
Auszug aus BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23
Eine Zurückverweisung der Sache allein wegen des zivilrechtlichen Teils der Entscheidung kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 5 StR 113/18, juris Rn. 5 mwN).
- BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23
Revisionsvortrag bei Verfahrensrüge wegen Unverwertbarkeit von EncroChat-Daten; …
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung oder Ergänzung von Verfahrensrügen ist bei einer wie hier bereits form- und fristgerecht begründeten Revision grundsätzlich unzulässig, denn die Wiedereinsetzung dient nicht dazu, formale Mängel der Revisionsbegründung zu heilen, und sie darf nicht dazu führen, die Vorschriften des § 344 Abs. 2 Satz 2 und des § 345 StPO zu unterlaufen; eine Wiedereinsetzung zur Nachholung oder Ergänzung von Verfahrensrügen kommt vielmehr nur ausnahmsweise in besonderen Prozesssituationen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2024 - 2 StR 261/23; vom 17. Januar 2023 - 2 StR 508/21; vom 22. März 2022 - 6 StR 28/22; vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21; vom 4. März 2021 - 4 StR 209/20). - BGH, 19.06.2024 - 5 StR 442/23
Revisionsvortrag bei Verfahrensrüge wegen Unverwertbarkeit von EncroChat-Daten; …
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung oder Ergänzung von Verfahrensrügen ist bei einer wie hier bereits form- und fristgerecht begründeten Revision grundsätzlich unzulässig, denn die Wiedereinsetzung dient nicht dazu, formale Mängel der Revisionsbegründung zu heilen, und sie darf nicht dazu führen, die Vorschriften des § 344 Abs. 2 Satz 2 und des § 345 StPO zu unterlaufen; eine Wiedereinsetzung zur Nachholung oder Ergänzung von Verfahrensrügen kommt vielmehr nur ausnahmsweise in besonderen Prozesssituationen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2024 - 2 StR 261/23; vom 17. Januar 2023 - 2 StR 508/21; vom 22. März 2022 - 6 StR 28/22; vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21; vom 4. März 2021 - 4 StR 209/20). - BGH, 17.09.2024 - 6 StR 438/24
Adhäsionsverfahren (Adhäsionsantrag, Zulässigkeit: Tod des Adhäsionsklägers …
Auch hat er - ungeachtet der Beendigung der Nebenklage gemäß § 402 StPO durch den Tod des Nebenklägers - die notwendigen Auslagen der Nebenklage im Revisionsverfahren zu tragen (vgl. BGH…, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, Rn. 34; Beschluss vom 9. Januar 2024 - 2 StR 261/23, Rn. 10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".