Rechtsprechung
| BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 74 StGB; § 74c StGB; § 261 Abs. 7 StGB aF; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO
Einziehung (Geldwäsche; Verhältnismäßigkeit: nicht obligatorisch vorgeschriebene Einziehung, wirtschaftliche und sonstige Folgen der Einziehung, Unrechtsgehalt der Tat, Schuldvorwurf, mehrere Taten mit unterschiedlichem Schuldgehalt, Teileinziehung); Verbot der ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverurteilung wegen Geldwäsche: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der fakultativen Einziehung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74 Abs 2 StGB, § 74a StGB, § 74c Abs 1 StGB, § 74f Abs 1 S 1 StGB, § 261 Abs 7 StGB vom 23.06.2017
Strafverurteilung wegen Geldwäsche: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der fakultativen Einziehung - IWW
§ 261 Abs. 5 StGB, § ... 261 Abs. 4 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 74 Abs. 2, § 74c Abs. 1, § 261 Abs. 7 StGB, § 74f Abs. 1 StGB, § 74c Abs. 1 StGB, § 74f Abs. 1 Satz 1 StGB, § 74f StGB, § 73c StGB, § 353 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Gerichtlicher Verstoss gegen das Verbot der Schlechterstellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtlicher Verstoss gegen das Verbot der Schlechterstellung
- rechtsportal.de
Gerichtlicher Verstoss gegen das Verbot der Schlechterstellung
- datenbank.nwb.de
Strafverurteilung wegen Geldwäsche: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der fakultativen Einziehung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 15
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.11.2021 - 2 StR 185/20
Einziehung von Tatobjekten (Bemakelungsquote: Verkehrswert zum Zeitpunkt der …
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23
Dabei sind insbesondere die wirtschaftlichen und sonstigen Folgen der Einziehung auf der einen und der Unrechtsgehalt der Tat sowie der den Tatbeteiligten treffende Schuldvorwurf in den Blick zu nehmen (…vgl. NK-StGB/Saliger, 6. Aufl., § 74f Rn. 4), ohne dass das Gericht bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit auf diese Umstände beschränkt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 185/20, NZWiSt 2022, 482, 488). - BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21
Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen …
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 74f Abs. 1 Satz 1 StGB) darf die nicht obligatorisch vorgeschriebene Einziehung nicht angeordnet werden, wenn sie zur begangenen Tat und zum Vorwurf, der den von der Einziehung Betroffenen trifft, außer Verhältnis steht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21, juris Rn. 6). - BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85
Zurückverweisung - Tagessatzhöhe - Gesamtfreiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23
c) Die Aufhebung der festgesetzten Tagessatzhöhe bei den Einzelgeldstrafen in den Fällen I. 1 bis I. 4 (ursprünglich II. 4 bis II. 7) der Urteilsgründe lässt die für diese Fälle zugemessene Tagessatzzahl sowie die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt, da die Tagessatzhöhe für die Einzelgeldstrafen hier losgelöst von der für sie zugemessenen Tagessatzzahl und der Gesamtfreiheitsstrafe überprüft werden kann (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Oktober 1987 - 3 StR 381/87, juris Rn. 3; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92 f.).
- BGH, 09.03.2021 - 6 StR 48/21
Verbot der Schlechterstellung (keine Erhöhung der Einzelstrafen); Feststellungen …
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23
Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu verändern, schließt jedoch nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 224/51, BGHSt 1, 252, 254; BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, NStZ-RR 2000, 39 f.; vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220). - BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87
Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23
c) Die Aufhebung der festgesetzten Tagessatzhöhe bei den Einzelgeldstrafen in den Fällen I. 1 bis I. 4 (ursprünglich II. 4 bis II. 7) der Urteilsgründe lässt die für diese Fälle zugemessene Tagessatzzahl sowie die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt, da die Tagessatzhöhe für die Einzelgeldstrafen hier losgelöst von der für sie zugemessenen Tagessatzzahl und der Gesamtfreiheitsstrafe überprüft werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - 3 StR 381/87, juris Rn. 3; Beschluss vom 10. Juni 1986 - 1 StR 445/85, BGHSt 34, 90, 92 f.). - BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23
Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu verändern, schließt jedoch nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 224/51, BGHSt 1, 252, 254; BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, NStZ-RR 2000, 39 f.; vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220). - BGH, 04.02.1999 - 4 StR 13/99
Verbot der Schlechterstellung; reformatio in peius
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23
Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu verändern, schließt jedoch nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 224/51, BGHSt 1, 252, 254; BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, NStZ-RR 2000, 39 f.; vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220).
- BGH, 03.07.2024 - 5 StR 535/23
Schwerer Diebstahl mit Waffen (gefährliches Werkzeug; Einbruchswerkzeug; …
Für diese Bewertung sind die wirtschaftlichen und sonstigen Folgen der Einziehung auf der einen und der Unrechtsgehalt der Tat sowie der den Tatbeteiligten treffende Schuldvorwurf auf der anderen Seite in den Blick zu nehmen, ohne dass das Gericht bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit auf diese Umstände beschränkt ist (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23 mwN, NStZ-RR 2024, 15).Das Landgericht hat die aufgezeigten Folgen einer Einziehung des Pkw außerdem nicht ins Verhältnis zu dem konkreten Unrechtsgehalt der Tat und dem den Angeklagten treffenden Schuldvorwurf gesetzt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23 Rn. 11, NStZ-RR 2024, 15).
- BGH, 25.06.2024 - 3 StR 93/24
Einziehung des Wertes von Taterträgen (faktische Verfügungsgewalt); Einziehung …
Den Urteilsgründen muss daher grundsätzlich, jedenfalls aber bei höherwertigen Gegenständen, zu entnehmen sein, dass sich das Tatgericht bewusst gewesen ist, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens maßgebend gewesen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, NStZ-RR 2014, 15;… vom 28. Juni 2022 - 3 StR 128/22, juris Rn. 4;… vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21, juris Rn. 6;… vom 26. Mai 2020 - 2 StR 44/20, juris Rn. 11).Sie ergibt sich mithin aus individuellen Erwägungen (vgl. zu diesen BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, NStZ-RR 2014, 15).
- BGH, 16.03.2026 - 3 StR 248/25
Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch und die Anordnung der Einziehung …
Den Urteilsgründen muss daher grundsätzlich, jedenfalls aber bei höherwertigen Gegenständen, zu entnehmen sein, dass sich das Tatgericht bewusst gewesen ist, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens maßgebend gewesen sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2024 - 3 StR 93/24, NZWiSt 2025, 68 Rn. 14; vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, BGHR StGB § 74 f. Abs. 1 Verhältnismäßigkeit 2;… vom 28. Juni 2022 - 3 StR 128/22, juris Rn. 4;… vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21, juris Rn. 6).
- BGH, 18.07.2024 - 2 StR 248/24
Verbot der Schlechterstellung
Dieses Verbot schließt nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Verschärfung von Einzelstrafen entgegen (BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 4/59, BGHSt 13, 41, 42; Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, zit. bei Kusch, NStZ-RR 2000, 39 f.; vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220, und vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, wistra 2024, 208 Rn. 5). - BGH, 01.10.2024 - 3 StR 368/24
Betäubungsmittelstrafrecht (Konkurrenzen bei teilweisen Besitz zum Eigenkonsum); …
Den Urteilsgründen muss daher grundsätzlich, jedenfalls aber bei höherwertigen Gegenständen - um einen solchen handelte es sich bei dem Fahrzeug, das der Angeklagte ausweislich der Feststellungen des Landgerichts Ende 2022 für nicht weniger als 25.000 EUR erwarb -, zu entnehmen sein, dass sich das Tatgericht bewusst gewesen ist, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens maßgebend gewesen sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2024 - 3 StR 93/24, juris Rn. 14; vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, NStZ-RR 2024, 15;… vom 28. Juni 2022 - 3 StR 128/22, juris Rn. 4;… vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21, juris Rn. 6;… vom 26. Mai 2020 - 2 StR 44/20, juris Rn. 11). - BGH, 11.09.2024 - 2 StR 331/24
Verstoß gegen Verbot der Schlechterstellung bei Verhängung einer höheren …
Dieses Verbot schließt nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Verschärfung von Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 4/59, BGHSt 13, 41, 42; Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220; vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, wistra 2024, 208 Rn. 5; …und vom 18. Juli 2024 - 2 StR 248/24, Rn. 9). - BGH, 10.10.2024 - 2 StR 295/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Dieses Verbot schließt nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Verschärfung von Einzelstrafen entgegen (BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 4/59, BGHSt 13, 41, 42; Beschlüsse vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220; vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, wistra 2024, 208, Rn. 5;… vom 18. Juli 2024 - 2 StR 248/24, Rn. 9, und vom 11. September 2024 - 2 StR 331/24).
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