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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,44774
BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23 (https://dejure.org/2023,44774)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2023 - 2 StR 359/23 (https://dejure.org/2023,44774)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23 (https://dejure.org/2023,44774)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 239b StGB; § 24 StGB; § 63 StGB
    Geiselnahme (Rücktritt: Freiwilligkeit, fehlgeschlagener Versuch); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Straftat von erheblicher Bedeutung: Freiheitsstrafe unter fünf Jahren, Neufassung; Prognoseentscheidung: umfassende Würdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 24 StGB, § 63 StGB, § 126 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Freiwilliger Rücktritt vom Versuch bei Schuldunfähigkeit; Vorliegen von Straftaten von erheblicher Bedeutung

  • IWW

    § 126 Abs. 1 Nr. 7 StG... B, § 241 Abs. 3 StGB, § 239b Abs. 1, § 22 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 StGB, § 63 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 63 des StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 464 Abs. 3 StPO, § 414 Abs. 2 Satz 4, § 467 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 7 StGB in Tateinheit mit Bedrohung im Sinne von § 241 Abs. 3 StGB; Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 7 StGB in Tateinheit mit Bedrohung im Sinne von § 241 Abs. 3 StGB ; Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und …

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    cc) Auf die - rechtlich nicht unbedenkliche (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18, juris, Rn. 18 …und vom 27. November 2019 - 5 StR 468/19, juris, Rn. 20) - Erwägung des Landgerichts, dass die bisherige medikamentöse Behandlung des Beschuldigten nicht ausreichend gewesen sei und künftig bessere Therapiemöglichkeiten genutzt werden können, kommt es danach nicht an.
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden schwer oder empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338;… MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 63 Rn. 50 mwN).
  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70

    Vor Beginn der Tat vorliegende Zurechnungsunfähigkeit - Vorliegen einer …

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    Die freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung kann auch mit natürlichem Vorsatz geschehen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 1970 - 2 StR 313/70, BGHSt 23, 356, 359 f.;… LK/Murmann, StGB, 13. Aufl., § 24 Rn. 283 mwN).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Voraussetzungen, Betrachtung nach …

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsvorgang noch für möglich, wenngleich mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 359/15, NStZ 2016, 332 mwN).
  • BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20

    Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung …

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    Nur Taten mit Symptomcharakter können für die Begründung einer negativen Gefährlichkeitsprognose tragend herangezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 und vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20).
  • BGH, 22.07.2020 - 1 StR 176/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    Nur Taten mit Symptomcharakter können für die Begründung einer negativen Gefährlichkeitsprognose tragend herangezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 und vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20).
  • BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    Nur Taten mit Symptomcharakter können für die Begründung einer negativen Gefährlichkeitsprognose tragend herangezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 und vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20).
  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 468/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche …

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23
    cc) Auf die - rechtlich nicht unbedenkliche (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18, juris, Rn. 18 und vom 27. November 2019 - 5 StR 468/19, juris, Rn. 20) - Erwägung des Landgerichts, dass die bisherige medikamentöse Behandlung des Beschuldigten nicht ausreichend gewesen sei und künftig bessere Therapiemöglichkeiten genutzt werden können, kommt es danach nicht an.
  • BGH, 11.08.2026 - 7 StR 33/26
    Gleiches trifft auf die folgende und nicht tragende Heranziehung der verfahrensgegenständlichen Körperverletzung durch die Strafkammer als Beleg für die Aggressionsbereitschaft der Angeklagten zu (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23, StV 2025, 388, 389;… Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20, juris Rn. 17).
  • BGH, 29.07.2025 - 4 StR 280/25

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Tatentschluss: …

    Die freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung kann auch mit natürlichem Vorsatz geschehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23, juris Rn. 12; Urteil vom 21. Oktober 1970 - 2 StR 313/70, BGHSt 23, 356, 359 f.;… LK-StGB/Murmann, 14. Aufl., § 24 Rn. 283 mwN).
  • BGH, 07.05.2024 - 4 StR 82/24

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Rücktritt vom Versuch: …

    Ein freiwilliger Rücktritt vom Versuch ist auch nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil der Zurücktretende schuldunfähig war (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23 Rn. 12).
  • BGH, 07.05.2025 - 5 StR 744/24

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; unbeendeter und beendeter Versuch; …

    Ein Rücktritt vom Versuch scheidet von vornherein aus, wenn der tatbestandsmäßige Erfolg nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr herbeigeführt werden kann und der Täter dies erkennt oder subjektiv eine Herbeiführung des Erfolgs nicht mehr für möglich hält; dann liegt ein sogenannter Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21; vom 26. Februar 2019 - 4 StR 464/18, NStZ 2019, 399 jeweils mwN;… Urteile vom 3. Januar 2024 - 5 StR 406/23 Rn. 22; vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23 Rn. 14).
  • BGH, 30.05.2024 - 5 StR 390/23

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt …

    Ob das Fehlen des symptomatischen Zusammenhangs allerdings nur einer tragenden Heranziehung entgegenstünde (so BGH, Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23; Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20) oder überhaupt einer Berücksichtigung (vgl. zu dieser engeren Sichtweise nur BGH, Beschlüsse vom 25. August 2022 - 1 StR 265/22, wobei eine Abgrenzung zur Entscheidung dieses Senats vom 22. Juli 2020 unterbleibt; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, wo zur Begründung allein auf die weiter gefasste Entscheidung des 1. Strafsenats vom 22. Juli 2020 verwiesen wird), wird uneinheitlich beantwortet.
  • BGH, 05.11.2025 - 5 StR 446/25

    Abhängen der Beurteilung eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch vom …

    Ein solcher liegt vor, wenn der tatbestandsmäßige Erfolg nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr herbeigeführt werden kann und der Täter dies erkennt oder subjektiv eine Herbeiführung des Erfolgs nicht mehr für möglich hält (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 3. Januar 2024 - 5 StR 406/23 Rn. 22; vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23 Rn. 14).
  • BGH, 03.07.2025 - 4 StR 169/25

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzulässige Anordnung bei …

    Ein freiwilliger Rücktritt vom Versuch ist auch nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil der Zurücktretende aufgrund seines Geisteszustands schuldunfähig war, denn die freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung kann auch mit natürlichem Vorsatz geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 4 StR 82/24, StV 2025, 386; Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23 Rn. 12; Urteil vom 21. Oktober 1970 - 2 StR 313/70, BGHSt 23, 356, 359).
  • BGH, 03.12.2024 - 5 StR 443/24

    Unterbringung (Verwertung früherer Straftaten bei der Gefährlichkeitsprognose; …

    Rn. 6 Diesem Zweck - eine möglichst zuverlässige Tatsachenbasis für die Beurteilung der Gefährlichkeit zu schaffen - würde es aber widerstreiten, wollte man individuell bedeutsame Bedingungsfaktoren für die zu erwartende Delinquenz deswegen unbeachtet lassen, weil sie sich aus nicht von der Störung beeinflusstem Vorverhalten ergeben (so aber BGH, Beschlüsse vom 25. August 2022 - 1 StR 265/22; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.; für die Zulässigkeit einer nicht tragenden Heranziehung Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23; Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20; vgl. demgegenüber Beschlüsse vom 30. Mai 2024 - 5 StR 390/23 mwN, NStZ-RR 2024, 239 f.; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 339).
  • BGH, 23.02.2026 - 4 StR 607/25

    Aufhebung des Urteils des LG mit Feststellungen zum Freispruch des Angeklagten …

    Für die Begründung einer negativen Gefährlichkeitsprognose können ausschließlich Taten mit Symptomcharakter tragend herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2023 - 2 StR 359/23 Rn. 20; Beschluss vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23; Beschluss vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20).
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