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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.2015 - 2 StR 369/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38401
BGH, 12.11.2015 - 2 StR 369/15 (https://dejure.org/2015,38401)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2015 - 2 StR 369/15 (https://dejure.org/2015,38401)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2015 - 2 StR 369/15 (https://dejure.org/2015,38401)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 242 Abs. 1 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 46 Abs. 1 StGB; § 46b StGB
    Diebstahl (Strafzumessung: Verhältnis von vertyptem Strafmilderungsgrund und besonders schwerem Fall des Diebstahls)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessung bei schwerem Bandendiebstahl: Berücksichtigung des vertypten Strafmilderungsgrundes der Aufklärungshilfe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46b StGB, § 49 StGB, § 242 Abs 1 StGB, § 243 Abs 1 S 1 StGB
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessung bei schwerem Bandendiebstahl: Berücksichtigung des vertypten Strafmilderungsgrundes der Aufklärungshilfe

  • IWW

    § 46b StGB, § 243 Abs. 1 StGB, § 49 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 242 Abs. 1 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrunds im Rahmen der Prüfung einer Ausnahme von der Regelwirkung des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46b; StGB § 49; StGB § 243 Abs. 1
    Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrunds im Rahmen der Prüfung einer Ausnahme von der Regelwirkung des § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 565
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Bamberg, 12.01.2016 - 3 OLG 8 Ss 128/15

    Für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit reicht es nicht aus, wenn eine …

    Der zusätzliche Rechtsfehler, der darin liegt, dass das Landgericht sogleich eine Verschiebung der Strafrahmen aus § 243 Abs. 1 StGB nach §§ 27, 49 Abs. 1 StGB vorgenommen hat, ohne zu prüfen, ob nicht der gesetzlich vertypte Milderungsgrund der Beihilfe bereits Anlass sein kann, einen besonders schweren Fall zu verneinen (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 12.11.2015 - 2 StR 369/15 [bei juris] sowie BGH, Beschluss vom 27.01.2015 - 1 StR 142/14 = wistra 2015, 235 = StV 2016, 16), wirkt sich deshalb nicht mehr aus.
  • LG Düsseldorf, 16.07.2025 - 9 KLs 10/25

    Gewerbsmäßiger Betrug: Islamistischer Influencer "Abdelhamid" muss ins Gefängnis

    Auch das Vorliegen eines dem Angeklagten zugebilligten vertypten Strafmilderungsgrundes kann gegebenenfalls im Zusammenwirken mit den allgemeinen Strafmilderungsgründen Anlass geben, trotz Vorliegens eines Regelbeispiels einen besonders schweren Fall zu verneinen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 369/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 24. April 2003 - 4 StR 94/03 -, juris; BGH, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 13. November 2012 - 2 - 1/12 (REV) -, juris).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem …

    Die Strafkammer hätte aber prüfen müssen, ob unter Berücksichtigung eines oder beider vertypten Milderungsgründe Anlass bestand, den Grundstrafrahmen, gegebenenfalls nach nochmaliger Strafrahmenverschiebung gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB bzw. entsprechend § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB, zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 369/15, StV 2016, 565;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1143 f. mwN).
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22

    Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes; …

    Bei der Strafrahmenwahl hat es jedoch nicht in aus den Urteilsgründen ersichtlicher Weise bedacht, dass die Regelwirkung der Strafzumessungsvorschrift bei Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes jedenfalls im Zusammenwirken mit allgemeinen Strafmilderungsgesichtspunkten entfallen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 - 2 StR 369/15, StV 2016, 565; vom 7. September 2016 - 1 StR 202/16, NStZ-RR 2016, 367).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 202/16

    Voraussetzungen des Rücktritts von der Verbrechensverabredung; Strafrahmenwahl …

    Das hätte die Prüfung dieses vertypten Milderungsgrundes erforderlich gemacht, das Landgericht hat aber eine mögliche Strafrahmenverschiebung nach § 46b StGB - wobei dieser im Rahmen der Gesamtabwägung, ob ein minder schwerer Fall nach § 244a Abs. 2 StGB (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 280/15, StV 2016, 283) oder eine Ausnahme von der Regelwirkung des § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 369/15, StV 2016, 565) angenommen werden kann, nicht nur als allgemeiner strafmildernder Gesichtspunkt, sondern als vertypter Milderungsgrund einzustellen ist - an keiner Stelle ersichtlich in den Blick genommen.
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Sind diese nicht bereits ausreichend kann ferner das Vorliegen eines dem Angeklagten zuzubilligenden vertypten Strafmilderungsgrundes einzubeziehen sein und gegebenenfalls im Zusammenwirken mit den allgemeinen Strafmilderungsgründen Anlass geben, trotz Vorliegens eines Regelbeispiels einen besonders schweren Fall zu verneinen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2015 - 2 StR 369/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 24.04.2003 - 4 StR 94/03 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 13.11.2012 - 2 - 1/12 (REV) -, juris).
  • BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18

    Hehlerei (Versuch; Absatzhilfe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …

    c) Bei der Bestimmung der Einzelstrafe für die Tat im Fall II. 2. b. der Urteilgründe (versuchter Computerbetrug am 13. Oktober 2015) hat die Strafkammer ein Absehen von der Regelwirkung des § 263a Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB nicht erkennbar geprüft, obgleich ein vertypter Milderungsgrund (§ 23 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB) vorlag (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2003 - 4 StR 94/03, NStZ-RR 2003, 297; Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 369/15, StV 2016, 565 zu § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB).
  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 271/20

    Beihilfe (gesonderte Prüfung eines besonders schweren Falles für jeden …

    Wenngleich die Tatbeiträge des Angeklagten für die Entnahme der 4, 5 Mio. EUR aus dem Vermögen der geschädigten Gesellschaft unerlässlich waren, kann der Senat nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei Vornahme der gebotenen Gesamtwürdigung, gegebenenfalls unter Verbrauch eines oder beider der hier vorliegenden vertypten Strafmilderungsgründe (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 369/15, juris Rn. 2;… BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, juris Rn. 2;… vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18, juris Rn. 11;… vom 7. September 2016 - 1 StR 202/16, juris Rn. 8;… vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 371/13, juris Rn. 2), zur Anwendung des ? gegebenenfalls weiter zu mildernden ? Regelstrafrahmens gelangt wäre und deshalb auf eine geringere Freiheitsstrafe erkannt hätte.
  • BGH, 09.04.2024 - 2 StR 57/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Der in diesem Fall anzuwendende Strafrahmen des § 242 Abs. 1 StGB, der Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsieht, wäre gegenüber dem vom Landgericht zu Grunde gelegten gemäß § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 243 Abs. 1 StGB günstiger (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 2 StR 369/15, StV 2016, 565).
  • BGH, 09.05.2023 - 5 StR 149/23

    Wegfall der Indizwirkung des besonders schweren Falles bei Hinzutreten eines …

    Bei der Strafrahmenwahl hat es jedoch nur geprüft, ob die Regelwirkung der Strafzumessungsvorschrift durch allgemeine Strafzumessungskriterien entfallen kann, und dies verneint, nicht aber bedacht, dass das Hinzutreten eines vertypten Milderungsgrundes dazu Anlass geben kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 - 2 StR 369/15, StV 2016, 565; vom 7. September 2016 - 1 StR 202/16, NStZ-RR 2016, 367).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
  • BGH, 08.04.2025 - 2 StR 317/24

    Strafzumessung (Indizwirkung von Regelbeispielen bei vertypten …

  • OLG Hamm, 08.11.2021 - 1 RVs 61/21

    Anforderungen an die Ermittlung der Schadenshöhe und deren Darlegung in den …

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