Rechtsprechung
| BGH, 21.10.2025 - 2 StR 511/25 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 46 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 154a StPO; § 337 Abs. 1 StPO
Beschränkung der Verfolgung (strafschärfende Berücksichtigung der ausgenommenen Taten); Strafzumessung (Betäubungsmittelmenge; harte Droge; Beruhen); Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: Verfügungsgewalt, Schätzung der Gewinnspanne, Abgrenzung zur ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 154a Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 73 Abs. 1 StGB, § 73a StGB, § 73c StGB, § 73a Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Marburg, 21.05.2025 - 1 KLs 8371/24
- BGH, 21.10.2025 - 2 StR 511/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.01.2024 - 4 StR 333/23
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Verzicht des Angeklagten; Geldbeträge aus …
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 511/25
Lässt sich dies nicht aufklären und bleibt danach die Möglichkeit bestehen, dass der Geldbetrag aus den abgeurteilten Taten stammt, ist eine Anrechnung vorzunehmen, weil anderenfalls eine doppelte Abschöpfung nicht ausgeschlossen werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 4 StR 333/23 -, juris mwN)." Dem schließt sich der Senat an. - BGH, 16.03.2021 - 4 StR 22/21
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine Hinderung der …
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 511/25
Damit unterläge das Bargeld in dieser Höhe der Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB mit der Folge, dass insoweit eine Wertersatzeinziehung tatbestandlich ausscheidet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19, juris Rn. 2) und sich der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in entsprechender Höhe verringert (BGH, Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21, juris Rn. 4). - BGH, 20.05.2020 - 4 StR 539/19
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zwischen …
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 511/25
Damit unterläge das Bargeld in dieser Höhe der Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB mit der Folge, dass insoweit eine Wertersatzeinziehung tatbestandlich ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 539/19, juris Rn. 2) und sich der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in entsprechender Höhe verringert (BGH…, Beschluss vom 16. März 2021 - 4 StR 22/21, juris Rn. 4). - BGH, 15.07.2025 - 2 StR 547/24
Schuldfähigkeit (Sachverständigengutachten: Darstellungsanforderungen, fehlende …
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 511/25
Verkaufsgeschäfte sind indes ebenso wenig festgestellt wie ein Zufluss etwaiger Erlöse an den Angeklagten in irgendeiner Phase des Tatablaufs, so dass diese seiner faktischen Verfügungsgewalt unterlagen und damit im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB erlangt waren (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. Juli 2025 - 2 StR 547/24, Rn. 23). - BGH, 14.02.2024 - 2 StR 493/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Zurückführung der Tat auf einen Hang …
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 511/25
Ferner hat sie für die zusätzlich gehandelte 8, 84-fache nicht geringe Menge an MDMA rechtsfehlerhaft ausgeführt, dass es sich hierbei um eine "harte" Droge handele (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 2 StR 493/23, Rn. 5 mwN).
- BGH, 11.03.2026 - 2 StR 235/24
Teilaufhebung des Urteils auf Revision der Staatsnawaltschaft wegen …
Darüber hinaus lassen die Feststellungen keinen Schluss darauf zu, ob und in welchen Fällen eine Einziehung sichergestellten Bargelds nach § 73 StGB Vorrang genösse (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Oktober 2025 - 6 StR 622/24, NStZ-RR 2026, 56, 57 Rn. 13;… Beschlüsse vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, Rn. 8;… vom 31. August 2022 - 4 StR 153/22, Rn. 10;… vom 15. April 2025 - 3 StR 576/24, Rn. 12;… vom 5. August 2025 - 1 StR 182/25, Rn. 7; vom 21. Oktober 2025 - 2 StR 511/25, Rn. 8, …und vom 9. Dezember 2025 - 6 StR 346/25, Rn. 15). - BGH, 02.12.2025 - 2 StR 457/25
Verfolgungsbeschränkung
Der jeweils rechtsfehlerfrei festgestellte tateinheitliche Handel mit Ketamin kann - entweder nach dem Arzneimittelgesetz oder dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz - ungeachtet der Verfolgungsbeschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2025 - 2 StR 511/25, Rn. 4).
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