Rechtsprechung
| BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 211 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 52 StGB; § 63 StGB; § 30a BtMG; § 52 WaffG
Mord (niedrigen Beweggründe: Gesamtwürdigung, Gefühlsregungen, gefühlsmäßige und triebhafte Regungen, subjektive Seite, Vermögensdelikte zum Nachteil eines Drogenhändlers, Motivationsbeherrschungspotenzial, Verhältnis zur Unrechtseinsicht und Handlungssteuerung bei der ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Versuchter Mord: Motivationsbeherrschungspotential im Sinne des Mordmerkmals und Schuldfähigkeitsprüfung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 21 StGB, § 211 StGB
Versuchter Mord: Motivationsbeherrschungspotential im Sinne des Mordmerkmals und Schuldfähigkeitsprüfung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 21 StGB, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a BtMG, § 50 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 2 BtMG, § 63 StGB, § 20 StGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 404 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Beurteilung des verachtenswerten Erscheinenes der Beweggründe in deutlich weiterreichendem Maß als bei einem Totschlag; Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren; "Motivationsbeherrschungspotenzial" im Sinne des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 211 Abs. 2
Beurteilung des verachtenswerten Erscheinenes der Beweggründe in deutlich weiterreichendem Maß als bei einem Totschlag; Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren; "Motivationsbeherrschungspotenzial" im Sinne des ... - datenbank.nwb.de
Versuchter Mord: Motivationsbeherrschungspotential im Sinne des Mordmerkmals und Schuldfähigkeitsprüfung
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Versuchter Mord und Drogenhandel
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 09.11.2022 - 1 Ks 142 Js 61045/21
- BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (23)
- BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Tötung aus Wut, Ärger, Hass …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23
aa) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe in deutlich weiterreichendem Maß als bei einem Totschlag als verachtenswert erscheinen, erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22, BeckRS 2023, 3118 mwN).bb) In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung nicht nur in sein Bewusstsein hätte aufnehmen können, sondern tatsächlich darin aufgenommen hat, und dass er, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese zur Tatzeit gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. März 1989 - 1 StR 16/89, NStZ 1989, 363; vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 25. September 2019 - 5 StR 222/19, NStZ 2020, 86, 87; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227).
Letzteres ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande war, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527 und Beschluss vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19, NStZ 2019, 724 f.).
- BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20
Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken; …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23
bb) In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung nicht nur in sein Bewusstsein hätte aufnehmen können, sondern tatsächlich darin aufgenommen hat, und dass er, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese zur Tatzeit gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. März 1989 - 1 StR 16/89, NStZ 1989, 363; vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 25. September 2019 - 5 StR 222/19, NStZ 2020, 86, 87; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227).Spielen bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle, so muss sich der Tatrichter, von Evidenzfällen abgesehen, gesondert mit der Frage auseinandersetzen, ob der Angeklagte in der Lage war, diese Regungen gedanklich zu beherrschen und sie willensmäßig zu steuern (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1989 - 1 StR 16/89, NStZ 1989, 363; vom 25. September 2019 - 5 StR 222/19, NStZ 2020, 86, 87; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227; abl.
- BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19
Wut, Ärger, Hass und Rache als niedrige Beweggründe (Gesamtwürdigung; niedrige …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23
Die Gesamtbetrachtung hat die Entstehungsgeschichte der Tat zu berücksichtigen, die Persönlichkeit des Täters, dessen Beziehung zum Opfer und die näheren Umstände der Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19, NStZ 2019, 724).Letzteres ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande war, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527 und Beschluss vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19, NStZ 2019, 724 f.).
- BGH, 25.09.2019 - 5 StR 222/19
Niedriger Beweggrund bei Tötung zur Wiederherstellung der Familienehre (objektive …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23
bb) In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung nicht nur in sein Bewusstsein hätte aufnehmen können, sondern tatsächlich darin aufgenommen hat, und dass er, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese zur Tatzeit gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. März 1989 - 1 StR 16/89, NStZ 1989, 363; vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 25. September 2019 - 5 StR 222/19, NStZ 2020, 86, 87; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227).Spielen bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle, so muss sich der Tatrichter, von Evidenzfällen abgesehen, gesondert mit der Frage auseinandersetzen, ob der Angeklagte in der Lage war, diese Regungen gedanklich zu beherrschen und sie willensmäßig zu steuern (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1989 - 1 StR 16/89, NStZ 1989, 363; vom 25. September 2019 - 5 StR 222/19, NStZ 2020, 86, 87; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227; abl.
- BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89
Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23
bb) In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung nicht nur in sein Bewusstsein hätte aufnehmen können, sondern tatsächlich darin aufgenommen hat, und dass er, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese zur Tatzeit gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. März 1989 - 1 StR 16/89, NStZ 1989, 363; vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 25. September 2019 - 5 StR 222/19, NStZ 2020, 86, 87; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227).Spielen bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle, so muss sich der Tatrichter, von Evidenzfällen abgesehen, gesondert mit der Frage auseinandersetzen, ob der Angeklagte in der Lage war, diese Regungen gedanklich zu beherrschen und sie willensmäßig zu steuern (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1989 - 1 StR 16/89, NStZ 1989, 363; vom 25. September 2019 - 5 StR 222/19, NStZ 2020, 86, 87; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227; abl.
- BGH, 02.12.2015 - 4 StR 411/15
Adhäsionsanspruch (Anspruch auf Prozesszinsen)
- BGH, 07.05.2019 - 1 StR 150/19
Mord aus niedrigen Beweggründen (Niedrigkeit der Beweggründe bei Tötung des …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23
Entbehrt das Motiv ungeachtet der Verwerflichkeit, die jeder vorsätzlichen und rechtswidrigen Tötung innewohnt, nicht jeglichen nachvollziehbaren Grundes, so ist es im Allgemeinen nicht als "niedrig" zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 422/18, NStZ 2019, 204, 205; vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19, NStZ 2019, 518, 519). - BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89
Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23
Beim unerlaubten Waffenbesitz stellt der Entschluss des Täters, seine Waffe bei einer anderen Straftat zu verwenden, zudem einen gravierenden Einschnitt dar, sofern diese Tat schwerer wiegt als das Waffenvergehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 152 ff.). - BGH, 24.10.2018 - 1 StR 422/18
Mord aus niedrigen Beweggründen; Tatmehrheit (nacheinander folgender Angriff auf …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23
Entbehrt das Motiv ungeachtet der Verwerflichkeit, die jeder vorsätzlichen und rechtswidrigen Tötung innewohnt, nicht jeglichen nachvollziehbaren Grundes, so ist es im Allgemeinen nicht als "niedrig" zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 422/18, NStZ 2019, 204, 205; vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19, NStZ 2019, 518, 519). - BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22
Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23
aa) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe in deutlich weiterreichendem Maß als bei einem Totschlag als verachtenswert erscheinen, erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22, BeckRS 2023, 3118 mwN). - BGH, 13.06.2023 - 3 StR 120/23
Waffendelikte (Konkurrenzen; Urteilstenor)
- BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22
Rücktritt vom Totschlag (Freiwilligkeit, innere Hemmung, mit dem Ende einer …
- BGH, 18.12.2019 - 2 StR 512/19
Zusammentreffen von Milderungsgründen (Gesamtwürdigung für die konkrete …
- BGH, 23.08.2017 - 2 StR 560/15
Strafzumessung (Berücksichtigung von Straftaten nach der Tat); Raub …
- BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
- BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des …
- BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose); …
- BGH, 26.09.2001 - 1 StR 321/01
Mord aus niedrigen Beweggründen (Fehlende moralische Rechtfertigung und …
- BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86
Aufhebung einer Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund des Grades der …
- BGH, 04.02.2014 - 3 StR 452/13
Strafzumessung bei Zusammentreffen von Milderungsgründen (Beschränkung des …
- BGH, 15.04.1998 - 2 StR 670/97
Erwerb einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe - Ausüben der tatsächlichen …
- BGH, 20.04.2023 - 3 StR 380/22
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungserfordernisse im …
- BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
- BGH, 11.12.2025 - 3 StR 200/25
Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe durch die tatauslösende Wut oder …
Rn. 12 Der Täter muss weiterhin die tatsächlichen Umstände, welche die Niedrigkeit der Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung in sein Bewusstsein aufgenommen und erkannt haben sowie - insbesondere auch bei affektiver Erregung und gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen, wie dies etwa Verärgerung, Wut und Eifersucht sind - in der Lage gewesen sein, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (s. BGH…, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 3 StR 149/03, NStZ 2004, 34 Rn. 5;… Urteil vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691 Rn. 14; Beschluss vom 12. Oktober 2023 - 2 StR 79/23, StraFo 2024, 115). - BGH, 19.03.2025 - 1 StR 464/24
Minderschwerer Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis (erforderliche …
Diese einen minder schweren Fall begründenden Strafzumessungsgesichtspunkte sind aber hier nur noch mit verringertem Gewicht in die Gesamtwürdigung einzustellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2023 - 2 StR 79/23 Rn. 30;… vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 512/19 Rn. 6 und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 452/13 mwN). - LG München I, 02.07.2025 - 1 Ks 125 Js 167408/24
Totschlag, gefährliche Körperverletzung, bedingter Tötungsvorsatz, …
Letzteres ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande war, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (BGH, Beschluss vom 12.10.2023 - 2 StR 79/23 m.w.N.).
- BGH, 21.10.2025 - 2 StR 155/25
Handeltreiben mit Cannabis (Meistbegünstigungsgrundsatz: Anwendung auf einen im …
Rn. 2 Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 12. Oktober 2023 (2 StR 79/23, StraFo 2024, 115 f.) unter anderem im Strafausspruch, soweit er wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe verurteilt worden war, sowie im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - LG Hagen, 02.08.2024 - 31 Ks 1/24 Rn. 322 In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung nicht nur in sein Bewusstsein hätte aufnehmen können, sondern tatsächlich darin aufgenommen hat, und dass er, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese zur Tatzeit gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (BGH, Beschluss vom 12.10.2023, Az. 2 StR 79/23, in: BeckRS 2023, 31091 m.w.N.).
- LG Köln, 30.08.2024 - 105 Ks 8/24 Entbehrt das Motiv ungeachtet der Verwerflichkeit, die jeder vorsätzlichen und rechtswidrigen Tötung innewohnt, nicht jeglichen nachvollziehbaren Grundes, so ist es im Allgemeinen nicht als "niedrig" zu qualifizieren (BGH, Beschluss vom 12.10.2023 - 2 StR 79/23 -).
- LG Köln, 11.02.2025 - 104 Ks 31/24 Diese setzen in subjektiver Hinsicht voraus, dass der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung nicht nur in sein Bewusstsein hätte aufnehmen können, sondern tatsächlich darin aufgenommen hat, und dass er, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese zur Tatzeit gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (BGH, Beschluss vom 12.10.2023, 2 StR 79/23, StraFo 2024, 115).
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