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Rechtsprechung
   BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4451
BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R (https://dejure.org/2007,4451)
BSG, Entscheidung vom 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R (https://dejure.org/2007,4451)
BSG, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - B 2 U 34/06 R (https://dejure.org/2007,4451)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Geschiedenenwitwenrente - Wiederheirat - Witwenrente - Vertriebene aus Polen - Fremdrente - Arbeitsunfall

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Witwenrentenanspruch auf den vorletzten Ehemann gem § 65 Abs 5 SGB 7 iVm mit dem Fremdrentenrecht; Vertriebene aus Polen; Arbeitsunfall in Polen; deutsch-polnisches Sozialversicherungsabkommen 1975; deutsch-polnisches Sozi ...

  • Judicialis

    SGB VII § 65 Abs 5 S 1; ; SGB VII § ... 214 Abs 3; ; SGB VII § 217 Abs 2; ; RV/UVAbk POL F: 09.10.1975 Art 4; ; SozSichAbk POL F: 08.12.1990 § 11 Abs 3; ; SozSichAbk POL F: 08.12.1990 § 27 Abs 1; ; SozSichAbk POL F: 08.12.1990 § 27 Abs 2 S 1; ; RV/UVAbkPOLG F: 18.06.1991 Art 5; ; FRG F: 18.06.1991 § 2 S 2; ; FRG § 2 S 1; ; FRG Art 1 Buchst a; ; FRG Art 5 Abs 1 Nr 2 Buchst a

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des wiederverheirateten überlebenden Ehegatten auf Hinterbliebenenrente bei Auflösung oder Nichtigerklärung einer erneuten Ehe; Anwendung der Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) auf vor dessen Inkrafttreten eingetretene Versicherungsfälle; ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Hinterbliebenenrente - wiederaufgelebte Witwenrente - Fremdrentengesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung für vertriebene Polen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 659 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.05.1990 - 8 RKn 16/88

    Wiederaufleben einer Witwenrente bei Wiederheirat im Ausland

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R
    Dieses Rentenstammrecht entstehe seit dem 1. Januar 1959 nach dem neuen FRG unabhängig davon, ob der Berechtigte sich - vor der Wiederheirat - im Geltungsbereich des bundesdeutschen Rechts aufgehalten habe (…BSGE 46, 51 = SozR 2200 § 1291 Nr. 14;… BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 24;… BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 3, jeweils mwN).

    Hinsichtlich seines oben angeführten Urteils vom 7. Juni 1988 hat der 8. Senat in der Entscheidung vom 30. Mai 1990 (BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 3) darauf hingewiesen, dass in jener Entscheidung die Voraussetzungen nach § 2 Buchst b FRG, der dem heutigen § 2 Satz 1 Buchst b FRG entspricht, vorgelegen hätten, wonach die sonstigen Vorschriften des FRG nicht anwendbar gewesen seien.

    Ansprüche der Klägerin nach den Vorschriften des FRG entstehen aus eigenem Recht und sind vom Bestand von Rechten des Versicherten weitgehend losgelöst (…vgl ebenso zur gesetzlichen Rentenversicherung: BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr. 13; BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 3).

  • BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89

    Anspruch auf wiederaufgelebte Witwenrente nach Zuzug aus DDR

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R
    Dieses Rentenstammrecht entstehe seit dem 1. Januar 1959 nach dem neuen FRG unabhängig davon, ob der Berechtigte sich - vor der Wiederheirat - im Geltungsbereich des bundesdeutschen Rechts aufgehalten habe (…BSGE 46, 51 = SozR 2200 § 1291 Nr. 14;… BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 24; BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1;… BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 3, jeweils mwN).

    Mit anderen Worten: Sobald ein solcher "Versicherter" oder Hinterbliebener Aufenthalt im räumlichen Geltungsbereich des FRG nimmt, ist er renten- und unfallversicherungsrechtlich grundsätzlich so einzugliedern, als habe von Anfang an Versicherungsschutz nach den einschlägigen Vorschriften des bundesdeutschen Rechts bestanden (vgl zur gesetzlichen Rentenversicherung: BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1).

  • BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 87/76

    Anspruch auf Witwenrente - Wiederaufleben - Stammrecht - Bestehen - Wiederheirat …

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R
    Diese zuletzt angeführte Auffassung haben die Rentensenate des BSG jedoch seit der Entscheidung vom 28. Februar 1978 (BSGE 46, 51 = SozR 2200 § 1291 Nr. 14) insoweit aufgegeben, als sie im Hinblick auf die zwischenzeitlichen Änderungen des Fremdrentengesetzes (FRG) zum 1. Januar 1959 zu der identischen Fallgestaltung (Tod des ersten Ehemannes und Wiederheirat in der DDR, anschließend Umsiedlung in die Bundesrepublik) einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach dem vorletzten Ehemann bejahten.

    Dieses Rentenstammrecht entstehe seit dem 1. Januar 1959 nach dem neuen FRG unabhängig davon, ob der Berechtigte sich - vor der Wiederheirat - im Geltungsbereich des bundesdeutschen Rechts aufgehalten habe (BSGE 46, 51 = SozR 2200 § 1291 Nr. 14;… BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 24;… BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1;… BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 3, jeweils mwN).

  • BSG, 07.06.1988 - 5a RKn 22/87

    Anspruch auf Witwenrente aus der Versicherung des verstorbenen Ehemannes - …

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R
    Das LSG hat diese Voraussetzung unter Bezugnahme auf die zur gesetzlichen Rentenversicherung ergangene Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7. Juni 1988 - 8/5a RKn 22/87 - verneint, weil die Klägerin zum Zeitpunkt ihrer Wiederheirat am 30. April 1986 in Polen gelebt und sie nach dem damals geltenden DPSVA 1975 einen Anspruch auf Witwenrente gegen den polnischen Versicherungsträger gehabt habe, womit ein Anspruch gegen einen deutschen Unfallversicherungsträger ausgeschlossen sei.

    In dem vom LSG genannten Urteil des 8. Senats vom 7. Juni 1988 - 8/5a RKn 22/87 - wird unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 18. Mai 1966 (…BSGE 25, 20, 23 = SozR Nr. 15 zu § 1291 RVO) eine Hinterbliebenrente nach dem vorletzten Ehemann nach § 83 Abs. 3 des damals geltenden Reichsknappschaftsgesetzes (RKG) aus der knappschaftlichen Rentenversicherung verneint, weil die Klägerin zuvor in Polen gelebt hatte und erst nach der zweiten Eheschließung nach Deutschland übergesiedelt war.

  • BSG, 04.06.1986 - GS 1/85

    Grundwehrdienst in der DDR - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Beitragszeit - …

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R
    Der tragende Rechtsgedanke der fremdrentenrechtlichen Gesamtregelung des FRG besagt, dass die in der Bundesrepublik Deutschland zuziehenden nach § 1 FRG anzuerkennenden Personen renten- und unfallversicherungsrechtlich so gestellt werden sollen, als ob sie im Bundesgebiet beschäftigt gewesen wären (vgl zur gesetzlichen Rentenversicherung: BSGE 60, 100, 106 f = SozR 5050 § 15 Nr. 22).
  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R
    Diesem Eingliederungsprinzip entspricht es, alle in die Bundesrepublik Deutschland zugewanderten, vom FRG geschützten Personen, die ihren im Herkunftsgebiet erworbenen Versicherungsschutz verloren haben, unfallversicherungsrechtlich grundsätzlich so zu stellen, als hätten sie ihren Anspruch auf Leistungen hier erworben (BSGE 63, 282, 287 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).
  • BSG, 06.12.1979 - GS 1/79

    Hinterbliebenenanspruch - Vertreibung - Vertreibung eines Hinterbliebenen - …

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R
    Ansprüche der Klägerin nach den Vorschriften des FRG entstehen aus eigenem Recht und sind vom Bestand von Rechten des Versicherten weitgehend losgelöst (vgl ebenso zur gesetzlichen Rentenversicherung: BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr. 13;… BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 3).
  • BSG, 09.09.1982 - 5b/5 RJ 168/80

    Grundwehrdienst in der DDR; Versicherungspflichtige Tätigkeit; Beitragszeit; DDR

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R
    Der tragende Rechtsgedanke der fremdrentenrechtlichen Gesamtregelung des FRG besagt, dass die in der Bundesrepublik Deutschland zuziehenden nach § 1 FRG anzuerkennenden Personen renten- und unfallversicherungsrechtlich so gestellt werden sollen, als ob sie im Bundesgebiet beschäftigt gewesen wären (vgl zur gesetzlichen Rentenversicherung: BSGE 60, 100, 106 f = SozR 5050 § 15 Nr. 22).
  • BSG, 18.05.1966 - 1 RA 132/63

    Witwenrente - Wiederaufleben der Witwenrente - Wegfall der Wiederheirat - …

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R
    In dem vom LSG genannten Urteil des 8. Senats vom 7. Juni 1988 - 8/5a RKn 22/87 - wird unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 18. Mai 1966 (BSGE 25, 20, 23 = SozR Nr. 15 zu § 1291 RVO) eine Hinterbliebenrente nach dem vorletzten Ehemann nach § 83 Abs. 3 des damals geltenden Reichsknappschaftsgesetzes (RKG) aus der knappschaftlichen Rentenversicherung verneint, weil die Klägerin zuvor in Polen gelebt hatte und erst nach der zweiten Eheschließung nach Deutschland übergesiedelt war.
  • BSG, 03.06.1981 - 11 RA 50/80

    Wiederaufleben eines Rentenanspruchs - Hinterbliebenenrente - Wiederheirat - …

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R
    Dieses Rentenstammrecht entstehe seit dem 1. Januar 1959 nach dem neuen FRG unabhängig davon, ob der Berechtigte sich - vor der Wiederheirat - im Geltungsbereich des bundesdeutschen Rechts aufgehalten habe (…BSGE 46, 51 = SozR 2200 § 1291 Nr. 14; BSG SozR 2200 § 1291 Nr. 24;… BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1;… BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 3, jeweils mwN).
  • SG Frankfurt/Oder, 04.03.2010 - S 7 SO 29/05

    Eingliederungshilfe: Tagesförderung in einer vom Wohnen getrennten …

    Rn. 44 Eine Verurteilung zur Gewährung von Leistungen über den Tag der Urteilsverkündung hinaus ist grundsätzlich möglich (vgl. BSG, Urteil vom 04.12.2007, Az.: B 2 U 34/06 R - Hinterbliebenenrente -, BSG, Urteil vom 15.11.2007, Az.: B 3 P 9/06 R - Anspruch auf Versorgung mit Schutzservietten -, BSG, Urteil vom 08.09.2005, Az.: B 13 RJ 44/04 R - Altersrente -, alle www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Frankfurt/Oder, 24.09.2009 - S 7 SO 2/05

    Eingliederungshilfe: Tagesförderung in einer vom Wohnen getrennten …

    Rn. 28 Eine Verurteilung zur Gewährung von Leistungen über den Tag der Urteilsverkündung hinaus ist grundsätzlich möglich (vgl. BSG, Urteil vom 04.12.2007, Az. B 2 U 34/06 R - Hinterbliebenenrente -, BSG, Urteil vom 15.11.2007, Az. B 3 P 9/06 R - Anspruch auf Versorgung mit Schutzservietten -, BSG, Urteil vom 08.09.2005, Az. B 13 RJ 44/04 R - Altersrente -, alle www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BSG, 24.10.2012 - B 13 R 357/12 B
    Soweit sie geltend macht, die angegriffene Entscheidung stehe "im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts", ferner bestehe ein "logisches Problem", auf das das BSG mit seiner Entscheidung vom 4.12.2007 ("B 2 U 34/06") hingewiesen habe, hat die Klägerin (auch) eine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG nicht ansatzweise bezeichnet (…zu den Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge: BSG vom 29.3.2007 - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.10.2008 - L 4 KNU 466/08
    Da die Beklagte erstmals im Jahre 1999 Kenntnis von dem Versicherungsfall erlangte und Gründe, die den Kläger hinderten, den Versicherungsfall früher der Beklagten anzuzeigen, nicht erkennbar sind, wäre eine Rente erstmals für einen Zeitpunkt nach dem 1. Januar 1997 festzusetzen gewesen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 19. August 2003 - B 2 U 9/03 R - und 4. Dezember 2007 - B 2 U 34/06 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.10.2008 - L 4 KNU 1278/08
    Da der Kläger erstmals im Mai 2003 wegen der im vorliegenden Verfahren streitigen Unfallereignisse vom 13. März, 21. Juli 1974 und 24. März 1986 Ansprüche geltend machte, wären Renten erstmals für einen Zeitpunkt nach dem 1. Januar 1997 festzusetzen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 19. August 2003 - B 2 U 9/03 R - und 4. Dezember 2007 - B 2 U 34/06 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.10.2008 - L 4 KNU 5332/07
    Da die Beklagte erstmals mit dem Bescheid vom 9. April 1998 die Berufskrankheit nach Nr. 2301 Anlage zur BKV anerkannte, wäre eine Rente erstmals für einen Zeitpunkt nach dem Inkrafttreten des SGB VII zum 1. Januar 1997 festzusetzen gewesen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 19. August 2003 - B 2 U 9/03 R - und 4. Dezember 2007 - B 2 U 34/06 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2009 - L 4 U 6016/08
    Da der Kläger erstmals im Oktober 2002 wegen des Unfallereignisses vom 17. November 1980 Ansprüche geltend machte, wären Renten erstmals für einen Zeitpunkt nach dem 1. Januar 1997 festzusetzen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 19. August 2003 - B 2 U 9/03 R - und 4. Dezember 2007 - B 2 U 34/06 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2012 - L 10 U 188/11
    Ferner ist hier gemäß den dortigen §§ 1 Buchstabe a, 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a der Anwendungsbereich des Fremdrentengesetzes (FRG) eröffnet (BSG, Urteil vom 04.12.2007, B 2 U 34/06 R in SozR 4-2700 § 65 Nr. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29900
OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06 (https://dejure.org/2010,29900)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.2010 - 2 U 34/06 (https://dejure.org/2010,29900)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 2 U 34/06 (https://dejure.org/2010,29900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 60 InsO, § 562 Abs 1 BGB, § 50 Abs 1 InsO
    Pflichten des Insolvenzverwalters in Bezug auf Vermieterpfandrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Insolvenzverwalters in Bezug auf Vermieterpfandrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06
    Rn. 59 Selbst wenn davon auszugehen wäre, daß die Klägerin einer Veräußerung der USV-Anlage an die D-GmbH zugestimmt hätte, da sie mit dieser einen Folgemietvertrag über die Räume abgeschlossen hatte, wie der Beklagte vorträgt, so wäre eine solche Erklärung der Klägerin für den Beklagten erkennbar so auszulegen gewesen, daß sich ihr Vermieterpfandrecht an dem erzielten Erlös hätte fortsetzen sollen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 772 ff.).

    Der Klägerin stand damit ein Anspruch auf Auskunft über die dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen zu (§ 167 Abs. 1 S. 1 bzw. § 50 Abs. 1 InsO; vgl. BGH, NJW-RR 2004, 772 ff.).

    Der Auskunftsanspruch erstreckt sich auch auf Auskünfte, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als vorläufigen Insolvenzverwalters stehen, insbesondere da er aus eigener Anschauung Kenntnis über die Vorgänge im vorläufigen Insolvenzverfahren hat (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 772, 773 f.).

  • BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 48/70

    Besitzrechtsverhältnisse bei der GmbH u. Co. KG.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06
    Zwar kann grob fahrlässig handeln, wer sich in Kenntnis des Mietverhältnisses nicht nach einem Vermieterpfandrecht erkundigt (vgl. BGH, NJW 1972, 43 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.02.1999 - 27 U 246/98

    Haftung des Sequesters wegen Verkaufs von Gegenständen des späteren …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06
    Das Bestehen eines Anspruchs wegen entstandener Nachteile auch gegen einen Dritten schließt einen eingetretenen Schaden nicht aus (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1276 f. unter Hinweis auf § 255 BGB).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98

    Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06
    Einer besonderen Zustimmung des Beklagten bedurfte es nicht, da ihre Verweigerung rechtsmißbräuchlich wäre (vgl. BGH, NJW 2000, 1950, 1951 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 133/97

    Haftung des Konkursverwalters bei Vereitelung des Absonderungsrechtes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 2 U 34/06
    Bei der Veräußerung der USV-Anlage an die D-GmbH hat er nicht dafür gesorgt, daß ein erzielter Erlös auch an die Klägerin ausgekehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 559 ff.; 1989, 1253 f.), er hat es unterlassen, die Zahlung des Kaufpreises durch die Erwerberin sicherzustellen oder den Sachwert der Anlage für eine weitere Veräußerung zu erhalten, etwa durch Vereinbarung und Durchsetzung eines Eigentumsvorbehalts.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14623
OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06 (https://dejure.org/2008,14623)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.05.2008 - 2 U 34/06 (https://dejure.org/2008,14623)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 2 U 34/06 (https://dejure.org/2008,14623)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 50 Abs 1 InsO, § 167 InsO, § 48 InsO, § 168 InsO, § 60 InsO
    Insolvenz des Geschäftsraummieters: Anspruch des Vermieters gegen den Insolvenzverwalter auf Auskunft hinsichtlich der dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen und Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit einer bereits erteilten Auskunft an Eides Statt; ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 21 Abs. 2 S. 2; ; InsO § 48; ; InsO §§ 165 ff.; ; InsO §§ 167 ff.; ; InsO § 168; ; InsO § 168 Abs. 3; ; InsO § 171

  • rechtsportal.de

    InsO § 168 Abs. 3; InsO § 171
    Pflichten des Insolvenzverwalters bei Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts durch den Vermieter der Geschäftsräume der Insolvenzschuldnerin

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Pflichten des Insolvenzverwalters bei Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts durch den Vermieter der Geschäftsräume der Insolvenzschuldnerin

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06
    Der Klägerin steht damit ein Anspruch auf Auskunft über die dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen zu (§ 167 Abs. 1 S. 1 bzw. § 50 Abs. 1 InsO; vgl. BGH, NJW-RR 2004, 772 ff.).

    Der Auskunftsanspruch erstreckt sich auch auf Auskünfte, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als vorläufigen Insolvenzverwalters stehen, insbesondere da er aus eigener Anschauung Kenntnis über die Vorgänge im vorläufigen Insolvenzverfahren hat (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 772, 773 f.).

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98

    Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06
    Einer besonderen Zustimmung des Beklagten bedurfte es nicht, da ihre Verweigerung rechtsmißbräuchlich wäre (vgl. BGH, NJW 2000, 1950, 1951 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 48/70

    Besitzrechtsverhältnisse bei der GmbH u. Co. KG.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06
    Zwar kann grob fahrlässig handeln, wer sich in Kenntnis des Mietverhältnisses nicht nach einem Vermieterpfandrecht erkundigt (vgl. BGH, NJW 1972, 43 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 133/97

    Haftung des Konkursverwalters bei Vereitelung des Absonderungsrechtes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06
    Er hat nicht sichergestellt, daß die Klägerin die ihr aus dem Vermieterpfandrecht zustehenden Rechte auch realisieren kann, insbesondere hat er entweder den für die USV-Anlage erzielten Erlös nicht an die Klägerin ausgekehrt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 559 ff.; 1989, 1253 f.) oder es unterlassen, die Zahlung des Kaufpreises durch die Erwerberin sicherzustellen oder den Sachwert der Anlage für eine weitere Veräußerung zu erhalten, etwa durch Vereinbarung und Durchsetzung eines Eigentumsvorbehalts.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1989 - 24 U 9/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2008 - 2 U 34/06
    Er hat nicht sichergestellt, daß die Klägerin die ihr aus dem Vermieterpfandrecht zustehenden Rechte auch realisieren kann, insbesondere hat er entweder den für die USV-Anlage erzielten Erlös nicht an die Klägerin ausgekehrt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 559 ff.; 1989, 1253 f.) oder es unterlassen, die Zahlung des Kaufpreises durch die Erwerberin sicherzustellen oder den Sachwert der Anlage für eine weitere Veräußerung zu erhalten, etwa durch Vereinbarung und Durchsetzung eines Eigentumsvorbehalts.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - I-2 U 34/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16652
OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - I-2 U 34/06 (https://dejure.org/2007,16652)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2007 - I-2 U 34/06 (https://dejure.org/2007,16652)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2007 - I-2 U 34/06 (https://dejure.org/2007,16652)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • d-prax.de

    Stangenbearbeitungszentrum

  • rechtsportal.de

    PatG § 9; PatG § 14; PatG § 139; PatG § 140b
    Patentverletzung betreffend ein Stangenbearbeitungszentrum

  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Patentrechts durch Herstellung und Vertrieb von Bohrwerken und Fräswerken zum Verarbeiten von Werkstoffstangen zu einzelnen Werkstücken mit einem Maschinenbett; Festlegung eines Patents auf eine bestimmte Fahrständerbauweise mit Beweglichkeit einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 2 U 34/06
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende technische Problem mit abgewandelten, aber objektiv im wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. z. B. BGHZ 150, 161 ff = GRUR 2002, 511 ff = Mitt. 2002, 228 ff - Kunststoffhohlprofil).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 2 U 34/06
    Die Einbeziehung von Beschreibung und Zeichnungen einer Patentschrift darf nicht nur zu einer Einengung des Anspruchs führen, sondern auch nicht zu einer inhaltlichen Erweiterung (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2007 Seite 10 - Az. X ZR 72/05 - Ziehmaschinenzugeinheit).
  • LG Düsseldorf, 14.03.2006 - 4b O 119/05

    Patent einer Bohrwerks und Fräswerks zum Verarbeiten von Werkstoffstangen im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 2 U 34/06
    die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. März 2006 - Az. 4b O 119/05 - zurückzuweisen.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 31.08.2006 - 2 U 34/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,81608
OLG Naumburg, 31.08.2006 - 2 U 34/06 (https://dejure.org/2006,81608)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.08.2006 - 2 U 34/06 (https://dejure.org/2006,81608)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. August 2006 - 2 U 34/06 (https://dejure.org/2006,81608)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 15.04.2020 - 23 U 67/18

    Haftung für auf Täuschung und Schädigung von Kunden angelegtes Geschäftsmodell …

    Denn hier hängt die Rendite der Kapitalanleger davon ab, dass fortwährend neue Anleger für das System in einem Maße gefunden werden, das aufgrund der Marktverhältnisse vernünftigerweise nicht zu erwarten ist; in diesem Fall nehmen die Betreiber, die die Marktverhältnisse kennen, Anlegerschäden billigend in Kauf und sind aus § 826 BGB verantwortlich (vgl. OLG Düsseldorf DB 2012, 2275 sowie Urt.v. 27.01.2012 - 16 U 163/10 - und - 16 U 167/10 - und Urt.v. 20.01.2012 - 6 U 212/10 - OLG Brandenburg, Beschl.v. 25.08.2010 - 12 W 37/10 - OLG Naumburg, Urt.v. 31.08.2006 - 2 U 34/06 - Staudinger/Oechsler, BGB, Bearb. 2018, § 826 Rn.384).

    Da die Klägerin unter Rückgriff auf die Darstellungen in der Anklageschrift des Strafverfahrens sowie die Inhalte der Haftfortdauerbeschlüsse des OLG Frankfurt am Main detailliert - jedenfalls so detailliert, wie einem Außenstehenden nur möglich - vorgetragen hat, waren die Beklagten gehalten, entsprechend substantiiert zu erläutern, von welchem abweichenden Sachverhalt sie ausgehen (vgl. zur Geständnisfiktion des § 138 Abs. 3 ZPO bei einfachem Bestreiten des nach § 826 BGB wegen des Vorwurf des "Schneeballsystems" in Anspruch Genommenen, wie hier: OLG Naumburg, Urt.v. 31.08.2006 - 2 U 34/06).

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