Rechtsprechung
| KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 249 BGB, § 826 BGB
Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die Initiatorin und Prospektherausgeberin eines geschlossenen Immobilienfonds wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung: Fehlender Hinweis auf Altlastenverdacht hinsichtlich des Fondsgrundstücks; Zurechnung des Wissens des ... - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 736 Abs. 2, § 826; HGB § 160
Sittenwidrige Schädigung bei fehlendem Hinweis auf konkreten Altlastenverdacht im emittierten Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geschlossener Immobilienfonds: Auf Altlastenverdacht ist hinzuweisen!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Wissenszurechnung bei Haftung der Initiatorin eines geschlossenen Immobilienfonds wegen sittenwidriger Schädigung aufgrund fehlerhaftem Emissionsprospekt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.10.2009 - 2 O 26/09
- KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09
- BGH, 28.06.2016 - VI ZR 541/15
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 548
- ZIP 2016, 626
- WM 2015, 2365
- BauR 2016, 1064
- NZG 2016, 149
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (35)
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08
Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der …
Auszug aus KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09
Daher sind nicht alle durch das Schadensereignis begründeten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - II ZR 276/12 - BGHZ 200, 51 ff., juris Rn. 13, und BGH, Teilurteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08 - BGHZ 186, 205 ff., juris Rn. 35, jew. mwN).Soweit die Schadensersatzleistung vom Anleger zu versteuern ist, ohne dass es bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise darauf ankommt, ob der Anleger die Schadensersatzleistung tatsächlich versteuert, sind danach die erzielten Steuervorteile nur dann anzurechnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anleger derart außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (…vgl. BGH, Urteile vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13 - juris Rn. 26 ff. …und vom 11. Februar 2014, aaO. Rn. 14 sowie vom 15. Juli 2010, aaO. Rn. 36, jew. mwN).
Rn. 80 Diese gerade im Zusammenhang mit so genannten Steuersparmodellen entwickelte, sehr pauschalierende höchstrichterliche Rechtsprechung beruht erklärtermaßen auf dem Anliegen, die Zivilgerichte in die Lage zu versetzen, über Schadensersatzansprüche abschließend zu erkennen, ohne sich mit steuerlich außerordentlich komplexen Gestaltungen im Detail auseinandersetzen und die nur schwer abzusehende künftige Besteuerung der Ersatzleistung vorwegnehmen zu müssen (vgl. BGH, Teilurteil vom 15. Juli 2010, aaO. Rn. 37) bzw. - soweit die künftige Besteuerung der Schadensersatzleistung der Höhe nach noch nicht geschätzt werden kann - den Ersatz dieses Folgeschadens in Form von Feststellungsanträgen tenorieren zu müssen, die wiederum Folgeprozesse nach sich ziehen könnten (vgl. BGH, Teilurteil vom 15. Juli 2010, aaO. Rn. 53…, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09 - juris Rn. 29 ff.).
Dafür, dass auf die Relation zwischen den beteiligungsbedingten Steuervorteilen und den mit dem Erhalt der Schadensersatzleistung (voraussichtlich) verbundenen Steuernachteilen abzustellen ist, sprechen auch die zahlreichen Entscheidungen des II. und des III. Zivilsenats, wonach eine Anrechnung bleibender Steuervorteile des Geschädigten daraus, dass in dem - häufig langen - Zeitraum zwischen Erlangung der Steuervorteile und Besteuerung der Ersatzleistung der Spitzensteuersatz abgesenkt worden ist oder sich seine persönlichen Verhältnisse und seine steuerrechtlichen Rahmenbedingungen geändert haben, unter dem Gesichtspunkt "außergewöhnlicher Steuervorteile" schadensersatzrechtlich nicht geboten ist (…vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, aaO. Rn. 27; Teilurteil vom 15. Juli 2010, aaO. Rn. 53 ff., jew. mwN).
Eine nähere Prüfung und Berechnung der Steuervor- und -nachteile hält er unter diesem Gesichtspunkt freilich frühestens dann für veranlasst, wenn die Verlustzuweisungen die Einlageleistungen des Geschädigten übersteigen (vgl. Urteile vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08 und 337/08 - aaO. Rn. 55 bzw. 53;… Urteil vom 1. März 2011 - XI ZR 96/09 - juris Rn. 9).
Den Geschädigten trifft eine sekundäre Darlegungslast, die auf dem Umstand beruht, dass allein er Zugang zu der Frage hat, welche Steuervorteile sich aus der Beteiligung für ihn ergeben (BGH, Teilurteil vom 15. Juli 2010, aaO. Rn. 45).
Die Darlegungs- und Beweislast des Schädigers beschränkt sich jedoch nicht nur auf die vom Geschädigten infolge der schadensbefangenen Beteiligung erzielten Steuervorteile, sondern auch auf die dem Geschädigten im Zusammenhang mit der zukünftigen Besteuerung der Ersatzleistung drohenden Nachteile (BGH, Teilurteil vom 15. Juli 2010, aaO. Rn. 48;… Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09 - juris Rn. 31).
Die den Geschädigten auch insoweit treffende sekundäre Darlegungslast soll dabei nicht zur Folge haben, dass er eine auf den Zeitpunkt der möglichen, noch nicht bekannten Ersatzleistung bezogene umfassende (fiktive) Steuerveranlagung erstellen müsste (BGH, Teilurteil vom 15. Juli 2010, aaO. Rn. 48).
- BGH, 11.02.2014 - II ZR 276/12
Prospekthaftung beim geschlossenen Immobilienfonds: Anrechnung von …
Auszug aus KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09
Daher sind nicht alle durch das Schadensereignis begründeten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - II ZR 276/12 - BGHZ 200, 51 ff., juris Rn. 13, und BGH, Teilurteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08 - BGHZ 186, 205 ff., juris Rn. 35, jew. mwN).Soweit die Schadensersatzleistung vom Anleger zu versteuern ist, ohne dass es bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise darauf ankommt, ob der Anleger die Schadensersatzleistung tatsächlich versteuert, sind danach die erzielten Steuervorteile nur dann anzurechnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anleger derart außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (…vgl. BGH, Urteile vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13 - juris Rn. 26 ff. und vom 11. Februar 2014, aaO. Rn. 14 …sowie vom 15. Juli 2010, aaO. Rn. 36, jew. mwN).
Damit soll vermieden werden, dass der Geschädigte bereits im anhängigen Verfahren die Übertragung seiner Beteiligung anbieten muss, ohne den vollen, ihm gebührenden Ersatz zu erhalten, und wegen eines rechtlich nicht gesicherten möglichen Vorteils über einen weiteren Zeitraum das Risiko trägt, dass der Schädiger die noch ausstehende Ersatzleistung nicht mehr erbringen kann (vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 2014 - II ZR 276/12 -, BGHZ 200, 51 ff., juris Rn. 18, …und vom 1. März 2011 - XI ZR 96/09 - juris Rn. 11).
- BGH, 23.09.2014 - XI ZR 215/13
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anrechnung von Steuervorteilen bei …
Auszug aus KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09
Soweit die Schadensersatzleistung vom Anleger zu versteuern ist, ohne dass es bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise darauf ankommt, ob der Anleger die Schadensersatzleistung tatsächlich versteuert, sind danach die erzielten Steuervorteile nur dann anzurechnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anleger derart außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 2014 - XI ZR 215/13 - juris Rn. 26 ff. …und vom 11. Februar 2014, aaO. Rn. 14 …sowie vom 15. Juli 2010, aaO. Rn. 36, jew. mwN).Im letztgenannten Sinn hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, eine Vorteilsanrechnung komme nur in Betracht, wenn der Schädiger Umstände darlege, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung derart außergewöhnlich hohe Steuervorteile verblieben, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (vgl. Urteile vom 23. September 2014, aaO. Rn. 26;… vom 28. Januar 2014 - XI ZR 49/13 - juris Rn. 11;… vom 15. Juli 2010 - III ZR 337/08 - juris Rn. 43, jew. mwN).
Rn. 83 (3) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen anrechenbarer außergewöhnlicher Steuervorteile trägt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Schädiger (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2014, aaO. Rn. 26).
- BGH, 10.12.2010 - V ZR 203/09
Vorliegen einer zugesicherten Eigenschaft bei Abschluss des Kaufvertrags und der …
Auszug aus KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09
Durch die Wissenszurechnung zu Lasten der juristischen Person wird somit das Risiko aus der Wissensaufteilung demjenigen zugewiesen, der sie veranlasst hat und durch zweckmäßige Organisation beherrschen kann (vgl. grundlegend BGH…, Urteil vom 2. Februar 1996 - V ZR 239/94 -, BGHZ 132, 30 ff., juris Rn. 20 ff.; ebenso BGH…, Urteil vom 13. Oktober 2000 - V ZR 349/99 -, juris Rn. 14 ff.; Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 203/09 -, juris Rn. 16).Sie kommt daher nur bei solchen Informationen in Betracht, die aufgrund ihrer ex-ante erkennbaren Bedeutsamkeit gespeichert werden mussten, was wiederum davon abhängt, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie später rechtserheblich werden können (BGH…, Urteil vom 2. Februar 1996 aaO Rn. 23 und 25; Urteil vom 10. Dezember 2010, aaO. Rn. 16).
Seine Interessenlage entspricht mithin derjenigen des Kaufinteressenten, dem der Verkäufer die Aufklärung über solche Umstände schuldet, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, wozu insbesondere die Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen zählt, die nach der Erfahrung auf die Entstehung oder Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen (vgl. zu den Aufklärungspflichten des Verkäufers gegenüber dem Käufer BGH, Urteil vom 10. Dezember 2010, aaO. Rn. 11 f. mwN).
- BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94
Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform
Auszug aus KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09
Durch die Wissenszurechnung zu Lasten der juristischen Person wird somit das Risiko aus der Wissensaufteilung demjenigen zugewiesen, der sie veranlasst hat und durch zweckmäßige Organisation beherrschen kann (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 2. Februar 1996 - V ZR 239/94 -, BGHZ 132, 30 ff., juris Rn. 20 ff.; ebenso BGH…, Urteil vom 13. Oktober 2000 - V ZR 349/99 -, juris Rn. 14 ff.;… Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 203/09 -, juris Rn. 16).Sie kommt daher nur bei solchen Informationen in Betracht, die aufgrund ihrer ex-ante erkennbaren Bedeutsamkeit gespeichert werden mussten, was wiederum davon abhängt, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie später rechtserheblich werden können (BGH, Urteil vom 2. Februar 1996 aaO Rn. 23 und 25;… Urteil vom 10. Dezember 2010, aaO. Rn. 16).
- BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09
Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts; …
Auszug aus KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09
Rn. 80 Diese gerade im Zusammenhang mit so genannten Steuersparmodellen entwickelte, sehr pauschalierende höchstrichterliche Rechtsprechung beruht erklärtermaßen auf dem Anliegen, die Zivilgerichte in die Lage zu versetzen, über Schadensersatzansprüche abschließend zu erkennen, ohne sich mit steuerlich außerordentlich komplexen Gestaltungen im Detail auseinandersetzen und die nur schwer abzusehende künftige Besteuerung der Ersatzleistung vorwegnehmen zu müssen (…vgl. BGH, Teilurteil vom 15. Juli 2010, aaO. Rn. 37) bzw. - soweit die künftige Besteuerung der Schadensersatzleistung der Höhe nach noch nicht geschätzt werden kann - den Ersatz dieses Folgeschadens in Form von Feststellungsanträgen tenorieren zu müssen, die wiederum Folgeprozesse nach sich ziehen könnten (…vgl. BGH, Teilurteil vom 15. Juli 2010, aaO. Rn. 53, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09 - juris Rn. 29 ff.).Die Darlegungs- und Beweislast des Schädigers beschränkt sich jedoch nicht nur auf die vom Geschädigten infolge der schadensbefangenen Beteiligung erzielten Steuervorteile, sondern auch auf die dem Geschädigten im Zusammenhang mit der zukünftigen Besteuerung der Ersatzleistung drohenden Nachteile (…BGH, Teilurteil vom 15. Juli 2010, aaO. Rn. 48; Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09 - juris Rn. 31).
- BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09
Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung: …
Auszug aus KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09
Eine nähere Prüfung und Berechnung der Steuervor- und -nachteile hält er unter diesem Gesichtspunkt freilich frühestens dann für veranlasst, wenn die Verlustzuweisungen die Einlageleistungen des Geschädigten übersteigen (…vgl. Urteile vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08 und 337/08 - aaO. Rn. 55 bzw. 53; Urteil vom 1. März 2011 - XI ZR 96/09 - juris Rn. 9).Damit soll vermieden werden, dass der Geschädigte bereits im anhängigen Verfahren die Übertragung seiner Beteiligung anbieten muss, ohne den vollen, ihm gebührenden Ersatz zu erhalten, und wegen eines rechtlich nicht gesicherten möglichen Vorteils über einen weiteren Zeitraum das Risiko trägt, dass der Schädiger die noch ausstehende Ersatzleistung nicht mehr erbringen kann (…vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 2014 - II ZR 276/12 -, BGHZ 200, 51 ff., juris Rn. 18, und vom 1. März 2011 - XI ZR 96/09 - juris Rn. 11).
- BGH, 28.01.2014 - XI ZR 49/13
Rückabwicklung der Beteiligung an einem Medienfonds: Anrechnung von …
Auszug aus KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09
Im letztgenannten Sinn hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, eine Vorteilsanrechnung komme nur in Betracht, wenn der Schädiger Umstände darlege, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung derart außergewöhnlich hohe Steuervorteile verblieben, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (…vgl. Urteile vom 23. September 2014, aaO. Rn. 26; vom 28. Januar 2014 - XI ZR 49/13 - juris Rn. 11;… vom 15. Juli 2010 - III ZR 337/08 - juris Rn. 43, jew. mwN).Allerdings hat der XI. Zivilsenat diese Parameter zuletzt zumindest für den Fall ausdrücklich für unerheblich befunden, in welchem ein negatives Kapitalkonto in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 28. Januar 2014, aaO. Rn. 19 und 22).
- BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines …
Auszug aus KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09
Da der Schadensersatz dazu dient, den konkreten Nachteil des Geschädigten auszugleichen, kann jemand auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, dass er durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht worden ist, den er sonst nicht eingegangen wäre, und dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14 - juris Rn. 17 f. mwN).Schon eine solche stellt unter den dargelegten Voraussetzungen einen gemäß § 826 BGB zu ersetzenden Schaden dar (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014, aaO Rn. 19 mwN).
- BGH, 22.03.2010 - II ZR 215/08
Zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG in Berlin
Auszug aus KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09
Bei einem Immobilienfonds ist, auch wenn es sich in erster Linie um ein Steuersparmodell handelt, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung immer davon auszugehen, dass der Wert des Anlageobjekts, hier also der Wert der Immobilien, relevant ist für die Anlageentscheidung, (BGH, Urteile vom 22. März 2010 II ZR 215/08 - juris Rn. 20, …und vom 2. März 2009 - II ZR 266/07 - juris Rn. 6 f).Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass es bei Immobilien in der Regel vordringlich um Sicherheit, Rentabilität und Inflationsschutz geht, und der durchschnittliche Anleger von einem Immobilienfonds daher Werthaltigkeit erwartet (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2010 - II ZR 215/08 - juris Rn. 20, …und vom 9. Februar 2006 - III ZR 20/05 - juris Rn. 24, jew. mwN).
- BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der …
- BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12
Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung …
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10
Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger …
- BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06
Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe
- BGH, 13.10.2000 - V ZR 349/99
Zurechnung der Kenntnis von Mitarbeitern einer juristischen Person
- BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der …
- BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12
Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die …
- BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers …
- BGH, 12.11.1998 - IX ZR 145/98
Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung; …
- BGH, 06.11.2008 - III ZR 290/07
Rückabwicklung der Beteiligung an einem Filmfonds wegen Täuschung über die Höhe …
- BFH, 23.03.1993 - IX R 67/88
Ersatzleistungen für nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG …
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 337/08
Haftung einer als Treuhandkommanditistin bei der Beteiligung an einer …
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 322/08
Haftung einer als Treuhandkommanditistin bei der Beteiligung an einer …
- BGH, 17.05.2011 - II ZR 202/09
Beteiligung an einem im sozialen Wohnungsbau tätigen Immobilienfonds: Haftung …
- BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05
Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von …
- BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87
Ansprüche des Käufers von mit Glykol versetzten Wein; Verdacht der …
- BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07
Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine …
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08
Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds: …
- BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98
Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder
- BGH, 28.02.2005 - II ZR 13/03
Voraussetzungen einer Prospekthaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger …
- BGH, 14.10.1993 - III ZR 156/92
Arglistiges Verschweigen der möglichen Schadstoffbelastung eines Baugrundstücks
- OLG Karlsruhe, 30.07.2010 - 12 U 245/09
(Zwangsversteigerungverfahren: Amtspflichten des Vollstreckungsgerichts zur …
- BGH, 23.04.2012 - II ZR 30/10
Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne bei aufgrund des …
- OLG Celle, 31.07.2013 - 4 U 15/13
Ehemalige Chemiefabrik auf dem Grundstück nicht aufgeführt: Gutachten fehlerhaft
- OLG Köln, 20.12.2011 - 15 U 89/11
Ansprüche eines Immobilienfonds wegen unterbliebener Due-Diligence-Prüfung eines …
- OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 U 18/15
Vermächtnisvollstreckung: Geltendmachung von Ansprüchen aus einem …
Rn. 47 Zwar ist es so, dass nach der Rechtsprechung des BGH die mit einer juristischen Person in geschäftlichen Kontakt tretenden Dritten nicht schlechter stehen sollen als wenn sie es nur mit einer einzigen natürlichen Person zu tun hätten, weshalb die juristische Person, bei der aufgrund der arbeitsteiligen Vorgehensweise typischerweise eine Wissensaufspaltung stattfindet, die Pflicht zu ordnungsgemäßer Organisation der gesellschaftsinternen Kommunikation trifft (vgl. KG Berlin, Teilurteil vom 27. August 2015 - 2 U 57/09 -, BGH, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 203/09 - jeweils nach juris). - LG Coburg, 21.02.2019 - 15 O 449/18
Schadensersatz gegen Fahrzeughersteller wegen Verwendung einer …
Für die Zurechnung des Vorsatzes sind der Beklagten als Unternehmen nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnisse aller Mitarbeiter zuzurechnen; die bei der Bearbeitung des inkriminierten Geschäfts mitgewirkt haben (…Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 826 BGB, Rn. 39; KG Berlin, BeckRS 2015, 15908 Rn. 51 f.). - LG Bamberg, 13.08.2020 - 41 O 97/20
Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs im sog. Diesel-Abgasskandal
Rn. 21 Für die Zurechnung des Vorsatzes sind der Beklagten als Unternehmen nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnisse aller Mitarbeiter zuzurechnen, die bei der Bearbeitung des inkriminierten Geschäfts mitgewirkt haben (…Münchener Kommentar zum BGB, § 826 BGB Rn. 39; KG Berlin, BeckRS 2015, 15908 Rn. 51 f.).
- LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19
Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs im sog. Diesel-Abgasskandal
Rn. 33 Für die Zurechnung des Vorsatzes sind der Beklagten als Unternehmen nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnisse aller Mitarbeiter zuzurechnen, die bei der Bearbeitung des inkriminierten Geschäfts mitgewirkt haben (…Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 826 BGB, Rn. 39; KG Berlin, BeckRS 2015, 15908 Rn. 51 f.). - LG Coburg, 03.06.2020 - 11 O 910/19
Sittenwidrige Schädigung durch Täuschung mittels Einbau einer unerlaubten …
Rn. 26 Für die Zurechnung des Vorsatzes sind der Beklagten als Unternehmen nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnisse aller Mitarbeiter zuzurechnen, die bei der Bearbeitung des inkriminierten Geschäfts mitgewirkt haben (…Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 826 BGB, Rn. 39; KG Berlin, BeckRS 2015, 15908 Rn. 51 f.). - LG Berlin, 10.05.2019 - 12 O 209/18 Das Risiko der Wissensaufteilung Soll demjenigen zugewiesen sein, der sie veranlasst hat und durch zweckmäßige Organisation beherrschen kann (KG Berlin, Teilurteil vom 27, August 2015 -2 U 57/09 -, Rn. 61 , juris; BGH…, Urteil vom 02. Februar 1996 - V ZR 239/94 BGHZ 132, 30-39, Rn. 21).
- LG Coburg, 30.11.2018 - 22 O 115/18 BGB die Kenntnisse aller Mitarbeiter zuzurechnen, die bei der Bearbeitung des inkriminierten Geschäfts mitgewirkt haben (…Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, 8 826 BGB, Rn. 39; KG Berlin, BeckRS 2015, 15908 Rn. 51 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 13.11.2009 - 2 U 57/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de
Abberufung des Versammlungsleiters durch die Hauptversammlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Abberufung des Versammlungsleiters
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abberufung des Versammlungsleiters durch die Hauptversammlung
Verfahrensgang
- LG Bremen - 13 O 431/07
- OLG Bremen, 13.11.2009 - 2 U 57/09
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
Abberufung eines satzungsgemäß bestimmten Hauptversammlungsleiters aus wichtigem …
Auszug aus OLG Bremen, 13.11.2009 - 2 U 57/09
Dennoch hatte die Hauptversammlung die Möglichkeit und Befugnis, den Versammlungsleiter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzuberufen, wenn es ihr etwa aufgrund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder aus ähnlichen, ebenso gewichtigen Gründen nicht zumutbar war, an der Person der Versammlungsleiters, mochte sie auch durch die Satzung bestimmt sein, festzuhalten (siehe OLG Hamburg NZG 01, 513, 516; LG Frankfurt a.M. ZIP 05, 1176; LG Köln AG 05, 696;… h.M., vgl. zum Meinungsstand Kubis in MK aaO., Rn. 108, 109; Frhr. von Falkenhausen/Kocher, BB 05, 1068 f.).Der Verfahrensverstoß bewirkt allerdings nicht die Nichtigkeit der Beschlüsse nach § 241 Nr. 2 AktG i.V.m. § 130 Abs. 2 AktG (so allerdings LG Köln AG 05, 696, 702; LG Frankfurt .ZIP 05, 1176, 1177), sondern vielmehr ihre Anfechtbarkeit nach § 243 Abs. 1 AktG (ebenso Frhr. von Falkenhausen/Kocher, BB 05, 1068, 1069).
- BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91
Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen
Auszug aus OLG Bremen, 13.11.2009 - 2 U 57/09
Da zwischen den Klägern zu 1. bis 4. mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 248 Abs. 1 AktG eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 62 Abs. 1 ZPO besteht (BGHZ 122, 211, 240), wirkt das Urteil, durch welches die Hauptversammlungsbeschlüsse für nichtig erklärt werden, für und gegen alle Aktionäre der Beklagten. - BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02
Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder …
Auszug aus OLG Bremen, 13.11.2009 - 2 U 57/09
Dieser Verfahrensverstoß ist auch im Sinne der jetzt auch von der Rechtsprechung vertretenen Relevanztheorie bei wertender Betrachtungsweise (…vgl. Göz, aaO. Rn. 8) entscheidend: In Anbetracht der ungeklärten Frage ob Herr K. noch die Funktion als Versammlungsleiter ausüben durfte, haftete den danach zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 6. gefassten Beschlüssen ein Legitimitätsdefizit an, welches deren Anfechtbarkeit begründet (BGHZ 160, 385, 392).
- BGH, 11.06.2007 - II ZR 152/06
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von …
Auszug aus OLG Bremen, 13.11.2009 - 2 U 57/09
Soweit die Widersprüche bereits vor Beschlussfassung erhoben wurden, ist dies unschädlich (BGH NJW-RR 08, 289, 290; OLG Jena NZG 06, 467, 469). - OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 968/05
Rechtsschutzbedürfnis; Aktionärswiderspruch
Auszug aus OLG Bremen, 13.11.2009 - 2 U 57/09
Soweit die Widersprüche bereits vor Beschlussfassung erhoben wurden, ist dies unschädlich (BGH NJW-RR 08, 289, 290; OLG Jena NZG 06, 467, 469). - OLG Hamburg, 12.01.2001 - 11 U 162/00
Rechtmäßigkeit der Entlastung der Mitglieder eines Vorstandes und eines …
Auszug aus OLG Bremen, 13.11.2009 - 2 U 57/09
Dennoch hatte die Hauptversammlung die Möglichkeit und Befugnis, den Versammlungsleiter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzuberufen, wenn es ihr etwa aufgrund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder aus ähnlichen, ebenso gewichtigen Gründen nicht zumutbar war, an der Person der Versammlungsleiters, mochte sie auch durch die Satzung bestimmt sein, festzuhalten (siehe OLG Hamburg NZG 01, 513, 516; LG Frankfurt a.M. ZIP 05, 1176; LG Köln AG 05, 696;… h.M., vgl. zum Meinungsstand Kubis in MK aaO., Rn. 108, 109; Frhr. von Falkenhausen/Kocher, BB 05, 1068 f.).
- OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16
Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen …
Rn. 425 Die Abberufung eines satzungsmäßig bestimmten Versammlungsleiters ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, insbesondere wenn es der Hauptversammlung auf Grund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder aus ähnlichen, ebenso gewichtigen Gründen nicht zumutbar gewesen wäre, an der Person des Versammlungsleiters festzuhalten (…vgl. OLG Stuttgart, a. a. O., Rdnr. 160; OLG Frankfurt…, Urteil vom 02.10.2012 - 5 U 10/12, zitiert nach juris, dort Rdnr. 61; OLG Bremen - Urteil vom 13.11.2009, AG 2010, 256, zitiert nach juris, dort Rdnr. 32;… OLG I., Urteil vom 12.01.2001 - 11 U 162/00, AG 2001, 359, zitiert nach juris, dort Rdnr. 89; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.10.2012 - 5 U 10/12;… zitiert nach juris, dort Rdnr. 61, 68; a. A. Krieger, AG 2006, 355, 363).Rn. 426 Die Abstimmung über einen Abwahlantrag setzt zumindest voraus, dass ein wichtiger Grund in diesem Sinne schlüssig vorgetragen ist (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 08.07.2015 - 20 U 2/14, zitiert nach juris, dort Rdnr. 160;… OLG Stuttgart - Beschluss vom 02.12.2014 - 20 AktG 1/14, zitiert nach juris, dort Rdnr. 105; OLG Bremen, a. a. O., AG 2010, 256, zitiert nach juris, dort Rdnr. 33 f;… OLG I., a. a. O., AG 2001, 359, zitiert nach juris, dort Rdnr. 89;… Wicke in: Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., Anh. § 119 Rdnr. 4), und dies ist vorliegend der Fall.
Rn. 452 Der Antrag, den Versammlungsleiter abzusetzen, war nicht offenbar missbräuchlich, nämlich nicht unsachlich, willkürlich oder schikanös (vgl. hierzu Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 13.11.2009 - 2 U 57/09, zitiert nach juris, dort Rdnr. 34), so dass der Versammlungsleiter unter diesem Gesichtspunkt nicht befugt und u. U. auch gehalten war, die Abstimmung zurückzuweisen.
- OLG Stuttgart, 26.07.2024 - 20 AktG 1/24
Freigabeverfahren in Bezug auf die Eintragung von Beschlüssen einer …
Im Übrigen regelt § 130 Abs. 2 AktG nur den Mindestinhalt der notariellen Niederschrift und betrifft nicht die Frage, welche Rechtsfolge eine Beschlussfeststellung durch die falsche Person hat (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 13.11.2009 - 2 U 57/09, juris Rn. 32; v. Falkenhausen/Kocher, BB 2005, 1068, 1069; Rose, NZG 2007, 241, 244;… MünchKomm-AktG/Kubis, 5. Aufl., § 119 Rn. 118).Die Nichtabstimmung über einen solchen Antrag kann aber die Anfechtbarkeit der nachfolgenden Beschlüsse nach § 243 Abs. 1 AktG begründen (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 13.11.2009 - 2 U 57/09, juris Rn. 31 f.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 08.07.2015 - 20 U 2/14 , juris Rn. 155 ; v. Falkenhausen/Kocher, BB 2005, 1068, 1069; Drinhausen/Marsch-Barner, AG 2014, 757, 764;… BeckOGK-AktG/Wicke, § 129 Rn. 48, § 130 Rn. 98, Stand: 01.06.2024; ders., NZG 2018, 161, 162;… Koch, AktG, 18. Aufl., § 129 Rn. 21;… MünchKomm-AktG/Kubis, 5. Aufl., § 119 Rn. 119).
Rn. 323 (b) Eine Anfechtung würde indessen selbst dann, wenn der Vertreter der Antragsgegner tatsächlich gut hörbar einen Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters gestellt haben sollte, an der fehlenden Relevanz des Verstoßes scheitern (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 13.11.2009 - 2 U 57/09, juris Rn. 37, wo die Relevanz wegen der Ungeklärtheit des Abstimmungsergebnisses bejaht wurde).
Rn. 326 (aaa) Die Abberufung eines satzungsmäßig bestimmten Versammlungsleiters ist nach überwiegender Meinung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch dann zulässig, wenn die Satzung dies nicht vorsieht, insbesondere wenn es der Hauptversammlung auf Grund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder aus ähnlichen, ebenso gewichtigen Gründen nicht zumutbar gewesen wäre, an der Person des Versammlungsleiters festzuhalten (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 13.11.2009 - 2 U 57/09, juris Rn. 32; OLG Stuttgart…, Urteil vom 08.07.2015 - 20 U 2/14 , juris Rn. 160 mwN; OLG Köln…, Urteil vom 09.03.2017 - 18 U 19/16, juris Rn. 420 mwN;… MünchKomm-AktG/Kubis, 5. Aufl., § 119 Rn. 115;… Koch, AktG, 18. Aufl., § 129 Rn. 21;… aA BeckOGK-AktG/Drescher, § 243 Rn. 110 mwN, Stand: 01.06.2024;… Reger in Bürgers/Körber/Lieder, AktG, 5. Aufl., § 129 Rn. 38c mwN; offen gelassen von KG…, Beschluss vom 09.06.2008 - 2 W 101/07, juris Rn. 101).
Die Vornahme der Abstimmung über die Abwahl hat zur Voraussetzung, dass ein wichtiger Grund zur Abberufung schlüssig in der Versammlung vorgetragen wird (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 13.11.2009 - 2 U 57/09, juris Rn. 33 f.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 02.12.2014 - 20 AktG 1/14 , juris Rn. 105 ;… Urteil vom 08.07.2015 - 20 U 2/14 , juris Rn. 160 ; OLG Köln…, Urteil vom 09.03.2017 - 18 U 19/16, juris Rn. 421; Rose, NZG 2007, 241, 245;… BeckOGK-AktG/Wicke, § 129 Rn. 48, Stand: 01.06.2024;… MünchKomm-AktG/Kubis, 5. Aufl., § 119 Rn. 116; Arnold/Carl/Götze, AG 2011, 349, 353).
Der Versammlungsleiter darf einen Antrag nur dann zurückweisen, wenn er offenbar missbräuchlich, d.h. von vornherein willkürlich, unsachlich oder schikanös ist (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 13.11.2009 - 2 U 57/09, juris Rn. 34; Arnold/Carl/Götze, AG 2011, 349, 353).
Rn. 344 (aaa) Soweit verbreitet - unter Ablehnung der Nichtigkeitsfolge - formuliert wird, die Übergehung eines Antrags auf Abwahl des Versammlungsleiters mache nachfolgende Beschlüsse anfechtbar (…vgl. MünchKomm-AktG/Kubis, 5. Aufl., § 119 Rn. 119;… Koch, AktG, 18. Aufl., § 129 Rn. 21, offener § 243 Rn. 16 [instanzgerichtl. Rspr. nimmt an];… Reger in Bürgers/Körber/Lieder, 5. Aufl., § 129 Rn. 38a;… BeckOGK-AktG/Wicke, § 129 Rn. 48, Stand: 01.06.2024; v. Falkenhausen/Kocher, BB 2005, 1068, 1069 f.; Rose, NZG 2007, 241, 244; Drinhausen/Marsch-Barner, AG 2014, 757, 764), wird regelmäßig keine ausdrückliche Aussage zur Relevanz dieses Verfahrensverstoßes getroffen (anders wohl Krieger, AG 2006, 355, 360; vgl. auch OLG Bremen, Urteil vom 13.11.2009 - 2 U 57/09, juris Rn. 37; wo die Relevanz wegen der Offenheit des Abstimmungsergebnisses bejaht wurde).
- OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 20 U 2/14
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Isolierte Anfechtung der Ablehnung …
Rn. 160 Nach ganz überwiegender und zutreffender Ansicht ist die Abberufung eines satzungsmäßig bestimmten Versammlungsleiters bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, insbesondere wenn es der Hauptversammlung auf Grund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder aus ähnlichen, ebenso gewichtigen Gründen nicht zumutbar gewesen wäre, an der Person des Versammlungsleiters festzuhalten (…vgl. OLG Stuttgart, 20 AktG 1/14 , juris Rn. 105 ;… OLG Frankfurt, Urteil v. 02.10.2012, 5 U 10/12, juris Rn. 61; OLG Bremen, AG 2010, 256, juris Rn. 32;… OLG Hamburg, AG 2001, 359, juris Rn. 89;… Wicke in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., Anh. § 119 Rn. 4).Eine Abstimmung über einen Abwahlantrag setzt zumindest voraus, dass ein wichtiger Grund in diesem Sinne schlüssig vorgetragen ist (…vgl. OLG Stuttgart, 20 AktG 1/14 , juris Rn. 105 ; OLG Bremen, AG 2010, 256, juris Rn. 33 f;… OLG Hamburg, AG 2001, 359, juris Rn. 89;… Wicke in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., Anh. § 119 Rn. 4).
- OLG Stuttgart, 02.12.2014 - 20 AktG 1/14
Freigabeverfahren nach Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss: …
Rn. 104 Nach ganz überwiegender und zutreffender Ansicht ist die Abberufung eines satzungsmäßig bestimmten Versammlungsleiters nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, insbesondere wenn es der Hauptversammlung auf Grund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder aus ähnlichen, ebenso gewichtigen Gründen nicht zumutbar gewesen wäre, an der Person des Versammlungsleiters festzuhalten (…vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 02.10.2012, 5 U 10/12, juris Rn. 61; OLG Bremen, AG 2010, 256, juris Rn. 32;… OLG Hamburg, AG 2001, 359, juris Rn. 89;… Wicke in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., Anh. § 119 Rn. 4).Rn. 105 Eine Abstimmung über einen Abwahlantrag setzt zumindest voraus, dass ein wichtiger Grund in diesem Sinne schlüssig vorgetragen ist (vgl. OLG Bremen, AG 2010, 256, juris Rn. 33 f;… OLG Hamburg, AG 2001, 359, juris Rn. 89;… Wicke in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., Anh. § 119 Rn. 4).
- OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 5 U 10/12
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Bank-AG
Da nach der Satzung der Antragstellerin Herr VL als Aufsichtsratsvorsitzender zum Versammlungsleiter bestimmt war, wäre dessen Abwahl und die Neuwahl eines anderen Versammlungsleiters nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich gewesen, z.B. wenn es der Hauptversammlung aufgrund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder aus ähnlichen, ebenso gewichtigen Gründen nicht zumutbar gewesen wäre, an der Person des Versammlungsleiters festzuhalten (OLG Hamburg…, Urteil vom 12.01.2001, 11 U 162/00, AG 2001, S. 359 ff., zitiert nach Juris, Rn. 89; OLG Bremen, Urteil vom 13.11.2009, 2 U 57/09, AG 2010, S. 256 ff., zitiert nach Juris, Rn. 32 m.w.N.). - LG Frankfurt/Main, 20.12.2011 - 5 O 37/11
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen der Aktiengesellschaft: Ablehnung …
Die jährliche Widerholung der gleichen Gründe für die Abwahl des Versammlungsleiters stellt sich daher als Missbrauch dar, der den Versammlungsleiter berechtigt, in eigener Entscheidungskompetenz einen Antrag auf Abberufung des Versammlungsleiters ohne Aussprache und Abstimmung zurückzuweisen (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 13.11.2009 - 2 U 57/09, BeckRS 2010, 00281; OLG München, Urteil vom 06.08.2008 - 7 U 3905/06 - BeckRS 2009, 12208). - OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 5 U 66/11
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Bank AG
Ein Nichtigkeitsgrund gemäß § 241 AktG läge in diesem Fall nicht vor, da keine der in dieser Vorschrift genannten Alternativen erfüllt ist (so auch OLG Bremen, a.a.O.[Urteil vom 13.11.2009, 2 U 57/09, AG 2010, S. 256 ff., zitiert nach Juris], Rn. 36).
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Rechtsprechung
| BSG, 25.06.2009 - B 2 U 57/09 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Stuttgart - S 6 U 395/06
- LSG Baden-Württemberg - L 1 U 3073/07
- BSG, 25.06.2009 - B 2 U 57/09 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75
Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete …
Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 2 U 57/09 B
Eine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nur dann hinreichend dargetan, wenn aufgezeigt wird, mit welcher genau bestimmten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage die angegriffene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage des Bundessozialgerichts (BSG), des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54).Die bloße Behauptung, das LSG weiche von einer bestimmten oder mehreren Entscheidungen des BSG oder den dort aufgestellten Kriterien ab bzw widerspreche ihnen, genügt nicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29).
- BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75
Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit - …
Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 2 U 57/09 B
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
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