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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - I-2 U 59/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15151
OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - I-2 U 59/10 (https://dejure.org/2015,15151)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.2015 - I-2 U 59/10 (https://dejure.org/2015,15151)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - I-2 U 59/10 (https://dejure.org/2015,15151)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 138 Abs. 1; PatG § 139 Abs. 1; EPÜ Art. 64
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen flexiblen, expandierbaren Stent, da die angegriffenen Ausführungsformen von der Lehre des Klagepatents keinen Gebrauch machen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen flexiblen, expandierbaren Stent

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.2014 - X ZR 20/11

    Patentfähigkeit der Erfindung eines flexiblen und expandierbaren Stents (hier: …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 2 U 59/10
    Rn. 9 Nachdem das Bundespatentgericht (4 Ni 42/09) das Klagepatent - während des vorliegenden Berufungsverfahrens, das aus diesem Grund vorübergehend ausgesetzt war - zunächst vollständig für nichtig erklärt hatte, hat der Bundesgerichtshof die Nichtigkeitsklage der Beklagten zu 1) und 4) mit Urteil vom 29.04.2014 (X ZR 20/11) weitgehend abgewiesen und das Klagepatent mit geringfügig eingeschränkten Ansprüchen aufrechterhalten.
  • BPatG, 21.01.2011 - 4 Ni 42/09

    Patent über einen als eine Röhre ausgebildeten und in ein Blutgefäß oder eine …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 2 U 59/10
    Rn. 9 Nachdem das Bundespatentgericht (4 Ni 42/09) das Klagepatent - während des vorliegenden Berufungsverfahrens, das aus diesem Grund vorübergehend ausgesetzt war - zunächst vollständig für nichtig erklärt hatte, hat der Bundesgerichtshof die Nichtigkeitsklage der Beklagten zu 1) und 4) mit Urteil vom 29.04.2014 (X ZR 20/11) weitgehend abgewiesen und das Klagepatent mit geringfügig eingeschränkten Ansprüchen aufrechterhalten.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,42185
OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10 (https://dejure.org/2011,42185)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2011 - 2 U 59/10 (https://dejure.org/2011,42185)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 2 U 59/10 (https://dejure.org/2011,42185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorenthalten der Mietsache: Keine Aufrechnung nach § 95 InsO möglich! (IMR 2011, 191)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 27.03.2009 - 2 U 72/08

    Mietvertrag über Gewerberaum: Auswirkungen eines formunwirksamen Nachtrages zu …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10
    Sie hat beantragt, das Terminsprotokoll vom 6.3.2009 aus dem Rechtsstreit vor dem Senat (Az.: 2 U 72/08) in Verbindung mit der schriftlichen Aussage des RA1 gemäß Schreiben vom 2.3.2009 im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten.

    Das Mietverhältnis endete mit Ablauf des 30.9.2007 gemäß dem rechtskräftigen Urteil des Senats vom 27.3.2009 (Az.: 2 U 72/08).

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 191/05

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10
    Die Beklagte war nicht gehindert, angebliche Ansprüche auf Erstattung zuviel geleisteter Nebenkosten betreffend die Grundsteuer und die Straßenreinigungsgebühren durchzusetzen, da die von ihr geltend gemachten Ansprüche insoweit nicht darauf beruhten, dass die Insolvenzschuldnerin als Vermieterin die Nebenkosten nicht fristgerecht abgerechnet hätte (hierzu vgl. BGH, NJW 2006, 2552 f.), sondern weil nach Ansicht der Beklagten die Erstattung bestimmter Nebenkosten überhaupt nicht geschuldet war.
  • BGH, 25.04.2001 - XII ZR 43/99

    Vertragspartner eines Mietvertrages bei Fortführung eines Einzelunternehmens …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10
    Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546 a BGB entsteht jeweils monatlich mit dem Vorenthalten der Mietsache (vgl. BGH, NJW 2001, 2251).
  • OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 16/09

    Formularmietvertrag: Inhaltskontrolle für eine doppelte Schriftformklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10
    Denn diese Klausel benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, da sie bei diesem den Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei entgegen § 4 AGBG a.F. unwirksam (§ 9 Abs. 1 AGBG a.F.; vgl. OLG Rostock, Beschluß vom 19.5.2009, Az.: 3 U 16/09).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 65/08

    Alleinige Befugnisse des Insolvenzverwalters zur Einziehung und Verwertung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10
    Dem steht die Sicherungsabtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus dem mit der Beklagten bestehenden Mietverhältnis an die Bank1 durch den Insolvenzschuldner unter dem 2.6./29.8.1997 nicht entgegen, da der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sicherungshalber abgetretene Forderungen einziehen darf (§ 166 Abs. 2 InsO; vgl. BGH, NJW 2009, 2304 ff.).
  • OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04

    Beweis durch eigene Angaben des Versicherungsnehmers im Fall eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10
    Die erstmals in der Berufungsinstanz vorgelegte Aktennotiz vom 14.1.1997 kann der Entscheidung zugrundegelegt werden, da ihre Abfassung und ihr Inhalt von den Beklagten nicht bestritten werden (vgl. BGH, MDR, 2005, 527; NJW 2008, 448;… Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 531, Rdnr. 20).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2006 - 10 U 1/06

    Vorrang von nachträglichen mündlichen Individualvereinbarungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10
    Aber selbst wenn eine Berufung der Klägerin auf diese von ihr verwandte doppelte Schriftformklausel gegen die Gebote von Treu und Glauben verstieße (§ 242 BGB), da sich die behauptete mündliche Abrede gerade zu ihren Gunsten auswirkte, so ist doch unter Berücksichtigung des Inhalts der genannten Unterlagen davon auszugehen, dass die Parteien mit ihrer mündlichen Absprache von einer Wirksamkeit des Vereinbarten auch unter Berücksichtigung der doppelten Schriftformklausel ausgingen, sie also jedenfalls eine Verbindlichkeit des mündlich Abgesprochenen wollten (§§ 133, 157 BGB; vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2007, 35; KG, GE 2001, 278).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2007 - 17 U 276/06

    Vertragsauslegung; Verjährung: Bewertung eines als Darlehen deklarierten Betrages …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10
    Rn. 34 Allerdings steht auch nicht bereits aufgrund des infolge des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2008 (Az.: XII ZR 87/07) rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgericht Frankfurt a.M. im Vorprozeß (Az.: 17 U 276/06) fest, dass die Beklagten im Rahmen ihrer Pflicht zur Umlagenzahlung nicht zur anteiligen Erstattung von Straßenreinigungsgebühren und Grundsteuern verpflichtet sind, da die Gründe einer Entscheidung nicht in Rechtskraft erwachsen (§ 322 Abs. 1 ZPO).
  • KG, 20.11.2000 - 20 U 421/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10
    Aber selbst wenn eine Berufung der Klägerin auf diese von ihr verwandte doppelte Schriftformklausel gegen die Gebote von Treu und Glauben verstieße (§ 242 BGB), da sich die behauptete mündliche Abrede gerade zu ihren Gunsten auswirkte, so ist doch unter Berücksichtigung des Inhalts der genannten Unterlagen davon auszugehen, dass die Parteien mit ihrer mündlichen Absprache von einer Wirksamkeit des Vereinbarten auch unter Berücksichtigung der doppelten Schriftformklausel ausgingen, sie also jedenfalls eine Verbindlichkeit des mündlich Abgesprochenen wollten (§§ 133, 157 BGB; vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2007, 35; KG, GE 2001, 278).
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Rechtsprechung
   BSG, 22.06.2010 - B 2 U 59/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,43718
BSG, 22.06.2010 - B 2 U 59/10 B (https://dejure.org/2010,43718)
BSG, Entscheidung vom 22.06.2010 - B 2 U 59/10 B (https://dejure.org/2010,43718)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - B 2 U 59/10 B (https://dejure.org/2010,43718)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche …

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 2 U 59/10 B
    7 Soweit der Kläger eine Divergenz nach § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zum Urteil des BSG vom 15.2.2005 (B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12) geltend macht, genügt es nicht darauf hinzuweisen, dass das LSG seiner Entscheidung nicht die höchstrichterliche Rechtsprechung zugrunde gelegt hätte.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 2 U 59/10 B
    Es ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 96, 205, 216).
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 2 U 59/10 B
    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 2 U 59/10 B
    Inwieweit das LSG die Rechtsprechung des BSG nicht nur nicht beachtet oder unzutreffend angewandt, sondern in Frage gestellt und bewusst andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hätte (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6 mwN), geht aus der Beschwerdebegründung nicht hervor.
  • BSG, 24.02.2010 - B 13 R 547/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer …

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 2 U 59/10 B
    Das Gericht muss aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln und verletzt selbst dann nicht die Begründungspflicht, wenn seine Ausführungen zu den rechtlichen Voraussetzungen und tatsächlichen Gegebenheiten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sein sollten (BSG vom 24.2.2010 - B 13 R 547/09 B - Juris RdNr 10 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 01.06.2011 - 2 U 59/10   

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https://dejure.org/2011,69119
OLG Bremen, 01.06.2011 - 2 U 59/10 (https://dejure.org/2011,69119)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.06.2011 - 2 U 59/10 (https://dejure.org/2011,69119)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 2 U 59/10 (https://dejure.org/2011,69119)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 10.01.2012 - 24 U 104/10

    Rechtsstellung des Treuhänders bei Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger

    Auch für den Anleger, der sich über einen Treuhänder als OHG-Gesellschafter an einer Gesellschaft beteiligt, ist es regelmäßig nicht geboten, den sich nur mittelbar beteiligenden Gesellschafter besser zu behandeln als einen sich unmittelbar beteiligenden Gesellschafter, der einer Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger gerade nicht entgegen halten kann, dass ihm ggf. Ansprüche wegen Aufklärungspflichtverletzung zustehen (OLG Bremen, Urt. v. 1.6.2011, 2 U 59/10, UA S.18).
  • BGH, 15.11.2012 - III ZR 36/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision i.R.v. …

    Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich über vier Revisionen - eine davon richtete sich im Übrigen gegen das vom Berufungsgericht in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 1. Juni 2011 (2 U 59/10) - entschieden, die in den wesentlichen Vertragsbestimmungen übereinstimmend ausgestaltete Fondsgesellschaften betrafen (Urteil vom 24. Juli 2012 - II ZR 297/11, WM 2012, 1664 sowie Senatsurteile vom 18. Oktober 2012 in den Verfahren III ZR 150/11, III ZR 279/11 und III ZR 285/11).
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