Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: OVG Saarland, 07.11.2006 | OLG Bamberg, 18.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3148
OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06 (https://dejure.org/2006,3148)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.03.2006 - 2 W 13/06 (https://dejure.org/2006,3148)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. März 2006 - 2 W 13/06 (https://dejure.org/2006,3148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, können nicht Gegenstand des Sondereigentums sein; §§ 5 Abs. 2, 8 Abs. 1 WEG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2
    WEG : Kein Sondereigentum an Räumen möglich, in denen Anlagen zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer installiert sind.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dient Heizungsraum auch noch anderen Zwecken?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Eigentumsverhältnisse am Heizungsraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sondereigentum bei Einrichtungen im gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer; Einordnung des Heizungsraums als Gemeinschaftseigentum; Erfordernis eines Wanddurchbruch zur Ermöglichung des ungestörten Gebrauchs des Wohnungseigentums durch den notwendigen Zugang ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 886
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06
    Sofern diese nicht als verbindlich anzusehen sein sollten (dazu Senatsbeschluss vom 30.10.2002 - 2 W 39/02 [ZMR 2004, 68]), ist maßgebend, ob der Raum nach seiner Art, Lage und Beschaffenheit, insbesondere auch seiner Größe, objektiv geeignet ist, neben der Unterbringung der Heizungsanlage noch andere, zumindest annähernd gleichwertige Nutzungszwecke zu erfüllen.(Anschluss an BGHZ 73, 302, 311).

    § 2 TE weist die Heizungsanlage ausdrücklich dem Gemeinschaftseigentum zu; im Übrigen dient diese allein der Versorgung der Wohnungseigentümer, so dass es auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Heizungsanlage sondereigentumsfähig ist (dazu BGH NJW 1975, 688; BGHZ 1973, 303 = NJW 1979, 2391; BayObLG NJW-RR 2000, 1032 = Rpfleger 2000, 326;… Staudinger/Rapp, WEG, 13. Bearb. Rn. 34 ff.), nicht ankommt.

    Nach der Entscheidung des BGH vom 2.2.1979 kann Sondereigentum an dem eine gemeinschaftliche Anlage beinhaltenden Raum "vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Raum nicht ausschließlich demselben Zweck wie die Anlage dient" (BGHZ 73, 302, 311 = NJW 1979, 2391, 2393; vgl. auch BayObLG Rpfleger 2004, 214 = DNotZ 2004, 386, 387).

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90

    Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06
    Das gilt nach der Entscheidung des BGH vom 5.7.1991 (NJW 1991, 2909) auch für Räume, deren Zweck darin besteht, der Gesamtheit der Wohnungseigentümer einen ungestörten Gebrauch ihrer Wohnungen und der Gemeinschaftsräume zu ermöglichen.

    Denn Räumlichkeiten und Flächen, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Heizungsraum bilden, können nicht Gegenstand des Sondereigentums sein (BGH NJW 1991, 2909; BayObLGZ 1986, 26 = …

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06
    Nach der Entscheidung der BGH vom 03.11.1989 (BGHZ 109, 179 = NJW 1990, 447) entsteht infolge der unwirksamen Begründung von Sondereigentum an einem Gebäudeteil kraft Gesetzes ein isolierter Miteigentumsanteil.

    Das geschieht entweder durch Vereinigung gem. § 890 Abs. 1 BGB oder durch Bestandszuschreibung nach § 890 Abs. 2 BGB (sog. dingliche Verstrickung, s. BGHZ 109, 179, 185 = NJW 1990, 447, 448; Röll, DNotZ 1987, 228, 229).

  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03

    Gemeinschaftliches Eigentum hinsichtlich des Zugangs zum Heizungsraum

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06
    Nach der Entscheidung des BGH vom 2.2.1979 kann Sondereigentum an dem eine gemeinschaftliche Anlage beinhaltenden Raum "vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Raum nicht ausschließlich demselben Zweck wie die Anlage dient" (BGHZ 73, 302, 311 = NJW 1979, 2391, 2393; vgl. auch BayObLG Rpfleger 2004, 214 = DNotZ 2004, 386, 387).

    2 Z 39/85">MDR 1986, 590; Rpfleger 2004, 214 = DNotZ 2004, 386; ferner OLGZ Hamm 1986, 415 = NJW-RR 1986, 1275).

  • BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 12/85

    Keine Sondereigentumsfähigkeit von Zugangsräumen

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06
    Denn Räumlichkeiten und Flächen, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Heizungsraum bilden, können nicht Gegenstand des Sondereigentums sein (BGH NJW 1991, 2909; BayObLGZ 1986, 26 = …

    Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 2. ist es ohne Belang, dass das Grundbuchamt hier - anders als in dem vom BayObLG am 6.2.1986 entschiedenen Fall (BayObLGZ 1986, 26 = …

  • OLG Schleswig, 30.10.2002 - 2 W 39/02

    Regelung der Nutzung des Gemeinschaftseigentums in der Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06
    Sofern diese nicht als verbindlich anzusehen sein sollten (dazu Senatsbeschluss vom 30.10.2002 - 2 W 39/02 [ZMR 2004, 68]), ist maßgebend, ob der Raum nach seiner Art, Lage und Beschaffenheit, insbesondere auch seiner Größe, objektiv geeignet ist, neben der Unterbringung der Heizungsanlage noch andere, zumindest annähernd gleichwertige Nutzungszwecke zu erfüllen.(Anschluss an BGHZ 73, 302, 311).

    Sofern diese nicht als verbindlich anzusehen sein sollten (dazu Senatsbeschluss vom 30.10.2002 - 2 W 39/02 [ZMR 2004, 68]), ist maßgebend, ob der Raum nach seiner Art, Lage und Beschaffenheit, insbesondere auch seiner Größe, objektiv geeignet ist, neben der Unterbringung der Heizungsanlage noch andere, zumindest annähernd gleichwertige Nutzungszwecke zu erfüllen.

  • BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99

    Heizungsanlage als Sondereigentum eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06
    § 2 TE weist die Heizungsanlage ausdrücklich dem Gemeinschaftseigentum zu; im Übrigen dient diese allein der Versorgung der Wohnungseigentümer, so dass es auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Heizungsanlage sondereigentumsfähig ist (dazu BGH NJW 1975, 688; BGHZ 1973, 303 = NJW 1979, 2391; BayObLG NJW-RR 2000, 1032 = Rpfleger 2000, 326;… Staudinger/Rapp, WEG, 13. Bearb. Rn. 34 ff.), nicht ankommt.
  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06
    Anderes gilt indes, wenn der betreffende Raum im Hinblick auf seinen Nutzungszweck nicht der ständigen Herrschaftsmacht aller Wohnungseigentümer unterliegt, ein jederzeitiges Betreten somit nicht gewährleistet sein muss (BayObLGZ 1991, 165 = NJW-RR 1992, 81, 83).
  • BGH, 08.11.1974 - V ZR 120/73

    Wirksamkeit eines Vorbehalts einer Heizungsanlage als Sondereigentum - …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06
    § 2 TE weist die Heizungsanlage ausdrücklich dem Gemeinschaftseigentum zu; im Übrigen dient diese allein der Versorgung der Wohnungseigentümer, so dass es auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Heizungsanlage sondereigentumsfähig ist (dazu BGH NJW 1975, 688; BGHZ 1973, 303 = NJW 1979, 2391; BayObLG NJW-RR 2000, 1032 = Rpfleger 2000, 326;… Staudinger/Rapp, WEG, 13. Bearb. Rn. 34 ff.), nicht ankommt.
  • OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 452/85

    Wesentliche Abweichung der tatsächlichen Bau- und Nutzungsverhältnisse vom …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06
    2 Z 39/85">MDR 1986, 590; Rpfleger 2004, 214 = DNotZ 2004, 386; ferner OLGZ Hamm 1986, 415 = NJW-RR 1986, 1275).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95

    Einziger Zugang zu gemeinschaftlichem Eigentum als Sondereigentum

  • OLG Dresden, 29.03.2017 - 17 W 233/17

    Zuwege zur Heizungsanlage müssen im Gemeinschaftseigentum stehen!

    Ausnahmen davon sind aber anerkannt, wenn der Raum nicht ausschließlich demselben Zweck dient wie die Heizungsanlage, also nicht nur als Heizungsraum benutzt wird (BGH, Urteil vom 02.02.1979, V ZR 14/77, juris Rn.31; BayObLG, Beschluss vom 25.03.1992, 2Z BR 1/92, juris Rn.12 f. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.03.2006, 2 W 13/06, juris Rn.19; Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 26.04.2016, 3 W 28/15, juris Rn. 13).

    Untergeordnete Nutzungsmöglichkeiten bleiben dabei ebenso außer Betracht wie der subjektive Nutzungswillen des betroffenen Sondereigentümers (Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 26.04.2016, 3 W 28/15, juris Rn.5; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.03.2006, 2 W 13/06, juris Rn.19).

    Grundsätzlich müssen die einzigen Zugänge zu den gemeinschaftlichen Räumen ebenfalls im Gemeinschaftseigentum stehen, es sei denn, sie dienten nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Eigentümer (BGH, Urteil vom 05.07.1991, V ZR 222/90, juris Rn.5 m.w.N.; BayObLG…, Beschluss vom 27.04.1995, 2 Z BR 125/94, juris Rn. 14 …sowie Beschluss vom 25.03.1992, 2Z BR 1/92, juris Rn. 14; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.03.2006, 2 W 13/06, juris Rn. 21).

    Seite4 den ein ständiger Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer aus tatsächlichen Gründen nicht in Betracht kommt (BayObLG…, Beschluss vom 08.05.1991, BReg 2 Z 33/91, juris Rn. 20 und Beschluss vom 27.04.1995, 2 Z BR 125/94, juris Rn.14 f.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.03.2006, 2 W 13/06, juris Rn. 21).

    Der gemeinschaftliche Zugang darf nicht dadurch gefährdet werden werden, dass ein Sondereigentümer im Rahmen seiner Raumherrschaft nach § 13 Abs. 1 WEG den gemeinschaftlichen Gebrauch stört (BGH…, Urteil vom 05.07.1991, V ZR 222/90, juris Rn. 6 f.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 12.03.1999, 3 Wx 72/99, juris Rn. 8; Saarländisches OLG…, Beschluss vom 15.04.1988, 5 W 161/97, juris Rn. 19; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.03.2006, 2 W 13/06, juris Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.1999, 3 Wx 72/99, juris Rn.8; anders für moderne Heizungsanlagen Röll, Rpfleger 1992, 94, 95).

  • OLG Frankfurt, 10.05.2022 - 20 W 292/20

    Sondereigentumsfähigkeit von Räumen, in denen sich eine Heizungsanlage befindet.

    Dies kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Raum nicht ausschließlich demselben Zweck wie die Anlage dient, wenn er also nicht nur als Heizungsraum oder Heizungskeller benutzt wird (vgl. dazu BGHZ 73, 302; NJW 1991, 2909; BayObLG DNotZ 1992, 490; Rpfleger 2004, 214; OLG Saarbrücken MittRhNotK 1998, 361; Schleswig-Holsteinisches OLG ZMR 2006, 886; Hanseatisches OLG Bremen ZMR 2016, 716; OLG Dresden FGPrax 2017, 151, je zitiert nach juris;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2826, 2828;… Bärmann/Seuß/Rampp, a.a.O., § 11 Rz. 28).

    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass Räume, in denen sich Gemeinschaftsanlagen befinden, nicht schon wegen der Beherbergung der Anlage im Gemeinschaftseigentum stehen müssen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG ZMR 2006, 886; Hanseatisches OLG Bremen ZMR 2016, 716; OLG Dresden FGPrax 2017, 151;… Bärmann/Seuß/Rampp, a.a.O., § 11 Rz. 28, 30).

    Untergeordnete Nutzungsmöglichkeiten bleiben dabei ebenso außer Betracht wie der subjektive Nutzungswillen des betroffenen Sondereigentümers (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG ZMR 2006, 886; Hanseatisches OLG Bremen ZMR 2016, 716; OLG Dresden FGPrax 2017, 151; vgl. auch BayObLG DNotZ 1992, 490).

    Eine subjektive, allein am Nutzungswillen des betroffenen Sondereigentümers orientierte Sichtweise würde diesem gestatten, die in der Teilungserklärung erfolgte fälschliche Zuordnung des Raums zum Sondereigentum durch eine wie auch immer geartete sekundäre Nutzung zu manifestieren, was nicht angängig ist (Schleswig-Holsteinisches OLG ZMR 2006, 886; Hanseatisches OLG Bremen ZMR 2016, 716).

    Allerdings ist das Grundbuchamt zu Recht davon ausgegangen, dass dann grundsätzlich auch die einzigen Zugänge zu den gemeinschaftlichen Räumen ebenfalls im Gemeinschaftseigentum stehen müssen, es sei denn, sie dienten nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Eigentümer (BGH NJW 1991, 2909; Schleswig-Holsteinisches OLG ZMR 2006, 886; Hanseatisches OLG Bremen ZMR 2016, 716; OLG Dresden FGPrax 2017, 151; BayObLG DNotZ 1992, 490).

  • BGH, 20.02.2026 - V ZR 34/25

    Kein Anspruch der Mitglieder der Wohnungseigentümer auf Mitbesitz an Kellerräumen …

    Zum Teil wird aber auch vertreten, dass es für die dingliche Zuordnung des die gemeinschaftliche Anlage oder Einrichtung beherbergenden Raumes auf den Nutzungszweck, für die dingliche Zuordnung der Zugänge zu diesem Raum auf den benötigten ständigen Mitgebrauch der anderen Wohnungseigentümer ankomme (…vgl. OLG Dresden, FGPrax 2017, 151 f. [juris Rn. 5 ff.]; OLG Schleswig, NJOZ 2006, 2586, 2589 f. [juris Rn. 19 ff.]; DNotI-Report 2017, 81).
  • LG Hamburg, 16.06.2009 - 321 T 24/09

    Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit von Kellerräumen mit Verbrauchszählern

    Die den gemeinschaftlichen Verbrauch von Gas, Wasser und Strom wiedergebenden Zähler dienen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und sind zwingendes Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEG, weil sie erforderlich sind, um den Wohnungseigentümern einen ungestörten Gebrauch ihrer Wohnungen zu ermöglichen (BGH NJW 1991, 2909 f.; OLG Hamburg ZMR 2004, 291; OLG Schleswig ZMR 2006, 886, 887 f.).
  • OLG Bremen, 28.04.2016 - 3 W 28/15

    Aufteilung eines Grundstücks in 2 Wohneinheiten mit gemeinsamer Heizungsanlage

    Ein Raum, der eine Gemeinschaftseinrichtung beherbergt, muss seinerseits nicht zwingend Gemeinschaftseigentum sein, denn anderenfalls ergäbe § 5 Abs. 2 letzter Halbs. WEG keinen Sinn (OLG Schleswig, Beschl. v. 06.03.2006, 2 W 13/06, Rdnr. 19, zitiert nach Juris).
  • LG Duisburg, 07.06.2013 - 2 O 334/12

    Räume für Versorgungsanlagen sind sondereigentumsfähig!

    Ferner ist maßgebend, ob der Raum nach seiner Art, Lage und Beschaffenheit, insbesondere auch seiner Größe, objektiv geeignet ist, neben der Unterbringung der gemeinschaftlichen Anlage noch andere, zumindest annähernd gleichwertige Nutzungszwecke zu erfüllen (OLG Schleswig, Beschluss vom 06.03.2006, Az. 2 W 13/06, Tz. 19 bei Juris).
  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2025 - 13 S 8/24

    Gemeinschaftliche Heizungsanlage im Keller eines Sondereigentümers?

    Sofern diese nicht als verbindlich anzusehen sein sollten, ist maßgebend, ob der Raum nach seiner Art, Lage und Beschaffenheit, insbesondere auch seiner Größe, objektiv geeignet ist, neben der Unterbringung der Heizungsanlage noch andere, zumindest annähernd gleichwertige Nutzungszwecke zu erfüllen (OLG Bremen ZWE 2016, 324; OLG Schleswig OLGR 2006, 666; OLG Dresden NZM 2017, 701).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2019 - 20 W 112/19

    Auswirkungen fehlerhafter Zuordnung eines Raums zum Sondereigentum im Rahmenvon …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 109, 179; 130, 159; NJW 2004, 1798; NJW-RR 2005, 10, je zitiert nach juris) und der weit überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung im Übrigen und in der Literatur (vgl. etwa OLG München FGPrax 2008, 197; OLG Schleswig ZMR 2006, 886; OLG Hamm NZM 2007, 448, je zitiert nach juris;… Bärmann/Armbrüster, WEG, 14. Aufl., § 2 Rz. 59, 62 ff., 64;… Riecke/Schmid/Schneider, a.a.O., § 3 Rz. 100, 101;… Demharter, a.a.O., Anhang zu § 3 Rz. 11 ff., und NZM 2000, 1196 ff.;… Schneider in Bärmann/Seuß, a.a.O., § 2 Rz. 150;… Bauer/Schaub/Schneider, GBO, 4. Aufl., AT E Rz. 274;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 2834 ff.) berührt eine unwirksame Begründung von Sondereigentum an einem Gebäudeteil die Aufteilung der Miteigentumsanteile grundsätzlich nicht.
  • LG Koblenz, 30.01.2025 - 2 S 26/24

    WEG-Streit über Zutritt zu Technikraum, Flur und Treppenhaus

    Zum Teil wird die Ansicht vertreten, dass auch in die Entscheidung aus dem Jahr 1991 die Begrenzung aus der Entscheidung des Jahres 1979 hineingelesen werden muss und mithin auch die Räume, die als Zugang zu den Gemeinschaftsräumen bestimmt sind oder die zur Bewirtschaftung und Versorgung der Wohnungen und des Gemeinschaftseigentums dienen, weil sich in ihrem Bereich die zentralen Zähl-, Schalt-, Sicherungs- oder Beschickungseinrichtungen der gemeinschaftlichen Wasser-, Wärme- und Energieversorgungsanlagen des Gebäudes befinden, dann nicht im Gemeinschaftseigentum stehen müssen, wenn diese Räume nach ihrer Art, Lage und Beschaffenheit, insbesondere auch ihrer Größe, objektiv geeignet sind, neben der Unterbringung der gemeinschaftlichen Anlage noch andere, zumindest annähernd gleichwertige Nutzungszwecke zu erfüllen (OLG Bremen, Beschl. V. 26.04.2016 - 3 W 28/15 in ZWE 2016, 324; BayObLG, Beschluss vom 25.3. 1992 - 2 Z BR 1/92 in DNotZ 1992, 490; im Ergebnis wohl auch OLG Schleswig, Beschluss vom 06.03.2006 - 2 W 13/06 in NJOZ 2006, 2586).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Schleswig

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 07.11.2006 - 2 W 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19235
OVG Saarland, 07.11.2006 - 2 W 13/06 (https://dejure.org/2006,19235)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.11.2006 - 2 W 13/06 (https://dejure.org/2006,19235)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. November 2006 - 2 W 13/06 (https://dejure.org/2006,19235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,19235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aussetzungsantrag; Baugenehmigung; Nachbar; Ortsabrundungssatzung

  • Judicialis

    LBO 2004 § 7; ; LBO 2004 § 8; ; BauNVO § 9; ; BauNVO § 15 I 1; ; VwGO § 146 IV 6; ; BauGB § 34 I; ; BauGB § 34 V 2; ; BauGB § 35

  • ibr-online

    "Blick in die freie Natur" bedeutet nur Lagevorteil!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausgehen von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Verletzung der Rechte der Nachbarn als entscheidendes Merkmal für ihr Aussetzungsbegehren; Schutz vor einer Verschlechterung der freien Aussicht ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • VG Saarlouis, 02.05.2006 - 5 F 9/06

    Zumutbarkeit eines Außenbereichsvorhabens für einen im Innenbereich wohnenden …

    Auszug aus OVG Saarland, 07.11.2006 - 2 W 13/06
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2. Mai 2006 - 5 F 9/06 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09

    Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung; …

    Sofern sich nicht aus den allein maßgeblichen Beschwerdegründen (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) Ansatzpunkte ergeben, die - überwiegend wahrscheinlich - auf Unwirksamkeitsgründe hinweisen, ist von der Gültigkeit des Bebauungsplans auszugehen (vgl. OVG Saar, Beschluss vom 7. November 2006 - 2 W 13/06 -, zitiert nach juris; OVG SH, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 MB 19/05 -, zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 N 4/06

    Normenkontrolle; Ortsabrundungssatzung; fehlende Antragsbefugnis des Nachbarn

    Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen (2 Aktenordner) sowie der Akten des Verfahrens 5 F 9/06 - 2 W 13/06 verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    (9 Vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.5.2000 - 3 S 690/99 -, zitiert nach juris) Letzteres haben die Antragsteller nicht einmal vorgetragen und hierfür ist auch nach Aktenlage, beispielsweise den im Eilverfahren vorgelegten Fotos der Umgebung, (10 Verfahren 5 F 9/06 - 2 W 13/06, Bl. 59 f.) schon im Ansatz nichts ersichtlich.

  • VG Gelsenkirchen, 05.02.2018 - 5 L 3024/17

    Klage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung von drei …

    Rn. 90 Vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 07. November 2006 - 2 W 13/06 -, Rn. 7, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 09.07.2018 - 5 L 588/18
    Rn. 59 Vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 07. November 2006 - 2 W 13/06 -, Rn. 7, juris.
  • VG Oldenburg, 26.05.2014 - 5 B 603/14

    Artenschutz; Habitatschatz; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

    Vielmehr ist von dessen Gültigkeit auszugehen, sofern sich nicht Ansatzpunkte ergeben, die - überwiegend wahrscheinlich - auf Unwirksamkeitsgründe hinweisen (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 07.11.206 - 2 W 13/06 - OVG Schleswig, Beschl. v. 26.04.2005 - 1 MB 19/05 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Saarland

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.09.2006 - 2 W 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33816
OLG Bamberg, 18.09.2006 - 2 W 13/06 (https://dejure.org/2006,33816)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.09.2006 - 2 W 13/06 (https://dejure.org/2006,33816)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. September 2006 - 2 W 13/06 (https://dejure.org/2006,33816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,33816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Rostock, 13.04.2004 - 3 U 68/04

    Zur Auskunftspflicht des Mieters über von ihm in die Mietsache eingebrachte und …

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.09.2006 - 2 W 13/06
    Dies hätte im Wege einer einstweiligen Verfügung geschehen können (vgl. OLG Rostock, MDR 2004, 1109 f. [OLG Rostock 13.04.2004 - 3 U 68/04] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Bamberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht