Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.01.2006 - 2 W 4/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
GKG § 7 Abs. 1; ; GKG § 9 Abs. 2; ; GKG § 62 Abs. 1; ; GKG § 66 Abs. 4; ; GKG § 72 Nr. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrige Zulassung weiterer Beschwerde durch Einzelrichter statt Kammerentscheidung über Kostenbeschwerde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung des anwendbaren Rechts im Verfahren der Zwangsversteigerung; Wirksamkeit der Zulassung einer Beschwerde bei Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters; Zurückverweisung der Sache an den Einzelrichter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düren - 33 K 42/04
- LG Aachen, 09.09.2005 - 3 T 279/05
- OLG Köln, 23.01.2006 - 2 W 4/06
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2006 - 2 W 4/06
Insoweit finden nach Auffassung des Senats dieselben Grundsätze Anwendung, die der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter des Beschwerdegerichtes gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO entwickelt hat (vgl. hierzu grundlegend BGH NJW 2003, 1254; BGH NJW-RR 2003, 936; BGH NJW 2003, 3712).Auch insoweit gelten die Grundsätze entsprechend, die der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Einzelrichter aufgestellt hat (vgl. auch hierzu grundlegend BGH NJW 2003, 1254; BGH NJW-RR 2003, 936 sowie BGH NJW 2003, 3712).
Es kann nicht Sinn dieser Vorschriften sein, bei der Verletzung des Verfahrensgrundrechtes auf den gesetzlichen Richter eine andernfalls nur im Wege der Verfassungsbeschwerde mögliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht auszuschließen (vgl. zu § 568 Satz 3 ZPO nur BGH NJW 2003, 1254).
- BGH, 10.04.2003 - VII ZB 17/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2006 - 2 W 4/06
Insoweit finden nach Auffassung des Senats dieselben Grundsätze Anwendung, die der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter des Beschwerdegerichtes gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO entwickelt hat (vgl. hierzu grundlegend BGH NJW 2003, 1254; BGH NJW-RR 2003, 936; BGH NJW 2003, 3712).Auch insoweit gelten die Grundsätze entsprechend, die der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Einzelrichter aufgestellt hat (vgl. auch hierzu grundlegend BGH NJW 2003, 1254; BGH NJW-RR 2003, 936 sowie BGH NJW 2003, 3712).
Vielmehr wird der Einzelrichter die Entscheidung über die Erstbeschwerde des Beteiligten zu 2) erst dann auf die Kammer zu übertragen haben, wenn er nach erneuter Prüfung der Rechtssache weiterhin grundsätzliche Bedeutung beimisst (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2003, 936 zu der Parallelproblematik der Zurückverweisung bei einer Zulassung der Rechtsbeschwerde im Sinn des § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO durch einen Einzelrichter).
- BGH, 11.09.2003 - XII ZB 188/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2006 - 2 W 4/06
Insoweit finden nach Auffassung des Senats dieselben Grundsätze Anwendung, die der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter des Beschwerdegerichtes gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO entwickelt hat (vgl. hierzu grundlegend BGH NJW 2003, 1254; BGH NJW-RR 2003, 936; BGH NJW 2003, 3712).Auch insoweit gelten die Grundsätze entsprechend, die der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Einzelrichter aufgestellt hat (vgl. auch hierzu grundlegend BGH NJW 2003, 1254; BGH NJW-RR 2003, 936 sowie BGH NJW 2003, 3712).
- BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2006 - 2 W 4/06
Hieran könnte auch eine etwaig gleichwohl erfolgte Zulassung der weiteren Beschwerde nichts ändern, da eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung nicht durch den Ausspruch eines Gerichts der Anfechtung unterworfen werden kann (vgl. BGH FamRZ 1984, 669; BGH NJW 2002, 3554; BGH NJW 2003, 3565; BGH NJW 2003, 1531). - BGH, 12.09.2002 - III ZB 43/02
Anfechtbarkeit der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Zulassung der …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2006 - 2 W 4/06
Hieran könnte auch eine etwaig gleichwohl erfolgte Zulassung der weiteren Beschwerde nichts ändern, da eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung nicht durch den Ausspruch eines Gerichts der Anfechtung unterworfen werden kann (vgl. BGH FamRZ 1984, 669; BGH NJW 2002, 3554; BGH NJW 2003, 3565; BGH NJW 2003, 1531). - BGH, 16.09.2003 - VIII ZB 40/03
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung im …
Auszug aus OLG Köln, 23.01.2006 - 2 W 4/06
Hieran könnte auch eine etwaig gleichwohl erfolgte Zulassung der weiteren Beschwerde nichts ändern, da eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung nicht durch den Ausspruch eines Gerichts der Anfechtung unterworfen werden kann (vgl. BGH FamRZ 1984, 669; BGH NJW 2002, 3554; BGH NJW 2003, 3565; BGH NJW 2003, 1531).
- OLG Stuttgart, 07.04.2016 - 8 W 181/15
Gerichtsvollzieherkosten: Zustellung einer Eintragungsanordnung im …
Eine dem § 66 Abs. 6 Satz 1, 2. Halbsatz GKG vergleichbare Bestimmung gibt es für die weitere Beschwerde, bei der es sich um ein eigenständiges Rechtsmittel handelt, nicht (vgl. OLG Düsseldorf AGS 2011, 35; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.10.2015, Az. 7 W 47/15, zitiert nach JURIS; a. A. OLG Köln AGS 2006, 247).Rn. 8 Im Bereich der weiteren Beschwerde gemäß § 66 Abs. 4 GKG finden dieselben Grundsätze Anwendung, die der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter des Beschwerdegerichts gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO entwickelt hat (OLG Köln AGS 2006, 247 mit Verweis auf BGH NJW 2003, 1254 und BGH NJW 2003, 3712; BGH NJW-RR 2012, 441).
Ebenso wie ein Einzelrichter, der einer Beschwerde im Sinne der §§ 567 ff. ZPO grundsätzliche Bedeutung beimisst, die Rechtssache gemäß § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO der mit drei Richtern besetzten Kammer beziehungsweise dem mit drei Richtern besetzten Senat übertragen muss, hat gemäß § 66 Abs. 6 Satz 2 GKG auch der Einzelrichter, der über eine Beschwerde gemäß § 66 Abs. 2 GKG zu entscheiden hat, das Verfahren der Kammer oder dem Senat zu übertragen, wenn die Sache grundsätzliche Bedeutung hat (OLG Köln AGS 2006, 247; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.10.2015, Az. 7 W 47/15, zitiert nach JURIS).
Unterbleibt eine solche Übertragung und entscheidet der Einzelrichter unter gleichzeitiger Zulassung der Rechtsbeschwerde beziehungsweise weiteren Beschwerde über die (Erst-) Beschwerde, liegt hierin ein Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, der von dem Rechtsbeschwerdegericht/Gericht der weiteren Beschwerde von Amts wegen zu beachten ist (OLG Köln AGS 2006, 247).
Die Regelung des § 66 Abs. 6 Satz 4 GKG (identisch mit § 568 Satz 3 ZPO), wonach auf eine erfolgte oder unterlassene Übertragung ein Rechtsmittel nicht gestützt werden kann, steht einer Berücksichtigung der Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht entgegen (OLG Köln AGS 2006, 247; vgl. zu § 568 Satz 3 ZPO nur BGH NJW 2003, 1254).
- OLG Zweibrücken, 01.10.2015 - 7 W 47/15
Besetzungsrüge
An die Zulassung der weiteren Beschwerde durch die Einzelrichterin ist der Senat gem. §§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 4 S. 3 und Abs. 3 S. 4 GKG gebunden (vgl. dazu OLG Köln, Beschl. v. 23.01.2006, 2 W 4/06, Rz. 4, zit. nach ).Gericht der weiteren Beschwerde angerufen wird (§§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 4 S. 3 GKG), stets in seiner vollen Besetzung zu entscheiden (…OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.2009, 24 W 53/09, Rz. 5, zit. nach ;… Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, § 68 Rn. 20; aA OLG Köln, Beschl. v. 23.01.2006, 2 W 4/06, Rz. 5, zit. nach ;… Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, § 68 Rn. 119).
Damit liegt bei Entscheidung durch den in diesem Fall nicht berufenen Einzelrichter ein Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG vor (…KG, aaO; OLG Köln, Beschl. v. 23.01.2006, 2 W 4/06, Rz. 6, zit. nach ).
- OLG München, 21.12.2016 - 34 Wx 467/16 Auf die nach Zulassung statthafte weitere Beschwerde, in der Sache eine Rechtsbeschwerde (vgl. § 81 Abs. 4 GNotKG ;… Jäckel in Fackelmann/Heinemann GNotKG § 81 Rn. 40), über die das Oberlandesgericht ( § 81 Abs. 4 Satz 3 GNotKG ) und dort der Senat in voller Besetzung ( § 122 GVG ) entscheidet (OLG Zweibrücken vom 21.10.2015, 7 W 47/15, [...];… Korintenberg/Fackelmann GNotKG 19. Aufl. § 81 Rn. 175;… Seifert in Renner/Otto/Heinze GNotKG 2. Aufl. Rn. 87; a. A. OLG Köln vom 23.1.2006, 2 W 4/06 , Rn. 5), ist der angegriffene Beschluss des Landgerichts aufzuheben und die Sache an das Beschwerdegericht zurückzuverweisen.
Diese zur Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 1 , § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO entwickelten Grundsätze gelten gleichermaßen im kostenrechtlichen Bereich zur weiteren Beschwerde nach § 66 Abs. 4 und 6 GKG (vgl. OLG Zweibrücken vom 1.10.2015, 7 W 47/15 [...]; OLG Köln vom 23.1.2006, 2 W 4/06 ) und nach § 81 Abs. 4 und 6 GNotKG (…vgl. Jäckel in Fackelmann/Heinemann GNotKG § 81 Rn. 34;… auch Seifert in Renner/Otto/Heinze § 81 Rn. 78).
- OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10
Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und …
Das Verfahren ist deshalb an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2006 - 2 W 4/06 -, juris). - OLG Brandenburg, 29.11.2022 - 6 W 60/22
Weitere Beschwerde gegen den Kostenansatz eines Gerichtsvollziehers Entscheidung …
An die Zulassung der weiteren Beschwerde durch den Einzelrichter des Landgerichts Potsdam ist der Senat daher gemäß §§ 66 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 3 Satz 4, 68 Abs. 1 Satz 5 GKG gebunden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2006 - 2 W 4/06, juris Rn. 4;… OLG Zweibrücken, Beschluss vom 0110.2015 - 7 W 47/15, juris Rn. 1; OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2006 - 2 W 4/06, juris Rn. 4).Deshalb hat das Oberlandesgericht, wenn es, wie hier, als das Gericht der weiteren Beschwerde angerufen wird (§§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 4 Satz 3 GKG), mangels einer die Zuständigkeit des Einzelrichters ausnahmsweise anordnenden Regelung in seiner vollen Besetzung zu entscheiden (…ebenso OLG Zweibrücken, aaO Rn. 3; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 27.10.2009 - 24 W 53/09, juris Rn. 5; a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2006 - 2 W 4/06 juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 11.03.2021 - 14 C 21.29
Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichte, Nichtabhilfeentscheidung, …
Denn eine unterlassene "Übertragung" vom Einzelrichter auf den Spruchkörper (vgl. zur möglichen Aufhebung auch in solchen Fällen Laube in Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, BeckOK Kostenrecht, § 68 GKG Rn. 125 mit Hinweis auf BGH, B.v. 13.3.2003 - IX ZB134/02 - NJW 2003, 1254 und OLG Köln, B.v. 23.1.2006 - 2 W 4/06 - NJOZ 2007, 178) steht hier schon nicht im Raum.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".