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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26889
BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22 (https://dejure.org/2023,26889)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2023 - 2 WD 11.22 (https://dejure.org/2023,26889)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 (https://dejure.org/2023,26889)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 21 Abs. 2, Art. 65a, Art. 87a Abs. 4 Satz 1, Art. 115b; SG § 6 Satz 2, §§ 8, 10 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1, § 37 Abs. 1 Nr. 2; BBG § 77

  • rechtsinformationen.bund.de

    Äußerungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 S 2 SG, § 8 SG, § 10 Abs 1 SG, § 23 Abs 2 Nr 2 Alt 1 SG, § 77 Abs 2 S 1 Nr 1 BBG 2009
    Äußerungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Eine verfassungsfeindliche Betätigung früherer Soldaten im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG setzt Aktivitäten feindseliger Art voraus. Darunter fällt auch die Diffamierung und Delegitimierung demokratisch gewählter Staatsorgane. 2. Bei objektiv ...

  • rechtsportal.de

    Vorwurf der Betätigung von Äußerungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung als Offizier im Ruhestand im sozialen Netzwerk 'Facebook'; Kürzung des Ruhegehalts bei objektiv verfassungsfeindlichen Betätigungen hinsichtlich Verstoßes gegen die ...

  • datenbank.nwb.de

    Äußerungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verfassungsfeindliche Betätigung eines Ex-Soldaten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Besonders verfassungsfeindliche Aussagen eines früheren Offiziers in sozialen Netzwerken begründen Ruhegehaltskürzungen

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abschaffung durch den Verfassungsschutz: Überlebt die "Delegitimierung des Staates" sich selbst?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 179, 118
  • NVwZ 2023, 1915
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22
    Rn. 20 c) Dabei liegt eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG nicht nur dann vor, wenn abstrakt eine Abschaffung zentraler Grundprinzipien gefordert wird, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind, wie etwa die Würde des Menschen und das Demokratieprinzip, für das die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller am politischen Willensbildungsprozess sowie die Rückbindung der Ausübung von Staatsgewalt an das Volk maßgeblich ist, der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die Achtung des staatlichen Gewaltmonopols (…BVerwG, Urteile vom 24. August 2018 - 2 WD 3.18 - BVerwGE 163, 16 Rn. 74 und vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 28, 37).

    Bei mehrdeutigen Bekundungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor ihnen eine zu einer Sanktionierung führende Bedeutung zugrunde gelegt wird (BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 31…, vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Buchholz 450.2 § 77 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 34 m. w. N., vom 1. Dezember 2022 - 2 WD 1.22 - juris Rn. 18 …und vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 30; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 - NJW 1992, 2750 ).

    Gesetzliche Regelungen, die die Meinungsfreiheit beschränken, sind aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ihrerseits wieder einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 …und vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 - NJW 2018, 2861 Rn. 18; BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 25 f., vom 11. Mai 2023 - 2 WD 12.22 - Rn. 68 …und vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 28).

    Rn. 46 Bei niedrigschwelligeren Verhaltensweisen bildet grundsätzlich ein Beförderungsverbot den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (BVerwG…, Urteil vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 - Buchholz 449 § 8 SG Nr. 2 Rn. 38); insbesondere bei einmaligen, unüberlegten oder aus jugendlicher Unreife verübten Verstößen dieser Art können gerichtliche Disziplinarmaßnahmen aber auch unangemessen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 47 f.) und einfache Disziplinarmaßnahmen (§ 22 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WDO) oder erzieherische Maßnahmen (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 1 WDO) angezeigt sein.

  • BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21

    BVerwGE; Verbot eines Wahlplakats (Meinungsfreiheit: Kontexte des Wahlkampfs und …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22
    Bei mehrdeutigen Bekundungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor ihnen eine zu einer Sanktionierung führende Bedeutung zugrunde gelegt wird (…BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 31…, vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Buchholz 450.2 § 77 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 34 m. w. N., vom 1. Dezember 2022 - 2 WD 1.22 - juris Rn. 18 und vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 30; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 - NJW 1992, 2750 ).

    Gesetzliche Regelungen, die die Meinungsfreiheit beschränken, sind aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ihrerseits wieder einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 …und vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 - NJW 2018, 2861 Rn. 18;… BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 25 f., vom 11. Mai 2023 - 2 WD 12.22 - Rn. 68 und vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 28).

    Denn es schützt jedwede durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnete Äußerung unabhängig davon, ob sie sich als wahr oder unwahr erweist, begründet oder grundlos, emotional oder rational, wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos ist (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 - NJW 2018, 2861 Rn. 13 f. sowie BVerwG, Urteil vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 27).

    Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (…BVerwG, Urteile vom 11. Mai 2023 - 2 WD 12.22 - Rn. 68 und vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 27), sofern sie noch nicht den Grad einer Formalbeleidigung oder Schmähkritik erreichen (BVerwG…, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 31).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22
    Denn weder der Staat noch die Gesellschaft haben ein Interesse an unkritischen Beamten und Soldaten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

    Dagegen stellen Agitationen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung herabsetzen, verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und Institutionen diffamieren und zum Bruch geltender Gesetze auffordern - mithin nicht den Staat und seine Staatsorgane lediglich kritisieren, sondern deren Legitimität in Frage stellen - Betätigungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung dar (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

    Sie sind zur Verfassungs- und Staatstreue auch und gerade in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22
    Rn. 46 Bei niedrigschwelligeren Verhaltensweisen bildet grundsätzlich ein Beförderungsverbot den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (BVerwG, Urteil vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 - Buchholz 449 § 8 SG Nr. 2 Rn. 38); insbesondere bei einmaligen, unüberlegten oder aus jugendlicher Unreife verübten Verstößen dieser Art können gerichtliche Disziplinarmaßnahmen aber auch unangemessen (BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 47 f.) und einfache Disziplinarmaßnahmen (§ 22 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WDO) oder erzieherische Maßnahmen (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 1 WDO) angezeigt sein.

    Sie entspricht der Billigkeit, da die Wehrdisziplinaranwaltschaft mit ihrem Antrag auf Verhängung der Höchstmaßnahme nicht durchgedrungen ist, sie jedoch eine disziplinarische Ahndung des früheren Soldaten in einem, gemessen an ihrem Antrag allerdings erheblich reduzierten Umfang erwirkt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 - juris Rn. 44).

  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines rechtsextremen Soldaten aus dem Dienst

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22
    Bei mehrdeutigen Bekundungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor ihnen eine zu einer Sanktionierung führende Bedeutung zugrunde gelegt wird (…BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 31, vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 - Buchholz 450.2 § 77 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 34 m. w. N., vom 1. Dezember 2022 - 2 WD 1.22 - juris Rn. 18 …und vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 30; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 - NJW 1992, 2750 ).

    Dabei haben Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und auf einer lediglich denktheoretischen Möglichkeit gründen (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2022 - 2 WD 1.22 - juris Rn. 22).

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22
    Gesetzliche Regelungen, die die Meinungsfreiheit beschränken, sind aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ihrerseits wieder einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 und vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 - NJW 2018, 2861 Rn. 18;… BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 25 f., vom 11. Mai 2023 - 2 WD 12.22 - Rn. 68 …und vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 28).

    Denn es schützt jedwede durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnete Äußerung unabhängig davon, ob sie sich als wahr oder unwahr erweist, begründet oder grundlos, emotional oder rational, wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 - NJW 2018, 2861 Rn. 13 f. sowie BVerwG…, Urteil vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 27).

  • BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch disziplinarrechtliche Ahndung von …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22
    Rn. 35 cc) Allerdings schränkt § 23 Abs. 2 Nr. 2 SG als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG die Meinungsäußerungsfreiheit zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Art. 17a Abs. 1 GG) ein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 ).

    Gesetzliche Regelungen, die die Meinungsfreiheit beschränken, sind aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ihrerseits wieder einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 …und vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 - NJW 2018, 2861 Rn. 18;… BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 25 f., vom 11. Mai 2023 - 2 WD 12.22 - Rn. 68 …und vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 28).

  • BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22
    Gesetzliche Regelungen, die die Meinungsfreiheit beschränken, sind aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ihrerseits wieder einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 …und vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 - NJW 2018, 2861 Rn. 18; BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 25 f., vom 11. Mai 2023 - 2 WD 12.22 - Rn. 68 …und vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 28).

    Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (BVerwG, Urteile vom 11. Mai 2023 - 2 WD 12.22 - Rn. 68 …und vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 27), sofern sie noch nicht den Grad einer Formalbeleidigung oder Schmähkritik erreichen (BVerwG…, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - BVerwGE 169, 66 Rn. 31).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22
    Rn. 45 aa) Bei Soldaten, die in einem aktiven Dienstverhältnis stehen, ist die Höchstmaßnahme regelmäßig dann zu verhängen, wenn deren Verhalten Ausdruck einer tatsächlich verfassungsfeindlichen Gesinnung - sei sie nationalsozialistischer (BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 f. und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 25 f.; Beschlüsse vom 29. August 2002 - 2 WDB 6, 02 - S. 15 f. …und vom 9. Oktober 2019 - 2 WDB 3, 19 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 8 Rn. 23) oder "reichsbürgerischer" Art - ist.
  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22
    Verhaltensweisen dieser Qualität sind etwa das Erweisen des sogenannten Hitlergrußes (BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 - juris Rn. 76) oder die Leugnung des Holocaust (BVerwG…, Beschluss vom 8. Mai 2023 - 2 WDB 13.22 - juris Rn. 33 und 35).
  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11

    Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung; …

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium; …

  • BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82

    Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei …

  • BVerwG, 08.05.2023 - 2 WDB 13.22

    Leugnung und Verharmlosung des Holocaust

  • BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17

    Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflicht; Vorgesetzter; …

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01

    Auslandseinsatz der Bundeswehr; Ausführen des so genannten Hitlergrußes; …

  • BVerwG, 10.03.2016 - 2 WD 8.15

    Schadensmeldung für verlorene Speisebehälter trotz Wiederauffinden

  • BVerfG, 03.07.2012 - 2 PBvU 1/11

    Plenarentscheidung: Zulässigkeit des Streitkräfteeinsatzes mit militärischen …

  • BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur …

  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten …

  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans; …

  • BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19

    Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens; …

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03

    Wehrdienst; militärische Ordnung; Pflicht der Soldaten zur Verfassungstreue; …

  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur …

  • BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21

    Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen; …

  • BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 18.20

    Wegversetzung aus dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst wegen …

  • BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 28.86

    Soldat - Begründung der Versetzung - Disziplinarverfahren - Wehrdienstgericht - …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2024 - 3 A 10684/23

    Lehrer; Coronapandemie; Redebeiträge während Demonstrationen und Äußerungen in …

    Bei mehrdeutigen Bekundungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor ihnen eine zu einer Sanktionierung führende Bedeutung zugrunde gelegt wird (…BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 und juris Rn. 31…, vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 34 m. w. N. …und vom 1. Dezember 2022 - 2 WD 1.22 - juris Rn. 18; BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1992 - 2 BvR 1802/91 -, NJW 1992, 2750 [2751]; insgesamt zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, BVerwGE 179, 118 und juris Rn. 25).

    Er verletzt seine (fortwirkende) Treuepflicht, wenn er die Staatsorgane nicht lediglich kritisiert, sondern ihre demokratisch gewählten Repräsentanten diffamiert, ihnen die Legitimation abspricht, ihre Absetzung in verfassungswidrigen Verfahren befürwortet oder gar zum gewaltsamen Sturz auffordert (vgl. insgesamt zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, BVerwGE 179, 118 und juris Rn. 20 f.).

    Auch wenn es zutreffen mag, dass die Beklagte mit nachfolgenden Ausführungen ihrer Rede - damit zugleich ohnehin in anderem Zusammenhang - Bezug genommen hat auf (u.a.) die "Regierung" und nicht näher eingegrenzte "Politiker", die die Meinungsfreiheit nicht verbieten dürften, ist ihr im Übrigen (erneut) entgegenzuhalten, dass die Verfassungstreuepflicht auch im Fall der Diffamierung und Delegitimierung demokratisch gewählter Staatsorgane verletzt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, juris Ls. 1 und Rn. 19 ff. sogar zum Tatbestandsmerkmal des "Betätigens" gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung).

    Abgesehen davon würde sich auch eine anzunehmende Diffamierung der aus Sicht der Beklagten für diese Zustände seinerzeit verantwortlichen Politiker, zu der zwangsläufig jedenfalls die damalige Bundeskanzlerin und ihre Kabinettsmitglieder zu zählen wären (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, a.a.O. Rn. Rn. 32), erneut auch als Diffamierung und Delegitimierung demokratisch gewählter Staatsorgane und damit (sogar) als verfassungsfeindliche Betätigung darstellen.

    Der objektiv verfassungs- und rechtsstaatswidrige Gehalt eines Appels, mit dem aktive - zudem mit dem Vollzug des staatlichen Gewaltmonopols unmittelbar betraute - Beamte aufgefordert werden, ihre Loyalitätspflicht gegenüber der demokratisch legitimierten Bundesregierung zu verletzen, liegt auf der Hand (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, BVerwGE 179, 118 und juris Rn. 33).

    Die hiermit bewirkte Delegitimierung der Bundesregierung erweist sich als objektiv feindselige Betätigung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, a.a.O. Rn. 32) und damit erst recht als Verstoß gegen die ihr als aktive Beamtin obliegende Verfassungstreuepflicht nach § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG.

    Dass die Gleichsetzung staatlich angeordneter Maßnahmen mit einer Diktatur auch in diesem Kontext - ohnehin an dieser Stelle für sich genommen noch nicht gewertet als Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht - die von einer Beamtin im Amt einer Lehrerin auch im Privatbereich zu erwartende Sachlichkeit und Zurückhaltung schon allein aufgrund des engen Dienstbezugs vermissen lässt, steht aus objektiver Empfängersicht außer Frage (vgl. konkret zur [unzulässigen] öffentlichen Kritik an Corona-Maßnahmen durch Lehrer etwa BayVGH…, Urteil vom 15. November 2023 - 16a D 22.509 -, juris Rn. 67; OVG NRW…, Beschluss vom 7. Februar 2024- 6 B 1209/23 -, juris Rn. 37 ff.; ferner [sogar zur Einordnung derartiger Kritik als Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht im Zusammenhang mit einer "Diktatur-These" bei einem Offizier im Ruhestand]: BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, BVerwGE 179, 118 und juris Rn. 26-32).

    Das Aufstellen solcher Aussagen und die gleichzeitige Bekräftigung, dass die Verfassungsordnung respektiert werde, widersprechen sich diametral und sind miteinander unvereinbar (vgl. grds. BVerwG…, Urteil vom 10. Mai 1984 - 1 D 7.83 -, BVerwGE 76, 157 und juris Rn. 20; EGMR, Vogt/Deutschland, Urteil vom 26. September 1993 - 7/1994/454/535 -, NJW 1996, 375 [378, Sondervotum der Richter Bernhardt, Gölcüklü, Matscher, Loizou, Mifsud Bonnici, Gotchev, Jungwiert und Küris, Ziff. 2];… Weiß, in: Fürst [Begr.], GKÖD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Bd 2, J 700 Rn. 58 [Januar 2022]; ferner, konkret zur geltend gemachten "Besorgnis" um die Einhaltung der vom Staat garantierten Grundrechte im Zusammenhang mit der Aussage, dass "Demokratie und Freiheit bereits abgeschafft worden sind": OVG NRW…, Beschluss vom 7. Februar 2024 - 6 B 1209/23 -, juris Rn. 38 ff.; schließlich, zur seit Jahren zu beobachtenden Tendenz, dass sich Verfassungsfeinde nicht (mehr) offen also solche zu erkennen geben, sondern sich vielmehr die Aufrechterhaltung oder "Rettung" der freiheitlich demokratischen Grundordnung auf die Fahnen schreiben, etwa Nitschke, in: NVwZ 2023, 1915 [1921], Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, BVerwGE 179, 118 und juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte mit ihren Äußerungen lediglich affektiv bedingt über das Ziel hinausgeschossen sein könnte, lassen sich hieraus nicht ableiten und werden von ihr auch nicht (substantiiert) geltend gemacht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, BVerwGE 179, 118 und juris Rn. 42).

    Die Grundlagen des Beamtenverhältnisses lassen es nicht zu, Personen mit der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zu betrauen, die die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung ablehnen (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, BVerwGE 160, 370 und juris Rn. 91; Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, BVerwGE 179, 118 und juris Rn. 48).

  • BVerwG, 15.08.2024 - 2 WD 6.24

    Dienstgradherabsetzung wegen Verstoßes gegen die nachwirkende …

    Rn. 33 Bei dem zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 16) über 65 Jahre alten früheren Soldaten scheidet wegen seines Alters selbst eine theoretische Wiederverwendungsmöglichkeit aus (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 WDB 1, 18 - NVwZ-RR 2019, 604 Rn. 8), so dass eine disziplinargerichtliche Verurteilung nicht mehr zu bewirken vermag, was sie nach dem erläuterten Sinn und Zweck des § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 SG verhindern soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 1995 - 2 WDB 4, 95 - BVerwGE 103, 237 ).

    Rn. 35 aa) Dass er im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat und deshalb nicht mehr als Vorgesetzter wiederverwendet werden kann, ist entscheidungsunerheblich, weil sich dieses Tatbestandserfordernis auf § 23 Abs. 2 Nr. 2 in der Alternative 2 SG beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 16 m. w. N.).

    Er trägt damit dem schützenswerten Interesse Rechnung, dass auch Reservisten für die Bundeswehr untragbar werden können, wenn sie elementare Pflichten verletzen und so die Grundlage des Vertrauens in ihre Integrität und Zuverlässigkeit als Grundlage ihrer Wiederverwendung schwer beeinträchtigen oder gar zerstören (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 17 m. w. N.).

    Zum einen dergestalt, dass aktive Handlungen erforderlich sind, zum anderen dergestalt, dass die Verletzung der Verfassungstreuepflicht besonders schwerwiegend sein muss (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 18 m. w. N.).

    Dazu zählen Agitationen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung herabsetzen, verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und Institutionen diffamieren und zum Bruch geltender Gesetze auffordern, mithin nicht den Staat und seine Staatsorgane lediglich kritisieren, sondern deren Legitimität in Frage stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 19 m. w. N.).

    Ob die Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung subjektiv betrachtet feindselig motiviert, vorsätzlich oder nur fahrlässig erfolgt ist, ist eine Frage des auch bei fiktiven Dienstvergehen erforderlichen Verschuldens (§ 23 Abs. 1 SG) und für die disziplinarrechtliche Maßnahmebemessung bedeutsam (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 23).

    Maßgeblich ist nicht die subjektive Absicht des früheren Soldaten, sondern der Sinn, den die Bekundung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Dritten hat (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 - NJW 2022, 769 Rn. 17 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 25).

    Bei mehrdeutigen Bekundungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor ihnen eine zu einer Sanktionierung führende Bedeutung zugrunde gelegt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 25 m. w. N.).

    Denn dieses schützt jedwede durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnete Äußerung unabhängig davon, ob sie sich als wahr oder unwahr erweist, begründet oder grundlos, emotional oder rational, wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos ist (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 - NJW 2018, 2861 Rn. 13 f. sowie BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 36).

    Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts, sofern sie - wie hier - noch nicht den Grad einer Formalbeleidigung oder Schmähkritik erreicht (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 36 m. w. N.).

    Diese Maßstäbe sind entsprechend auf die disziplinarische Ahndung von Verhaltensweisen früherer Soldaten übertragbar, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 47 m. w. N.).

  • BVerwG, 19.04.2024 - 2 WD 9.23

    Disziplinarmaßnahme gegen Anhänger der Identitären Bewegung

    Die Pflicht zur Staats- und Verfassungstreue fordert vom Soldaten insbesondere, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ; BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 19).

    Aus diesem Grund muss er sich auch im außerdienstlichen Bereich von jedweden Bestrebungen distanzieren, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 19 m. w. N.).

    Wenn er Kritik am Krisenmanagement der Bundesregierung üben will, ist dies auch ohne Engagement in einer verfassungsfeindlichen Bewegung möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 35 bis 37).

    Denn es liegt sowohl eine Verletzung der Anerkennungspflicht aus § 8 Alt. 1 SG als auch der Eintretenspflicht aus § 8 Alt. 2 SG vor (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1983 - 2 WD 11.82 - BVerwGE 83, 136 und vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - BVerwGE 179, 118 Rn. 45).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2024 - 11 L 1/23

    Deutsches Gericht i.S.d. § 59 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BeamtVG; auf rein privaten …

    Diese Vorschrift - vergleichbare Regelungen enthalten § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG für die Fiktion eines Dienstvergehens bei früheren Offizieren und Unteroffizieren sowie § 64 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG für Empfänger von Hinterbliebenenversorgung hinsichtlich dieser Versorgung und § 58 Abs. 1 Satz 1 SVG für frühere Soldaten hinsichtlich des Rechts auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung - erfordert ein Tätigwerden gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung (…vgl. Battis, BBG, 6. A., § 77, Rdnr. 18;… BeckOK Beamtenrecht Bund, § 77 BBG, Rdnr. 16;… Plog/Wiedow, BBG, § 77 Rdnr. 33) in Form von Aktivitäten feindseliger Art (so BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, juris, Rdnr.19).

    Ob sich ein Ruhestandsbeamter gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, ist objektiv zu bestimmen; maßgeblich ist dabei das äußere Geschehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, juris, Rdnr. 23 zu § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG).

    Vielmehr ist erforderlich, dass sich der Betroffene aktiv dafür einsetzt, die freiheitlich demokratische Grundordnung entweder in ihrer Gesamtheit zu beseitigen, oder mit dem Ziel tätig wird, grundlegende und unverzichtbare Elemente der freiheitlich demokratischen Grundordnung abzuschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, juris, Rdnr. 20 zu § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG;… Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, § 64 BeamtVG, Rdnr. 13a zu § 64 Abs. 1 Satz 1 HS 1 BeamtVG; vgl. auch § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a BVerfSchG).

    Mit dem Begriff der "Grundordnung" werden zudem nicht alle Elemente einer solchen Staatsordnung in den Blick genommen, sondern allein die grundlegenden Prinzipien ("Bausteine") einer solchen Ordnung (so BVerwG…, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 15.17 -, juris, Rdnr. 54, 55; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, juris, Rdnr. 20 zu § 23 Abs. 2 Nr. 2 SG: "zentrale Grundprinzipien"; BVerwG…, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 2 WDB 3, 22 -, juris, Rdnr. 35 zu § 23 Abs. 2 Nr. 2 SG: "verfassungsmäßige Ordnung"; BSG…, Urteil vom 14. Dezember 2021 - B 14 AS 21/20 R -, juris, Rdnr. 35: "tragende Verfassungsgrundsätze").

    Damit macht er deutlich, dass er der Erfüllung dieser Pflicht für den betroffenen Personenkreis auch über das Dienstzeitende hinaus hohe Bedeutung beimisst (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, juris, Rdnr. 17, 18 …und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 -, juris, Rdnr. 52, jeweils zu § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2024 - 10 S 41.22

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; mangelnde gesundheitliche und …

    Rn. 74 Dahingehende Äußerungen von Beamten stellen, wie das Bundesverwaltungsgericht jüngst klargestellt hat, einen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Treuepflicht dar (grundlegend BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - BVerwG 2 WD 11.22 -, juris Rn. 17 ff. für den Fall eines Soldaten im Ruhestand; zur "nahtlosen" Übertragung dieser Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts auf Beamtinnen und Beamten des Bundes und der Länder vgl. Gärditz, JZ 2023, 1082, 1086).

    Sie sind zur Verfassungs- und Staatstreue auch und gerade in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen verpflichtet (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - BVerwG 2 WD 11.22 -, juris Rn. 20).

    Äußerungen der hier in Rede stehenden Art lassen sich indes nicht auf eine polemisch-überspitzte Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung reduzieren, die vom Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG noch erfasst wäre (dazu i.E. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - BVerwG 2 WD 11.22 -, juris Rn. 35 ff.; vgl. zu den verfassungsrechtlichen Fragen vertiefend Gärditz, JZ 2023, 1082, 1083).

    Äußerungen etwa dahin, dass staatliche Eingriffsmaßnahmen, die zur Bekämpfung des COVID-19-Virus ergriffen wurden, gegen Menschenrechte verstießen und auf eine staatliche Diktatur oder einen gesellschaftlichen Kollaps hinausliefen bzw. bereits zu einer Diktatur geführt hätten, bzw. durch die Maßnahmen solle eine "Neue Weltordnung" begründet werden, gehen über die noch zulässige Kritik hinaus; denn sie enthalten darüber hinaus den Vorwurf, die Bundesregierung strebe unter Bruch der Verfassung eine Diktatur an (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - BVerwG 2 WD 11.22 -, juris Rn. 26 und 27).

    Rn. 84 In den Verwaltungsvorgängen finden sich zudem hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass diese Vorwürfe bzw. Vorhalte auch der inneren Überzeugung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - BVerwG 2 WD 11.22 -, juris Rn. 39 und 41) der Antragstellerin entsprechen.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, schulden Beamtinnen und Beamte dem aus freien Wahlen hervorgegangenen Bundestag und der von ihm demokratisch legitimierten Bundesregierung Loyalität, und zwar auch und gerade in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - BVerwG 2 WD 11.22 -, juris Rn. 20), wie sie insbesondere mit der Corona-Pandemie gegeben war.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2026 - 11 B 10034/26

    Disziplinarmaßnahme bei Verwendung verfassungsfeindlicher Inhalte in sozialen …

    Rn. 25 (a) Bei der Verletzung der Verfassungstreuepflicht des § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG ist grundsätzlich von der Höchstmaßnahme auszugehen, wenn der in Rede stehende Disziplinarverstoß zugleich Ausdruck einer tatsächlich verfassungsfeindlichen Gesinnung ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 2 WBD 3.19 -, juris Rn. 23;… Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 -, BVerwGE 168, 323 und juris Rn. 44;… Urteil vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 36; Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, BVerwGE 179, 118 und juris Rn. 45;… Urteil vom 23. Mai 2024 - 2 WD 13.23 -, BVerwGE 182, 333 und juris Rn. 57 [jeweils zu § 8 SG]; OVG Bremen…, Urteil vom 28. Mai 2025 - 4 LD 24/25 -, juris Rn. 70; OVG NRW…, Urteil vom 25. Juni 2025 - 31 A 1775/23.O -, juris Rn. 171 [jeweils zu § 33 Abs. 1 Satz 3 Var. 1 BeamtStG]; allg. NdsOVG…, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD.

    Rn. 27 Allerdings gebieten Verhaltensweisen, die den irrigen Eindruck einer hohen Identifikation mit dem Nationalsozialismus vermitteln, die Zurückstufung des Beamten (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BDG) grundsätzlich zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu machen (vgl. entsprechend BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 -, BVerwGE 168, 323 und juris Rn. 46;… Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 -, juris Rn. 35;… Urteil vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 37; Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, BVerwGE 179, 118 und juris Rn. 45 [zur insoweit vergleichbaren Dienstgradherabsetzung eines Soldaten]; dies ebenfalls auf das Beamtendisziplinarrecht übertragend NdsOVG…, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 193; OVG Bremen…, Urteil vom 28. Mai 2025 - 4 LD 24/25 -, juris Rn. 70).

    Bei niedrigschwelligeren Verhaltensweisen, die sich angesichts der großen Bandbreite möglicher niedrigschwelliger Verletzungen der Verfassungstreuepflicht nur eingeschränkt typisieren lassen, kann sogar die Verhängung einer geringeren Disziplinarmaßnahme angezeigt sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 -, BVerwGE 168, 323 und juris Rn. 47;… Urteil vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 37; Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, BVerwGE 179, 118 und juris Rn. 46).

    Dabei müssen die Milderungsgründe umso gewichtiger sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 -, juris Rn. 72 f.;… Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 -, BVerwGE 168, 323 und juris Rn. 49;… Urteil vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 39; Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, BVerwGE 179, 118 und juris Rn. 49).

  • VerfGH Thüringen, 26.11.2025 - VerfGH 9/25

    Unbegründeter Antrag der AfD-Fraktion im abstrakten Normenkontrollverfahren gegen …

    Tätigsein erfordert ein zurechenbares, nach außen erkennbares und von einem Willensentschluss getragenes Tun (…vgl. zum Handlungsbegriff etwa Puppe/Grosse-Wilde, in: NK-StGB, 6. Aufl. 2023, StGB vor § 13 Rn. 41; anknüpfend an das äußere Geschehen im Zusammenhang mit der Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, juris, Rn. 23).
  • VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872

    Verbot des Umgangs mit erlaubnisfreien Waffen

    Nicht von Relevanz ist hingegen vorliegend, wann und unter welchen Voraussetzungen eine auf Diffamierung, Delegitimierung oder Demontage eines demokratisch legitimierten Staatsorgans oder der Verfassung gerichtete Äußerung einer Privatperson (vgl. zu einer entsprechenden Äußerung eines Soldaten BVerwG, U.v. 14.6.2023 - 2 WD 11/22 - juris Rn. 23 ff.; hierzu auch Gärditz, JZ 2023, 1082 ff.) die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG begründet.
  • BVerwG, 28.02.2024 - 2 WDB 10.23

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung

    Ebenso unvereinbar mit § 8 SG sind Agitationen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung herabsetzen, verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und Institutionen diffamieren und zum Bruch geltender Gesetze auffordern, mithin nicht den Staat und seine Staatsorgane nur kritisieren, sondern deren Legitimität in Frage stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - NVwZ 2023, 1915 Rn. 19 zu § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG).

    Bei mehrdeutigen Bekundungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor ihnen eine zu einer Sanktionierung führende Bedeutung zugrunde gelegt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 - NVwZ 2023, 1915 Rn. 25 m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 21/25

    Entlassung eines Polizeianwärters wegen Verbreitung sexistischer Inhalte in einer …

    Insbesondere bei einmaligen, unüberlegten oder aus jugendlicher Unreife verübten Verstößen im niedrigschwelligeren Bereich könnten gerichtliche Disziplinarmaßnahmen nach Maßgabe des § 38 Abs. 1 WDO unangemessen und einfache Disziplinarmaßnahmen (§ 22 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WDO) oder erzieherische Maßnahmen (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 1 WDO) angezeigt sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 -, juris Rn. 46 f., vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 37, und vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, juris Rn. 45 f.; s. auch VG Wiesbaden…, Urteil vom 2. September 2024 - 28 K 452/22.WI.D -, juris Rn. 131 [Geldbuße bei wiederholten Verletzungen der politischen Treuepflicht wegen mehrerer WhatsApp-Postings eines Polizeibeamten];… VG Magdeburg, Beschluss vom 30 November 2022 - 15 B 9/23 MD -, juris Rn. 26 ff., 42, 50 [Geldbuße gegen einen Polizeibeamten wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Wohlverhaltenspflicht durch Verbreitung einer den Holocaust relativierenden Karikatur in einer WhatsApp-Gruppe]).
  • BVerwG, 21.01.2025 - 2 WDB 11.23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 31 A 3166/21

    Aberkennen des Ruhegehalts eines Beamten wegen des endgültigen Verlustes des …

  • BVerwG, 23.05.2024 - 2 WD 13.23

    Disziplinarische Höchstmaßnahme bei fehlender Verfassungstreue

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2025 - 1 B 926/25
  • VG Düsseldorf, 13.03.2025 - 38 K 2590/22
  • VG Frankfurt/Main, 12.09.2024 - 5 K 3302/22

    Zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Äußerungen in sozialen Medien

  • BVerwG, 14.03.2024 - 2 WDB 12.23

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Ablehnung einer Durchsuchungsanordnung

  • BVerwG, 13.03.2025 - 2 WD 17.24
  • BVerwG, 19.03.2025 - 2 WD 18.24

    Reichsbürgertypische und muslimfeindliche Äußerungen; Milderung wegen überlanger …

  • BVerwG, 12.03.2026 - 2 WD 22.25

    Freispruch wegen fehlerhafter Interpretation eines Instagram-Posts

  • BVerwG, 05.03.2025 - 2 WDB 1.24
  • VGH Bayern, 26.03.2025 - 16a D 20.6

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen reichsbürgertypischen Verhaltens

  • VG Hamburg, 11.12.2025 - 14 K 4141/21

    Zur Rechtmäßigkeit der fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen …

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