Rechtsprechung
| KG, 18.10.2024 - 2 Ws 146/24 - 121 GWs 138/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
KCanG, Auswertung des Messenger-Dienstes EncroChat, Katalogtat
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 29a Abs 1 BtMG, § 34 Abs 3 S 2 Nr 1 KCanG, § 34 Abs 3 S 2 Nr 4 KCanG, § 34 Abs 4 Nr 1 KCanG, § 34 Abs 4 Nr 3 KCanG
Verwertbarkeit von EncroChat-Daten als Beweismittel
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Verwertbarkeit von Encrochat unter dem Eindruck des KCanG
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
KCanG: Überwachungserkenntnisse - Für und gegen eine Verwertbarkeit
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.06.2024 - 542 KLs 9/24
- KG, 18.10.2024 - 2 Ws 146/24 - 121 GWs 138/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (18)
- BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21
EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
Auszug aus KG, 18.10.2024 - 2 Ws 146/24
Rn. 17 Für solche Daten hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 2. März 2022 (5 StR 457/21, juris) auf Grundlage einer umfassenden, an verfassungsrechtlichen Maßstäben vorgenommenen Prüfung bejaht, dass diese in einem deutschen Strafverfahren verwertbar sind.Rn. 19 b) Für die durch Rechtshilfe im ...-Komplex erlangten Informationen, die nicht auf einer Anordnung der Ermittlungsmaßnahmen durch deutsche Behörden, sondern nur auf der Übermittlung von Beweisergebnissen beruhen, die ein anderer EU-Mitgliedstaat auf eigener Rechtsgrundlage erhoben hat, fehlt es an einer ausdrücklichen Verwendungsbeschränkung jenseits des im Rechtshilfeverkehr geltenden ordre-public-Vorbehalts (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 4 StR 61/22 -, juris; BGH, Beschluss vom 2. März 2022 aaO).
Die Vorschrift des § 100e Abs. 6 StPO ist auf die vorliegende Konstellation nach ihrem Wortlaut nicht unmittelbar anwendbar, da die in Rede stehenden Daten nicht durch Maßnahmen nach den §§ 100b, 100c StPO, sondern durch eigenständige Maßnahmen nach französischem Prozessrecht gewonnen wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 aaO).
Hierfür kann auf die in strafprozessualen Verwendungsbeschränkungen verkörperten Wertungen zurückgriffen werden, mit denen der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei vergleichbar eingriffsintensiven Mitteln Rechnung trägt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 aaO).
Zudem sind die den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz konkretisierenden einschränkenden Voraussetzungen in § 100b Abs. 1 Nr. 2 und 3 StPO in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 aaO).
Eine direkte Anwendung dieser Vorschriften ist aufgrund der Eigenart der Informationsgewinnung und der Informationen ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 4 StR 61/22 -, juris; BGH, Beschluss vom 2. März 2022 aaO); entscheidend ist die darin verkörperte Wertung.
Rn. 30 Wenn daher hier Straftaten in Rede stehen, die Maßnahmen nach §§ 100b, 100c StPO nicht rechtfertigen, kommen dem Kernbereichsschutz und der restriktiven Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 aaO) als verfassungsrechtlicher Schutzmechanismen für die Beweisverwertungbesondere Bedeutung zu.
Die ...-Daten sind zudem besonders ergiebig (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 aaO).
Rn. 37 Die von den französischen Behörden durchgeführte Beweismittelgewinnung verstieß nicht gegen wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze im Sinne des nationalen oder europäischen ordre public (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 aaO).
Insbesondere handelte es sich nicht um eine "verdachtsunabhängige, ungezielte und breit gestreute heimliche Massenüberwachung" (vgl. Singelnstein NStZ 2021, 449), sondern den Ermittlungen lagen letztlich jeden Nutzer des ...-Dienstes betreffende konkrete Verdachtsmomente zugrunde (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 aaO).
Rn. 38 Ob ein Verstoß gegen rechtshilferechtliche Vorschriften bei der Zusammenarbeit zwischen französischen und deutschen Polizeibehörden vorlag (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 aaO; Strate HRR 2024, 226) kann hier offen bleiben.
- EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
EncroChat: Der Gerichtshof präzisiert die Voraussetzungen für die Übermittlung …
Auszug aus KG, 18.10.2024 - 2 Ws 146/24
Rn. 39 Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fehlt es an Anhaltspunkten dafür, dass die Erhebung und die Übermittlung der erhobenen ...-Daten mittels einer Europäischen Ermittlungsanordnung der Umgehung restriktiver nationaler Vorgaben zur Überwachung diente (EuGH C-670/22 Rn. 97).Zudem ist zu berücksichtigen, dass die heimlichen Ermittlungsmaßnahmen und die - rechtshilferechtlichen Vorgaben (vgl. EuGH C-670/22) möglicherweise nicht entsprechende - Übermittlung der Beweismittel zwar schwerwiegende Grundrechtseingriffe darstellen, die Kommunikationsdaten, auf denen die Anklageschrift im vorliegenden Fall beruht, jedoch nur einen geringen Grad an Persönlichkeitsrelevanz aufweisen.
Rn. 40 Ein etwaiger Rechtsverstoß wirkt sich im vorliegenden Fall auch nicht dahingehend aus, dass den Angeklagten keine hinreichenden Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Gang und Ergebnis des Verfahrens verbleiben (vgl. EuGH C-670/22 Rn. 130f; BGH NJW 2022, 2126).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus KG, 18.10.2024 - 2 Ws 146/24
Bei einem Beweisverwertungsverbot handelt es sich deshalb um eine Ausnahme (vgl. BGHSt 28, 122), die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (std. Rspr., vgl. BVerfG NJW 2012, 907; BGH NJW 2022, 2126).Rn. 36 dd) Es ist nicht ersichtlich, dass diesen Aspekten, die das Ausmaß der Straftaten und des daraus folgenden staatlichen Aufklärungsinteresses aufzeigen, im vorliegenden Fall eine grobe Verkennung oder bewusste Missachtung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 130, 1, juris Rn. 121), ein schwerwiegender, bewusster oder willkürlicher Verfahrensverstoß (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17 -, juris) oder eine Einschränkung der Rechte der Verteidigung gegenüber stehen, die jeweils zur Unverwertbarkeit der Kommunikationsdaten führen würden.
Dabei kommt es nicht nur auf die oben bereits ausgeführte besondere Schwere der Straftaten, sondern auch auf die Qualität des Eingriffs an (vgl. BVerfGE 130, 1, juris Rn. 141).
- BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22
Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig
Auszug aus KG, 18.10.2024 - 2 Ws 146/24
Bei einem Beweisverwertungsverbot handelt es sich deshalb um eine Ausnahme (vgl. BGHSt 28, 122), die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (std. Rspr., vgl. BVerfG NJW 2012, 907; BGH NJW 2022, 2126).Ein Rechtsverstoß darf sich nicht dahingehend auswirken, dass die Informationsverwertung zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder die Verwertbarkeit zu einer Begünstigung rechtswidriger Beweiserhebungen führen würde, dass einem Angeklagten keine hinreichenden Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Gang und Ergebnis des Verfahrens verbleiben oder die Mindestanforderungen an eine zuverlässige Wahrheitserforschung nicht mehr gewahrt sind (vgl. BGH NJW 2022, 2126 mwN).
Rn. 40 Ein etwaiger Rechtsverstoß wirkt sich im vorliegenden Fall auch nicht dahingehend aus, dass den Angeklagten keine hinreichenden Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Gang und Ergebnis des Verfahrens verbleiben (…vgl. EuGH C-670/22 Rn. 130f; BGH NJW 2022, 2126).
- BGH, 05.07.2022 - 4 StR 61/22
Beweisverwertungsverbot (ausländische Ermittlungsmaßnahme: Nichteinhaltung …
Auszug aus KG, 18.10.2024 - 2 Ws 146/24
Rn. 19 b) Für die durch Rechtshilfe im ...-Komplex erlangten Informationen, die nicht auf einer Anordnung der Ermittlungsmaßnahmen durch deutsche Behörden, sondern nur auf der Übermittlung von Beweisergebnissen beruhen, die ein anderer EU-Mitgliedstaat auf eigener Rechtsgrundlage erhoben hat, fehlt es an einer ausdrücklichen Verwendungsbeschränkung jenseits des im Rechtshilfeverkehr geltenden ordre-public-Vorbehalts (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 4 StR 61/22 -, juris; BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 aaO).Eine direkte Anwendung dieser Vorschriften ist aufgrund der Eigenart der Informationsgewinnung und der Informationen ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 4 StR 61/22 -, juris; BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 aaO); entscheidend ist die darin verkörperte Wertung.
- OLG Celle, 09.07.2024 - 3 Ws 55/24
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Auswirkung der …
Auszug aus KG, 18.10.2024 - 2 Ws 146/24
Fehlt - wie überwiegend - eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, dass ein Fehler bei der Beweiserhebung zu einem Verwertungsverbot des solchermaßen erlangten Beweismittels führt, ist regelmäßig im Einzelfall das Interesse des Staates an einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege unter Berücksichtigung des Gewichts der verfolgten Straftat mit den widerstreitenden Interessen des Betroffenen abzuwägen (vgl. BGH NStZ 2003, 668; OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2024 - 3 Ws 55/24 -).Dies bedeutet allerdings nicht, dass Daten unterhalb dieses Schutzniveaus in keinem Fall verwertbar sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 2024 - 7 Ws 29/24 - OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2024 - 5 Ws 489-490/24 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2024 - 3 Ws 55/24 -, juris).
- BGH, 03.05.2018 - 3 StR 390/17
Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtfehlerhaften Durchsuchung …
Auszug aus KG, 18.10.2024 - 2 Ws 146/24
Rn. 36 dd) Es ist nicht ersichtlich, dass diesen Aspekten, die das Ausmaß der Straftaten und des daraus folgenden staatlichen Aufklärungsinteresses aufzeigen, im vorliegenden Fall eine grobe Verkennung oder bewusste Missachtung der Rechtslage (…vgl. BVerfGE 130, 1, juris Rn. 121), ein schwerwiegender, bewusster oder willkürlicher Verfahrensverstoß (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17 -, juris) oder eine Einschränkung der Rechte der Verteidigung gegenüber stehen, die jeweils zur Unverwertbarkeit der Kommunikationsdaten führen würden. - EGMR, 03.03.2016 - 7215/10
PRADE v. GERMANY
Auszug aus KG, 18.10.2024 - 2 Ws 146/24
Zudem ist die Qualität der Beweismittel einschließlich der Frage zu berücksichtigen, ob die Umstände, unter denen sie erlangt wurden, Zweifel an ihrer Verlässlichkeit oder Genauigkeit aufkommen lassen (vgl. EGMR, Urteil vom 3. März 2016 - 7215/10 - [Prade v. Germany] Rn. 34). - EGMR, 26.09.2023 - 15669/20
YALÇINKAYA v. TURKEY
Auszug aus KG, 18.10.2024 - 2 Ws 146/24
Auch bei digitalen Beweismitteln gelten die sich aus Art. 6 EMRK ergebenden Anforderungen an die Fairness des Verfahrens (vgl. EGMR, Urteil vom 26. September 2023 - 15669/20 - [Yüksel Yalçınkaya v. Turkey] Rn. 313). - OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489/24
Verwertbarkeit von Daten eines Kryptierdienstes weitgehend anerkannt
Auszug aus KG, 18.10.2024 - 2 Ws 146/24
Dies bedeutet allerdings nicht, dass Daten unterhalb dieses Schutzniveaus in keinem Fall verwertbar sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 2024 - 7 Ws 29/24 - OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2024 - 5 Ws 489-490/24 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2024 - 3 Ws 55/24 -, juris). - OLG Stuttgart, 23.09.2024 - 7 Ws 29/24
Beschwerde wegen Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Verwertbarkeit von …
- OLG Schleswig, 09.10.2024 - 1 Ws 171/24
Verwertbarkeit von EncroChat- und SkyECC-Daten nach Einführung des …
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …
- BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08
Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im …
- BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
- BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16
Revision des Nebenklägers (erstrebte Feststellung der besonderen Schwere der …
- BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82
Telefonüberwachung und Beweisverwertung
- BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78
Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des …
- BGH, 30.01.2025 - 5 StR 528/24
Verwertung von "EncroChat"-Daten bei Cannabis-Handel möglich
Rn. 18 In Fällen wie dem vorliegenden ergibt sich für von Frankreich an Deutschland übermittelte EncroChat-Daten (vgl. zum insoweit identischen Verfahrenssachverhalt BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29) kein Beweisverwertungsverbot daraus, dass zur Tatzeit nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafbare Taten des Handeltreibens mit Cannabisprodukten in nicht geringer Menge nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes zum 1. April 2024 lediglich nach § 34 Abs. 1 und 3 KCanG strafbar sind, diese Strafvorschrift aber nicht vom Katalog des § 100b Abs. 2 StPO erfasst wird (ebenso HansOLG, Beschluss vom 13. Mai 2024 - 1 Ws 32/24; KG, Beschluss vom 28. Oktober 2024 - 2 Ws 146/24; OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2024 - 3 Ws 55/24; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Juni 2024 - 5 Ws 489-490/24; OLG Schleswig, Beschluss vom 9. Oktober 2024 - 1 Ws 171/24; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 2024 - 7 Ws 29/24; Schubert, DRiZ 2024, 230; ders., jurisPR-Strafrecht 8/2024 Anm. 3; ders. jurisPR-Strafrecht 23/2024 Anm. 1; gegen eine Verwertbarkeit KG, Beschluss vom 30. April 2024 - 5 Ws 67/24; OLG Köln, Beschlüsse vom 25. Oktober 2024 - 2 Ws 589/24; vom 6. Juni 2024 - 2 Ws 251/24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 3 Ws 221/24; Oppermann, jurisPR-Strafrecht 22/2024 Anm. 3; Meyer-Mews, HRRS 2024, 191). - OLG Frankfurt, 01.04.2025 - 7 Ws 46/25
Verwertbarkeit von Chat-Inhalten aus Krypto-Kommunikationsdiensten SkyECC und …
Insoweit besteht auch nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes zum 1. April 2024 und den damit verbundenen Änderungen in der rechtlichen Bewertung der den Handel mit Cannabis betreffenden Taten kein Anlass für eine andere Beurteilung der Verwertbarkeit (wie hier OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2024 - 5 Ws 489-490/24; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 2004 - 7 Ws 29/24; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Oktober 2024 - 1 Ws 171/24 [zu Anom und SkyECC]; BGH, Urteil vom 30. Januar 2025 - 5 StR 528/24; OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2024 - 3 Ws 55/24; KG Berlin, Beschluss vom 18. Oktober 2024 - 2 Ws 146/24 [zu EncroChat]; aA KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2024 - 5 Ws 67/24; OLG Köln, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 2 Ws 251/24; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Juni 2024 - 1 Ws 175/24 ). - KG, 19.12.2024 - 2 Ws 101/24
Verwertbarkeit von Encro-Chat-Daten
Daraus ergibt sich aber gerade nicht, dass eine Verwertung anderenfalls in jedem Fall von vorneherein verboten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2024 - 2 Ws 146/24 - Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Oktober 2024 - 1 Ws 171/24 -).
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Rechtsprechung
| OLG München, 21.03.2024 - 2 Ws 146/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVollzG § 109, § 120, § 127
Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Strafvollzugsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 109 ; BayStVollzG Art. 46 Abs. 2
Zulässigkeit von Anträgen gegenüber der Strafvollstreckungskammer; Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns für die Arbeitsleistung eines Gefangenen
Verfahrensgang
- AG Nördlingen, 28.09.2023 - StVK 196/23
- LG Augsburg, 28.09.2023 - 1b NÖStVK 196/23
- OLG München, 21.03.2024 - 2 Ws 146/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …
Auszug aus OLG München, 21.03.2024 - 2 Ws 146/24
Rn. 26 Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner von der Prozessbevollmächtigten zitierten Entscheidung vom 20.06.2023 (Az. 2 BvR 166/16 und 2 BvR 1683/17) entschieden, dass Art. 46 Abs. 2, 3 und 6 BayStVollzG sowie § 32 I, IV, § 34 I NRWStVollzG mit dem Resozialisierungsgebot aus Art. 2 I iVm Art. 1 I GG unvereinbar sind. - OLG Hamburg, 17.11.2008 - 3 Vollz (Ws) 64/08
Strafvollzug: Anfechtbarkeit einer eingeschränkten Bewilligung von …
Auszug aus OLG München, 21.03.2024 - 2 Ws 146/24
Nach ganz überwiegender Meinung darf im Prozesskostenhilfeverfahren kein Rechtsmittel zu einer Instanz eröffnet werden, welches in der Hauptsache nicht als Tatsacheninstanz fungiert, da der Beschwerderechtszug in der Nebensache Prozesskostenhilfe nicht länger als der Rechtszug in der Hauptsache sein darf (KG, Beschlüsse vom 16.02.2018, Az. 5 Ws 20/18 Vollz und vom 14.04.2022, Az. 2 Ws 67/22 Vollz; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.11.2008, Az. 3 Vollz (Ws) 64/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.02.2014, Az. 1 Ws 294/13 Vollz; OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2012, Az. 1 Vollz (Ws) 672/12, jeweils zitiert nach juris; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12. - OLG Hamm, 04.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 672/12
Im Verfahren nach dem StVollzG ist eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines …
Auszug aus OLG München, 21.03.2024 - 2 Ws 146/24
Nach ganz überwiegender Meinung darf im Prozesskostenhilfeverfahren kein Rechtsmittel zu einer Instanz eröffnet werden, welches in der Hauptsache nicht als Tatsacheninstanz fungiert, da der Beschwerderechtszug in der Nebensache Prozesskostenhilfe nicht länger als der Rechtszug in der Hauptsache sein darf (KG, Beschlüsse vom 16.02.2018, Az. 5 Ws 20/18 Vollz und vom 14.04.2022, Az. 2 Ws 67/22 Vollz; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.11.2008, Az. 3 Vollz (Ws) 64/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.02.2014, Az. 1 Ws 294/13 Vollz; OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2012, Az. 1 Vollz (Ws) 672/12, jeweils zitiert nach juris; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12.
- BGH, 03.09.1982 - 2 ARs 159/82
Oberlandesgericht - Zuständigkeit - Sofortige Beschwerde - Kostenentscheidung - …
Auszug aus OLG München, 21.03.2024 - 2 Ws 146/24
Rn. 13 Die Entscheidung über die Prozesskostenhilfebeschwerde ergeht gesondert von einem etwaigen Rechtsmittel gegen die Hauptsacheentscheidung (…vgl. MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, ZPO § 127 Rn. 18; vgl. auch BGH, Beschluss vom 03.09.1982, Az. 2 ARs 159/82, NStZ 1983, 44: zur Zuständigkeit für die isolierte Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach StVollzG). - OLG Zweibrücken, 18.02.2014 - 1 Ws 294/13
Strafvollzug: Beschwerde gegen einen die Prozesskostenhilfe wegen fehlender …
Auszug aus OLG München, 21.03.2024 - 2 Ws 146/24
Nach ganz überwiegender Meinung darf im Prozesskostenhilfeverfahren kein Rechtsmittel zu einer Instanz eröffnet werden, welches in der Hauptsache nicht als Tatsacheninstanz fungiert, da der Beschwerderechtszug in der Nebensache Prozesskostenhilfe nicht länger als der Rechtszug in der Hauptsache sein darf (KG, Beschlüsse vom 16.02.2018, Az. 5 Ws 20/18 Vollz und vom 14.04.2022, Az. 2 Ws 67/22 Vollz; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.11.2008, Az. 3 Vollz (Ws) 64/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.02.2014, Az. 1 Ws 294/13 Vollz; OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2012, Az. 1 Vollz (Ws) 672/12, jeweils zitiert nach juris; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12. - KG, 16.02.2018 - 5 Ws 20/18
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs: …
Auszug aus OLG München, 21.03.2024 - 2 Ws 146/24
Nach ganz überwiegender Meinung darf im Prozesskostenhilfeverfahren kein Rechtsmittel zu einer Instanz eröffnet werden, welches in der Hauptsache nicht als Tatsacheninstanz fungiert, da der Beschwerderechtszug in der Nebensache Prozesskostenhilfe nicht länger als der Rechtszug in der Hauptsache sein darf (KG, Beschlüsse vom 16.02.2018, Az. 5 Ws 20/18 Vollz und vom 14.04.2022, Az. 2 Ws 67/22 Vollz; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.11.2008, Az. 3 Vollz (Ws) 64/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.02.2014, Az. 1 Ws 294/13 Vollz; OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2012, Az. 1 Vollz (Ws) 672/12, jeweils zitiert nach juris; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12. - KG, 14.04.2022 - 2 Ws 67/22
Anfechtbarkeit von PKH-Entscheidungen in Vollzugsverfahren
Auszug aus OLG München, 21.03.2024 - 2 Ws 146/24
Nach ganz überwiegender Meinung darf im Prozesskostenhilfeverfahren kein Rechtsmittel zu einer Instanz eröffnet werden, welches in der Hauptsache nicht als Tatsacheninstanz fungiert, da der Beschwerderechtszug in der Nebensache Prozesskostenhilfe nicht länger als der Rechtszug in der Hauptsache sein darf (KG, Beschlüsse vom 16.02.2018, Az. 5 Ws 20/18 Vollz und vom 14.04.2022, Az. 2 Ws 67/22 Vollz; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.11.2008, Az. 3 Vollz (Ws) 64/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.02.2014, Az. 1 Ws 294/13 Vollz; OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2012, Az. 1 Vollz (Ws) 672/12, jeweils zitiert nach juris; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12.
- BayObLG, 06.08.2024 - 203 StObWs 269/24
Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Gewährung von Prozesskostenhilfe, Versagung …
Die beiden für Rechtsbeschwerdeverfahren im Bereich des bayerischen Straf- und Maßregelvollzugs zuständigen auswärtigen Strafsenate in Nürnberg erachten ihre Zuständigkeit im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH, a.a.O.; entgegen OLG München Beschluss vom 21.03.2024 - 2 Ws 146/24, BeckRS 2024, 12716, Rn. 9 und 11 - 14) für gegeben (zur Reichweite der Zuständigkeitskonzentration im Übrigen: OLG Celle…, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 Ws 290/15, juris, und Burhoff/Kotz, a.a.O.).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.06.2024 - 2 Ws 146/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
StGB § 73c; StGB § 79 Abs. 5 S. 1
Vollstreckungsverjährung in Bezug auf die Verfallsentscheidung; Vollstreckung von Wertersatzeinziehungen
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.06.2023 - III ZR 178/22
Aufrechnung von Forderung aus Wertersatzverfall gegen Entschädigungsanspruch …
Auszug aus OLG Köln, 19.06.2024 - 2 Ws 146/24
Rn. 21 b) Die Beschwerde wendet sich darüber hinaus auch in rechtlicher Hinsicht ohne Erfolg gegen die Auffassung der Kammer, die unter Bezugnahme auf § 79 Abs. 5 S. 1 StGB und die hierzu ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.06.2023 (III ZR 178/22, zitiert nach juris, vgl. insbesondere Rn. 17) zu Recht angenommen hat, dass eine Vollstreckungsverjährung frühestens am 22.08.2028 eintritt. - OLG Karlsruhe, 25.05.2022 - 1 Ws 122/22
Zeitliche Geltung der Regelungen über die Vollstreckung von Nebenfolgen
Auszug aus OLG Köln, 19.06.2024 - 2 Ws 146/24
Denn der Verurteilte hat - wie bereits ausgeführt - die der Anlassverurteilung zugrundeliegenden Taten seinerseits bereits vor Geltung des § 459g Abs. 5 S. 1 StGB in der ab dem 01.07.2017 bis zum 30.06.2021 geltenden Fassung, welche die Entreicherung als ausdrücklich gesetzlich geregelten Anordnungsgrund vorgesehen hat, begangen; bereits insoweit ist der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (1 Ws 122/22, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 25), auf die sich die Verteidigung stützt, zugrundeliegende Sachverhalt, bei dem die Taten im Jahr 2020 begangen wurden, mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar. - OLG Hamburg, 01.11.2010 - 2 Ws 53/10
Vollstreckungsverjährung des Wertersatzverfalls: Ruhen der Verjährung während der …
Auszug aus OLG Köln, 19.06.2024 - 2 Ws 146/24
Im Einklang mit der Strafkammer in der angefochtenen Entscheidung folgt der Senat der - in ausdrücklicher Abgrenzung zu der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 01.11.2010 (2 Ws 53-54/10, zitiert nach juris) ergangenen - höchstrichterlichen Rechtsprechung in ihrer Begründung und dem Ergebnis, nach dem die Angleichung verschiedener Vollstreckungsverjährungsfristen mit unterschiedlicher Länge im Sinne von § 79 Abs. 5 S. 1 StGB nicht mit dem späteren Erlass der der längeren Frist zugrundeliegenden Strafe oder Maßnahme entfällt (…vgl. BGH, a.a.O., juris Rn. 19 ff.). - OLG Hamm, 18.08.2022 - 5 Ws 211/22
Übergangsvorschrift; Prozessrecht; materielles Recht; Vermögensabschöpfung
Auszug aus OLG Köln, 19.06.2024 - 2 Ws 146/24
Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. Beschluss v. 18.08.2022, III-5 Ws 211/22, zitiert nach juris) erstreckt sich der Anwendungsbereich der Übergangsvorschrift des Art. 316h S. 2 EGStGB nicht nur auf das materielle, sondern auch auf das Prozessrecht, so dass - auch vorliegend - die bis zum 30.06.2017 geltenden Vorschriften, namentlich §§ 459g Abs. 2, 459d Abs. 1 StPO in der vom 01.01.2000 bis zum 30.06.2017 geltenden Fassung, anwendbar wären (…vgl. OLG Hamm, a.a.O., Rn. 17; a.A. OLG München, Beschluss v. 03.11.2017, 3 Ws 861/17, zitiert nach juris;… vgl. auch Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 9. Auflage, § 459g Rn. 1 m.w.N.). - OLG München, 03.11.2017 - 3 Ws 861/17
Anordnung des Unterbleibens der Vollstreckung einer Verfallsanordnung wegen …
Auszug aus OLG Köln, 19.06.2024 - 2 Ws 146/24
Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. Beschluss v. 18.08.2022, III-5 Ws 211/22, zitiert nach juris) erstreckt sich der Anwendungsbereich der Übergangsvorschrift des Art. 316h S. 2 EGStGB nicht nur auf das materielle, sondern auch auf das Prozessrecht, so dass - auch vorliegend - die bis zum 30.06.2017 geltenden Vorschriften, namentlich §§ 459g Abs. 2, 459d Abs. 1 StPO in der vom 01.01.2000 bis zum 30.06.2017 geltenden Fassung, anwendbar wären (…vgl. OLG Hamm, a.a.O., Rn. 17; a.A. OLG München, Beschluss v. 03.11.2017, 3 Ws 861/17, zitiert nach juris;… vgl. auch Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 9. Auflage, § 459g Rn. 1 m.w.N.).
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