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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5975
OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03 (https://dejure.org/2003,5975)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.09.2003 - 2 Wx 28/03 (https://dejure.org/2003,5975)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. September 2003 - 2 Wx 28/03 (https://dejure.org/2003,5975)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12 I; UmwG §§ 20, 132
    Kein Übergang der Stellung als WEG-Verwealter bei Umwandlung (hier Spaltung) (vgl. Gutachten, DNotI-Report 2005, 59)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Verwalteramts einer Wohnungseigentümergemeinschaft an die Person des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum -Bleibt Verwalterstellung bei Wechsel der Rechtspersönlichkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Veräußerung einer Eigentumswohnung; Fehlende Verwalterzustimmung als Eintragungshindernis; Übertragung des Verwalteramts im Wege der Ausgliederung auf abgespaltene Gesellschaft; Übergang der Verwalterstellung mit Übertragung von Geschäftsanteilen oder Umstrukturierung; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 6/87

    Verwalter; Amt; Gesamtrechtsnachfolger; Gesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03
    Dies gilt zunächst für die Fälle, in denen der bisherige Verwalter aufgrund der Anteilsübertragung seine Rechtsfähigkeit verliert (vgl. hierzu insbesondere BayObLGZ 1987, 54 ff = …

    Dann spricht auch der Rechtsgedanke des §§ 675, 673 BGB, wonach ein Geschäftsbesorgungsvertrag im Zweifel durch den Tod des Beauftragten erlischt, gegen den Übergang der Verwalterstellung auf den neuen Rechtsträger (vgl. BayObLGZ 1987, 54 ).

  • RG, 19.02.1936 - V B 1/36

    Geht im Falle der Verschmelzung einer Aktiengesellschaft (Kommanditgesellschaft …

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03
    Ob bei einer Verschmelzung einer Aktiengesellschaft, die gemäß § 1189 BGB als Grundbuchvertreterin bestellt war, die Vertreterstellung auf die übernehmende Gesellschaft übergeht (vgl. RGZ 150, 289), hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03
    Einer solchen ausdrücklichen Beschränkung des Zustimmungserfordernisses auf spätere Veräußerungsfälle steht rechtlich nichts entgegen (vgl. BGHZ 113, 374, 380; Senat, Rpfleger 1992, 293).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1990 - 3 Wx 159/90

    Übergang des Amtes des WEG-Verwalters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03
    Ein etwaiges besonderes persönliches Vertrauen zu einem Mitarbeiter oder Organ der juristischen Person kann deshalb nicht als entscheidendes Argument gegen eine Gesamtrechtsnachfolge bei der hier in Rede stehenden Ausgliederung vorgebracht werden (vgl. zu dem Aspekt des besonderen Vertrauens OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 1299, 1300).
  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 106/92

    Antrags- und Beschwerderecht eines Notars

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03
    Eine Kostenentscheidung nach § 13 a FGG, nach der sich die Erstattung der Kosten im Verhältnis der Beteiligten richtet, ist nur veranlasst, wenn an einer Angelegenheit mehrere Personen im entgegengesetzten Sinne beteiligt sind, also unterschiedliche Entscheidungen anstreben (vgl. BayObLG, NJW-RR 1993, 530, 531, Zimmermann in Keidel/Kunze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15.Aufl., 2003, § 13 a Rdn. 6 a).
  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03
    1 Z 108/80">BayObLGZ 1980, 429 [434]; BayObLG NJW-RR 1994, 967 [968]; BayObLG FamRZ 1997, 188 [189]; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl. 2003, § 27, Rdn. 15).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z BR 148/95

    Erbeinsetzung derselben Person unter verschiedenen Bedingungen und mit …

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03
    1 Z 108/80">BayObLGZ 1980, 429 [434]; BayObLG NJW-RR 1994, 967 [968]; BayObLG FamRZ 1997, 188 [189]; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl. 2003, § 27, Rdn. 15).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90
    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03
    Nichts anderes kann für den Fall gelten, dass der bisherige Verwalter seine Rechtspersönlichkeit behält (vgl. BayObLGZ 1990, 28, 30 zu dem Fall einer Veräußerung des Einzelhandelsgeschäftes eines zum Verwalter bestellten Kaufmanns sowie BayObLGZ 1990, 173 bei einer Übertragung der gesamten Ausübung der Verwaltertätigkeit durch eine GmbH auf einen zu diesem Zweck gegründete, weitere GmbH).
  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 104/89

    Kosten des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache; Ermessensentscheidung des …

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03
    Nichts anderes kann für den Fall gelten, dass der bisherige Verwalter seine Rechtspersönlichkeit behält (vgl. BayObLGZ 1990, 28, 30 zu dem Fall einer Veräußerung des Einzelhandelsgeschäftes eines zum Verwalter bestellten Kaufmanns sowie BayObLGZ 1990, 173 bei einer Übertragung der gesamten Ausübung der Verwaltertätigkeit durch eine GmbH auf einen zu diesem Zweck gegründete, weitere GmbH).
  • OLG Köln, 20.01.1992 - 2 Wx 2/92

    Grundstückseigentum; Teilung; Teilungserklärung; Grundbucherklärung; Zustimmung; …

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03
    Einer solchen ausdrücklichen Beschränkung des Zustimmungserfordernisses auf spätere Veräußerungsfälle steht rechtlich nichts entgegen (vgl. BGHZ 113, 374, 380; Senat, Rpfleger 1992, 293).
  • BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

  • BGH, 21.02.2014 - V ZR 164/13

    Wohnungseigentum: Folgen einer Verschmelzung der zur Verwalterin bestellten …

    Den Wohnungseigentümern könne ein neuer Verwalter weder durch Verschmelzung oder Spaltung noch durch Anwachsung aufgedrängt werden (LG Frankfurt, ZWE 2013, 30 f. [Verschmelzung]; OLG Köln, OLGR 2004, 49, 50 f.; LG Frankfurt/Oder, ZMR 2013, 981 ff.; LG München I, ZWE 2013, 415 f. [jew. zur Spaltung]; …

    Schließlich sieht § 26 Abs. 1 WEG - im Hinblick auf die Organstellung - zwar vor, dass die Wohnungseigentümer den Verwalter durch Beschluss bestellen und abberufen, regelt aber nicht die Folgen der Umwandlung eines bestellten Verwalters (aA OLG Köln, OLGR 2004, 49, 50 f. und NZM 2006, 591, 592;LG Frankfurt/Oder, ZMR 2013, 981, 982; LG München I, ZWE 2013, 415 f.).

  • LG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 6a S 98/11

    Wohnungseigentumsverwaltungsgesellschaft: Übergang des Verwalteramtes bei einer …

    Dies gilt beispielsweise für die Ausgliederung eines Teilbetriebs gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine andere Gesellschaft (OLG Köln OLGR 2004, 49).

    Rn. 44 Zur Begründung gegen das "sich aufdrängen Lassen" eines Verwalters wird in der WEG-rechtlichen Literatur und Rechtsprechung auf die Vertrauensstellung des Verwalters abgestellt, die sich neben der Inanspruchnahme von persönlichem Vertrauen, bei juristischen Personen auch in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und einer gut funktionierenden Organisation und Kommunikation widerspiegeln kann (vgl. OLGR Köln 2004, 49).

  • LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12

    Wohnungseigentum: Übergang des Verwalteramts bei Verschmelzung der ursprünglichen …

    Rn. 55 Die Kammer schließt sich derjenigen Auffassung an (LG Frankfurt, Beschl. v. 20.08.2012, 2-09 S 97/11, Rz. 2; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2006, 2 Wx 5/06, Rz. 3 ff.; OLG Köln, Beschl. v .24.09.2003, 2 Wx 28/03, Rz. 17 f. m.w.N., jeweils zit. nach ; Jennißen-Jennißen, aaO, § 26 Rn. 18; vgl. auch Bärmann-Merle, aaO, § 26 Rn. 174; offen lassend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.1990, 3 Wx 159/90, Rz. 11, zit. nach ; aA Zajonz/Nachtwey, ZfIR 2008, 701; Wicke/Menzel, MittBayNot 2009, 203, jeweils mit zahlr.
  • OLG München, 31.01.2014 - 34 Wx 469/13

    Wohnungseigentumssache: Wechsel in der Verwaltung nach Abspaltung des …

    Zu einem Wechsel in der Verwaltung ist es nämlich trotz der Abspaltung des Teilbetriebs "WEG-Verwaltung" (§ 123 Abs. 2 UmwG) aus der bisherigen X-GmbH nicht gekommen (OLG Köln vom 24.9.2003, 2 Wx 28/03 bei juris; LG Frankfurt/Oder ZMR 2013, 981).
  • OLG Köln, 09.02.2006 - 2 Wx 5/06

    Wohnungsrecht, Mietrecht

    a) Entgegen des von der Antragstellern in der weiteren Beschwerde erhobenen Einwandes hat sich das Landgericht bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen von einem Übergang des Verwalteramtes ausgegangen werden kann, zu Recht an der Entscheidung des Senats vom 24. September 2003 (2 Wx 28/03) orientiert.
  • LG Hamburg, 21.09.2011 - 318 S 123/11

    Verwalterwechsel in juristische Person: Neubestellung ?

    Darüber hinaus ist anerkannt, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen Wechsel der Rechtsform des Verwalters nicht ohne ihre Zustimmung ein neuer Verwalter "aufgedrängt" werden kann, sondern dass es dem schutzwürdigen Interesse der Wohnungseigentümer entspricht, hierüber einen Beschluss zu fassen (OLG Köln, OLGR Köln 2004, 49 - Tz. 18; vgl. BayObLG, ZMR 1987, 230; WuM 1990, 406; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 1229 -jeweils zur Gesamtrechtsnachfolge).
  • AG Bad Homburg, 24.11.2011 - 2 C 1502/11

    Voraussetzungen für die Ungültigkeitserklärung von Tagesordnungspunkten i.R. …

    Sofern eine Umstrukturierung mit einer Rechtsformveränderung verbunden ist, scheidet daher der Übergang der Verwalterstellung im Interesse der Eigentümer aus (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24.09.2003, 2 Wx 28/03 ).
  • LG Hamburg, 28.09.2011 - 318 S 123/11

    Auslagerung der amtierenden WEG-Verwaltung auf eine neu gegründete GmbH

    Darüber hinaus ist anerkannt, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen Wechsel der Rechtsform des Verwalters nicht ohne ihre Zustimmung ein neuer Verwalter "aufgedrängt" werden kann, sondern dass es dem schutzwürdigen Interesse der Wohnungseigentümer entspricht, hierüber einen Beschluss zu fassen (OLG Köln, OLGR Köln 2004, 49 - Tz. 18; vgl. BayObLG, ZMR 1987, 230; WuM 1990, 406; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 1229-jeweils zur Gesamtrechtsnachfolge).
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