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| BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 984
- Rpfleger 1991, 194
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71
Schenkungen des Testamentsvollstreckers
Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91
d) Die Zustimmung des Beteiligten zu 2 ist allerdings wegen § 2205 Satz 3 BGB nur dann entbehrlich, wenn die Veräußerung des Grundstücks eine entgeltliche Verfügung ist; sonst wäre jedenfalls für die Löschung des Nacherbenvermerks die Zustimmung aller Nacherben nachzuweisen (vgl. BGHZ 57, 84/94; BayObLG MittBayNot 1989, 163 ; LG Oldenburg Rpfleger 1985, 197 ;… Erman/Hense/Schmidt § 2205 Rdnr. 13). - BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 2 Z 4/89
Erklärung der Auflassung durch einen Testamentsvollstrecker und Nachweis der …
Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91
d) Die Zustimmung des Beteiligten zu 2 ist allerdings wegen § 2205 Satz 3 BGB nur dann entbehrlich, wenn die Veräußerung des Grundstücks eine entgeltliche Verfügung ist; sonst wäre jedenfalls für die Löschung des Nacherbenvermerks die Zustimmung aller Nacherben nachzuweisen (vgl. BGHZ 57, 84/94; BayObLG MittBayNot 1989, 163 ; LG Oldenburg Rpfleger 1985, 197 ;… Erman/Hense/Schmidt § 2205 Rdnr. 13). - BayObLG, 08.02.1985 - BReg. 3 Z 12/85
Zum Prüfungsrecht des Registerrichters
Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91
d) Die Zustimmung des Beteiligten zu 2 ist allerdings wegen § 2205 Satz 3 BGB nur dann entbehrlich, wenn die Veräußerung des Grundstücks eine entgeltliche Verfügung ist; sonst wäre jedenfalls für die Löschung des Nacherbenvermerks die Zustimmung aller Nacherben nachzuweisen (vgl. BGHZ 57, 84/94; BayObLG MittBayNot 1989, 163 ; LG Oldenburg Rpfleger 1985, 197 ;… Erman/Hense/Schmidt § 2205 Rdnr. 13).
- BayObLG, 22.03.1990 - BReg. 2 Z 112/89
Testamentsvollstreckung in Form der Vermächtnisvollstreckung bei …
Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91
Zu einer eigenen, ergänzenden oder berichtigenden Auslegung der Verfügungen von Todes wegen ist das Grundbuchamt entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts nicht berechtigt (siehe im einzelnen BayObLGZ 1990, 82 /86 f. = MittBayNot 1990, 253 /255 m.w. N.). - OLG Hamm, 16.01.1984 - 15 W 3/84
Löschung von Nacherbenvermerken im Grundbuch ohne Bewilligung des Nacherben; …
Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91
Dies ist wiederum dann der Fall, wenn die Verfügung über den Erbschaftsgegenstand auch ohne Zustimmung der Nacherben endgültig wirksam ist ( BayObLGZ 1974, 3121314 [= DNotZ 1975, 417]; BayObLG Rpf leger 1988, 525 [= DNotZ 1989, 182 ]; OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 1071108 ; OLG Hamm Rpfleger 1984, 312;… Horber/Demharter Anm.15c, KEHE/Eickmann Grundbuchrecht 3. Aufl. Rdnr. 28, jeweils zu § 51). - BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88
Voraussetzungen für die Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit
Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91
Dies ist wiederum dann der Fall, wenn die Verfügung über den Erbschaftsgegenstand auch ohne Zustimmung der Nacherben endgültig wirksam ist ( BayObLGZ 1974, 3121314 [= DNotZ 1975, 417]; BayObLG Rpf leger 1988, 525 [= DNotZ 1989, 182 ]; OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 1071108 ; OLG Hamm Rpfleger 1984, 312;… Horber/Demharter Anm.15c, KEHE/Eickmann Grundbuchrecht 3. Aufl. Rdnr. 28, jeweils zu § 51). - OLG Hamburg, 12.10.1981 - 2 W 16/80
Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91
Es läßt sich weiter daraus schließen, daß (Abschnitt XII) die Vertragsteile nach Hinweis durch den Urkundsnotar die Erteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu dem Vertrag beantragt haben; dies ergäbe keinen Sinn, wenn der Beteiligte zu 1 im eigenen Namen als Testamentsvollstrecker gehandelt hätte, denn der Testamentsvollstrecker bedarf, wenn der Erbe minderjährig ist oder unter Vormundschaft oder Pflegschaft steht, keiner Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (OLG Hamburg DNotZ 1983, 381 ;… Palandt/Edenhofer BGB 50. Aufl. § 2205 Rdnr.28). - BayObLG, 30.07.1974 - BReg. 2 Z 28/74
Fehlende Löschungsbewilligung übriger eingetragener Nacherben als …
Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91
Dies ist wiederum dann der Fall, wenn die Verfügung über den Erbschaftsgegenstand auch ohne Zustimmung der Nacherben endgültig wirksam ist ( BayObLGZ 1974, 3121314 [= DNotZ 1975, 417]; BayObLG Rpf leger 1988, 525 [= DNotZ 1989, 182 ]; OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 1071108 ; OLG Hamm Rpfleger 1984, 312;… Horber/Demharter Anm.15c, KEHE/Eickmann Grundbuchrecht 3. Aufl. Rdnr. 28, jeweils zu § 51). - OLG Frankfurt, 05.11.1979 - 20 W 676/79
Zur Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch
Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91
Denn die Beteiligten haben ein Interesse daran, daß das Grundstück von den Beteiligten zu.3 endgültig erworben wird und MittBayNot 1991 Heft 3 sie bei Eintritt des Nacherbfalls keinen Ansprüchen der Nacherben ausgesetzt sind (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 1071108 [= MittBayNot 1980, 77 ]) c) Der Nacherbenvermerk kann ebenso wie der Testamentsvollstreckervermerk ohne Bewilligung des Beteiligten zu 2 gelöscht werden; damit steht auch der Eintragung der Auflassung nichts im Wege.
- OLG Düsseldorf, 06.09.2021 - 3 Wx 125/21
Antrag auf Löschung eines Nacherbenvermerks Nachweis der Unrichtigkeit des …
Rn. 14 2. Ob die Veräußerung entgeltlich war, d.h. ihr eine gleichwertige Gegenleistung gegenüberstand, hat das Grundbuchamt ohne Bindung an die Beweisvorschrift des § 29 Abs. 1 GBO an Hand aller Umstände frei zu würdigen (zu Allem: OLG Rostock, Beschluss vom 25.7.2016, 3 W 136/13; OLG München, Beschluss vom 5.7.2013, 34 Wx 191/13; BayObLG, Beschluss vom 30.1.1991, BReg 2 Z 1/91 m.w.N.). - BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 85/92
Löschung des Nacherbenvermerks bei Übertragung des Grundbesitzes auf einen …
Dies ist wiederum der Fall, wenn der befreite Vorerbe (§ 2136 BGB ) über das Grundstück oder Grundstücksrecht entgeltlich verfügt oder ohne jede weitere Einschränkung dann, wenn die Verfügung des Vorerben mit Zustimmung der Nacherben vorgenommen wird (BayObLG Rpfleger 1982, 277; BayObLG MittBayNot 1991, 122/123 m. w. Nachw.; OLG Hamm MittBayNot 1990, 361/362;… Horber/Demharter GBO 19.Aufl. Anm.13, KEHE/Eickmann Grundbuchrecht 4. Aufl. Rn. 28, jeweils zu § 51). - BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 109/94
Kein unzulässiges Insichgeschäft bei Erfüllung einer Verbindlichkeit
Dies ist wiederum der Fall, wenn die Verfügung des Vorerben über den Erbschaftsgegenstand mit Zustimmung des Nacherben vorgenommen wird (BayObLG Rpfleger 1982, 277; 1993, 148; BayObLG MittBayNot 1991, 122/123 m.w.Nachw.; OLG Hamm MittBayNot 1990, 361/362;… Demharter GBO 21. Aufl. Rn. 42, KEHE/Eickmann Grundbuchrecht 4. Aufl. Rn. 28, jeweils zu § 51). - BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98
Befugnis des Testamentsvollstreckers nach der Erteilung eines …
Aus dieser Bestimmung folgt der allgemeine Grundsatz, daß alle vom Erblasser angeordneten Abweichungen von den in den §§ 2203 bis 2206 BGB niedergelegten Befugnissen des Testamentsvollstreckers, die für den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Dritten bedeutsam sind, im Zeugnis vermerkt werden müssen; insbesondere gilt dies für Abweichungen von der gesetzlich eingeräumten Verfügungsbefugnis (BayObLGZ 1990, 82/86 f., BayObLG MittBayNot 1991, 122 ff., jeweils m.w.N.). - BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96
Bindung des Grundbuchamtes an einen Erbschein; Heilung der Verfügung eines …
a) Das Grundbuch ist bezüglich des Nacherbenvermerks unter anderem unrichtig, wenn feststeht, dass der Nacherbfall nicht oder nicht mehr eintreten kann oder wenn das vom Nacherbenvermerk erfaßte Grundstück oder Grundstücksrecht endgültig aus der der Nacherbfolge unterliegenden Erbschaft ausgeschieden ist (vgl. BayObLG MittBayNot 1991, 122/123; Rpfleger 1993, 148; BayObLGZ 1995, 55/56, jeweils m.w.N.).
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