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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,387
BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03 (https://dejure.org/2003,387)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.2003 - 20 F 8.03 (https://dejure.org/2003,387)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 2003 - 20 F 8.03 (https://dejure.org/2003,387)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 87 f, Art. 103 Abs. 1; VwGO §§ 99, 108 Abs. 2; TKG § 2 Abs. 3, § 35 Abs. 1
    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verwaltungsprozess; Interessenabwägung; Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Herstellung eines chancengleichen Wettbewerbes im Telekommunikationsmarkt.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1, Art.14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 87 f, Art.103 Abs. 1
    "in-camera"-Verfahren; Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Herstellung eines chancengleichen Wettbewerbes im Telekommunikationsmarkt; Interessenabwägung; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verwaltungsprozess

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art.14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 87 f; ; GG Art.103 Abs. 1; ; VwGO § 99; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; TKG § 2 Abs. 3, § 35 Abs. 1

  • aufrecht.de

    BVerwG; Beschluss vom 15. August 2003; Az.: 20 F 8.03

  • Wolters Kluwer

    "In-camera"-Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verwaltungsprozess; Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Vorlage von Akten und Urkunden; Entscheidungserheblichkeit als Beweismittel; Beschränkte gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle; ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    "incamera"-Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verwaltungsprozess -

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1, 19 Abs. 4, 87 f, 103 Abs. 1; VwGO §§ 99, 108 Abs. 2; TKG §§ 2 Abs. 3, 35 Abs. 1
    Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "in-camera"-Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verwaltungsprozess; Interessenabwägung; Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Herstellung eines chancengleichen Wettbewerbes im Telekommunikationsmarkt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1122 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 105
  • DVBl 2004, 62
  • DÖV 2004, 86
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03
    Die Beigeladene ist zwar wegen ihrer ausschließlich privatwirtschaftlichen Tätigkeit und Aufgabenstellung (Art. 87 f Abs. 2 GG) grundrechtsfähig, obwohl sie aus dem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Deutsche Bundespost und dem öffentlich-rechtlichen Teilsondervermögen Deutsche Bundespost TELEKOM hervorgegangen ist und bis heute trotz der Veräußerung von Aktien an private Investoren mehrheitlich im Eigentum der Beklagten steht (vgl. Urteil vom 25. April 2001 - BVerwG 6 C 6.00 - BVerwGE 114, 160 ).

    Grundrechtlich geschützte vermögenswerte Positionen an ihren öffentlichen Telekommunikationsnetzen hat sie daher von vornherein nur mit den der Herkunft ihres Eigentums entsprechenden Pflichten belastet erworben (vgl. Urteil vom 25. April 2001, a.a.O. S. 193).

    Als ehemaliger Monopolist hat die Beigeladene nach wie vor sowohl auf dem Vorleistungsmarkt als auch auf dem Endkundenmarkt eine die Befürchtung der Missbrauchsgefahr begründende marktbeherrschende Stellung inne (vgl. Urteil vom 25. April 2001, a.a.O. S. 173 ff.).

    Dies trifft für das gesamte Bundesgebiet zu (vgl. Urteil vom 25. April 2001, a.a.O.).

    Der Zugang zum Telekommunikationsnetz des marktbeherrschenden Netzbetreibers hat zentrale Bedeutung für die Markzutrittschancen der Wettbewerber (vgl. Urteil vom 25. April 2001, a.a.O. S. 174).

    Das ganz überwiegend zu Zeiten des früheren Staatsmonopols mit öffentlichen Mitteln finanzierte Festnetz der Beigeladenen soll zur Herbeiführung des angestrebten offenen Telekommunikationsmarktes allen Nutzern zu Bedingungen zugute kommen, die nicht ungünstiger sind als für eigene (nachgelagerte) Dienstleistungsbereiche oder Tochterunternehmen der Beigeladenen (vgl. Urteil vom 25. April 2001, a.a.O. S. 183).

    Der Gesetzgeber hielt die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen allein (vgl. § 2 Abs. 3 TKG) nicht für ausreichend, um auf dem bis 1996 staatsmonopolistisch organisierten Telekommunikationsmarkt funktionsfähigen Wettbewerb herzustellen (vgl. Urteil vom 25. April 2001, a.a.O. S. 180).

    Denn die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterstellen grundsätzlich die Existenz eines funktionsfähigen Wettbewerbs (vgl. Urteil vom 25. April 2001, a.a.O. S. 180).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03
    Daran haben die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 101, 106 ) und die ihr Rechnung tragende Änderung lediglich des Absatzes 2 des § 99 VwGO nichts geändert.

    Sie widerspräche zudem offensichtlich dem mit der Einführung des "in-camera"-Verfahrens durch den neu gefassten § 99 Abs. 2 VwGO verfolgten Zweck, legitimen Geheimhaltungsbedürfnissen dadurch Rechnung zu tragen, dass die Kenntnisnahme des Inhalts der Akten oder Urkunden im Zwischenstreit um ihre Vorlage auf die Fachsenate beschränkt bleibt (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

    Dessen Gewährleistung eines möglichst lückenlosen Rechtsschutzes gegen Verletzungen der Individualrechtssphäre durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt ist besonders bedeutsam, wenn es um die Abwehr von Verletzungen grundrechtlich geschützter Geheimnisse geht (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) schließt ein, dass das Gericht das Rechtsschutzbegehren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend prüfen kann und genügend Entscheidungsbefugnisse besitzt, um eine Rechtsverletzung abzuwenden oder erfolgte Rechtsverletzungen zu beheben (vgl. BVerfGE 101, 106 m.w.N.; stRspr).

    Verwaltungsvorgänge müssen dem Gericht zur Verfügung stehen, soweit sie für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung bedeutsam sein können (vgl. BVerfGE 101, 106 m.w.N.).

    Die verfassungsrechtlich gebotene Effektivität des Rechtsschutzes wird eingeschränkt, wenn die Geheimhaltung entscheidungserheblicher Tatsachen sich nachteilig für den Rechtsschutzsuchenden auswirkt (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03
    Ein gerichtliches Sachverständigengutachten ist als Beweismittel unverwertbar, wenn es auf Geschäftsunterlagen beruht, die eine der Parteien nur dem Sachverständigen, nicht dem Gericht und der Gegenpartei zur Verfügung gestellt hat und die im Verfahren auch nicht offen gelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1991 - KZR 18/90 - BGHZ 116, 47 ).

    Dieser Pflicht und dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs kann das Gericht nur genügen, wenn der Sachverständige die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen seines Gutachtens offen legt (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03
    Die verfahrensrechtliche Frage, ob der entscheidungserhebliche Sachverhalt durch Erhebung anderer zugänglicher und geeigneter Beweismittel gerichtlich aufgeklärt werden kann, hat der Fachsenat im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO nachzuprüfen (vgl. Beschluss vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 ).

    Die behördliche Ermessensentscheidung kann der Fachsenat auch daraufhin nachprüfen, ob überwiegende Interessen an der vollständigen Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsstreitverfahren die Vorlage der Unterlagen trotz der in ihnen enthaltenen Geschäftsgeheimnisse der Beigeladenen gebieten (vgl. Beschluss vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - a.a.O.).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Arbeitslosigkeit ohne Wettbewerb

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03
    Diese Zielsetzung zählt zu den Belangen des Allgemeinwohls, die geeignet sind, Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 99, 202 m.w.N; stRspr).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03
    Zwar verstößt die Verwertung mittelbarer Beweismittel nicht gegen die verfassungsrechtlichen Gebote rechtlichen Gehörs, effektiven Rechtsschutzes und eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 78, 123 ; 57, 250 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. März 1994 - BVerfG 1 BvR 1485/93 - NJW 1994, 2347 f.).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03
    Eine insoweit beschränkte gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle erstreckte sich darauf, ob die Behörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. z.B. Urteile vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - Buchholz 237.6 § 39 NdsLBG Nr. 9 S. 3 m.w.N. und vom 1. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 17.97 - Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 4 S. 18).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03
    Zwar verstößt die Verwertung mittelbarer Beweismittel nicht gegen die verfassungsrechtlichen Gebote rechtlichen Gehörs, effektiven Rechtsschutzes und eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 78, 123 ; 57, 250 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. März 1994 - BVerfG 1 BvR 1485/93 - NJW 1994, 2347 f.).
  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe; …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03
    Eine insoweit beschränkte gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle erstreckte sich darauf, ob die Behörde von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. z.B. Urteile vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - Buchholz 237.6 § 39 NdsLBG Nr. 9 S. 3 m.w.N. und vom 1. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 17.97 - Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 4 S. 18).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler; …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03
    Die verfassungsrechtliche Garantie umfassenden Rechtsschutzes durch staatliche Gerichte lässt es grundsätzlich nicht zu, den Nutzern von Telekommunikationsdienstleistungen die im Verwaltungsstreitverfahren begehrte Kontrolle der materiellen Rechtmäßigkeit von ihnen zu entrichtender, der staatlichen Regulierung unterliegender und durch Verwaltungsakt festgesetzter Entgelte zu versagen (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen; …

  • BVerfG, 21.03.1994 - 1 BvR 1485/93

    Gewerkschaft: Nachweis der Mitgliedschaft von Angehörigen eines Betriebes, zu dem …

  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.07.1992 - 3 B 107.92

    Statthaftigkeit von Beschwerden gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte …

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    II. 1. ummittelbar gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 -, b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -, c) die Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 13. Februar 2002 - VII A 3-160803/5 -, d) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 -, e) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. Oktober 2002 - 13a D 80/02 -, f) die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 11. Juni 2002 - 03d B 1961 -, 2. mittelbar gegen.

    Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 und vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03, BVerwG 20 F 8.03 und BVerwG 20 F 9.03 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Rn. 32 Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichteten Beschwerden der Beschwerdeführerin zurück (BVerwGE 118, 350; BVerwG, NVwZ 2004, S. 105).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen; …

    Dieses Verfahrensmodell, bei dem das Gericht der Hauptsache die Akten ohne das Recht der Beteiligten zur Einsichtnahme für seine Entscheidung verwerten darf, ist jedoch in § 99 Abs. 2 VwGO nicht verwirklicht worden (vgl. Beschlüsse vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 und vom 9. Januar 2007 - BVerwG 20 F 1.06 - BVerwGE 127, 282 ).

    4.1 Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 ; vom 15. August 2003 a.a.O.; vom 13. Juni 2006 - BVerwG 20 F 5.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42; vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 -).

  • BVerwG, 13.04.2021 - 30 GS 1.20

    Grenzen des postmortalen nachrichtendienstlichen Quellenschutzes aus Gründen der …

    Dieses Verfahrensmodell ist jedoch in § 99 Abs. 2 VwGO nicht verwirklicht worden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. August 2003 - 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 Rn. 12…, vom 9. Januar 2007 - 20 F 1.06 - BVerwGE 127, 282 Rn. 14 …und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 - a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06 (20 F 8.03)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13895
BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06 (20 F 8.03) (https://dejure.org/2007,13895)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2007 - 20 F 4.06 (20 F 8.03) (https://dejure.org/2007,13895)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2007 - 20 F 4.06 (20 F 8.03) (https://dejure.org/2007,13895)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Offenlegung von Akten hinsichtlich der Festlegung der Entgelte für den Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen elektronischer Kommunikationsnetze; Gebot der verfassungskonformen Auslegung des § 99 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06
    Das sind alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Kreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 und 1 BvR 2111/03 - BVerfGE 115, 205 ).

    Rn. 9 Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 - (…a.a.O. S. 232 ff.) im Einzelnen dargestellt, inwiefern die Verfassungsrechtsgüter aus Art. 20 Abs. 3 GG sowie die verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Beigeladenen einerseits und der Klägerinnen andererseits in dem dreipoligen Rechtsverhältnis, das mit der Erhebung der Klage gegen die Genehmigung des Entgelts durch die Regulierungsbehörde zustande gekommen ist, eine Konfliktlage haben entstehen lassen.

    Ebenso geht das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 14. März 2006 (a.a.O. S. 239 f.) davon aus, dass ein "in camera"-Verfahren in der Hauptsache, wie es der Europäische Gerichtshof aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen für erforderlich hält, nicht gegen die in Betracht kommenden nationalen Grundrechte verstößt, weil es einerseits einen ausreichenden Geheimnisschutz gewährleistet, ohne andererseits den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf effektiven Rechtsschutz und auf rechtliches Gehör zu verletzen.

    Rn. 19 Allerdings lässt § 99 VwGO, der für telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten durch § 138 TKG ersetzt wurde, nach der Rechtsprechung des Fachsenats (vgl. Beschluss vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 3.03 - BVerwGE 118, 352 ) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 14. März 2006 a.a.O. S. 240) keine Auslegung im Sinne eines "in camera"-Verfahrens auch in der Hauptsache zu.

    Zwar hat der Gesetzgeber bei der Formulierung des neuen § 138 TKG die Grenzziehung zwischen dem "in camera"-Verfahren im Zwischen- und im Hauptsacheverfahren dadurch abgeschwächt, dass er im Gegensatz zu § 99 Abs. 2 VwGO nunmehr dem Gericht der Hauptsache die Entscheidung über die Aktenvorlage zugewiesen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 a.a.O. S. 240).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06
    Daran haben die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ) und die ihr Rechnung tragende Änderung lediglich des Absatzes 2 des § 99 VwGO nichts geändert.

    Sie widerspräche zudem offensichtlich dem mit der Einführung des "in camera"-Verfahrens durch den neu gefassten § 99 Abs. 2 VwGO verfolgten Zweck, legitimen Geheimhaltungsbedürfnissen dadurch Rechnung zu tragen, dass die Kenntnisnahme des Inhalts der Akten oder Urkunden im Zwischenstreit um ihre Vorlage auf die Fachsenate beschränkt bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 a.a.O. S. 128).

    Dessen Gewährleistung eines möglichst lückenlosen Rechtsschutzes gegen Verletzungen der Individualrechtssphäre durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt ist besonders bedeutsam, wenn es um die Abwehr von Verletzungen grundrechtlich geschützter Geheimnisse geht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 a.a.O. S. 122 f.).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-438/04

    DIE NATIONALEN REGULIERUNGSBEHÖRDEN KÖNNEN IM VORAUS HÖCHSTBETRÄGE FÜR DIE …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06
    Deshalb hat das, was der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Juli 2006 - Rs C-438/04 - Mobistar (CR 2006, 669 mit Anmerkung Schütze a.a.O. S. 665) zur Auslegung des Art. 4 Abs. 1 Rahmenrichtlinie ausgeführt hat, der Sache nach auch Gültigkeit für Art. 5a Abs. 3 ONP-Richtlinie.

    Dem gemeinschaftsrechtlichen Grundrecht der Berufsfreiheit und dem damit gewährleisteten Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen trägt der Europäische Gerichtshof in seiner mehrfach zitierten Entscheidung vom 13. Juli 2006 (a.a.O.) in der Weise Rechnung, dass er das Gericht der Hauptsache, dem aufgrund von Art. 4 Abs. 1 Rahmenrichtlinie Akten mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorzulegen sind, als verpflichtet ansieht, die Vertraulichkeit der betreffenden Angaben im gesamten weiteren Rechtsstreit zu wahren; zugleich hält er dieses Gericht auch für verpflichtet, die Erfordernisse eines effektiven Rechtsschutzes zu beachten und die Verteidigungsrechte der am Rechtsstreit Beteiligten zu wahren (vgl. zur Rechtsschutzgarantie näher: EuGH…, Urteil vom 19. September 2006 - Rs. C-506/04 - NJW 2006, 3697 Rn. 45).

  • BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98

    Versäumnisurteil

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06
    Denn die Möglichkeit einer solchen Auslegung endet erst dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. zur verfassungskonformen Auslegung BVerfG, Urteil vom 14. Dezember 1999 - 1 BvR 1327/98 - BVerfGE 101, 312 ).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 3.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06
    Rn. 19 Allerdings lässt § 99 VwGO, der für telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten durch § 138 TKG ersetzt wurde, nach der Rechtsprechung des Fachsenats (vgl. Beschluss vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 3.03 - BVerwGE 118, 352 ) und des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. Beschluss vom 14. März 2006 a.a.O. S. 240) keine Auslegung im Sinne eines "in camera"-Verfahrens auch in der Hauptsache zu.
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06
    Enthält das sekundäre Gemeinschaftsrecht - wie hier - zwingende Vorgaben für das nationale Verwaltungshandeln, so ist es nicht an dem vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 14. März 2006 allein angelegten Maßstab der deutschen Grundrechte zu überprüfen, es sei denn, dass die Europäischen Gemeinschaften und insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Grundrechtsschutz gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell vermissen lassen, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 ; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 2 BvR 2134/92, 2 BvR 2159/92 - BVerfGE 89, 155 ; Beschluss vom 7. Juni 2000 - 2 BvL 1/97 - BVerfGE 102, 147 ).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06
    Enthält das sekundäre Gemeinschaftsrecht - wie hier - zwingende Vorgaben für das nationale Verwaltungshandeln, so ist es nicht an dem vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 14. März 2006 allein angelegten Maßstab der deutschen Grundrechte zu überprüfen, es sei denn, dass die Europäischen Gemeinschaften und insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Grundrechtsschutz gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell vermissen lassen, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 ; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 2 BvR 2134/92, 2 BvR 2159/92 - BVerfGE 89, 155 ; Beschluss vom 7. Juni 2000 - 2 BvL 1/97 - BVerfGE 102, 147 ).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06
    Enthält das sekundäre Gemeinschaftsrecht - wie hier - zwingende Vorgaben für das nationale Verwaltungshandeln, so ist es nicht an dem vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 14. März 2006 allein angelegten Maßstab der deutschen Grundrechte zu überprüfen, es sei denn, dass die Europäischen Gemeinschaften und insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Grundrechtsschutz gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell vermissen lassen, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 ; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 2 BvR 2134/92, 2 BvR 2159/92 - BVerfGE 89, 155 ; Beschluss vom 7. Juni 2000 - 2 BvL 1/97 - BVerfGE 102, 147 ).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06
    Allerdings ist das sekundäre Gemeinschaftsrecht - gewissermaßen anstelle der Prüfung am Maßstab der deutschen Grundrechte - am höherrangigen Gemeinschaftsrecht einschließlich der gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Grundrechte zu messen, zu denen auch die Berufsfreiheit gehört (vgl. Urteil vom 30. Juni 2005 - BVerwG 7 C 26.04 - BVerwGE 124, 47 ).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02

    Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06
    Die Verpflichtung zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung setzt nicht voraus, dass die Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend bestimmt und ihr unmittelbare Wirkung eigen ist (vgl. Beschluss vom 30. April 2003 - BVerwG 6 C 6.02 - BVerwGE 118, 128 m.w.N.).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE …

  • VG Köln, 27.11.2008 - 1 K 1749/99

    Privatrechtliche Vereinbarungen über die Gewährung des …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.2003 - 20 F 8.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28473
BVerwG, 07.02.2003 - 20 F 8.03 (https://dejure.org/2003,28473)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2003 - 20 F 8.03 (https://dejure.org/2003,28473)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2003 - 20 F 8.03 (https://dejure.org/2003,28473)
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