Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 21 U 68/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 421 S. 1; ; BGB § 1357 Abs. 1; ; BGB § 1357 II; ; BGB § 1357; ; BGB § 1360; ; BGB § 1360 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Malerarbeiten ; Vergütung des Mehraufwandes; Ortüblichkeit; Angemessene Vergütung; Zurückbehaltungsrecht ; Mängelbeseitigungskosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Kleinere" Malerarbeiten müssen beide Eheleute bezahlen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 31.03.2000 - 5 O 23/96
- OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 21 U 68/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1084
- BauR 2001, 954
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83
Umfang der Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 21 U 68/00
Für die Frage, was zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs gehört, kann auf §§ 1360, 1360a BGB zurückgegriffen werden, weil sich das Gesetz insoweit an einem unterhaltsrechtlichen Begriff orientiert (vgl. BGH NJW 1985, 1394, 1395).Was noch zum Lebensbedarf gehört, bestimmt sich nach dem Lebenszuschnitt der Familie, wie er nach außen in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH NJW 1985, 1394, 1396).
Insoweit ist es auch von Bedeutung, ob im Einzelfall eine Absprache zwischen den Eheleuten stattgefunden hat: beruht das Geschäft erkennbar auf einer vorher getroffenen Absprache, ist darin ein Anhaltspunkt für einen entsprechenden Lebenszuschnitt der Familie zu sehen (vgl. BGH NJW 1985, 1394, 1396).
Von § 1357 BGB werden zwar grundsätzlich nur solche Geschäfte erfaßt, die von einem Ehegatten selbständig erledigt zu werden pflegen; Geschäfte größeren Umfangs, die ohne Schwierigkeiten zurückgestellt werden könnten, sollen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr unter § 1357 I BGB fallen (vgl. BGH NJW 1985, 1394, 1396).
Dann nämlich tritt die Notwendigkeit zurück, den mit dem Abschluß eines solchen Geschäfts einverstandenen Ehegatten vor einer Inanspruchnahme daraus zu bewahren, und das möglicherweise bestehende Vertrauen des Geschäftspartners auf eine Mithaftung des Ehegatten zu enttäuschen (vgl. BGH NJW 1985, 1394, 1396).
- OLG Köln, 14.11.1990 - 2 U 86/90
Geschäft; Deckung; Lebensbedarf; Reisevertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 21 U 68/00
Der teilweise vertretenen Gegenansicht, Geschäfte größeren Umfangs könnten nicht dadurch zu Bedarfdeckungsgeschäften werden, daß in concreto eine Abstimmung unter den Ehegatten stattgefunden hat (vgl. OLG Köln FamRZ 1991, 434, 435;… Staudinger aaO, Rn. 38), ist letztlich nicht zu folgen. - BGH, 29.09.1988 - VII ZR 186/87
Haftung des Ehegatten für Ansprüche aus dem Abschluß eines Bauvertrages; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 21 U 68/00
Die Befugnis des ermächtigten Ehegatten bezieht sich nach dem Gesetzeswortlaut nur auf diejenigen Geschäfte, die auf den Lebensbedarf der Familie, also ihr Vermögen und ihr Einkommen, zugeschnitten ist (vgl. BGH NJW-RR 1989, 85).
- OLG Frankfurt, 10.08.2018 - 8 U 109/14
Ermessungsausübung nach § 156 Abs. 1 ZPO
Dann nämlich tritt die Notwendigkeit zurück, den mit dem Abschluss eines solchen Geschäfts einverstandenen Ehegatten vor einer Inanspruchnahme daraus zu bewahren, und das möglicherweise bestehende Vertrauen des Geschäftspartners auf eine Mithaftung des Ehegatten zu enttäuschen (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.1985 - IVb ZR 72/83, NJW 1985, 1394, 1396; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000 - 21 U 68/00, NJW-RR 2001, 1084, 1085). - OLG Karlsruhe, 15.07.2015 - 14 U 71/14
Ehemann gibt Renovierungsarbeiten in Auftrag: Auch die Ehefrau muss zahlen!
Da die Instandsetzung der Wohnräume im Obergeschoß des Anwesens dem elementaren Bedürfnis des Wohnens diente, sind insofern die Voraussetzungen der Vorschrift gegeben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000 - 21 U 68/00). - OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
Haftung des Ehegatten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abwehr einer …
Zu dessen Sicherung geschlossene Verträge fallen unter den Anwendungsbereich des § 1357 BGB (so OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1084 für die Beseitigung von Wasserschäden an der Ehewohnung mit Kosten von ca. DM 20.000,-- = EUR 10.225,84; OLG Düsseldorf BauR 2001, 956 für die Reparatur zur Beseitigung von Brandschäden im Wert von DM 18.000,-- = EUR 9.203,25). - KG, 28.11.2005 - 8 U 100/05
Wirkungen der Ehe: Die Beauftragung eines Rechtsanwalts als Geschäft zur Deckung …
Denn vorliegend geht es nicht um grundlegende Veränderungen, sondern gerade um die Erhaltung des geschaffenen Heims (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1084 und NJWE-FER 2001, 197 für die Beseitigung von Brand- und Wasserschäden an der Ehewohnung mit Kosten von je ca. 20.000 DM). - AG Potsdam, 05.06.2007 - 29 C 280/04
Bei kleineren Bauaufträgen: Ehegatten als Zeugen ausschalten!
Für die Frage, was zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs gehört, kann auf §§ 1360, 1360a BGB zurückgegriffen werden, weil sich das Gesetz insoweit an einem unterhaltsrechtlichen Begriff orientiert (vgl. BGH NJW 1985, 1394, 1395; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1084, 1085).
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