Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.11.2006 - 22 U 28/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; WertV § 18 Abs. 5; ; HGB § 161 Abs. 1; ; HGB § 161 Abs. 2; ; HGB § 128; ; ZPO § 256 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB § 433 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1
Haftung des Immobilienverkäufers wegen Falschberatung aus einem Beratungsvertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Schadensersatz aus eigenem und abgetretenem Recht; Kauf einer Eigentumswohnung; Sittenwidrige Überhöhung eines Kaufpreises; Schlechterfüllung eines Beratungsvertrages
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 10.01.2006 - 1 O 50/05
- OLG Hamm, 16.11.2006 - 22 U 28/06
- BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02
Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages; …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 22 U 28/06
Die Vollmacht zur Beratung ergibt sich aus der Vertriebsstruktur (vgl. BGHZ 156, 371, 375; BGH NJW 2003, 1811, 1812 f.).Die Ermittlung des (monatlichen) Eigenaufwands bildet das Kernstück der Beratung; sie soll den Käufer von der Möglichkeit überzeugen, das Objekt mit seinen Mitteln erwerben und halten zu können (BGHZ 156, 371, 377).
Bei der Berechnung des Eigenaufwands muss der Verkäufer daher auch im Zeitpunkt der Beratung bereits abzusehende ungünstige Veränderungen der Mieteinnahmen oder Unterhaltungskosten berücksichtigen (BGHZ 156, 371, 378).
Schließt der Käufer auf Empfehlung des Beratenden - wie hier - einen Mietpoolvertrag ab, durch den die am Mietpoolvertrag Beteiligten die gemeinsame Verwaltung und Instandhaltung des jeweiligen Sondereigentums übernehmen, muss der Beratende bei der Berechnung des Eigenaufwands auch das damit verbundene Kostenrisiko, etwa in Form einer angemessenen Rücklage für die Instandhaltung des Sondereigentums, berücksichtigen (BGHZ 156, 371, 378).
Dies ergibt aus der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 156, 371, 378).
- BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 22 U 28/06
(1) Nach der Rechtsprechung kann zwischen Verkäufer und Käufer ein Beratungsvertrag zustande kommen, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (BGH NZM 2003, 405, 406; BGH NJW 2005, 983, BGH V ZR 260/03 BeckRS 2005 Nr. 01669).Er verletzt seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (vgl. BGH NJW 2005, 983).
Konkrete Zahlen, anhand derer eine Überprüfung erfolgen könnte (vgl. BGH NJW 2005, 983), haben Kläger und Drittwiderbeklagte nicht vorgetragen.
Da die Käufer die Eigentumswohnung lastenfrei erworben haben, sind sie auch verpflichtet, der Beklagten zu 1) lastenfreies Eigentum an der Wohnung zu verschaffen, weshalb es nicht zu beanstanden ist, dass der Kläger Zahlung des Kaufpreises an einen vom Kläger zu benennenden Notar verlangt, zumal der Kläger und die Drittwiderbeklagte im Klageantrag ausdrücklich ihr Einverständnis mit einer Weisung der Beklagten an den Urkundsnotar erteilt haben, den eingehenden Zahlungsbetrag zur Ablösung der in Abt. III des Wohnungsgrundbuchs eingetragenen Grundschuld zu verwenden (vgl. BGH NJW 2005, 983, 985).
- BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02
Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 22 U 28/06
(1) Nach der Rechtsprechung kann zwischen Verkäufer und Käufer ein Beratungsvertrag zustande kommen, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (BGH NZM 2003, 405, 406; BGH NJW 2005, 983, BGH V ZR 260/03 BeckRS 2005 Nr. 01669).Die Vollmacht zur Beratung ergibt sich aus der Vertriebsstruktur (vgl. BGHZ 156, 371, 375; BGH NJW 2003, 1811, 1812 f.).
- BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00
Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 22 U 28/06
Auch in dem hier gegebenen Fall, dass nicht lediglich eine Teilabtretung, sondern eine Abtretung der Ansprüche der Drittwiderbeklagten insgesamt vorgenommen wurde, gebietet es das gesetzliche Ziel der Widerklage, eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen zu verhindern (vgl. BGH NJW 2001, 2094; BGH NJW 1984, 2104), die Zulässigkeit der Drittwiderklage zu bejahen. - BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83
Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 22 U 28/06
Auch in dem hier gegebenen Fall, dass nicht lediglich eine Teilabtretung, sondern eine Abtretung der Ansprüche der Drittwiderbeklagten insgesamt vorgenommen wurde, gebietet es das gesetzliche Ziel der Widerklage, eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen zu verhindern (vgl. BGH NJW 2001, 2094; BGH NJW 1984, 2104), die Zulässigkeit der Drittwiderklage zu bejahen. - BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74
Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 22 U 28/06
Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass sich die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637). - BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 22 U 28/06
(3) Inhaltlich verpflichtete der Beratungsvertrag die Beklagte zu 1) als Verkäuferin zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können (vgl. BGHZ 123, 126, 129; BGH WM 1988, 95, 96). - BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 22 U 28/06
Nach feststehender Rechtsprechung des BGH ist, wer vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Tatsachenangaben den Vertrag so wie geschehen geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1998, 302, 302; BGH NJW-RR 1988, 348; BGH NJW 1994, 512). - BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04
Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 22 U 28/06
Eine Obliegenheit oder gar weitergehend eine Pflicht zur Dokumentation bestand nicht (BGH NJW 2006, 1429, 1430 f.). - BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05
Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 22 U 28/06
Auf eine Selbstverständlichkeit muss ein Verkäufer auch im Rahmen eines Beratungsvertrags nicht ausdrücklich hinweisen (vgl. BGH NJW 2006, 2041, 2042). - BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92
Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen
- BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86
Zusicherung von Steuervorteilen
- BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82
Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der …
- BGH, 20.11.1987 - V ZR 66/86
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten und spekulative Wertsteigerungserwartungen - …
- LG Bielefeld, 29.07.2008 - 5 O 25/05 Rn. 138 Ein Abstürzen in die Verlustzone liegt objektiv vor, wenn und soweit die den Käufern prognostizierte Rendite - bedingt durch eine aufgrund vorhandenen Reparaturstaus zu niedrig kalkulierte Instandhaltungsrücklage im Sonder- und/oder Gemeinschaftseigentum und/oder bedingt durch nur unzureichend kalkuliertes niedriges Mietausfallwagnis und/oder durch zu hoch kalkulierte Mietpoolausschüttungen nachhaltig - mithin über einen längeren Zeitraum, nicht zu erwirtschaften war (so auch bei OLG Hamm vom 26.10.2006, Az.: 22 U 33/06; OLG Hamm vom 16.11.2006, Az.: 22 U 28/06).
Rn. 156 In dem rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreit LG Bielefeld, Az.: 1 O 50/05, nachfolgend OLG Hamm, Az.: 22 U 28/06, abschließend : BGH, Az.: V ZR 284/06 ist in einem vergleichbaren Verkaufsfall (Ankaufszeitpunkt: Oktober 1997) festgestellt worden, dass das Objekt Bielefeld für die Beklagte zu 1) ohne weiteres voraussehbar in die Verlustzone geraten ist und die Kalkulation der prognostizierten Mietausschüttung zu optimistisch fehlerhaft gewesen ist.
- AG Homburg, 20.10.2010 - 7 C 277/09
Heimvertrag: Aufklärungspflicht eines Heimbetreibers hinsichtlich rechtzeitiger …
Verletzt jemand eine vertragliche Aufklärungspflicht, so trifft ihn das Risiko der Unaufklärbarkeit des Ursachenzusammenhangs jedenfalls insoweit, als in Frage steht, wie der andere Teil gehandelt hätte, wenn er pflichtgemäß ins Bild gesetzt worden wäre (BGH…, Urteil vom 19.02.1975, AZ VIII ZR 144/73, JURIS Rdnr. 14 = NJW 75, 824 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2006, AZ 22 U 28/06, JURIS Rdnr. 90).
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