Rechtsprechung
   EuGH, 15.11.1988 - 229/87   

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EuGH, 15.11.1988 - 229/87 (https://dejure.org/1988,3175)
EuGH, Entscheidung vom 15.11.1988 - 229/87 (https://dejure.org/1988,3175)
EuGH, Entscheidung vom 15. November 1988 - 229/87 (https://dejure.org/1988,3175)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    EWG-Vertrag, Artikel 12 ff .; Akte über den Beitritt der Griechischen Republik, Artikel 29
    Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Begriff - Gebühr für die Kontrolle der Einfuhrpreise

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erhebung einer Gebühr von der griechischen Republik für die Kontrolle der Preise aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft eingeführten Waren ; Erhebung einer Gebühr als Gegenleistung für Dienstleistungen von den Industrie - und Handelskammern von der ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; Akte über den Beitritt der Griechischen Republik zu den Europäischen Gemeinschaften Art. 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Begriff - Gebühr für die Kontrolle der Einfuhrpreise

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Maßnahmen gleicher Wirkung - Beitritt der Griechischen Republik.

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH - 138/85 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 15.11.1988 - 229/87
    Mai 1985 ( Rechtssache 138/85 ) eingereichter Klageschrift hatte die Kommission beantragt, der Gerichtshof möge feststellen, daß die Griechische Republik durch die Erhebung dieser Abgabe gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28 Beitrittsakte verstossen habe .

    7 Im Laufe des Verfahrens in der Rechtssache 138/85 erwies sich jedoch, daß die streitige Abgabe nicht mit dem griechischen Gesetz Nr .

  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 15.11.1988 - 229/87
    Februar 1976 in der Rechtssache 87/75 ( Bresciani, Slg . 1976, 129 ) entschieden hat, stellt eine finanzielle Belastung, die den aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Waren bei ihrem Grenzuebertritt einseitig auferlegt wird, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe zollgleicher Wirkung dar .
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1991 - 64/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

    18 - Urteil vom 7. Februar 1970 in der Rechtssache 31/69, Kommission/Italien, Slg. 1970, 25, Randnr. 13; Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 211/81, Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547, Randnr. 9.19 - Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 211/81, a. a. O. (Fn. 18), Randnr. 8; Urteil vom 15. November 1988 in der Rechtssache 229/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 6347, Randnr. 12.20 - Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 211/81, a. a. O. (Fn. 18), Randnr. 14; Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/86, a. a. O. (Fn. 17), Randnr. 10.21 - Hervorhebungen von mir.

    Das zeigt, daß jeden- 34 - Vgl. das Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache 200/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, 1-4299, Randnr. 13.

  • EuGH, 17.09.1996 - C-289/94

    Kommission / Italien

    Nach ständiger Rechtsprechung soll das Mahnschreiben somit in der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äusserung aufgefordert wird, die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben (siehe u. a. Urteile vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83, Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 19, und vom 15. November 1988 in der Rechtssache 229/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 6347, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1992 - C-52/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

    (23) Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 211/81 (Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547, Randnr. 8); Urteil vom 15. November 1988 in der Rechtssache 229/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 6347, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-279/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    (15) - Randnr. 15 des Urteils in der Rechtssache C-289/94 (zitiert in Fußnote 5); vgl. auch das Urteil des Gerichtshofes vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 19) und das Urteil des Gerichtshofes vom 15. November 1988 in der Rechtssache 229/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 6347, Randnrn. 11 und 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1998 - C-340/96

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    (12) - Siehe z. B. das Urteil vom 15. November 1988 in der Rechtssache 229/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 6347).
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Rechtsprechung
   AG Wunsiedel, 07.12.1987 - F 229/87   

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https://dejure.org/1987,32033
AG Wunsiedel, 07.12.1987 - F 229/87 (https://dejure.org/1987,32033)
AG Wunsiedel, Entscheidung vom 07.12.1987 - F 229/87 (https://dejure.org/1987,32033)
AG Wunsiedel, Entscheidung vom 07. Dezember 1987 - F 229/87 (https://dejure.org/1987,32033)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bamberg, 22.03.1988 - 7 UF 147/87

    Klage auf höheren Unterhalt wegen erhöhten Bedarfs und gegebener

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Wunsiedel vom 07.12.1987 (F 229/87) aufgehoben.
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Rechtsprechung
   RG, 10.12.1887 - Rep. V. 229/87   

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https://dejure.org/1887,132
RG, 10.12.1887 - Rep. V. 229/87 (https://dejure.org/1887,132)
RG, Entscheidung vom 10.12.1887 - Rep. V. 229/87 (https://dejure.org/1887,132)
RG, Entscheidung vom 10. Dezember 1887 - Rep. V. 229/87 (https://dejure.org/1887,132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Findet der §. 70 des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 Anwendung, wenn der durch Eintragung einer Vormerkung zu sichernde Anspruch auf Auflassung dem Berechtigten gegen einen Dritten zusteht, und der eingetragene Eigentümer sich verpflichtet hat, den Dritten zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 20, 242
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1988 - 229/87   

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https://dejure.org/1988,14563
Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1988 - 229/87 (https://dejure.org/1988,14563)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.07.1988 - 229/87 (https://dejure.org/1988,14563)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 229/87 (https://dejure.org/1988,14563)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.

    Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Maßnahmen gleicher Wirkung - Beitritt der Griechischen Republik

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH - 138/85 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1988 - 229/87
    In der Folge wurde eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgegeben und Klage beim Gerichtshof eingereicht (Rechtssache 138/85).

    Jedenfalls nahm die Kommission ihre Klage in der Rechtssache 138/85 zurück; sie wurde mit Beschluß vom 3. Oktober 1986 aus dem Register des Gerichtshofes gestrichen.

    In ihrem neuen Aufforderungsschreiben vom 8. August 1986 gab die Kommission als Rechtsgrundlage ihrer beabsichtigten Klage "Artikel 29 Beitrittsakte in Verbindung mit Artikel 13 EWG-Vertrag" an, verwies aber im übrigen auf ihr Vorbringen in der Rechtssache 138/85, womit Verweisungen auf Artikel 28 Beitrittsakte eingeschlossen waren.

    Die Griechische Republik bestreitet die Zulässigkeit der Klage mit der Begründung, die in dem Aufforderungsschreiben vom 8. August 1986 enthaltene Verweisung auf die Rechtssache 138/85 verletze das Verfahren nach Artikel 169, da der Griechischen Republik die Möglichkeit genommen werde, in diesem Verfahrensstadium voll auf die Vorwürfe zu antworten; sie verweist auf die Urteile in den Rechtssachen 45/64 (Kommission/Italien, Slg. 1965, 857, 864 f.), 20/59 (Italien/Hohe Behörde, Slg. 1960, 325, 338 f. - diese Rechtssache betraf Artikel 88 EGKS-Vertrag) und 31/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 25, 33, Randnr. 13).

    Das Verfahren in der Rechtssache 138/85 betraf genau dieselben Rechtsvorschriften; wie die Griechische Republik wußte, wurde die Klage nur zurückgenommen, weil die Griechische Republik sehr spät Unterlagen vorgelegt hatte, die die Kommission zu der Auffassung brachten, ihre Klage hätte auf Artikel 29, nicht auf Artikel 28 Beitrittsakte gestützt werden sollen.

  • EuGH, 11.10.1973 - 39/73

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1988 - 229/87
    Unter Berufung auf die Urteile in den verbundenen Rechtssachen 52 und 55/65 (Deutschland/Kommission, Slg. 1966, 159, 169 f.), 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, 200 f., Randnrn. 7 bis 10), 8/70 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 961, 965, Randnrn. 2 f.), 39/73 (Rewe Zentralfinanz, Slg. 1973, 1039, 1043 f. Randnrn. 3 f.) und 87/75 (Bresciani, Slg. 1976, 129, 138, Randnrn. 8 f.) trägt die Kommission vor, die Prüfung von Einfuhrrechnungen durch die Handelskammern - die Rechtfertigung für die erhobene Gebühr - sei eine aus Gründen der öffentlichen Verwaltung im Allgemeininteresse oder im Interesse der Volkswirtschaft durchgeführte Verwaltungstätigkeit, die keine Beziehung zum Schutz der Interessen des Importeurs habe.
  • EuGH, 15.12.1982 - 211/81

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1988 - 229/87
    Auch wenn in dem Aufforderungsschreiben auf früheres Vorbringen verwiesen worden war, was nicht irreführend war, wurden die wesentlichen Verfahrensgarantien des Mitgliedstaats nach Artikel 169 nicht verletzt; die Klage ist daher zulässig (vgl. Urteil in der Rechtssache 211/81, Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547, 4557 f., Randnrn.
  • EuGH, 17.02.1970 - 31/69

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1988 - 229/87
    Die Griechische Republik bestreitet die Zulässigkeit der Klage mit der Begründung, die in dem Aufforderungsschreiben vom 8. August 1986 enthaltene Verweisung auf die Rechtssache 138/85 verletze das Verfahren nach Artikel 169, da der Griechischen Republik die Möglichkeit genommen werde, in diesem Verfahrensstadium voll auf die Vorwürfe zu antworten; sie verweist auf die Urteile in den Rechtssachen 45/64 (Kommission/Italien, Slg. 1965, 857, 864 f.), 20/59 (Italien/Hohe Behörde, Slg. 1960, 325, 338 f. - diese Rechtssache betraf Artikel 88 EGKS-Vertrag) und 31/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 25, 33, Randnr. 13).
  • EuGH, 18.11.1970 - 8/70

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1988 - 229/87
    Unter Berufung auf die Urteile in den verbundenen Rechtssachen 52 und 55/65 (Deutschland/Kommission, Slg. 1966, 159, 169 f.), 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, 200 f., Randnrn. 7 bis 10), 8/70 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 961, 965, Randnrn. 2 f.), 39/73 (Rewe Zentralfinanz, Slg. 1973, 1039, 1043 f. Randnrn. 3 f.) und 87/75 (Bresciani, Slg. 1976, 129, 138, Randnrn. 8 f.) trägt die Kommission vor, die Prüfung von Einfuhrrechnungen durch die Handelskammern - die Rechtfertigung für die erhobene Gebühr - sei eine aus Gründen der öffentlichen Verwaltung im Allgemeininteresse oder im Interesse der Volkswirtschaft durchgeführte Verwaltungstätigkeit, die keine Beziehung zum Schutz der Interessen des Importeurs habe.
  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1988 - 229/87
    Unter Berufung auf die Urteile in den verbundenen Rechtssachen 52 und 55/65 (Deutschland/Kommission, Slg. 1966, 159, 169 f.), 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, 200 f., Randnrn. 7 bis 10), 8/70 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 961, 965, Randnrn. 2 f.), 39/73 (Rewe Zentralfinanz, Slg. 1973, 1039, 1043 f. Randnrn. 3 f.) und 87/75 (Bresciani, Slg. 1976, 129, 138, Randnrn. 8 f.) trägt die Kommission vor, die Prüfung von Einfuhrrechnungen durch die Handelskammern - die Rechtfertigung für die erhobene Gebühr - sei eine aus Gründen der öffentlichen Verwaltung im Allgemeininteresse oder im Interesse der Volkswirtschaft durchgeführte Verwaltungstätigkeit, die keine Beziehung zum Schutz der Interessen des Importeurs habe.
  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1988 - 229/87
    Unter Berufung auf die Urteile in den verbundenen Rechtssachen 52 und 55/65 (Deutschland/Kommission, Slg. 1966, 159, 169 f.), 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, 200 f., Randnrn. 7 bis 10), 8/70 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 961, 965, Randnrn. 2 f.), 39/73 (Rewe Zentralfinanz, Slg. 1973, 1039, 1043 f. Randnrn. 3 f.) und 87/75 (Bresciani, Slg. 1976, 129, 138, Randnrn. 8 f.) trägt die Kommission vor, die Prüfung von Einfuhrrechnungen durch die Handelskammern - die Rechtfertigung für die erhobene Gebühr - sei eine aus Gründen der öffentlichen Verwaltung im Allgemeininteresse oder im Interesse der Volkswirtschaft durchgeführte Verwaltungstätigkeit, die keine Beziehung zum Schutz der Interessen des Importeurs habe.
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