Rechtsprechung
| KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 38 Abs 2 GmbHG, § 39 GmbHG, § 47 Abs 4 GmbHG, § 49 Abs 1 GmbHG, § 50 Abs 1 GmbHG
Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses wegen fehlender Berücksichtigung der Einladungsform; Widerruf der Bestellung eines Geschäftsführers - gesellschaftsrechtskanzlei.com
Abberufung, Abberufung Aufsichtsrat, Abberufung aus wichtigem Grund Abberufung außerhalb des gesetzlichen Sofortvollzugs, Abberufung des Alleingeschäftsführers, Abberufung des Fremdgeschäftsführers Abberufung des Geschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Ein Gesellschafter ist zur Geltendmachung eines der Gesellschaft zustehenden Anspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren nur dann prozessführungsbefugt, wenn dies für die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist. 2. Die Anfechtung eines ...
- rechtsportal.de
Anfechtung der Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund; Anforderungen an die Einladung zur Gesellschafterversammlung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen für die Abberufung eines Geschäftsführers im einstweiligen Rechtsschutz
- fgvw.de (Kurzinformation)
Gesellschaftsrecht: Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.07.2022 - 95 O 40/22
- KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 608
- ZIP 2023, 908
- MDR 2023, 582
- NZG 2023, 1021
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (35)
- OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
Auszug aus KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22
Der Stimmrechtsausschluss gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer nicht selbst Gesellschafter ist, vielmehr der Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft oder juristischen Person gehört, die er maßgeblich beeinflusst, da sich diese die Befangenheit solcher Personen zurechnen lassen, die maßgeblichen Einfluss auf ihre Entscheidungsorgane haben (siehe OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Mai 1999 - 8 U 153/97 -, Rn. 395, juris).Bei der anhand der Gesamtumstände des Einzelfalles vorzunehmenden Abwägung sind die Interessen der Gesellschaft an einer ordnungsmäßigen, effizienten und wirtschaftlich erfolgreichen Geschäftsführung zu berücksichtigen (…siehe MüKoGmbHG/Stephan/Tieves, 3. Aufl. 2019, GmbHG § 38 Rn. 83), insbesondere die Schwere der Verfehlung, deren Folgen für die Gesellschaft, das Ausmaß des beiderseitigen Verschuldens und die Größe der Wiederholungsgefahr von pflichtwidrigem Verhalten, die Dauer der Tätigkeit für die Gesellschaft und besondere Verdienste des Geschäftsführers um das Unternehmen (siehe OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Mai 1999 - 8 U 153/97 -, Rn. 397, juris).
Rn. 59 (b) Die insoweit darlegungspflichtige Verfügungsklägerin zu 2. (siehe OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Mai 1999 - 8 U 153/97 -, Rn. 400, juris) hat Umstände glaubhaft machen können, die eine grobe Pflichtverletzung des Verfügungsbeklagten zu 1. darstellen und einen wichtigen Grund für die Abberufung begründen.
- BGH, 28.01.1985 - II ZR 79/84
Einladung zur Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafter - …
Auszug aus KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22
Der BGH hat bei Ablauf von mehr als sieben Wochen ein Verstreichen der angemessenen Frist angenommen (siehe BGH, Urteil vom 28. Januar 1985 - II ZR 79/84 -, Rn. 7, juris).Rn. 57 (a) Ein wichtiger Grund für die Abberufung des Geschäftsführers i.S.v. § 38 Abs. 2 GmbHG liegt vor, wenn die weitere Tätigkeit des Geschäftsführers für die Gesellschaft, insbesondere aufgrund grober Pflichtverletzungen (§ 38 Abs. 2 Satz 2 Var. 1 GmbHG), unzumutbar geworden ist (siehe nur BGH, Urteil vom 28. Januar 1985 - II ZR 79/84 -, Rn. 11, juris).
- BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96
Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer …
Auszug aus KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22
So hat der BGH eine Frist von ungefähr drei Wochen zur Erfüllung der gesetzlichen Einberufungspflicht als angemessen angesehen und dabei darauf abgestellt, dass der Geschäftsführer bereits zuvor in anderem Zusammenhang eine Einberufung hinausgezögert hatte (siehe BGH, Urteil vom 15. Juni 1998 - II ZR 318/96 -, BGHZ 139, 89-95, Rn. 11).Rn. 61 (aa) Die Verweigerung der unverzüglichen Einberufung der Gesellschafterversammlung auf eine frühere Aufforderung des Gesellschafters und die Nichtbefolgung der weiteren Aufforderung stellen erhebliche Pflichtverletzungen des Geschäftsführers dar, insbesondere wenn hierbei über seine Abberufung entschieden werden soll (siehe BGH, Urteil vom 15. Juni 1998 - II ZR 318/96 -, BGHZ 139, 89-95, Rn. 13;… MüKoGmbHG/Liebscher, 3. Aufl. 2019, § 49 Rn. 65).
- BGH, 20.12.1982 - II ZR 110/82
Wirksamkeit eines Bestellungswiderrufs
Auszug aus KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22
Die Grundsätze der "actio pro socio" bzw. "actio pro societate", die einem Gesellschafter grundsätzlich die Antragsbefugnis für Tätigkeitsverbote gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer verleihen (siehe BGH, Urteil vom 20.Dezember 1982 - II ZR 110/82 - BGHZ 86, 177-184, Rn. 14; OLG München…, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 7 U 3343/10 -, Rn. 10, juris), sind hier nicht anwendbar.Dies gilt in sachlicher Hinsicht für die Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund (siehe BGH, Urteil vom 20. Dezember 1982 - IIZR110/82 -, BGHZ 86, 177-184, Rn. 9;… MüKoGmbHG/Drescher, 3. Aufl. 2019, GmbHG § 47 Rn. 162).
- KG, 11.08.2011 - 23 U 114/11
Einstweilige Verfügung: Sofortige Abberufung des GmbH-Geschäftsführers bei …
Auszug aus KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22
Rn. 15 a. Hinsichtlich des beantragten Tätigkeitsverbots für den Verfügungsbeklagten zu 1. (Antrag zu I. = Berufungsantrag zu II.) ist die Verfügungsklägerin zu 2. als betroffene Gesellschaft (im Hauptsacheverfahren prozessführungs- und im einstweiligen Verfügungsverfahren) antragsbefugt (siehe Senat, Urteil vom 11. August 2011 - 23 U 114/11 -, Rn. 10 m.w.N., juris;… Schneider/Schneider in: Scholz, GmbHG, 12.Auflage 2021, § 38 Rn. 81).Rn. 27 Einem Geschäftsführer kann daher die Ausübung seines Amtes bei einem Eilbedürfnis im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt bzw. eingeschränkt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass wichtige Gründe für eine sofortige Abberufung des Geschäftsführers vorlagen und die Abberufung wirksam beschlossen ist (siehe Senat, Urteil vom 11. August 2011 - 23 U 114/11 - Rn. 16 ; OLG München…, Urteil vom 10. Dezember 2012 - 23 U 4354/12 - Rn. 14; OLG Brandenburg…, Urteil vom 10. November 2021 - 4 U 97/21 - Rn. 27).
- OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 4 U 97/21
Vorläufige Untersagung einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH Hohe …
Auszug aus KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22
Zwar kann auch eine ablehnende Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren in beschränkt materielle Rechtskraft erwachsen (siehe BGH…, Urteil vom 9. Dezember 2004 - III ZR 200/04 - Rn. 14;… Vollkommer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, Vorbem. § 916 Rn. 13) und ist eine Antragswiederholung bei unveränderten Verhältnissen in der Regel unzulässig (siehe Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10.November 2021 - 4 U 97/21 -, Rn. 24, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 2.Januar 2014- 6 U 228/13- Rn. 3, juris).Rn. 27 Einem Geschäftsführer kann daher die Ausübung seines Amtes bei einem Eilbedürfnis im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt bzw. eingeschränkt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass wichtige Gründe für eine sofortige Abberufung des Geschäftsführers vorlagen und die Abberufung wirksam beschlossen ist (siehe Senat…, Urteil vom 11. August 2011 - 23 U 114/11 - Rn. 16 ; OLG München…, Urteil vom 10. Dezember 2012 - 23 U 4354/12 - Rn. 14; OLG Brandenburg, Urteil vom 10. November 2021 - 4 U 97/21 - Rn. 27).
- BGH, 27.09.2016 - II ZR 299/15
GmbH-Recht: Formale Anforderungen einer erneuten Aufforderung zur Zahlung der …
Auszug aus KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22
Unabhängig von dem Fehlen einer vom Empfänger bei Entgegennahme eines Übergabe-Einschreibens zu leistenden Unterschrift sticht die Übergabe des Schreibens durch einen privaten Kurierdienst deutlich aus der Masse der übrigen Postsendungen heraus, so dass auch die vom Gesetz bezweckte Warnfunktion gewahrt ist (siehe BGH, Urteil vom 27. September 2016 - II ZR 299/15 -, BGHZ 212, 104-115, Rn. 21). - BGH, 12.04.2016 - II ZR 275/14
Zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen bei der Media-Saturn Holding GmbH
Auszug aus KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22
Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht muss nur dann in einem bestimmten Sinn abgestimmt werden, wenn die zu beschließende Maßnahme zur Erhaltung wesentlicher Werte, die die Gesellschafter geschaffen haben, oder zur Vermeidung erheblicher Verluste, die die Gesellschaft bzw. die Gesellschafter erleiden könnten, objektiv unabweisbar erforderlich ist und den Gesellschaftern unter Berücksichtigung ihrer eigenen schutzwürdigen Belange zumutbar ist, also wenn der Gesellschaftszweck und das Interesse der Gesellschaft gerade diese Maßnahme zwingend gebieten und der Gesellschafter seine Zustimmung ohne vertretbaren Grund verweigert (siehe BGH, Urteil vom 12. April 2016 - II ZR 275/14 -, Rn. 13, juris). - BGH, 20.11.2018 - II ZR 12/17
GmbH: Legitimierung als Mehrheitsgesellschafter bei eingezogenen …
Auszug aus KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22
Eine Anfechtbarkeit ist danach ausgeschlossen, wenn dem Verfahrensverstoß die für eine sachgerechte Meinungsbildung eines objektiv urteilenden Gesellschafters erforderliche Relevanz fehlt (siehe BGH, Urteil vom 20. November 2018 - II ZR 12/17 -, BGHZ 220, 207-226, Rn. 61). - BGH, 27.04.2009 - II ZR 167/07
Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Vorratsbeschluss
Auszug aus KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22
Rn. 55 Ein Gesellschafter ist durch § 47 Abs. 4 GmbHG regelmäßig dann vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn gegen ihn gesellschaftsrechtlich bedeutsame Maßnahmen ergriffen werden sollen und er - quasi als Richter in eigener Sache - dazu sein eigenes Verhalten beurteilen muss (st.Rspr., siehe BGH, Urteil vom 27. April 2009 - II ZR 167/07 -, Rn. 29, juris). - BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02
Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder …
- BGH, 20.01.1983 - II ZR 243/81
Anfechtbarkeit eines Beschlusses wegen Verletzung einer schuldrechtlichen …
- OLG Stuttgart, 27.06.2018 - 14 U 33/17
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH: Nichtigkeit wegen …
- OLG Brandenburg, 03.07.2012 - 11 U 174/07
Vereinsrecht: Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen Beschlüsse der …
- BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/15
Prozesskostensicherheit - Verpflichtung einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats …
- OLG Stuttgart, 14.01.2013 - 14 W 17/12
GmbH: Einberufungsvorschriften für eine Gesellschafterversammlung; Verbot des …
- OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 7 U 152/18
Einberufung einer Gesellschafterversammlung - Selbsthilferecht der Gesellschafter
- KG, 07.09.2022 - 23 U 120/21
Voraussetzungen für Verbrauch des Selbsthilferechts zur Einberufung von …
- OLG Brandenburg, 20.09.2000 - 7 U 71/00
Umfang der Beurkundungspflicht von Satzungsänderungen
- OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
- BGH, 16.12.1959 - IV ZR 103/59
Ehelichkeitsanfechtung
- BGH, 25.01.1960 - II ZR 207/57
Anforderungen an die Veräußerung eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft mit …
- RG, 23.04.1918 - II 59/18
Wirksamkeit von Beschlüssen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) …
- BGH, 05.06.1975 - II ZR 23/74
ITT - Treuepflicht des GmbH-Mehrheitsgesellschafter gegenüber dem …
- BGH, 25.01.2022 - II ZR 50/20
Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Gesellschaftsverhältnis durch einen …
- BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85
Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des …
- BGH, 04.02.1991 - II ZR 246/89
Darlegungs- und Beweislast des Beauftragten gegenüber Herausgabeverlangen des …
- BGH, 17.10.1988 - II ZR 18/88
Anforderungen an die Form einer Teilnahmeregelung; Anfechtung von …
- BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04
Amtshaftung im einstweiligen Rechtsschutz
- BGH, 16.12.1991 - II ZR 31/91
Bestellung eines Prozeßvertreters durch GmbH-Gesellschafterversammlung
- OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09
Unterbrechung eines Gerichtsverfahrens über die Abberufung des Geschäftsführers …
- OLG Frankfurt, 02.01.2014 - 6 U 228/13
Verfügungsgrund für erneuten Eilantrag; Irreführung durch …
- OLG Saarbrücken, 10.08.2022 - 2 U 132/21
Dieselabgasskandal: Umfang der Haftung des Automobilherstellers
- OLG München, 18.10.2010 - 7 U 3343/10
Einstweilige Verfügung auf Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer …
- OLG München, 10.12.2012 - 23 U 4354/12
- OLG Saarbrücken, 14.06.2023 - 1 U 91/22
Einstweiliges Verfügungsverfahren: Prozessführungsbefugnis des …
Auf dieses sind - neben den speziellen Regelungen der §§ 916 ff. ZPO - die allgemeinen Regeln des Erkenntnisverfahrens anzuwenden (…vgl. Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 916 Rn. 9), so dass sich auch im einstweiligen Verfügungsverfahren im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung des Antrags die Frage der Prozessführungsbefugnis (bzw. hier auch als Antragsbefugnis bezeichnet, vgl. KG Berlin, Urteil vom 8.12.2022 - 23 U 111/22, bei Juris Rn. 15 …sowie Urteil vom 11.8.2011 - 23 U 114/11, bei Juris Rn. 10 m.w.N.) als eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung (BGH…, Urteil vom 7.7.2021 - VIII ZR 52/20, bei Juris Rn. 22 m.w.N.) stellt.ee) Aus sämtlichen vorstehenden Stimmen - und im Übrigen zahlreichen weiteren obergerichtliche Gerichtsentscheidungen (vgl. nur: KG Berlin, Urteil vom 8.12.2022 - 23 U 111/22, bei Juris sowie Urteil vom 11.8.2011 - 23 U 114/11, bei Juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.11.2021 - 4 U 97/21, bei Juris; OLG Thüringen, Urteil vom 9.9.2015 - 2 U 219/15, bei Juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2005 - 14 U 50/05, bei Juris) - ist die einhellige Meinung abzuleiten, dass schon einem Gesellschafter einer GmbH nur im Einzelfall und aufgrund besonderer Umstände die Befugnis zustehen kann, als Antragsteller bzw. Verfügungskläger im eigenen Namen zur Regelung des Zwischenstandes beim Streit über die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis gegen den abzuberufenden Geschäftsführer eine einstweilige Verfügung nach §§ 935, 940 ZPO zur Sicherung der Ansprüche und des Vermögens der Gesellschaft zu erwirken.
- OLG München, 22.01.2025 - 7 U 3733/24
Geschäftsführer Abberufung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Nichtiger …
Dem steht namentlich das Urteil des Kammergerichts vom 8.12.2022 - 23 U 111/22 nicht entgegen. - OLG München, 25.05.2023 - 23 W 354/23
Einstweilige Untersagungsverfügung gegen abberufenen …
Parteien eines solchen Verfügungsverfahrens sind allerdings grundsätzlich der abberufene Geschäftsführer und die Gesellschaft, vertreten durch die gem. § 46 Nr. 8 GmbHG bestimmten Vertreter (Senat, NZG 2013, 947 948.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 1505; KG, NJW-RR 2023, 608 609.).
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