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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1716   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,44136
VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1716 (https://dejure.org/2025,44136)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.12.2025 - 23 ZB 22.1716 (https://dejure.org/2025,44136)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 2025 - 23 ZB 22.1716 (https://dejure.org/2025,44136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; VwGO § 54 Abs. 1, § 86, § 113 Abs. 1 S. 4, § 124 Abs. 2 Nr. 5; ZPO § 44
    Klageabweisung, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, Befangenheitsantrag, Verfahrensmangel, Sachverhaltsaufklärung, Eigentumsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierSchG § 16a Abs. 1 S. 1, 2; VwGO § 86 Abs. 1
    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen tierschutzrechtliche Anordnungen; Anordnung der Fortnahme und anderweitigen pfleglichen Unterbringung des Tierbestands

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (77)

  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1716
    Dazu können Hinweise auf eine vorläufige Einschätzung von Rechts- und Tatsachenfragen gehören, welche den Beteiligten Gelegenheit geben, hierzu ihre gegebenenfalls abweichende Sicht darzulegen und so auf die Sachverhaltswürdigung und Rechtsfindung des Gerichts einzuwirken (BVerwG, B.v. 9.6.2015 - 6 B 59.14 - juris Rn. 60).

    Bei dem Hinweis der Kammer handelt es sich um eine nach der Prozessordnung gebotene, jedenfalls zulässige Einschätzung, die von vornherein ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 a.a.O.;… zur Äußerung einer Rechtsauffassung B.v. 20.5.2025 - 6 B 21.24 - juris Rn. 137).

    Unabhängig davon ist das Befangenheitsgesuch auch deshalb rechtsmissbräuchlich gestellt, weil es einen verfahrensfremden Zweck verfolgte, nämlich gegen die (bloße) Auskunft, dass eine Beweisaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt nicht beabsichtigt sei, zu "protestieren" (vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 - 6 B 59.14 - juris Rn. 60;… B.v. 31.10.2012 - 2 B 33.12 - juris Rn. 24).

    Zudem war der Befangenheitsantrag auch deshalb ersichtlich rechtsmissbräuchlich, weil der Kläger ihn offenbar eingesetzt hat, um gegen die Ablehnung des Beweisantrags durch die Kammer zu "protestieren" und damit einen verfahrensfremden Zweck verfolgte (vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 - 6 B 59.14 - juris Rn. 60;… B.v. 31.10.2012 - 2 B 33.12 - juris Rn. 24).

    Das Befangenheitsgesuch verfolgte damit einen verfahrensfremden Zweck (vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 - 6 B 59.14 - juris Rn. 60;… B.v. 31.10.2012 - 2 B 33.12 - juris Rn. 24).

  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl fachgerichtlicher …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1716
    Die Grenze zum Verfassungsverstoß ist erst überschritten, wenn die Ablehnung willkürlich (d.h. offensichtlich unhaltbar) ist oder wenn die Entscheidung Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 33;… (Kammer) B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 890/20 - juris Rn. 15).

    Rn. 46 Der abgelehnte Richter kann ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (stRspr, vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36;… BayVerfGH, E.v. 23.4.2024 - Vf. 49-VI-22 - juris Rn. 32;… BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 9).

    Verfahrensfehler können die Besorgnis der Befangenheit regelmäßig erst dann begründen, wenn sie in einer gewissen Häufung auftreten oder sich als grobe Verfahrensfehler erweisen (BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 40).

    Im Übrigen könnten Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit auch nur dann begründen, wenn sie in einer gewissen Häufung auftreten oder sich als grobe Verfahrensfehler erweisen, bei denen die Handhabung des Verfahrens einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt (BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 40).

    Im Übrigen könnten Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit auch nur dann begründen, wenn sie in einer gewissen Häufung auftreten oder sich als grobe Verfahrensfehler erweisen, bei denen die Handhabung des Verfahrens einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt (BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 40).

  • BVerwG, 27.01.2025 - 3 B 10.24
    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1716
    Insoweit muss dargelegt werden, dass die Entscheidung auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 12 ZB 18.706 - juris Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 8).

    Rn. 46 Der abgelehnte Richter kann ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich oder gänzlich untauglich zu qualifizieren ist (…stRspr, vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 12.12.2023 - 1 BvR 75/22 - juris Rn. 36;… BayVerfGH, E.v. 23.4.2024 - Vf. 49-VI-22 - juris Rn. 32; BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 9).

    Bei der Ablehnung des Beweisantrags durch vor Erlass des Urteils begründeten Beschluss gemäß § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. S. 19 des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 23.9.2021) handelt es sich um eine gesetzlich vorgegebene Entscheidung, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Bei der Ablehnung der Beweisanträge (§ 86 Abs. 2 VwGO) und des Antrags auf Vertagung der Verhandlung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO) durch begründeten Beschluss (vgl. S. 22-35, 36 f. des Protokolls über die mündliche Verhandlung vom 22./23. März 2022) handelt es sich um gesetzlich vorgegebene Entscheidungen, die dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgeschriebenen Verfahrensgang entsprechen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

    Zudem war der Antrag auch deshalb ersichtlich rechtsmissbräuchlich, weil damit die abgelehnte Terminsverlegung erzwungen werden hätte sollen (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2025 - 3 B 10.24 - juris Rn. 13).

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