Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 3, § 45, § 46; BVerfSchG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, Abs. 2
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - "Junge Alternative" als Vereinigung iSd § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; Anforderungen an den Grad der Überzeugung vom Vorliegen des Verfolgens der in § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG genannten Bestrebungen durch eine Vereinigung (volle richterliche Überzeugung); Relevanz der Einstufung "gesichert ...
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Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; Anforderungen an den Grad der Überzeugung vom Vorliegen des Verfolgens der in § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG genannten Bestrebungen durch eine Vereinigung (volle richterliche Überzeugung); Relevanz der Einstufung "gesichert ...
Verfahrensgang
- VG München, 31.01.2024 - M 7 K 23.1302
- VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
- BVerwG - 6 C 15.25 (anhängig)
Papierfundstellen
- DÖV 2025, 1076
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (63)
- VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23
Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Rn. 45 aa) Personenzusammenschlüsse i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c BVerfSchG sind Personenmehrheiten, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, unabhängig von ihrer Rechtsform und ungeachtet ihres Organisationsgrades (…vgl. Warg in Dietrich/Eiffler, Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste, 2017, S. 535 m.w.N.; VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 111).Sie knüpfen normativ an die in § 4 Abs. 1 Satz 5 BVerfSchG genannten "tatsächlichen Anhaltspunkte" an und bringen eine jeweils ansteigende Erkenntnisdichte hinsichtlich der Verfassungsfeindlichkeit einer Bestrebung zum Ausdruck (vgl. VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 167).
Rn. 50 Es ist anerkannt, dass eine Bestrebung erst dann als "gesichert extremistisch" eingestuft werden kann, wenn die jeweils vorliegenden Informationen und Erkenntnisse durch Zahl und inhaltliche Eindeutigkeit ergeben, dass sich die zuvor bestehenden Verdachtsmomente zur Gewissheit verdichtet haben (…vgl. OVG NW, B.v. 30.4.2025 - 20 A 1506/24 - juris Rn. 102; VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 162 ff.; Schneider, DÖV 2022, 372/373 u. 377) und daher die gegebenen Tatsachen "das Vorliegen einer verfassungsfeindlichen Bestrebung (…) belegen" (…Warg in Dietrich/Eiffler, Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste, 2017, S. 535; zum Zusammenhang zwischen "gesichert" und Beweis Meiertöns, GSZ 2025, 140/147).
Die Tatsachen lassen einerseits die deutliche Tendenz der "Jungen Alternative" zur Verfassungsfeindlichkeit erkennen; andererseits bestanden noch Ungewissheiten und Ambivalenzen innerhalb der Vereinigung, die der Annahme einer gesicherten Verfassungsfeindlichkeit damals noch entgegenstanden (vgl. etwa Gutachten S. 252 ff.; 269;… vgl. auch zur späteren Radikalisierung des Führungspersonals Gutachten vom 28.3.2023, S. 66 ff.;… zur Rechtmäßigkeit des Gutachtens 2019 vgl. OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 147 ff.;… zuvor VG Köln, U.v. 8.3.2022 - 13 K 208/20 - juris Rn. 129 ff.; bekräftigend VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 173;… vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.6.2020 - OVG 1 S 55/20 - juris Rn. 31 ff.).
Er hat sich auf einen schlichten Verweis auf eine beiläufige Bemerkung des Verwaltungsgerichts Köln beschränkt, wonach "schon im damaligen Zeitpunkt der [Verdachtseinstufung] die Qualifizierung der ["Jungen Alternative"] als gesichert extremistische Bestrebung" nahe gelegen habe (VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 107).
Der Senat teilt insoweit die rechtliche Beurteilung des Gutachtens durch das Verwaltungsgericht Köln vom 5. Februar 2024 (Az. 13 L 1124/23), gegen die die Beteiligten des hiesigen Verfahrens im Übrigen auch keinerlei Bedenken vorgetragen haben (…vgl. zur Einschätzung der "Jungen Alternative" auch BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 8 ff.;… OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217-22 - juris Rn. 147 ff.;… BayVGH, B.v. 14.9.2023 - 10 CE 23.796 - juris Rn. 109 ff.; zur Einstellung des Beschwerdeverfahrens nach Auflösung der "Jungen Alternative" OVG NW, B.v. 10.6.2025 - 5 B 131/24).
Eines kämpferisch-aggressiven oder gar illegalen Verhaltens bedarf es hingegen nicht (…für das Verfassungsschutzrecht: BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 55 und 63; VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 179 ff.;… für das Vereinsrecht: BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 26;… BVerwG, U.v. 19.12.2012 - 6 A 6.11 - Rn. 14;… BVerwG, U.v. 1.9.2010 - 6 A 4/09 - juris Rn. 13).
Es bedarf eines entsprechenden Gesamtbildes, das die naturgemäß aus einer Vielzahl von einzelnen Personen bestehende Vereinigung abgibt (…vgl. Gutachten vom 28.3.2023, S. 30; VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 170, 263;… vgl. auch OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 167 ff., 171).
Möglich ist aber auch, Äußerungen und Taten von Mitgliedern oder sonstigen Anhängern der "Jungen Alternative" zur Begründung oder Konturierung des Gesamtbildes heranzuziehen, sofern diese in einem Kontext zur Vereinigung stehen und von ihr gebilligt oder geduldet werden (…vgl. OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 163 ff.) Es ist hierbei dem Staat grundsätzlich nicht verwehrt, aus Meinungsäußerungen Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Rechtsgüterschutz zu ergreifen (…vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 14 ff.;… OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 178; VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 177).
Dass dabei viele der dokumentierten Inhalte doppeldeutig sind, steht der entsprechenden Überzeugungsbildung von der Verfassungsfeindlichkeit der "Jungen Alternative" nicht entgegen (vgl. VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 187).
Am Willen zur Durchsetzung der politischen Ziele und zur Umgestaltung der Verhältnisse bestehen keine Zweifel (vgl. VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 183 ff.).
Auch insoweit teilt der Senat die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. Februar 2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 176 ff.
Die der Beobachtung durch das Bundesamt zugrundeliegenden Tendenzen seit der Einstufung als "Verdachtsfall" sind nicht nur nicht entkräftet worden (relevante Distanzierungen fehlen), sondern haben sich zur Verfassungsfeindlichkeit verdichtet (vgl. VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 176, 190 ff.).
Das Material zeigt, dass hiervon auch die Gesamtheit der Vereinigung geprägt war und es sich nicht allein um Aussagen von Einzelpersonen oder um provokante Zuspitzungen im Einzelfall handelte (vgl. VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 261).
Das ist mit der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar (vgl. VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 190 ff.;… OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 198;… VerfGH RhPf, U.v. 2.4.2025 - VGH O 11/24 - juris Rn. 63).
Es ist deshalb mit der Menschenwürde unvereinbar, einen "ethnisch-kulturellen Volksbegriff" mit einer politischen Zielsetzung zu verknüpfen, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, U.v. 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 - juris Rn. 377;… BVerwG, B.v. 14.8.2024 - 6 VR 1.24 - juris Rn. 25;… OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 202;… BayVGH, B.v. 14.9.2023 - 10 CE 23.796 - Rn. 105; VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 265 ff.).
Rn. 78 Beispiele: "Messerstichkultur" - "Messermigration" - "Messer-Epidemie" - Sticker mit dem Aufdruck "BLACK KNIVES MATTER"- "Keine Lust auf Messer-Alis? Wir auch nicht! Jetzt Mitglied der Jungen Alternative werden-Wir machen noch Politik für Deutsche" - "Ficki Ficki Fachkräfte und Kriminelle aller Art" (…Gutachten 2023, S. 104 f.; 118; 130; VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 291, 296, 298, 302).
Rn. 79 "Verabschiedungskultur statt Vergewaltigungskultur" (…VG Köln, U.v. 8.3.2022 - 13 K 208/20 - juris Rn. 382) - "Rapefugees" - "importierte Messerkriminalität" - "Messer-Senegalese" (VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 289, 296, 300).
Rn. 80 "Kulturfremde Sozialschmarotzer" - "Migranten aus kulturell inkompatiblen Ländern" - "Fremdkörper, die hier niemand haben will" - Beispiele: "Wer schützt unsere Mädchen, wer schützt die Bevölkerung?" (VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 274, 284, 293;… OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 241, 244).
Rn. 83 Beispiele: "Antideutsche Migranten" als Bezeichnung (auch) für Ferda Ataman als Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, die in Deutschland geboren ist und allein über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt - "Die Antideutschen hören nicht auf, bevor Deutschland vollständig entdeutscht ist." - "Eine "Umvolkung findet nicht statt… Wenigstens macht die #Regierung kein Geheimnis mehr aus ihrer antideutschen Politik!" (…Gutachten 2023, S. 80, 90, 92; VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 240).
Rn. 84 "Die autochthonen Deutschen sollen zur Minderheit im eigenen Land gemacht werden." (VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 234).
Rn. 86 Sticker mit Tiermetapher: Abgebildet ist ein Waschbär mit einer islamischen Kopfbedeckung, einem langen Bart und einem geschulterten Gewehr; auf dem Sticker die Aufschrift "Invasive Arten abschieben" (VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 323;… Gutachten vom 28.3.2023, S. 123).
Rn. 89 Beispiele: "Eroberung des öffentlichen Raums durch kulturfremde Migranten" - "stille Landnahme" - "immer offenere und aggressivere Landnahme durch afrikanische Zuwanderer" - "Invasion" (VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 260, 276, 279;… OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 241, 244).
Rn. 90 "Tja, Volksverrat in Form der Zerstörung der Versorgungs- und Wohlstandslage, ethnischen Austauschs, antiweißen Geschichtsrevisionismus" - "Schwarzafrikanischen Invasion Europas" (VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 238, 260, 279).
Die schon im Kontext der Migrationspolitik vorherrschende Taktik, Gewaltanwendung durch Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas vorzubereiten, sollte auch hier Neigungen gedeihen lassen, die Grundordnung gegebenenfalls mit Gewalt zu beseitigen (so prägnant VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 357).
Rn. 94 Der "Jungen Alternative" ging es insbesondere darum, durch wiederkehrende Vergleiche mit dem NS-Regime und der ehemaligen DDR sowie der Darstellung der anderen Parteien als maximal unfähig und unwillig zur demokratischen Gestaltung das Vertrauen der Bevölkerung in die derzeitige parlamentarische Demokratie zu schwächen und die "Junge Alternative" als einzige Retterin einer wahrhaftigen Demokratie und alleiniger Verfechterin der Interessen der Bürgerinnen und Bürger darzustellen (vgl. die abgedruckten Auszüge aus dem Material in VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 367 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2024 - 5 A 1217/22
Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Weist die Vereinigung hingegen noch eine "innere Zerrissenheit" auf (vgl. OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 171), lässt sich eine Mitgliedschaft oder Unterstützung nicht in diesem Sinne deuten.Die Tatsachen lassen einerseits die deutliche Tendenz der "Jungen Alternative" zur Verfassungsfeindlichkeit erkennen; andererseits bestanden noch Ungewissheiten und Ambivalenzen innerhalb der Vereinigung, die der Annahme einer gesicherten Verfassungsfeindlichkeit damals noch entgegenstanden (vgl. etwa Gutachten S. 252 ff.; 269;… vgl. auch zur späteren Radikalisierung des Führungspersonals Gutachten vom 28.3.2023, S. 66 ff.; zur Rechtmäßigkeit des Gutachtens 2019 vgl. OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 147 ff.;… zuvor VG Köln, U.v. 8.3.2022 - 13 K 208/20 - juris Rn. 129 ff.;… bekräftigend VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 173;… vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.6.2020 - OVG 1 S 55/20 - juris Rn. 31 ff.).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie zu ihrer Beseitigung konkrete Aktivitäten ankündigt oder zu ihnen aufruft (…vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 55; OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 150 für § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c BVerfSchG).
Es bedarf eines entsprechenden Gesamtbildes, das die naturgemäß aus einer Vielzahl von einzelnen Personen bestehende Vereinigung abgibt (…vgl. Gutachten vom 28.3.2023, S. 30;… VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 170, 263; vgl. auch OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 167 ff., 171).
Möglich ist aber auch, Äußerungen und Taten von Mitgliedern oder sonstigen Anhängern der "Jungen Alternative" zur Begründung oder Konturierung des Gesamtbildes heranzuziehen, sofern diese in einem Kontext zur Vereinigung stehen und von ihr gebilligt oder geduldet werden (vgl. OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 163 ff.) Es ist hierbei dem Staat grundsätzlich nicht verwehrt, aus Meinungsäußerungen Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Rechtsgüterschutz zu ergreifen (…vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 14 ff.; OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 178;… VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 177).
Rn. 67 In zeitlicher Hinsicht besteht grundsätzlich keine Grenze, nach der bestimmte Äußerungen nicht mehr für den Nachweis verfassungsfeindlicher Bestrebungen herangezogen werden können (vgl. OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 183).
Rn. 68 (2) Zu bewerten sind vor diesem Hintergrund insbesondere das Programm der "Jungen Alternative", ihre sonstigen parteiamtlichen Erklärungen, Reden und Äußerungen der führenden Funktionäre, auch in den Sozialen Medien, sowie die von ihr herausgegebenen oder beeinflussten Publikationsorgane oder Publikationsformate (vgl. OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 154 ff.).
Das nicht Gesagte, kann ersichtlich gemeint und gewollt sein (vgl. OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 158).
Das ist mit der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar (…vgl. VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 190 ff.; OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 198;… VerfGH RhPf, U.v. 2.4.2025 - VGH O 11/24 - juris Rn. 63).
Es ist deshalb mit der Menschenwürde unvereinbar, einen "ethnisch-kulturellen Volksbegriff" mit einer politischen Zielsetzung zu verknüpfen, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, U.v. 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 - juris Rn. 377;… BVerwG, B.v. 14.8.2024 - 6 VR 1.24 - juris Rn. 25; OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 202;… BayVGH, B.v. 14.9.2023 - 10 CE 23.796 - Rn. 105;… VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 265 ff.).
Rn. 80 "Kulturfremde Sozialschmarotzer" - "Migranten aus kulturell inkompatiblen Ländern" - "Fremdkörper, die hier niemand haben will" - Beispiele: "Wer schützt unsere Mädchen, wer schützt die Bevölkerung?" (…VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 274, 284, 293; OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 241, 244).
Rn. 82 Die "Junge Alternative" differenzierte fundamental zwischen "autochthonen Deutschen" und dem allenfalls "assimilierten Einwanderer"; sie hat damit deutsche Staatsangehörige, mitunter auch Menschen im Allgemeinen, erster und zweiter Klasse unterschieden (vgl. OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 206).
Rn. 85 "Leitbild des assimilierten und loyalen Einwanderers" (vgl. OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 206).
Was schon jetzt rhetorisch eingeübt wird, erscheint später in der realpolitischen Umsetzung bereits als Normalfall und ruft weniger Widerstand hervor (…vgl. Gutachten 2023, S. 17; OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 245;… BVerwG, U.v. 18.5.2001 - 2 WD 42.00 - juris Rn. 48 f.).
Rn. 89 Beispiele: "Eroberung des öffentlichen Raums durch kulturfremde Migranten" - "stille Landnahme" - "immer offenere und aggressivere Landnahme durch afrikanische Zuwanderer" - "Invasion" (…VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 260, 276, 279; OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 241, 244).
Rn. 91 legitimierte in der Sache gewaltsame Abwehr und begünstigte rechtswidrige "Selbsthilfe" im Einzelfall (vgl. OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 230, 245;… Gutachten 2023, S. 17; OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 245;… BVerwG, U.v. 18.5.2001 - 2 WD 42.00 - juris Rn. 48 f.) Er untergräbt damit die verfassungsmäßige Ordnung.
- BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24
Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Der Senat teilt insoweit die rechtliche Beurteilung des Gutachtens durch das Verwaltungsgericht Köln vom 5. Februar 2024 (Az. 13 L 1124/23), gegen die die Beteiligten des hiesigen Verfahrens im Übrigen auch keinerlei Bedenken vorgetragen haben (vgl. zur Einschätzung der "Jungen Alternative" auch BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 8 ff.;… OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217-22 - juris Rn. 147 ff.;… BayVGH, B.v. 14.9.2023 - 10 CE 23.796 - juris Rn. 109 ff.; zur Einstellung des Beschwerdeverfahrens nach Auflösung der "Jungen Alternative" OVG NW, B.v. 10.6.2025 - 5 B 131/24).Rn. 63 aa) Eine Bestrebung ist durch ein aktives Vorgehen gekennzeichnet, das auf eine Beeinträchtigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bzw. der verfassungsmäßigen Ordnung abzielt und objektiv geeignet ist, über kurz oder lang politische Wirkungen zu entfalten (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 55;… BVerwG, U.v. 21.7.2010 - 6 C 22.09 - juris Rn. 59).
Eines kämpferisch-aggressiven oder gar illegalen Verhaltens bedarf es hingegen nicht (für das Verfassungsschutzrecht: BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 55 und 63;… VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 179 ff.; für das Vereinsrecht: BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 26;… BVerwG, U.v. 19.12.2012 - 6 A 6.11 - Rn. 14;… BVerwG, U.v. 1.9.2010 - 6 A 4/09 - juris Rn. 13).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie zu ihrer Beseitigung konkrete Aktivitäten ankündigt oder zu ihnen aufruft (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 55;… OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 150 für § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c BVerfSchG).
Möglich ist aber auch, Äußerungen und Taten von Mitgliedern oder sonstigen Anhängern der "Jungen Alternative" zur Begründung oder Konturierung des Gesamtbildes heranzuziehen, sofern diese in einem Kontext zur Vereinigung stehen und von ihr gebilligt oder geduldet werden (…vgl. OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 163 ff.) Es ist hierbei dem Staat grundsätzlich nicht verwehrt, aus Meinungsäußerungen Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Rechtsgüterschutz zu ergreifen (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 14 ff.;… OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 178;… VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 177).
Dahinterliegende Bedeutungsebenen, die sich dem Betrachter aufdrängen und die nicht selten im taktisch-politischen Spiel der Grenzüberschreitung beabsichtigt sind, dürfen nicht ausgeblendet werden (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 16).
Ihre Ziele sind der Inbegriff dessen, was sie politisch anstreben; es liegt nahe, dass Meinungsäußerungen mit der - für den Bestrebungsbegriff notwendigen - Intention einer entsprechenden Änderung der realen Verhältnisse abgegeben werden (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 27).
Für eine staatliche Beeinflussung der Programmatik und der Äußerungen, die einer Zurechnung entgegenstehen könnte, bestehen keine Anhaltspunkte und wurde auch nichts vorgetragen (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 52).
Jedoch ist gerade die allgegenwärtige und systematische rhetorische Missachtung der Gleichheit aller Staatsangehörigen und aller Bewohner der Bundesrepublik und das damit verbundene ethnokulturelle Volksverständnis nur sinnhaft, wenn die "Junge Alternative" darauf zielte, die Herkunft für die Behandlung auch von deutschen Staatsangehörigen zu einem relevanten Kriterium zu machen (vgl. auch BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 17).
Rn. 87 Diese Unterscheidungen erschöpften sich ersichtlich auch nicht in einer soziologisch-empirischen oder historischen Betrachtung (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.2025 - 6 B 22.24 - juris Rn. 17;… OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217-22 - juris Rn. 202).
- BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12
Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Auch der Beklagte hat seine insbesondere in der mündlichen Verhandlung vertretene Auffassung, eine höhere Einstufung hätte von Anfang an erfolgen müssen, weder näher konkretisiert noch Beweisanträge gestellt (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 16).Das ist bei Verhaltensweisen der Fall, die die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung festigen, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer auf die Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen gerichteten Ziele fördern und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigen und ihr Gefährdungspotenzial steigern (…vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 21, 28; BVerwG. U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 15).
Ausscheiden kann die Annahme einer Unterstützungshandlung hingegen, wenn der individuelle Beitrag erkennbar nur auf einzelne, mit verfassungsfeindlichen Zielen und Mitteln nicht im Zusammenhang stehende Ziele der Vereinigung gerichtet ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 15;… VG SH, U.v. 19.2.2024 - 7 A 279/23 - juris Rn. 46).
Auf eine darüberhinausgehende innere Einstellung kommt es nicht an (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 18 f.;… BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 22).
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Zielsetzung einer Partei reicht für die Anordnung eines Parteiverbots erst aus, wenn die Partei planmäßig auf deren Verwirklichung hinarbeitet und zudem eine Durchsetzung der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele möglich erscheint (vgl. BVerfG, U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn. 896).aa WaffG und "freiheitlich demokratische Grundordnung" i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c, Abs. 2 BVerfSchG identisch sind oder ob nicht die "verfassungsmäßige Ordnung" auch im Waffenrecht (nur) die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit umfasst (…vgl. zu Art. 9, 18 und 21 GG BVerfG, B.v. 13.7.2018 - u.a. 1 BvR 1474/12 - juris Rn. 107; BVerfG, U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn. 529 ff.), während § 4 Abs. 2 BVerfSchG eine umfangreichere Aufzählung trifft (vgl. zum Ganzen Barczak, JuS 2025, 97 ff.), kann offenbleiben.
Hintergrund für das gegenüber § 4 Abs. 2 BVerfSchG verengte Verständnis der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch das Bundesamt ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 21 Abs. 2 und 3 GG (vgl. BVerfG, U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn. 530 ff.;… BVerfG, U.v. 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 - Rn. 246 ff.;… Aicher in Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand Oktober 2024, Art. 4 BayVSG Rn. 18 f.).
Die Menschenwürde garantiert elementare Rechtsgleichheit aller Menschen (vgl. BVerfG, U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn. 539).
- BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10
Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Auch an anderen Stellen der Rechtsordnung ist bei ähnlich aufgebauten Vorschriften ein "zweifacher Verdacht" nicht ausreichend (vgl. § 54 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 2 AufenthG, hierzu BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 16).Rn. 31 e) Dass ein "zweifacher Verdacht" - jedenfalls nicht ohne ausdrückliche gesetzgeberische Entscheidung - nicht schon zur Unzuverlässigkeit führt, verdeutlichen auch die unterschiedlichen Möglichkeiten, entstandene Verdachtsmomente im Rahmen des waffenrechtlichen Erlaubnis- oder Widerrufsverfahrens auszuräumen (vgl. für § 54 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 2 AufenthG deutlich BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 16 a.E.).
Das wäre bei einem zweifach reduzierten Beweismaßstab, der sich auf mehrere Tatbestandsmerkmale innerhalb einer Zurechnungskette bezieht, nicht der Fall (vgl. für § 54 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 2 AufenthG deutlich BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13.10 - juris Rn. 16).
Rn. 101 bb) Für das Vorliegen von Tatsachen (sog. Indiztatsachen), die die Annahme einer Unterstützung im vorstehenden Sinn rechtfertigen, d.h. eine entsprechende Schlussfolgerung tragen, gilt der normale Beweismaßstab der vollen gerichtlichen Überzeugung (…vgl. zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG VGH BW, B.v. 25.5.2022 - 12 S 3327/20 - juris Rn. 10; zur Vorgängervorschrift BVerwG, U.v. 25.10.2011 - 1 C 13/10 - juris Rn. 16).
- BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Rn. 98 (1) Als Unterstützung ist vor diesem Hintergrund jedes individuell-zurechenbare, nicht nur geringfügige Tätigwerden anzusehen, das abstrakt geeignet ist, sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung auszuwirken (…vgl. VGH BW, U.v. 22.6.2021 - 8 S 3419/20 - juris Rn. 50;… VG SH, U.v. 19.2.2024 - 7 A 279/23 - juris Rn. 37 ff.;… Warg in Dietrich/Eiffler, Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste, 2017, S. 537 Rn. 30; vgl. auch BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 29: "lediglich untergeordnete Aktivitäten").Es ist dem Staat nicht verwehrt, aus grundrechtlich geschützten Meinungsäußerungen Schlüsse zu ziehen und Maßnahmen zum Rechtsgüterschutz zu ergreifen (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 21;… BVerwG, B.v. 23.9.2011 - 1 B 19.11 - juris Rn. 8).
Rn. 108 4. Die zu bejahende Vermutung der Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b bzw. c WaffG ist im vorliegenden Einzelfall auch nicht durch atypische Besonderheiten entkräftet (vgl. zum Prüfauftrag BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 33 ff.;… ThürOVG, B.v. 19.2.2024 - 3 EO 453/23 - juris Rn. 41;… BayVGH, B.v. 11.12.2023 - 24 CS 23.1495 - juris Rn. 23).
- BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12
Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
aa WaffG und "freiheitlich demokratische Grundordnung" i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c, Abs. 2 BVerfSchG identisch sind oder ob nicht die "verfassungsmäßige Ordnung" auch im Waffenrecht (nur) die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit umfasst (vgl. zu Art. 9, 18 und 21 GG BVerfG, B.v. 13.7.2018 - u.a. 1 BvR 1474/12 - juris Rn. 107;… BVerfG, U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn. 529 ff.), während § 4 Abs. 2 BVerfSchG eine umfangreichere Aufzählung trifft (vgl. zum Ganzen Barczak, JuS 2025, 97 ff.), kann offenbleiben.Auch eine konkrete Gefahr für die Ordnung muss nicht bereits bestehen (vgl. BVerfG, B.v. 13.7.2018 - 1 BvR 1474/12 - juris Rn. 109).
Rn. 64 An der erforderlichen aktiven bzw. kämpferisch-aggressiven Haltung fehlt es, solange nur eine kritische oder auch ablehnende Haltung und Abgrenzung vom Schutzgut oder das Eintreten für eine andere Ordnung vorliegt; bloßer "Verbalradikalismus" genügt nicht (vgl. BVerfG, B.v. 13.7.2018 - 1 BvR 1474/12 - juris Rn. 108, 143).
- BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16
Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Das ist bei Verhaltensweisen der Fall, die die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung festigen, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer auf die Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen gerichteten Ziele fördern und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigen und ihr Gefährdungspotenzial steigern (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 21, 28;… BVerwG. U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 15).Erfolg setzt die Unterstützungshandlung nicht voraus; eines nachweisbaren oder messbaren Nutzens für die verfolgten Ziele bedarf es ebenfalls nicht (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 21;… OVG Magdeburg, B.v. 8.8.2022 - 2 M 38/22 - juris Rn. 20;… Fleuß in Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand 1.4.2025, § 54 AufenthG, Rn. 106 m.w.N.;… vgl. auch Waldmann in Adolph/Waldmann/Bannach, WaffG, Werkstand Juli 2025, § 5 Rn. 152).
Auf eine darüberhinausgehende innere Einstellung kommt es nicht an (…vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 18 f.; BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 22).
- VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 208/20
AfD: Einstufung der JA
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Denn diesen Einschätzungen kommt keine Bindungswirkung zu (vgl. VG Köln, U.v. 8.3.2022 - 13 K 208/20 - juris Rn. 471 ff.).Die Tatsachen lassen einerseits die deutliche Tendenz der "Jungen Alternative" zur Verfassungsfeindlichkeit erkennen; andererseits bestanden noch Ungewissheiten und Ambivalenzen innerhalb der Vereinigung, die der Annahme einer gesicherten Verfassungsfeindlichkeit damals noch entgegenstanden (vgl. etwa Gutachten S. 252 ff.; 269;… vgl. auch zur späteren Radikalisierung des Führungspersonals Gutachten vom 28.3.2023, S. 66 ff.;… zur Rechtmäßigkeit des Gutachtens 2019 vgl. OVG NW, U.v. 13.5.2024 - 5 A 1217/22 - juris Rn. 147 ff.; zuvor VG Köln, U.v. 8.3.2022 - 13 K 208/20 - juris Rn. 129 ff.;… bekräftigend VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 173;… vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 19.6.2020 - OVG 1 S 55/20 - juris Rn. 31 ff.).
Rn. 79 "Verabschiedungskultur statt Vergewaltigungskultur" (VG Köln, U.v. 8.3.2022 - 13 K 208/20 - juris Rn. 382) - "Rapefugees" - "importierte Messerkriminalität" - "Messer-Senegalese" (…VG Köln, B.v. 5.2.2024 - 13 L 1124/23 - juris Rn. 289, 296, 300).
- VG Schleswig, 19.02.2024 - 7 A 279/23
Die Entziehung des Waffenscheins wegen zweimaliger Teilnahme an rechtsextremen …
- BVerwG, 14.08.2024 - 6 VR 1.24
Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2025 - 20 A 1506/24
Verdachtsfall reicht nicht: AfD-Mitgliedschaft genügt (noch) nicht für …
- OVG Thüringen, 19.02.2024 - 3 EO 453/23
Beschwerde wegen der nicht erfolgten Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines …
- VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1709
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis …
- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19
Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …
- BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16
Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden
- BVerwG, 18.05.2001 - 2 WD 42.00
Verletzung der politischen Treuepflicht eines Soldaten durch politische …
- VGH Bayern, 14.09.2023 - 10 CE 23.796
Verfassungsschutz darf AfD beobachten
- VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in der Partei "Die Heimat"
- VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.331
Fälligkeitsmitteilung, Aufhebung der Zwangsgeldandrohung mit Wirkung ex tunc.
- BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07
Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2024 - 5 A 1218/22
Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09
Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten; …
- BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01
Junge Freiheit
- BVerwG, 10.10.2024 - 2 C 15.23
Keine Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst von Bewerbern, die sich …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.04.2025 - VGH O 11/24
Erfolglose Anträge der AfD im Organstreitverfahren betr in den Sozialen Medien …
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 8 S 3419/20
Mitglieder der sog. "Reichsbürgerbewegung" besitzen nicht die erforderliche …
- BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09
Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel; …
- BVerwG, 19.12.2012 - 6 A 6.11
Vereinsverbot; Verbotsgrund; gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1376/17
Melatoninkapseln sind nicht generell Arzneimittel
- BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19
Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 55.20
Verfassungsschutzrecht des Bundes 2019; AfD; Jugendorganisation; Junge …
- BVerwG, 01.09.2010 - 6 A 4.09
Vereinsverbot; Vereinszeitschrift; Anhörung; Verfassungswidrigkeit eines Vereins; …
- BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67
Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer …
- OVG Bremen, 18.09.2024 - 2 LB 316/22
Ausweisung eines Imam - Al-Nusra; Al-Qaida; Antisemitismus; Ausweisung; …
- BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; …
- BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 109.05
Zulassung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im …
- VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24
Einstufung als Rechtsextremist allein begründet keine waffenrechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2025 - 5 B 131/24
Eilverfahren zur Einstufung der Jugendorganisation der AfD Junge Alternative für …
- VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 12 S 3327/20
Einordnung der PKK als eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung
- VGH Bayern, 11.12.2023 - 24 CS 23.1495
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und Einziehung eines Jagdscheins
- BVerwG, 19.10.2011 - 8 B 37.11
Zur teleologischen Reduktion des § 8 Abs. 1 VermG; Anforderungen an die …
- BVerwG, 09.02.2022 - 9 BN 4.21
Keine Pflicht zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens
- BVerwG, 14.04.2025 - 3 BN 8.24
Gültigkeit elektronische Signatur
- VGH Bayern, 21.07.2021 - 24 ZB 21.167
Widerruf der Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung des Jagdscheins
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 2 M 38/22
Ausweisung; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Aufruf zum Hass
- OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 11 S 597/10
Einbürgerung - Beweislast bei Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher …
- VGH Bayern, 09.11.2005 - 24 CS 05.2621
Ausweisung eines (früheren) Anhängers des verbotenen Kalifatsstaats, …
- OVG Bremen, 09.06.2023 - 2 B 19/23
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (Hizb Allah); Verlängerung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2022 - 20 B 1184/21
Erfüllen der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit einer Person wegen langjähriger …
- VG Darmstadt, 28.02.2024 - 5 K 1525/18
Erlöschen Niederlassungserlaubnis
- VG Hannover, 11.05.2023 - 12 A 414/19
Abschiebungsandrohung; Abstandnehmen; Abwägung; Anknüpfungstatsache; …
- OVG Niedersachsen, 18.10.2022 - 13 LA 40/22
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ausschluss; dMG; Einbürgerung; ernstliche …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 13/23
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds einer Partei, die vom …
- BVerwG, 16.11.2015 - 1 A 4.15
Anhörung; Auflösung; einheitliches Netzwerk; Hisbollah; Inländerverein; Israel; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2024 - 20 B 969/23
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit aufgrunf …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2023 - 6 S 44.23
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis - Anordnung der Unbrauchbarmachung der …
- OVG Sachsen, 12.09.2024 - 6 B 48/24
Widerruf einer Waffenerlaubnis wegen passiver Teilnahme an Versammlungen einer …
- VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1306
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Teilnahme am Bundeskongress der "Jungen …
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.2025 - 6 S 433/24
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschaft in einer Vereinigung …
- VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.412
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Anforderungen an den Grad der Überzeugung vom …
Rn. 23 Die gegen dieses Normverständnis gerichteten Einwände der Beklagten und des Vertreters des öffentlichen Interesses vermögen den Senat nicht zu überzeugen (vgl. ausführlich im Einzelnen BayVGH, U.v. 25.7.2025 - 24 BV 24.320 - juris Rn. 22 ff.).aa WaffG verglichen mit den verfassungsschutzrechtlichen Vorschriften (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c, Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG), auf die die vorliegende Einstufung der "Jungen Alternative" gestützt wird, trotz teils abweichenden Wortlauts die gleiche inhaltliche Bedeutung haben (vgl. grundsätzlich BayVGH, U.v. 25.7.2025 - 24 BV 24.320 - juris Rn. 37 ff.; 43 ff.).
Eine Einstufung als "Prüffall" oder "Verdachtsfall" genügt hingegen nicht (vgl. ausführlich BayVGH, U.v. 25.7.2025 - 24 BV 24.320 - juris Rn. 48 ff.).
Die Einstufung als "Verdachtsfall" ist inhaltlich überzeugend und wurde weder durch die Beklagte noch den Vertreter des öffentlichen Interesses substantiiert in Zweifel gezogen, sodass weder davon auszugehen ist, dass bereits vor dem Austritt des Klägers eine höhere Einstufung der "Jungen Alternative" geboten gewesen wäre, noch, dass später eingetretene Umstände die damalige Einschätzung bis November 2020 überholt haben könnten (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 25.7.2025 - 24 BV 24.320 - juris Rn. 52 ff.).
Die Hochstufung zur "gesichert extremistischen Bestrebung" erfolgte mit Gutachten vom 28. März 2023 und damit über zwei Jahre nach Austritt des Klägers (zur seitherigen Verfassungsfeindlichkeit der "Jungen Alternative": BayVGH, U.v. 25.7.2025 - 24 BV 24.320 - juris Rn. 60 ff.).
- VG Gera, 09.02.2026 - 1 K 1085/24
Anwendung von § 5 Abs. 2 Nr. 3 b und c WaffG 2002 auf Parteien; Verfolgen von …
Auch ein die gerichtliche Kontrolle limitierender Beurteilungsspielraum zugunsten der Verfassungsschutzbehörden besteht nicht (BayVGH, Urteil vom 25.7.2025 - 24 BV 24.320 -, Juris Rn. 41, m. w. N.).Es ist aber nicht ihre Aufgabe, den Beweis selbst zu führen (BayVGH, Urteil vom 25.7.2025 - 24 BV 24.320 -, Juris Rn. 40).
Die in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG genannte Fünf-Jahres-Grenze richtet sich allein auf die dem Erlaubnisinhaber jeweils zur Last gelegte Handlung (BayVGH, Urteil vom 25.7.2025 - 24 BV 24.320 -, Juris Rn. 67).
Insoweit ist auch von Bedeutung, dass es allein Aufgabe der Gerichte ist, zu prüfen, ob die vom Beklagten entsprechend seiner Beweislast vorgenommene Beweisführung gelungen ist, es aber nicht ihre Aufgabe ist, den Beweis selbst zu führen (BayVGH, Urteil vom 25.7.2025 - 24 BV 24.320 -, Juris Rn. 40).
- VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.331
Fälligkeitsmitteilung, Aufhebung der Zwangsgeldandrohung mit Wirkung ex tunc.
Unter Verweis auf diesen Beschluss hob das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 31. Januar 2024 u.a. den angegriffenen Bescheid vom 7. Februar 2023 auf und lies die Berufung zu (Az. M 7 K 23.1302; vgl. hierzu die Entscheidung des Senats vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320).Rn. 6 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge und auf die Behördenakten sowie das Protokoll über die mündliche Verhandlung, auch im Verfahren 24 BV 24.320, Bezug genommen.
Hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Androhung wird insoweit auf die Entscheidung des Senats vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320 - verwiesen.
- VG Lüneburg, 15.06.2026 - 4 A 38/26
Unzuverlässigkeit; Jagdschein; Unterstützen; Verfassungsschutz; …
Hierbei können maßgeblich (auch) Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden herangezogen werden, weil die einschlägigen Tatbestandsmerkmale des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) aa) WaffG verglichen mit den verfassungsschutzrechtlichen Vorschriften (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c, Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG) trotz teils abweichenden Wortlauts die gleiche inhaltliche Bedeutung haben (BayVGH, Urt. v. 25.7.2025 - 24 BV 24.412 -, juris Rn. 28 unter Verweis auf Urt. v. 25.7.2025 - 24 BV 24.320 -, juris Rn. 37 ff.; 43 ff.).Eine Einstufung als "Prüffall" oder "Verdachtsfall" genügt hingegen nicht (BayVGH, Urt. v. 25.7.2025 - 24 BV 24.412 -, juris Rn. 29 unter Verweis auf Urt. v. 25.7.2025 - 24 BV 24.320 -, juris Rn. 48 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2026 - 4 MB 29/23
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach WaffG 2002 § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst a …
Aus dem materiellen Recht ergibt sich damit die (materielle) Beweislast der Behörde hinsichtlich der Umstände und Tatsachen, aus denen die Unzuverlässigkeit abgeleitet werden soll (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 -, juris Rn. 41; VGH Mannheim…, Beschluss vom 19. März 2024 - 6 S 1171/23 -, juris Rn. 8; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 2. Juli 2024 - 1 B 53/24 -, juris Rn. 35; VGH München, Urteil vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320 -, juris Rn. 22). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2026 - 20 B 883/25
Widerruf des Kleinen Waffenscheins; verfassungsmäßige Ordnung; Gedanken der …
Rn. 28 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 22.24 -, juris, Rn. 53 ff., m. w. N., und OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 2024 - 5 A 1217/22 -, juris, Rn. 150 f., m. w. N., jeweils zu § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c, § 16 BVerfSchG; OVG S.-H., Beschluss vom 20. Januar 2026 - 4 MB 29/23 -, juris, Rn. 13, m. w. N., und Bay. VGH, Urteil vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320 -, juris, Rn. 63 f., m. w. N., zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG. - VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 BV 24.1469
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis, Waffenbesitzverbot, Behördliche …
Folgerichtig ist wegen der Aufhebung des Widerrufs und seiner Nebenanordnungen auch die die Zwangsgeldandrohung in Nummer 6 des Bescheids rechtswidrig und aufzuheben (vgl. BayVGH, U.v. 25.07.2025 - 24 BV 24.320 - juris Rn. 58). - OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2026 - 4 LA 178/24
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach WaffG 2002 § 5 Abs 2 Nr 3 Buchst. a …
Aus dem materiellen Recht ergibt sich damit die (materielle) Beweislast der Behörde hinsichtlich der Umstände und Tatsachen, aus denen die Unzuverlässigkeit abgeleitet werden soll (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 -, juris Rn. 41; VGH Mannheim…, Beschluss vom 19. März 2024 - 6 S 1171/23 -, juris Rn. 8; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 2. Juli 2024 - 1 B 53/24 -, juris Rn. 35; VGH München, Urteil vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320 -, juris Rn. 22). - VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25
Bescheid nicht offensichtlich rechtswidrig, Eilverfahren, Folgenabwägung, …
Ebenso wenig genügt das Innehaben einer rechtsextremen Gesinnung, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung verbunden ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320 -, juris Rn. 64, unter Verweis auf BVerwG…, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 22.24 -, juris Rn. 55; vgl. auch Sächsisches OVG…, Beschluss vom 12. September 2024 - 6 B 48/24 -, juris Rn. 15, juris; VG Potsdam…, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - VG 3 L 627/22 -, juris Rn. 19; VG München…, Beschluss vom 9. Januar 2017 - M 7 S 16.3223 -, juris Rn. 19).
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