Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.1306 , 24 CS 24.1307 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. b, Abs. 2 Nr. 5, § 45 Abs. 2 S. 1; BJagdG § 17 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2; VwGO § 44, § 93, § 146, § 147; AWaffV § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
Offene Erfolgsaussichten, Ermessensfehler bei der Trennung und Verbindung von Verfahren durch das Verwaltungsgericht;, Widerruf von Waffenbesitzkarten;, Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheines;, Begriff der geladenen Waffe;, Luftdruckpistole ohne Gaskartusche;, ...
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 23.07.2024 - W 9 S 24.1200
- VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.1306 , 24 CS 24.1307
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (13)
- VGH Bayern, 28.09.2023 - 24 CS 23.1196
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungspflichten …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.1306
Allerdings werden die Nr. 12 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG verwendeten Begriffe der Munition, Ladung und Geschosse in Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG so definiert, dass es nicht darauf ankommt, dass eine geladene Waffe unmittelbar verwendet werden kann (vgl. für einen mit Pulver, aber ohne Zündhütchen versehenen Perkussionsrevolver BayVGH, B.v. 28.9.2023 - 24 CS 23.1196 - Rn. 12).Kommt es bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Widerrufsentscheidung - wie hier - maßgeblich auf eine konkrete verhaltensbezogene Prognose an, so kann diese jedenfalls in Grenzfällen kaum ohne persönlichen Eindruck vom Antragsteller gewonnen werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2023 - 24 CS 23.1196 - Rn. 15 f.).
Inmitten steht ausschließlich das Interesse am weiteren Waffenbesitz und der Möglichkeit der entsprechenden Weiternutzung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2023 - 24 CS 23.1196 - Rn. 17;… BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18).
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung effektiven verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.1306
Rn. 27 II. Vor dem Hintergrund der insoweit (nur) offenen Erfolgsaussichten der Klage kann die Beschwerde keinen Erfolg haben, weil bei der gebotenen Interessenabwägung die differenzierte gesetzgeberische Wertung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO - hier in Verbindung mit § 45 Abs. 5 WaffG - einerseits und § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO andererseits zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, B.v. 17.1.2017 - 2 BvR 2013/16 - Rn. 17). - VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.1306
Rn. 28 Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29;… B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Zuverlässigkeit und Eignung - …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.1306
Rn. 28 Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (…§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 16.05.2022 - 24 CS 22.737
Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.1306
Inmitten steht ausschließlich das Interesse am weiteren Waffenbesitz und der Möglichkeit der entsprechenden Weiternutzung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens (…vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2023 - 24 CS 23.1196 - Rn. 17; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575
Widerruf einer waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.1306
Insoweit ist die sofortige Vollziehung anders als im Waffenrecht zwar nicht schon gesetzlich angeordnet, allerdings ist das öffentliche Vollzugsinteresse bei einer Entziehung des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit inhaltlich deckungsgleich mit demjenigen des waffenrechtlichen Widerrufs (vgl. näher BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 24 CS 22.1575 - juris Rn. 25). - BVerwG, 03.03.2014 - 6 B 36.13
Zuverlässigkeit; Waffen; Munition; umgehen; vorsichtig; sachgemäß; sorgfältig …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.1306
Die Aufbewahrungsvorschriften zielen darauf, Dritten die einfache Wegnahme von Waffen zum schnellen, sofortigen Gebrauch zu erschweren (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2014 - 6 B 36.13 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.1306
Die Zuverlässigkeitsprüfung ist grundsätzlich prospektiv ausgerichtet und verlangt die Vornahme einer Prognose (vgl. ausführlich BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 21 f.). - BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.1306
Das wegen des Wegfalls der Gebührendegression grundsätzlich bestehende Risiko erhöhter Prozesskosten hindert eine Trennung der Verfahren zwar nicht (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2016 - 3 PKH 3/15 - juris Rn. 6), ist aber dennoch bei der Ermessensausübung zu bedenken (…vgl. Bamberger in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 93 Rn. 11). - BVerwG, 17.09.2012 - 7 A 22.11
Bahnlärm Oldenburg: Teilvergleich vor Bundesverwaltungsgericht
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.1306
Das Gericht muss sich hierbei vom Gedanken der Ordnung des Prozessstoffes im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit leiten lassen und somit auch Missverständnissen bei der Aktenführung vorbeugen wollen (vgl. BVerwG, B.v. 17.9.2012 - 7 A 22.11 - juris Rn. 1 m.w.N.). - VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251
Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen …
- VGH Bayern, 20.02.2024 - 24 CS 23.2264
Führen von Jagdwaffen in alkoholisiertem Zustand
- VGH Bayern, 08.07.2019 - 7 C 19.1154
Erfolgreiche Streitwertbeschwerde - Rechtswidrige Trennung von Verfahren
- VG Würzburg, 07.08.2025 - W 9 S 25.948
Widerruf von Waffenbesitzkarten, Widerruf eines Europäischen Feuerwaffenpasses, …
Rn. 14 Es werde ferner auf die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg W 9 K 24.1198 und W 9 K 24.1199 sowie die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in jenen Verfahren mit dem Aktenzeichen 24 CS 24.1306 verwiesen.Um einen Grenzfall, in dem eine solche Bewertung im Eilverfahren kaum möglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2024 - 24 CS 24.1306 - juris Rn. 26;… B.v. 15.7.2025 - 24 CS 25.556 - juris Rn. 30) handelt es sich vorliegend gerade nicht.
Der Verweis des Antragstellers auf die Verfahren W 9 K 24.1198 und W 9 K 24.1199 vor dem erkennenden Gericht sowie die hierzu im Eilverfahren ergangene Beschwerdeentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 5.11.2024 - 24 CS 24.1306 - juris) verfängt nicht, da auch der dort zugrundeliegende Fall nicht mit dem hiesigen vergleichbar ist.
- VG Würzburg, 19.05.2025 - W 9 K 24.620
Mitgliedschaft in verfassungsfeindlicher Vereinigung "Der III. Weg" begründet …
Hierbei handelt es sich als Schreckschuss- und Druckluft-/Druckgaswaffen nach Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6 und 2.9 der Anlage zum Waffengesetz (zu § 1 Abs. 4 WaffG; im Folgenden: Anlage 1 WaffG) um Schusswaffen beziehungsweise nach Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.2 (Kartuschenmunition) Anlage 1 WaffG um Munition im Sinne des Waffengesetzes, die gemäß Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 1.2 und Nr. 1.3 beziehungsweise Nr. 1.4 der Anlage 2 zum Waffengesetz (zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG; im Folgenden: Anlage 2 WaffG) erlaubnisfrei sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 5.11.2024 - 24 CS 24.1306 - juris Rn. 19).Bei der Durchsuchungsmaßnahme wurde festgestellt, dass der Revolver des Klägers mit sechs 9 mm Pfefferpatronen und seine Druckluftshotgun mit zwei Geschossen im Lauf vollständig geladen war, wobei in Letztere auch eine Gaskartusche eingeschoben und sie schussbereit war (vgl. auch BayVGH, B.v. 5.11.2024 - 24 CS 24.1306 - juris Rn. 22).
- OVG Sachsen, 01.10.2026 - 3 B 36/26
Widerruf von Waffenbesitzkarte; Begriff der geladenen Waffe; …
Ein solches "Ergreifungsrisiko" ist nicht nur besonders gefährlich, wenn Waffe und Magazin bereits durch Einrasten eine mechanisch-körperliche Einheit bilden, sondern auch dann, wenn ein Dritter das Magazin mit dem Akt des Ergreifens und ohne besonderen Kraft- oder Geschicklichkeitsaufwand jederzeit einrasten lassen und die Waffe damit unmittelbar einsatzbereit machen kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 5. November 2024 - 24 CS 24.1306 -, juris Rn. 20 zu einer nicht eingerasteten Trommel).
- VG Regensburg, 11.04.2025 - RN 4 S 25.293
Streitwertfestsetzung, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, …
Ob die Trommel offen, also nicht eingerastet gewesen sei, stehe der Einordnung des Revolvers als geladen nicht entgegen (s.a. VGH München, B.v. 5.11.2024 - 24 CS 24.1306).Geht man davon aus, dass im waffenrechtlichen Sinne eine Waffe nur entweder geladen oder ungeladen sein kann (ein dritter Zustand also nicht möglich ist), so lässt sich aus der genannten Vorschrift ableiten, dass eine Waffe hiernach ungeladen ist, wenn sie nicht im vorstehenden Sinne geladen ist; dass in waffentechnischer Terminologie eine Waffe, bei der sich das Magazin in der Waffe befindet, aber noch keine Patrone im Patronenlager ist, nur als unterladen (synonym: teilgeladen) bezeichnet wird, ist rechtlich nicht relevant (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2024 - 24 CS 24.1306, 24 CS 24.1307 - juris).
- VG Bayreuth, 16.12.2025 - B 1 K 24.855
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, jagdrechtliche Unzuverlässigkeit, …
Geht man davon aus, dass im waffenrechtlichen Sinne eine Waffe nur entweder geladen oder ungeladen sein kann (ein dritter Zustand also nicht möglich ist), so lässt sich aus der genannten Vorschrift ableiten, dass eine Waffe hiernach ungeladen ist, wenn sie nicht im vorstehenden Sinne geladen ist; dass in waffentechnischer Terminologie eine Waffe, bei der sich das Magazin in der Waffe befindet, aber noch keine Patrone im Patronenlager ist, nur als unterladen bezeichnet wird, ist rechtlich nicht relevant (BayVGH, B.v. 5.11.2024 - 24 CS 24.1306 - juris Rn. 19).Allerdings ist der Begriffsbestimmung in Nr. 12 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG zu entnehmen, dass es für den Begriff des "Geladenseins" nicht darauf ankommt, dass eine Waffe unmittelbar verwendet werden kann (BayVGH, B.v. 5.11.2024 - 24 CS 24.1306 - juris Rn. 22;… BayVGH, B.v. 28.9.2023 - 24 CS 23.1196 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 12.01.2026 - 24 CS 25.1270
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Aufbewahrungsverstoß, Beurteilung einer Waffe …
Der Zweck der für die Beurteilung der Waffe als "geladen" herangezogenen Legaldefinition in Abschnitt 2 Nr. 12 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG ist es, dass Dritte eine unmittelbar einsatzbereite Waffe ergreifen könnten (BayVGH, B.v. 5.11.2024 - 24 CS 24.1307 - juris Rn. 20). - VG Würzburg, 28.04.2025 - W 9 K 24.1146
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungspflichten
Hinsichtlich der Frage der Zweckmäßigkeit einer Verfahrenstrennung ist die Kammer nicht an die Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. B.v. 20.2.2024 - 24 CS 23.2264 u.a. - juris Rn. 8 f.; B.v. 5.11.2024 - 24 CS 24.1306 u.a. - juris Rn. 13) gebunden. - VGH Bayern, 31.03.2025 - 11 C 25.27
Auswirkung der Trennung einer gemeinschaftlicher Klage in Verwaltungssache in …
In diesem Fall wird dieses zu entscheiden haben, ob es bei der Trennung der Verfahren nicht das Kosteninteresse der Beteiligten (…vgl. dazu OVG NW, B.v. 13.9.1977 - X B 1415/77 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 5.11.2024 - 24 CS 24.1306 u.a. - juris Rn. 13) und die anerkannten sachlichen Gründe, die eine Trennung zu rechtfertigen vermögen (…vgl. dazu BVerwG, B.v. 17.9.2012 - 7 A 22.11 - juris Rn. 1; BayVGH, B.v. 5.11.2024 a.a.O. Rn. 13 f.;… B.v. 8.7.2019 - 7 C 19.1154 - juris Rn. 7;… Wöckel a.a.O. Rn. 8), aus den Augen verloren hat (…zur Nichterhebung von Kosten bei Verfahrenstrennung ohne sachlichen Grund vgl. OVG NW, B.v. 3.1.2011 a.a.O.;… B.v. 13.9.1977 a.a.O.;… LSG NW, B.v. 3.5.2016 - L 5 KR 190/15 B - juris Rn. 15 ff.). - VGH Bayern, 31.03.2025 - 11 C 25.29
Verwaltungsgerichte, Streitwertfestsetzung, Festsetzung des Streitwerts, …
In diesem Fall wird dieses zu entscheiden haben, ob es bei der Trennung der Verfahren nicht das Kosteninteresse der Beteiligten (…vgl. dazu OVG NW, B.v. 13.9.1977 - X B 1415/77 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 5.11.2024 - 24 CS 24.1306 u.a. - juris Rn. 13) und die anerkannten sachlichen Gründe, die eine Trennung zu rechtfertigen vermögen (…vgl. dazu BVerwG, B.v. 17.9.2012 - 7 A 22.11 - juris Rn. 1; BayVGH, B.v. 5.11.2024 a.a.O. Rn. 13 f.;… B.v. 8.7.2019 - 7 C 19.1154 - juris Rn. 7;… Wöckel a.a.O. Rn. 8), aus den Augen verloren hat (…zur Nichterhebung von Kosten bei Verfahrenstrennung ohne sachlichen Grund vgl. OVG NW, B.v. 3.1.2011 a.a.O.;… B.v. 13.9.1977 a.a.O.;… LSG NW, B.v. 3.5.2016 - L 5 KR 190/15 B - juris Rn. 15 ff.).
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