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   LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17   

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LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17 (https://dejure.org/2018,579)
LG München I, Entscheidung vom 19.01.2018 - 25 O 1612/17 (https://dejure.org/2018,579)
LG München I, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - 25 O 1612/17 (https://dejure.org/2018,579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de (Pressemitteilung)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Äußerungsrechtlichen Streit zwischen dem Kläger Abraham Melzer und der Beklagten Charlotte Knobloch

  • abendzeitung-muenchen.de (Pressebericht, 19.01.2018)

    Er nannte "Juden ins Gas" "verständliche Reaktion" - Antisemitismus-Vorwurf: Knobloch siegt vor Gericht gegen Publizist

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2018, 166
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
    Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH VI ZR 14/07; VI ZR 51/99; VI ZR 276/99; VI ZR 298/03; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591; 2013, 3021; Az: 1 BvR 444/13).

    Hingegen wird die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BGH VI ZR 204/04, vgl. BVerfGE 93, 266, 295; BGH VersR 1997, 842, 843 m.w.N.; VersR 2004, 343, 344).

    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind oder, wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241; 93, 266).

  • LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16

    Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde

    Auszug aus LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
    Es wird beantragt festzustellen, dass die Beklagte dem Kläger gegenüber bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Verfügung des Landgerichts München I vom 21.11.2016, Aktenzeichen 25 O 17754/16, nicht dazu verpflichtet war, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten zu behaupten: "... ist für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt.", wie dies in der E-Mail der Beklagten vom 23.9.2016 geschehen ist.

    Die Klage ist unzulässig, soweit die Beklagte die Feststellung beantragt, dass sie dem Kläger gegenüber bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der einstweiligen Verfügung des Landgerichts München I vom 21.11.2016, Aktenzeichen 25 O 17754/16, nicht dazu verpflichtet war, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten zu behaupten: "... ist für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt.", wie dies in der E-Mail der Beklagten vom 23.9.2016 geschehen ist.

    Soweit die Beklagte und Widerklägerin also festgestellt haben will, dass der mit der Leistungsklage geltend gemachte Unterlassungsanspruch bereits im Zeitpunkt des Urteils im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung, Az. 25 O 17754/16, nicht bestand, steht auch dem die Leistungsklage entgegen, da zur Begründung der erforderlichen Wiederholungsgefahr die Rechtswidrigkeit der Äußerung bezogen auf den Zeitpunkt der Versendung der E-Mail ist zu prüfen ist.

  • OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06

    Bei der Äußerung, ein Autor sei eine "Kapazität für angewandte Judeophobie" kann

    Auszug aus LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
    So urteilte das Frankfurter Oberlandesgericht im Jahr 2007, der Verleger und Publizist müsse den Vorwurf hinnehmen, "Kapazität für angewandte Judäophobie" zu sein und "den Adolf gemacht" zu haben.".

    Das OLG Frankfurt (Anlage B 1) entschied, dass es sich bei den Äußerungen "Kapazitäten für angewandte Judäophobie" und "den Adolf machen" um Meinungsäußerungen handele, die der Kläger in einem polemisch geführten Meinungskampf hinnehmen müsse.

    Die Äußerung, die geeignet ist das Persönlichkeitsrecht des Klägers zu verletzen, war nicht rechtswidrig, da die Beklagte über eine ausreichende Beurteilungsgrundlage für ihre Beurteilung verfügt und zur Begründung ihrer Beurteilung auf das Verfahren zwischen dem Kläger und ... vor dem OLG Frankfurt Bezug nimmt und damit eine, wenn auch knappe Begründung liefert.

  • BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine

    Auszug aus LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
    Denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BGH, Urteile vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02, VersR 2004, 522, 523 m.w.N.; vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, NJW 2010, 2728 Rn. 12).

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, VersR 2010, 673 Rn. 14 - Onlinearchiv II; vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
    Der Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht sind vielmehr alle nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zu Grunde zu legen, die dieses Recht beeinträchtigen (Stolpe-Beschluss, BVerfG v. 25.10.2005, Az: 1 BvR 1696/98).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind oder, wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241; 93, 266).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
    Ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 I ZPO besteht grundsätzlich nur, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2010, 1877; 86, 2507).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
    Hingegen wird die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BGH VI ZR 204/04, vgl. BVerfGE 93, 266, 295; BGH VersR 1997, 842, 843 m.w.N.; VersR 2004, 343, 344).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
    Eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils ist regelmäßig nicht zulässig, sondern es sind auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 139, 95, 102).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
    Ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 I ZPO besteht grundsätzlich nur, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2010, 1877; 86, 2507).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

  • OLG Karlsruhe, 22.10.2014 - 6 U 152/13

    Jörg Kachelmann darf Ex-Geliebte nicht als "Kriminelle" bezeichnen

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

  • BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12

    Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als "Winkeladvokatur" kann von der

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

  • BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00

    Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines diffamierenden

  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

  • BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02

    Unzutreffende Annahme von Schmähkritik bei Polemik im politischen Meinungskampf

  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 72/97

    Voraussetzungen und Inhalt eines Unterlassungsanspruchs gegen ein Zitat in der

  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

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