Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.05.2025 - 26 U 17/24 |
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Kaufpreiszahlung für im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gelieferte Schutzmasken i.R.e. sog. Open-House-Vertrags (hier: FFP2-Masken); Rücktritt vom Vertrag wegen Mangelhaftigkeit der gelieferten Masken; Setzen einer kurzen Nachfrist zur Nachlieferung i.R.d. Abwägung ...
Verfahrensgang
- LG Bonn, 21.02.2024 - 1 O 183/20
- OLG Köln, 14.05.2025 - 26 U 17/24
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (27)
- OLG Köln, 21.06.2024 - 6 U 112/23
Rückzahlung von geleisteten Kaufpreiszahlungen für im Zusammenhang mit der …
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2025 - 26 U 17/24
Rn. 57 Im Übrigen, insbesondere zur Unwirksamkeit des absoluten Fixgeschäftes, schließe sich der Kläger (Bl. 363 ff. GA) der Entscheidung des OLG Köln vom 21. Juni 2024, Az. 6 U 112/23 an.Angesichts des klaren Wortlautes ist diese Regelung aber von vornherein aus sich heraus und auch im Kontext mit den anderen in den Vertragsbedingungen des Open-House-Vertrages schriftlich fixierten Regelungen keiner Auslegung dahingehend zugänglich, dass hiervon abweichend ein relatives Fixgeschäft vereinbart werden sollte, hierzu unter aa) (2) (OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2024 - I-6 U 112/23, juris Rn. 64).
Der Versuch der Beklagten, die Kontrollfähigkeit der Klausel mit der Erwägung in Frage zu stellen, sie weiche im Sinne von § 307 Abs. 3 BGB nicht von Rechtsvorschriften ab, weil § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB das relative Fixgeschäft gerade regele (Bl. 238 f. GA, 449 f. GA) beruht auf einem Zirkelschluss, weil § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGG das relative Fixgeschäft nennt, aber nicht sein Vorliegen in jeglichen Verträgen herbeiführt, wie die Beklagte in anderem Zusammenhang zutreffend selbst annimmt (OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2024 - I-6 U 112/23, juris Rn. 65).
Deshalb überzeugt es auch nicht, nunmehr anstehende Beweisaufnahmen als Beleg dafür heranzuziehen, dass im damaligen Zeitpunkt die Heranziehung eines neuen Lieferanten schneller gewesen wäre als Prüfinstitute mit der Durchführung von Wareneingangsprüfungen zu beauftragen (Bl. 229 GA) (vergleichbar OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2024 - I-6 U 112/23, juris Rn. 66).
Überdies kommt § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB, worauf die Beklagte wiederholt verweist (Bl. 466 ff. GA), nicht zur Anwendung, da - wie dargestellt - die Abwägung der beiderseitigen Interessen gerade keinen sofortigen Rücktritt erfordert (OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2024 - I-6 U 112/23, juris 79).
Wie nachfolgend noch auszuführen ist, konnte ein solcher Liefertermin auch eine Bedeutung im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Leistung nach dem Kalender bestimmt) haben und kann nicht für die Begründung eines relativen Fixgeschäfts herangezogen werden (OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2024 - I-6 U 112/23, juris Rn. 68).
Dabei wirkt sich jeder Zweifel gegen die Annahme eines Fixgeschäfts aus (OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2024 - I-6 U 112/23, juris Rn. 64).
Denn diesem Anliegen hatte die Beklagte bereits durch die kurze Frist zur Angebotsabgabe (zwischen dem 27.03.2020 und dem 08.04.2020) bzw. die Verkürzung der ursprünglich bis 30.04.2020 laufenden Frist zur Abgabe von Angeboten auf den 08.04.2020 Rechnung getragen, sodass es aus Sicht der jeweiligen Bieter bzw. Teilnehmer an dem Verfahren nicht zwingend oder auch nur naheliegend erscheinen musste, dass der als "spätestens" bezeichnete Liefertermin eine (weitere) Begrenzung der zu erwartenden Angebote in Form einer unmittelbaren Vertragslösungsmöglichkeit für die Beklagte darstellte (OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2024 - I-6 U 112/23, juris Rn. 77).
Der Vereinbarung eines Fixgeschäfts bedurfte es nicht (vergleichbar OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2024 - I-6 U 112/23, juris Rn. 79).
Da es nicht auf einseitige Motive des Gläubigers, sondern vielmehr auf den Empfängerhorizont ankommt, muss die Wesentlichkeit auch für die Vertragspartner erkennbar gewesen sein (OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2024 - I-6 U 112/23, juris Rn. 74).
Auch steht die Entscheidung des Senats nicht in Divergenz, sondern vielmehr im Ergebnis im Einklang mit anderer, im Themenkomplex der Open-House-Verfahren zum deutschen autonomen Sachrecht ergangener obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 27. April 2022 - 21 U 52/21, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 15 U 116/21; Urteil vom 21.Juni 2024 -6 U 112/23; Urteil vom 19. Juli 2024 - 6 U 101/23; Urteil vom 9. Januar 2025 - 8 U 46/23; Urteil vom 6. Feburar 2025 - 8 U 38/23, alle abrufbar bei juris ).
- OLG Köln, 24.05.2022 - 15 U 116/21
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2025 - 26 U 17/24
Insofern hat der BGH bereits im Aluminiumkapsel-Fall entschieden, dass eine Formularbestimmung, die der Vereinbarung den Charakter des Fixhandelskaufs beimisst, ebenso überraschend im Sinne von § 3 AGB-Gesetz (jetzt § 305 c BGB) wie unangemessen im Sinne von § 9 AGB-Gesetz (jetzt § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) ist, wenn nicht die Voraussetzungen eines Fixgeschäftes auf der Grundlage der individualvertraglichen Abrede vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1991 - VIII ZR 292/88), da sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1990 - VIII ZR 292/88 , BGHZ 110, 88-98, juris Rn. 23 und OLG Köln Beschluss vom 24.5.2022 - 15 U 116/21, juris Rn.- 10 und 14).Diese Auffassung wird auch nach der Schuldrechtsreform jedenfalls im Grundsatz weiterhin vertreten (vgl. OLG Köln Beschluss vom 24.5.2022 - 15 U 116/21, juris Rn. 15; OLG Hamburg…, Urteil vom 23. Januar 2013 - 13 U 198/10, juris Rn. 70 f.; LG Bamberg…, Urteil vom 11. Februar 2020 - 13 O 117/19, juris Rn. 104 ff.; LG Bonn…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 20 O 191/20, juris Rn. 80; nur bezüglich der unangemessenen Benachteiligung a.Z. OLG Bamberg…, Urteil vom 5. März 2021 - 3 U 68/20, juris Rn. 97) und Schrifttum (…vgl. Fornasier in: MüKo-BGB, 9. Auflage, 2022, § 305c Rn. 15;… Wurmnest in: MüKo-BGB 9. Auflage, 2022, § 309 Nr. 4 Rn. 15;… Weiler in: BeckOGK/Weiler, § 309 Nr. 4 BGB Rn. 72 [Stand: 01.12.2024];… Grunewald in: MüKo-HGB, 6. Auflage, 2025, § 376 Rn. 14;… Achilles in: EBJS, HGB, 4. Auflage, 2020. § 376 Rn. 14;… nur bezüglich der unangemessenen Benachteiligung a.Z. Schwartze in: BeckOK-HGB, § 376 Rn. 5 [Stand:01.01.2025]).
Soweit die Beklagte sich ferner darauf beruft, § 5 des Kaufvertrags ordne eine schnelle Bezahlung der Verkäufer an, übersieht sie, dass § 5.1 eine Vorleistungspflicht für den Verkäufer vorsieht und der Kaufpreis abweichend vom gesetzlichen Leitbild nicht einmal Zug um Zug gegen Erhalt der Ware gezahlt werden muss (vgl. LG Bonn…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 20 O 191/20, juris Rn. 81; OLG Köln Beschluss vom 24.5.2022 - 15 U 116/21, juris Rn. 18).
Wie der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln im Beschluss vom 24. Mai 2022 - 15 U 116/21, juris Rn. 10 zutreffend ausgeführt hat, bestand zwar ein für den Kläger erkennbares Interesse der Beklagten an einer raschen Vertragsabwicklung.
Denn auch aus zeitnah zu erwartenden Preissenkungen bzw. einem nur kurzfristigen Überbrückungsinteresse folgt kein schützenswertes Interesse der Beklagten daran, dem Kläger nicht wenigstens eine kurze Nacherfüllungsfrist setzen zu müssen (vgl. OLG Köln Beschluss vom 24. Mai 2022 - 15 U 116/21, juris Rn. 12).
Vielmehr sollte sie - jedenfalls unter Berücksichtigung der Unklarheitenregel gemäß § 305c Abs. 2 BGB hinsichtlich des Passus "nach erfolgter Lieferung" in § 5.1 des Vertrages - unbedingt leisten und bei etwaigen Mängeln auf die Möglichkeit einer späteren Rückforderung verwiesen werden (OLG Köln, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 15 U 116/21, juris Rn. 24; LG Bonn…, Urteil vom 12. Juli 2023 - 20 O 49/22, juris Rn. 101).
Auch steht die Entscheidung des Senats nicht in Divergenz, sondern vielmehr im Ergebnis im Einklang mit anderer, im Themenkomplex der Open-House-Verfahren zum deutschen autonomen Sachrecht ergangener obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 27. April 2022 - 21 U 52/21, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 15 U 116/21; Urteil vom 21.Juni 2024 -6 U 112/23; Urteil vom 19. Juli 2024 - 6 U 101/23; Urteil vom 9. Januar 2025 - 8 U 46/23; Urteil vom 6. Feburar 2025 - 8 U 38/23, alle abrufbar bei juris ).
- OLG Köln, 09.01.2025 - 8 U 46/23
Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für gelieferte Covid-Schutzmasken; Anspruch …
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2025 - 26 U 17/24
Es handelt sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB, da die Klausel für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert in den ausgeschriebenen Vertragsbedingungen der Beklagten enthalten war (OLG Köln, Urteil vom 9. Januar 2025 - 8 U 46/23, juris Rn.89).Es liegt auch gerade nicht der Fall vor, dass nur § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB die entstandene Lücke füllen könnte; hierbei handelt es sich vielmehr um einen vom Ergebnis her gedachten erkennbaren Zirkelschluss (OLG Köln, Urteil vom 9. Januar 2025 - 8 U 46/23, juris Rn. 84).
Hinzu kommt, dass für alle Beteiligten ersichtlich und vorhersehbar war, dass die Pandemie nicht mit Ablauf der Lieferfrist endete und daher das Vertragsinteresse der Beklagten auch über den vereinbarten Liefertermin hinaus fortbestand (OLG Köln, Urteil vom 9. Januar 2025 - 8 U 46/23, juris Rn. 91).
Rn. 143 aa) Die ursprünglich zwischen den Parteien in § 5.1 des Open-House-Vertrages vereinbarte Vorleistungspflicht des Klägers ist nachträglich entfallen (so auch OLG Köln, Urteil vom 9. Januar 2025 - 8 U 46/23, juris Rn. 111).
Auch steht die Entscheidung des Senats nicht in Divergenz, sondern vielmehr im Ergebnis im Einklang mit anderer, im Themenkomplex der Open-House-Verfahren zum deutschen autonomen Sachrecht ergangener obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 27. April 2022 - 21 U 52/21, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 15 U 116/21; Urteil vom 21.Juni 2024 -6 U 112/23; Urteil vom 19. Juli 2024 - 6 U 101/23; Urteil vom 9. Januar 2025 - 8 U 46/23; Urteil vom 6. Feburar 2025 - 8 U 38/23, alle abrufbar bei juris ).
- LG Bonn, 21.02.2024 - 1 O 183/20
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2025 - 26 U 17/24
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.02.2024 (Az. 1 O 183/20) teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.02.2024 (Az. 1 O 183/20) wird zurückgewiesen.
Rn. 59 in Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 21.02.2024 (Az. 1 O 183/20).
Rn. 72 unter Abänderung des am 21.02.2024 verkündeten Urteils des Landgerichts Bonn, Az. 1 O 183/20, die Klage in vollem Umfang abzuweisen und der Hilfswiderklage vom 06.11.2023 auf Feststellung der Verpflichtung zur Erstattung der Lagerungskosten und auf Abholung der streitgegenständlichen Schutzmasken vollumfänglich stattzugeben.
- OLG Köln, 06.02.2025 - 8 U 38/23
Durchführung eines sog. Open-House-Verfahrens zur Beschaffung von Schutzmaterial …
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2025 - 26 U 17/24
Nach der Rechtsprechung trägt dementsprechend die Darlegungslast für einen Verstoß gegen das Preisrecht nach allgemeinen Grundsätzen derjenige, der aus diesem Verstoß günstige Rechtsfolgen ableitet (OLG Köln, Urteil vom 6. Februar 2025 - 8 U 38/23, juris Rn. 185 mwN).Die Beklagte selbst ging im hiesigen Verfahren sowie in dem Verfahren OLG Köln, Urteil vom 6. Februar 2025 - 8 U 38/23 (…juris Rn. 194) bis zu ihrem neuen Tatsachenvortrag davon aus, dass es sich bei dem Preis von 4, 50 EUR je Maske um den marktüblichen und angemessenen Preis gehandelt habe.
Auch steht die Entscheidung des Senats nicht in Divergenz, sondern vielmehr im Ergebnis im Einklang mit anderer, im Themenkomplex der Open-House-Verfahren zum deutschen autonomen Sachrecht ergangener obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 27. April 2022 - 21 U 52/21, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 15 U 116/21; Urteil vom 21.Juni 2024 -6 U 112/23; Urteil vom 19. Juli 2024 - 6 U 101/23; Urteil vom 9. Januar 2025 - 8 U 46/23; Urteil vom 6. Feburar 2025 - 8 U 38/23, alle abrufbar bei juris ).
- LG Bonn, 20.12.2023 - 1 O 156/21
Absolutes Fixgeschäft; relatives Fixgeschäft; Open-House-Vertrag; …
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2025 - 26 U 17/24
Diese von dem Landgericht zuvor vertretene Rechtauffassung hält die Kammer in der angefochtenen Entscheidung (und in der Entscheidung vom 20.12.2023 - 1 O 156/21) selbst nicht mehr aufrecht.Dies stellt gerade die übliche Rechtsfolge eines (im Gesetz gar nicht ausdrücklich geregelten) absoluten Fixgeschäftes dar." (S. 10 UA, LG Bonn Urteil vom 20. Dezember 2023 - 1 O 156/21, juris Rn. 104).
Gerade dieser in der Klausel unmissverständlich vorgesehene Automatismus bezüglich der Folgen ist dem relativen Fixgeschäft fremd (S. 11 UA sowie LG Bonn Urteil vom 20. Dezember 2023 - 1 O 156/21, juris Rn. 107).
- OLG Köln, 19.07.2024 - 6 U 101/23
Beschaffung von Schutzmasken im Wege des Open-House-Verfahrens
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2025 - 26 U 17/24
Die Beklagte hält vielmehr weiter an der Wirksamkeit des von ihr erklärten Rücktritts fest und erkennt demgemäß ihre vertraglichen Verpflichtungen gerade nicht vorbehaltlos, sondern nur "hilfsweise" an (zum Ganzen OLG Köln, Urteil vom 19. Juli 2024 - I-6 U 101/23, juris Rn. 87).Sodann war die Beklagte wiederum verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb kurzer Frist unter dem Vorbehalt der späteren Rückforderung wegen Nichtleistung oder mangelhafter Leistungen zu begleichen (OLG Köln, Urteil vom 19. Juli 2024 - I-6 U 101/23, juris Rn. 90).
Auch steht die Entscheidung des Senats nicht in Divergenz, sondern vielmehr im Ergebnis im Einklang mit anderer, im Themenkomplex der Open-House-Verfahren zum deutschen autonomen Sachrecht ergangener obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 27. April 2022 - 21 U 52/21, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 15 U 116/21; Urteil vom 21.Juni 2024 -6 U 112/23; Urteil vom 19. Juli 2024 - 6 U 101/23; Urteil vom 9. Januar 2025 - 8 U 46/23; Urteil vom 6. Feburar 2025 - 8 U 38/23, alle abrufbar bei juris ).
- OLG Bamberg, 05.03.2021 - 3 U 68/20
Zum Verwenden Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzgl. einer …
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2025 - 26 U 17/24
Diese Auffassung wird auch nach der Schuldrechtsreform jedenfalls im Grundsatz weiterhin vertreten (…vgl. OLG Köln Beschluss vom 24.5.2022 - 15 U 116/21, juris Rn. 15; OLG Hamburg…, Urteil vom 23. Januar 2013 - 13 U 198/10, juris Rn. 70 f.; LG Bamberg…, Urteil vom 11. Februar 2020 - 13 O 117/19, juris Rn. 104 ff.; LG Bonn…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 20 O 191/20, juris Rn. 80; nur bezüglich der unangemessenen Benachteiligung a.Z. OLG Bamberg, Urteil vom 5. März 2021 - 3 U 68/20, juris Rn. 97) und Schrifttum (…vgl. Fornasier in: MüKo-BGB, 9. Auflage, 2022, § 305c Rn. 15;… Wurmnest in: MüKo-BGB 9. Auflage, 2022, § 309 Nr. 4 Rn. 15;… Weiler in: BeckOGK/Weiler, § 309 Nr. 4 BGB Rn. 72 [Stand: 01.12.2024];… Grunewald in: MüKo-HGB, 6. Auflage, 2025, § 376 Rn. 14;… Achilles in: EBJS, HGB, 4. Auflage, 2020. § 376 Rn. 14;… nur bezüglich der unangemessenen Benachteiligung a.Z. Schwartze in: BeckOK-HGB, § 376 Rn. 5 [Stand:01.01.2025]).Unabhängig von der streitigen Frage, inwieweit nach der Gesetzesänderung eine einseitige Mitteilung des Gläubigers für die Herstellung eines Fixcharakters im Sinne des § 323 BGB genügt (so für den Fall der Branchenüblichkeit OLG Bamberg, Urteil vom 5. März 2021 - 3 U 68/20, juris Rn. 70 ff.), fehlt es im konkreten Fall bereits an der objektiven Erkennbarkeit der Wesentlichkeit des Liefertermins für den Kläger.
Rn. 166 Die beklagtenseits angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (Urteil vom 05.03.2021 - 3 U 68/20, juris) betrifft schließlich die vorliegend zu entscheidende Konstellation nicht.
- BGH, 16.05.1968 - VII ZR 40/66
Rechte des Unternehmers bei grundloser Erfüllungsverweigerung durch den Besteller
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2025 - 26 U 17/24
So etwa, wenn - wie im vorliegenden Fall - die vorleistungsberechtigte Vertragspartei durch Berufung auf einen von ihr zu Unrecht erklärten Rücktritt eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, sie wolle die ihr obliegende Leistung nicht mehr erbringen (BGH, Urteil vom 16. Mai 1968 - VII ZR 40/66, BGHZ 50, 175 (177), juris Rn. 19; BGH…, Urteil vom 20. Januar 1978 - V ZR 171/75, juris Rn. 20).Demgemäß kann die Einrede gemäß § 320 BGB nicht erheben, wer sich vertragswidrig endgültig von dem Vertrag lossagt und die Annahme der Gegenleistung schlechthin ablehnt (BGH, Urteil vom 16. Mai 1968 - VII ZR 40/66, BGHZ 50, 175-179, juris Rn. 16 ff.; BGH…, Urteil vom 17. Juli 2013 - VIII ZR 163/12 -, juris Rn. 26;… auch Schwarze in: Staudinger, 2020 (Stand: 03.03.2023) § 320 BGB, Rn. 38).
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 313/99
"Hotelvideoanlagen"; Annahmeverzug bei Gebrauchmachen von einem Bestimmungsrecht; …
Auszug aus OLG Köln, 14.05.2025 - 26 U 17/24
Dazu zählt auch die (unberechtigte) Geltendmachung von Rechten, die - wie hier der von der Beklagten erklärte Rücktritt - auf die Beendigung des Vertrages zielen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - I ZR 313/99, Rn. 27, juris).Dagegen kann sich derjenige, der deutlich gemacht hat, dass er an dem Vertrag nicht festzuhalten gedenke, die Einrede nicht zunutze machen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - I ZR 313/99 -, Rn. 27, juris).
- BGH, 16.01.2020 - IX ZR 351/18
Gestattung von Beschlussfassungen der Gläubiger über Rechte und Pflichten der …
- LG Bonn, 19.01.2022 - 20 O 191/20
Kein Fixgeschäft durch AGB!
- BGH, 18.04.1989 - X ZR 85/88
Geltendmachung eines Werklohnanspruchs - Vereinbarung eines absoluten …
- LG Bonn, 12.07.2023 - 20 O 49/22
- BGH, 10.04.1995 - VIII ZR 346/93
Treuwidrigkeit der Einrede des nicht erfüllten Vertrages
- BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 80/14
Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Sofortiger Rücktritt bei fehlender …
- BGH, 19.05.2016 - III ZR 274/15
Erbenermittlungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Regelung über die …
- BGH, 20.07.2012 - V ZR 217/11
Treu und Glauben: Unzulässige Berufung auf die Unwirksamkeit der Vollmacht des …
- BGH, 17.07.2013 - VIII ZR 163/12
Einrede des nicht erfüllten Vertrags bei endgültiger Ablehnung der …
- BGH, 14.06.2017 - IV ZR 161/16
Reiserücktrittsversicherung: Unklarheit der Versicherungsbedingungen hinsichtlich …
- BGH, 16.10.2008 - III ZR 253/07
Zulässigkeit einer Wider-Widerklage
- BGH, 17.01.1990 - VIII ZR 292/88
Fixe Geltung von Lieferterminen- und fristen
- BGH, 25.01.1982 - VIII ZR 310/80
Einrede des nicht erfüllten Vertrages - Rechtmäßigkeit der EInrede des …
- OLG Hamburg, 23.01.2013 - 13 U 198/10
Handelskauf: Umfang der Untersuchungspflicht bei Beauftragung des Lieferanten mit …
- OLG Köln, 27.04.2022 - 21 U 52/21
Zahlungsanspruch für die Lieferung von FFP2-Masken; Vermeintlich mangelhafte …
- LG Bamberg, 11.02.2020 - 13 O 117/19
Verwendung unzulässiger Geschäftsbedingungen durch Einkaufsverband
- BGH, 20.01.1978 - V ZR 171/75
Anspruch auf Zustimmung zur Eigentumsumschreibung - Finanzierung der Errichtung …
- OLG Köln, 28.05.2026 - 8 U 14/25
Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Schadensersatz aus mehreren mit der Beklagten …
Angesichts des klaren Wortlautes ist die Regelung von vornherein aus sich heraus und auch im Kontext mit den anderen in den Vertragsbedingungen des OHV schriftlich fixierten Regelungen keiner Auslegung dahingehend zugänglich, dass hiervon abweichend ein relatives Fixgeschäft vereinbart werden sollte (vgl. nur OLG Köln…, Urteil vom 21.06.2024 - I-6 U 112/23, zitiert nach juris Rn. 64; OLG Köln, Urteil vom 14.05.2025 - 26 U 17/24, zitiert nach juris Rn.102).Es handelt sich dabei um allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB da die Klausel für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert in den Bedingungen der Beklagten enthaltenen war (OLG Köln…, Urteil vom 09.01.2025 - 8 U 46/23, zitiert nach juris Rn. 99; OLG Köln Urteil vom 14.05.2025 - 26 U 17/24, zitiert nach juris Rn. 104).
Hieran hält der Senat nach erneuter Prüfung auch für nationale Kaufverträge fest (vgl. hierzu im Übrigen: OLG Köln…, Urteil vom 21.06.2024 - 6 U 112/23, Rn. 64 ff.;… Urteil vom 19.07.2024 - 6 U 101/23, Rn. 78 ff.; Urteil vom 14.05.2025 - 26 U 17/24, Rn. 95 ff.; jeweils zitiert nach juris).
Insofern hat der BGH bereits im Aluminiumkapselfall entschieden, dass eine Formularbestimmung, die der Vereinbarung den Charakter des Fixhandelskaufs beimisst, ebenso überraschend (§ 305c BGB) wie unangemessen (§ 307 Abs. 1, Absatz 2 Nr. 1 BGB) ist, wenn nicht die Voraussetzungen eines Fixgeschäfts auf Grundlage der individualvertraglichen Abrede vorliegen, da sie mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar ist (BGH…, Urteil vom 17.01.1990 - VIII 292/88, BGHZ 110, 88, zitiert nach juris Rn. 23; OLG Köln…, Beschluss vom 24.05.2022 - 15 U 116/21, zitiert nach juris Rn. 10 und 14; OLG Köln, Urteil vom 14.05.2025 - 26 U 17/24, zitiert nach juris Rn. 112 m.w.N.).
Vergleiche hierzu die Ausführungen im landgerichtlichen Urteil auf Seite 27 ff. und das Urteil des 26. Zivilsenats vom 14.05.2025 - 26 U 17/24, zitiert nach juris Rn. 107 ff., dem sich der Senat anschließt.
Auch wenn für die Klägerin ein erkennbares Interesse der Beklagten an einer raschen Vertragsabwicklung bestand, war angesichts der ebenfalls erkennbar noch fortdauernden und nicht kurzfristig zu einem Ende gelangenden Pandemielage vielmehr davon auszugehen, dass eine Lieferung nach dem 30.04.2020 auch noch im Interesse der Beklagten erfolgt (vgl. hierzu bereits OLG Köln, Urteil vom 14.05.2025 - 26 U 17/24, zitiert nach juris Rn. 127; OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2022 - 15 U 116/21, zitiert nach juris Rn. 21).
Auch wenn dieser Umstand nach dem Vortrag der Beklagten allein logistischen Herausforderungen geschuldet gewesen sein mag, belegt er jedenfalls, dass mit dem 30.04.2020 kein Interessenfortfall eintrat (vgl. ebenso: OLG Köln, Urteil vom 09.01.2025 - 8 U 46/23, zitiert nach juris Rn. 91; OLG Köln, Urteil vom 14.05.2025 - 26 U 17/24, zitiert nach juris Rn. 134).
Vielmehr hält die Beklagte an ihrem Vorbringen eines wirksamen Rücktritts fest und erkennt ihre vertraglichen Verpflichtungen allenfalls hilfsweise an (vgl. insoweit auch das Urteil des OLG Köln vom 14.05.2025 - 26 U 17/24, zitiert nach juris Rn. 142 ff.).
- OLG Köln, 23.04.2026 - 3 U 61/25
Erklärung des Vorbehaltsurteils des LG für vorbehaltlos auf Berufung der …
Es kann dahinstehen, ob eine solche nachträgliche Preisprüfung auch aus anderen Gründen, etwa infolge verfassungskonformer Auslegung der VO PR Nr. 30/53 a. F. zu einer Erhaltung der von den Parteien vereinbarten Preise führen kann (so der 26. Senat des OLG Köln…, Urteil vom 12.11.2025, 26 U 49/24, BeckRS 202531681 beck-online, Rn. 97, 104), wer die primäre und wer die sekundäre Darlegungslast für eine Überschreitung der Höchstpreise gem. § 1 Abs. 3 VO PR Nr. 30/53 a. F. trägt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 06.02.2025 - 8 U 38/23 - NZBau 2025, 596 Rn. 185, beck-online; OLG Köln Urteil vom 14.05.2025 - 26 U 17/24, BeckRS 2025, 11547 Rn. 54, beck-online) oder ob es der Beklagten gem. § 242 BGB verwehrt wäre, sich auf eine Teilnichtigkeit gemäß § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen die VO PR Nr. 30/53 a. F. zu berufen, wie das Ausgangsgericht angenommen hat (ebenso OLG Köln, Urteil vom 14.05.2025, - 26 U 17/24, BeckRS 2025, 11547 Rn. 57, beck-online). - OLG Köln, 12.11.2025 - 26 U 49/24
Kaufpreiszahlung aus einem i.R.d. Corona-Pandemie geschlossenen sog. …
Einerseits wird ein absolutes Fixgeschäft angenommen, wobei die 20. Zivilkammer des Landgerichts Bonn in ihrem Urteil vom 12. Juli 2023 (…20 O 49/22, juris Rn. 75) von dessen Wirksamkeit, der 6., 8., 21. sowie der streitentscheidende Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Urteil vom 14. Mai 2025 - 26 U 17/24, juris) hingegen von dessen Unwirksamkeit ausgehen.
- LG Bonn, 11.03.2026 - 1 O 219/21 Rn. 170 Die Kammer vermag sich dieser Auffassung mit dem 26. Zivilsenat des OLG Köln (Urt. v. 14.05.2025 - 26 U 17/24) nicht anzuschließen.
Rn. 261 Zusammengefasst beinhalten § 5 Ziff. 5.1 und 5.2 des Vertrages nicht nur eine bloße Fälligkeitsregelung, sondern die Anordnung, dass nach fristgerechter Lieferung durch den Auftragnehmer nunmehr die Auftraggeberin zur Zahlung verpflichtet ist, und zwar unabhängig von der Frage, ob ihr Nacherfüllungsansprüche zustehen oder nicht und ob sie ggf. einen Anspruch auf Rückerstattung haben sollte, sofern sich ein Rücktritt nach Fristsetzung als berechtigt herausstellen sollte (sogenannte gestaffelte Vorleistungspflicht; so bereits die 20. ZK des LG H., Urt. v. 12.07.2023 - 20 O 49/22, S. 23 f.;… bestätigend OLG Köln, Urt. v. 19.07.2024 - 6 U 101/23, Rn. 62; ebenso OLG Köln, Urt. v. 14.05.2025 - 26 U 17/24).
- LG Bonn, 23.07.2025 - 1 O 342/24
Open-House-Vergabe: Welcher Höchstpreis gilt bei Masken-"Newcomern"?
Rn. 106 Die Kammer vermag sich dieser Auffassung mit dem 26. Zivilsenat des OLG Köln (Urt. v. 14.05.2025 - 26 U 17/24) nicht anzuschließen.Rn. 176 Zusammengefasst beinhalten § 5 Ziffer 5.1 und 5.2 des Vertrages nicht nur eine bloße Fälligkeitsregelung, sondern die Anordnung, dass nach fristgerechter Lieferung durch den Auftragnehmer nunmehr die Auftraggeberin zur Zahlung verpflichtet ist, und zwar unabhängig von der Frage, ob ihr Nacherfüllungsansprüche zustehen oder nicht und ob sie ggf. einen Anspruch auf Rückerstattung haben sollte, sofern sich ein Rücktritt nach Fristsetzung als berechtigt herausstellen sollte ("gestaffelte Vorleistungspflicht;… so bereits die 20. ZK des LG Bonn, Urt. v. 12.07.2023 - 20 O 49/22, S. 23 f.;… bestätigend OLG Köln, Urt. v. 19.07.2024 - 6 U 101/23, Rn. 62; ebenso OLG Köln, Urt. v. 14.05.2025 - 26 U 17/24).
- LG Bonn, 21.05.2025 - 1 O 184/21 Die Kammer stellt klar, dass ihre Rechtsprechung nicht so zu verstehen ist, dass sie von einer Zweiteilung in ein absolutes Fixgeschäft für den Fall der Nichtlieferung und ein relatives Fixgeschäft für den Fall der Schlechtlieferung ausgehe (so OLG Köln, Urt. v. 14.05.2025 - 26 U 17/24, S. 25).
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