Rechtsprechung
| EuGH, 09.07.1987 - 281/85, 283/85, 284/85, 285/85, 287/85 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 118; ; EWG-Vertrag Art. 3 Abs. 1; ; Verfahrensordnung Art. 37 Abs. 1
- EU-Kommission
Deutschland, Frankreich, Niederlande, Denmark und Vereinigtes Königreich / Kommission
VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 8 PAR *1 UND 81 PAR *1
1 . VERFAHREN - KLAGEFRISTEN - BERECHNUNG - EU-Kommission
Deutschland, Frankreich, Niederlande, Denmark und Vereinigtes Königreich / Kommission
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Mitteilungsverfahren und Abstimmungsverfahren über die Wanderungspolitik gegenüber Drittländern; Gewährung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Lebensbedingungen und Arbeitsbedingungen, der wirtschaftlichen Ansprüche der Förderung ...
- opinioiuris.de
Einwanderungspolitik
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. VERFAHREN - KLAGEFRISTEN - BERECHNUNG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wanderungspolitik - Zuständigkeit der Gemeinschaft.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1987 - 281/85
- EuGH, 09.07.1987 - 281/85, 283/85, 284/85, 285/85, 287/85
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 15.01.1987 - 152/85
Misset / Rat
Auszug aus EuGH, 09.07.1987 - 281/85
WIE NÄMLICH DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 15.*JANUAR 1987 IN DER RECHTSSACHE 152/85 ( MISSET, SLG. 1987, 223, 234 ) FESTGESTELLT HAT, LÄUFT DIE KLAGEFRIST, WENN SIE IN KALENDERMONATEN AUSGEDRÜCKT IST, AM ENDE DES TAGES AB, DER IN DEM DURCH DIE FRIST BEZEICHNETEN MONAT DIESELBE ZAHL TRAEGT WIE DER TAG, AN DEM DIE FRIST BEGONNEN HAT, ALSO DER TAG DER BEKANNTGABE.
- EuGH, 21.06.1988 - 39/86
Lair / Universität Hannover
Sie fällt nämlich zum einen in den Bereich der Bildungspolitik, die als solche nicht der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterstellt worden ist ( s. das genannte Urteil vom 13. Februar 1985 ) und zum anderen in den der Sozialpolitik, die zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gehört, soweit sie nicht Gegenstand besonderer Vorschriften des EWG-Vertrags ist ( siehe das Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281, 283, 284, 285 und 287/85, Wanderungspolitik, Slg. 1987, 3203 ). - EuGH, 13.12.1989 - 322/88
Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281, 283, 284, 285 und 287/85 ( Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Niederlande, Dänemark und Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1987, 3203 ) entschieden hat, erkennt Artikel 118 EWG-Vertrag die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in sozialen Fragen an, sofern nicht andere Vorschriften des EWG-Vertrags eingreifen und sie im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ausgeuebt wird, deren Durchführung die Kommission sicherstellt. - EuGH, 21.06.1988 - 197/86
Brown / Secretary of State for Scotland
Sie fällt nämlich zum einen in den Bereich der Bildungspolitik, die als solche nicht der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterstellt worden ist ( siehe das genannte Urteil vom 13. Februar 1985 ), und zum anderen in den der Sozialpolitik, die zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gehört, soweit sie nicht Gegenstand besonderer Vorschriften des EWG-Vertrags ist ( siehe das Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281, 283, 284, 285 und 287/85, Wanderungspolitik, Slg. 1987, 3203 ).
- EuGH, 29.04.1999 - C-342/96
Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Anwendung des gesetzlichen …
Artikel 118 EWG-Vertrag erkennt also die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in sozialen Fragen an, soweit diese nicht zu Bereichen gehören, die durch andere Vorschriften des Vertrages geregelt werden (Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1987, 3203, Randnr. 14). - EuG, 04.03.2015 - T-496/11
Das Gericht erklärt den von der EZB veröffentlichten "Eurosystem Oversight Policy …
Weist ein Artikel des Vertrags einem Organ eine bestimmte Aufgabe zu, so ist demnach davon auszugehen, dass er ihm damit auch die zur Erfüllung dieser Aufgabe unerlässlichen Befugnisse verleiht, andernfalls würde dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit genommen (vgl. entsprechend Urteile vom 9. Juli 1987, Deutschland u. a./Kommission, 281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, Slg, EU:C:1987:351, Rn. 28, …und vom 17. September 2007, Frankreich/Kommission, T-240/04, Slg, EU:T:2007:290, Rn. 36). - EuGH, 24.02.1994 - C-343/92
Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en …
28 Die Richtlinie 79/7 lässt jedoch die Zuständigkeit unberührt, die die Artikel 117 und 118 EWG-Vertrag den Mitgliedstaaten dafür zuerkennen, im Rahmen einer von der Kommission organisierten engen Zusammenarbeit ihre Sozialpolitik und somit die Art und das Ausmaß der sozialen Schutzmaßnahmen auch im Bereich der sozialen Sicherheit sowie die konkreten Einzelheiten ihrer Durchführung festzulegen (siehe u. a. Urteile vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1987, 3203, und vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-229/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2205). - Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19
Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der …
{FN:63} Sei es das Parlament (…vgl. z. B. Urteil vom 10. Mai 1995, Parlament/Rat, C-417/93, EU:C:1995:127, Rn. 9) oder seien es andere Einrichtungen, die an Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, wie etwa der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 1987, Deutschland u. a./Kommission (281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, EU:C:1987:351, Rn. 37 bis 39). - Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1987 - 281/85
Bundesrepublik Deutschland und andere gegen Kommission der Europäischen …
Mit Klageschriften, die zwischen dem 17. und 23. September 1985 eingegangen sind, haben die Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 281/85), die Französische Republik (Rechtssache 283/85), das Königreich der Niederlande (Rechtssache 284/85), das Königreich Dänemark (Rechtssache 285/85) und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Rechtssache 287/85) die Nichtigerklärung dieser Entscheidung beantragt.19. Aufgrund dieser Erwägungen schlage ich Ihnen vor, a) die Klagen des Königreichs der Niederlande (Rechtssache 284/85), des Königreichs Dänemark (Rechtssache 285/85) und des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (Rechtssache 287/85) wegen Fristüberschreitung als unzulässig abzuweisen; b) den Klagen der Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 281/85) und der Französischen Republik (Rechtssache 283/85) stattzugeben und die Entscheidung 85/381 der Kommission vom 8. Juli 1985 zur Einführung eines Mitteilungs- und Abstimmungsverfahrens über die Wanderungspolitik gegenüber Drittländern wegen Verstoßes gegen wesentliche Formvorschriften für nichtig zu erklären.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-440/05
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 47 EU - Rahmenbeschluss 2005/667/JI - …
{FN:40} - Vgl. zu dieser Gedankenführung Urteil vom 9. Juli 1987, Deutschland/Kommission (281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, Slg. 1987, 3203, Randnr. 28). - Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2026 - C-242/25
" Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und Währungspolitik - …
{FN:48} Vgl. Urteil vom 9. Juli 1987, Deutschland u. a./Kommission (281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, EU:C:1987:351, Rn. 38 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-217/04
Vereinigtes Königreich / Parlament und Rat - Europäische Agentur für Netz- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-11/00
Kommission / EZB
- ArbG Bremen, 09.10.1990 - 2 BV 31/90
Rechtfertigung unterschiedlicher Vergütung von Seeleuten durch die Einführung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
Dellas u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-170/96
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1996 - C-84/94
Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-30/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union …
- EuG, 17.09.2007 - T-240/04
Frankreich / Kommission - Europäische Atomgemeinschaft - Investitionen - …
- EuG, 17.11.2009 - T-143/06
MTZ Polyfilms / Rat - Dumping - Einfuhr von Folien aus Polyethylenterephthalat …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-223/95
A. Moksel AG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. - Landwirtschaft - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-311/13
Tümer - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 80/987/EWG - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1989 - 242/87
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-280/94
Y. M. Posthuma-van Damme gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - 322/88
Salvatore Grimaldi gegen Fonds des maladies professionnelles. - Berufskrankheiten …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1988 - 302/87
Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Befugnis des …
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| EuGH, 09.07.1987 - 285/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Anforderungen an das Mitteilungsverfahren und Abstimmungsverfahren über die Wanderungspolitik gegenüber Drittländern; Gewährung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Lebensbedingungen und Arbeitsbedingungen, der wirtschaftlichen Ansprüche der Förderung ...
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1987 - 281/85
Bundesrepublik Deutschland und andere gegen Kommission der Europäischen …
Mit Klageschriften, die zwischen dem 17. und 23. September 1985 eingegangen sind, haben die Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 281/85), die Französische Republik (Rechtssache 283/85), das Königreich der Niederlande (Rechtssache 284/85), das Königreich Dänemark (Rechtssache 285/85) und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Rechtssache 287/85) die Nichtigerklärung dieser Entscheidung beantragt.19. Aufgrund dieser Erwägungen schlage ich Ihnen vor, a) die Klagen des Königreichs der Niederlande (Rechtssache 284/85), des Königreichs Dänemark (Rechtssache 285/85) und des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (Rechtssache 287/85) wegen Fristüberschreitung als unzulässig abzuweisen; b) den Klagen der Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 281/85) und der Französischen Republik (Rechtssache 283/85) stattzugeben und die Entscheidung 85/381 der Kommission vom 8. Juli 1985 zur Einführung eines Mitteilungs- und Abstimmungsverfahrens über die Wanderungspolitik gegenüber Drittländern wegen Verstoßes gegen wesentliche Formvorschriften für nichtig zu erklären.
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