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   EuGH, 15.01.1987 - 152/85   

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EuGH, 15.01.1987 - 152/85 (https://dejure.org/1987,1000)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.1987 - 152/85 (https://dejure.org/1987,1000)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1987 - 152/85 (https://dejure.org/1987,1000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Misset / Rat

    BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 91 ABSATZ 3; VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 80 PAR *1 UND 81 PAR *1
    BEAMTE - KLAGE - FRIST - BEGINN - ZEITPUNKT DER BEKANNTGABE DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE BESCHWERDE - BERECHNUNG

  • EU-Kommission

    Misset / Rat

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Dreimonatsfrist für die Erhebung einer Klage gegen die auf eine Beschwerde ergangene Entscheidung; Beginn einer Frist mit der Bekanntgabe einer Entscheidung; Ende der Dreimonatsfrist für die Erhebung einer Klage gegen die auf eine Beschwerde ergangene ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - KLAGE - FRIST - BEGINN - ZEITPUNKT DER BEKANNTGABE DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE BESCHWERDE - BERECHNUNG - [BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 91 ABSATZ 3 - VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 80 PAR *1 UND 81 PAR *1]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (42)

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entspricht die strikte Anwendung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Verfahrensfristen dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz zu vermeiden (vgl. Urteil vom 15. Januar 1987, Misset/Rat, 152/85, EU:C:1987:10, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 8. November 2007, Belgien/Kommission, C-242/07 P, EU:C:2007:672, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung), und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht auf effektiven Rechtsschutz (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 17. Mai 2002, Deutschland/Parlament und Rat, C-406/01, EU:C:2002:304, Rn. 20).
  • EuGH, 17.05.2002 - C-406/01

    Deutschland / Parlament und Rat

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Januar 1987 in der Rechtssache 152/85 (Misset/Rat, Slg. 1987, 223, Randnr. 7) ausgeführt hat, soll eine solche Regelung, die denjenigen Tag von der Berechnung der gerichtlichen Fristen ausnimmt, an dem das Ereignis eintritt, mit dem die Frist beginnt, gewährleisten, dass jede Partei die Fristen voll ausschöpfen kann.

    Ist die Klagefrist in Kalendermonaten ausgedrückt, so endet sie also mit Ablauf des Tages, der in dem durch die Frist bezeichneten Monat dieselbe Zahl trägt wie der Tag, an dem die Frist in Gang gesetzt worden ist, also der Tag der Bekanntgabe (Urteil Misset/Rat, Randnr. 8).

    Zu dem von der Klägerin geltend gemachten Recht auf effektiven Rechtsschutz ist festzustellen, dass dieses Recht durch eine strikte Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Verfahrensfristen, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit entspricht, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz zu vermeiden (Urteil Misset/Rat, Randnr. 11), in keiner Weise beeinträchtigt wird.

  • EuG, 19.01.2001 - T-126/00

    Confindustria u.a. / Kommission

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Januar 1987 in der Rechtssache 152/85 (Misset/Rat, Slg. 1987, 223, Randnr. 7) entschieden hat, soll eine solche Regelung, die denjenigen Tag von der Berechnung der gerichtlichen Fristen ausnimmt, an dem das Ereignis eintritt, mit dem die Frist beginnt, gewährleisten, dass jede Partei die Fristen voll ausschöpfen kann.

    Soweit die Klägerinnen die Verspätung ihrer Klage bestreiten, indem sie die analoge Anwendung der Verordnungen Nrn. 1182/71, 4064/89 und 447/98 geltend machen, ist lediglich festzustellen, dass die Bestimmungen über die Klagefrist eine erschöpfende Regelung darstellen, aufgrund deren nicht nur der Beginn dieser Frist, sondern auch ihr Ende bestimmt werden kann, so dass sich die Frage einer analogen Anwendung der genannten Verordnungen nicht stellt (in diesem Sinne Urteil Misset/Rat, Randnr. 10).

    Soweit sich die Klägerinnen ferner auf einen entschuldbaren Irrtum berufen, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes die strikte Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Verfahrensfristen dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit entspricht, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz zu vermeiden (Urteil Misset/Rat, Randnr. 11).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-273/04

    Polen / Rat - Gemeinsame Agrarpolitik - Reform - Erweiterung der Europäischen

    68 - Vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 26. November 1985, Cockerill-Sambre (42/85, Slg. 1985, 3749, Randnr. 10), vom 15. Januar 1987, Misset/Rat (152/85, Slg. 1987, 223, Randnr. 11), Beschluss des Gerichtshofs vom 5. Februar 1992, Frankreich/Kommission (C-59/91, Slg. 1992, I-525, Randnr. 8), Urteil des Gerichtshofs vom 23. Januar 1997, Coen (C-246/95, Slg. 1997, I-403, Randnr. 21), Beschluss des Gerichtshofs vom 19. Februar 2004, Forum des migrants/Kommission (C-369/03 P, Slg. 2004, I-1981, Randnr. 16), Urteil des Gerichts vom 18. September 1997, Mutual Aid Administration Services/Kommission (T-121/96 und T-151/96, Slg. 1997, II-1355, Randnr. 38), und Beschluss des Gerichts vom 19. Januar 2001, Confindustria u. a./Kommission (T-126/00, Slg. 2001, II-85, Randnr. 21).

    69 - Urteil Misset/Rat (Randnr. 11) sowie die Beschlüsse Frankreich/Kommission (Randnr. 8) und Confindustria u. a./Kommission (Randnr. 21).

  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Sodann hat das Gericht in Randnr. 47 dieses Urteils unter Bezugnahme auf das Urteil vom 15. Januar 1987, Misset/Rat (152/85, Slg. 1987, 223, Randnr. 11), darauf hingewiesen, dass die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Verfahrensfristen strikt anzuwenden seien.
  • EuG, 06.04.1995 - T-80/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Unter Zugrundelegung der Berechnungsweise für Klagefristen, wie sie sich insbesondere aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Januar 1987 in der Rechtssache 152/85 (Misset/Rat, Slg. 1987, 223) ergebe, wonach eine in Kalendermonaten ausgedrückte Frist mit Ablauf des Tages ende, der in dem angegebenen Monat dieselbe Zahl trage wie der Tag, an dem die Frist in Gang gesetzt worden sei, kommt die Kommission zu dem Ergebnis, daß die der Klägerin im vorliegenden Fall zustehende Klagefrist von zwei Monaten und zehn Tagen am Freitag, dem 21. April 1989, um 24 Uhr abgelaufen sei.

    62 Unter Zugrundelegung der vom Gerichtshof im Urteil Misset/Rat (a. a. O.) festgelegten Art und Weise der Fristenberechnung lief die der Klägerin zur Verfügung stehende Klagefrist von zwei Monaten und zehn Tagen demnach am 23. April 1989 ab.

  • EuG, 31.07.2020 - T-272/19

    TO/ EAD

    Aus der Rechtsprechung, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Januar 1987, Misset/Rat (152/85, EU:C:1987:10, Rn. 7 und 8), eingeführt hat, ergibt sich, dass entgegen dem Vorbringen der Klägerin kein Widerspruch zwischen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Art. 58 Abs. 1 Buchst. b der Verfahrensordnung besteht.

    Insoweit ergibt sich aus Art. 58 Abs. 1 Buchst. b der Verfahrensordnung, dass bei zustellungsbedürftigen Handlungen die Klagefrist mit dem Ablauf des Tages der Zustellung zu laufen beginnt, unabhängig davon, zu welcher Tageszeit die Zustellung der angefochtenen Handlung erfolgt ist (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 15. Januar 1987, Misset/Rat, 152/85, EU:C:1987:10, Rn. 7, und Beschluss vom 11. Juni 2020, GMPO/Kommission, C-575/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:448, Rn. 30).

  • EuG, 09.09.2010 - T-348/07

    und Sicherheitspolitik - Das Gericht erklärt Rechtsakte des Rates für nichtig,

    Diese Sicht findet ihre Rechtfertigung nämlich darin, dass die Vorschriften über die Klagefristen zwingendes Recht und vom Gericht so anzuwenden sind, dass die Rechtssicherheit und die Gleichheit der Rechtsbürger vor dem Gesetz gewährleistet sind (Urteil des Gerichtshofs vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, Slg. 2007, I-439, Randnr. 101) und jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz vermieden wird (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Januar 1987, Misset/Rat, 152/85, Slg. 1987, 223, Randnr. 11).
  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Verfahrensfristen strikt anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 15. Januar 1987, Misset/Rat, 152/85, Slg. 1987, 223, Randnr. 11) und dass davon nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen, bei Vorliegen eines Zufalls oder eines Falls höherer Gewalt, abgewichen werden kann (Beschluss des Gerichtshofs vom 19. Februar 2004, Forum des migrants/Kommission, C-369/03 P, Slg. 2004, I-1981, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2004 - C-171/03

    Toeters y Verberk

    Diese Fassung stellt eine "Kodifikation" des Urteils vom 15. Januar 1987 in der Rechtssache 152/85 (Misset/Rat, Slg. 1987, 223, Randnr. 8) dar.

    7 - Beschluss vom 17. Mai 2002 in der Rechtssache C-406/01 (Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 2002, I-4561, Randnr. 14, unter Bezugnahme auf das Urteil Misset/Rat, Randnr. 8).

  • EuGH, 26.06.2012 - C-336/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

  • EuG, 18.09.1997 - T-121/96

    Mutual Aid Administration Services / Kommission

  • EuGH, 11.11.2004 - C-171/03

    Toeters y Verberk

  • EuG, 25.05.2004 - T-264/03

    Schmoldt u.a. / Kommission

  • EuG, 21.11.2005 - T-426/04

    Tramarin / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2001 - C-270/99

    Z / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

  • EuG, 28.01.2004 - T-142/01

    OPTUC / Kommission - Fischerei - Gemeinsame Marktorganisation -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-358/08

    Aventis Pasteur - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-398/00

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 07.05.1998 - C-239/97

    Irland / Kommission

  • EuG, 26.09.1990 - T-122/89

    F. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - 1)

  • EuGH, 03.09.2020 - C-174/20

    STADA Arzneimittel/ EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

  • EuGöD, 13.12.2007 - F-73/06

    Van Neyghem / Kommission

  • EuGH, 17.05.2022 - C-103/22

    Shanghai Panati/ Castel Frères und EUIPO

  • EuGH, 02.10.2014 - C-501/13

    Page Protective Services / EAD

  • EuG, 19.09.2005 - T-321/04

    Air Bourbon / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, keine Einwände zu

  • EuGH, 30.04.1999 - C-7/99

    Campoli / Kommission

  • EuGH, 05.02.1992 - C-59/91

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 25.09.1991 - T-54/90

    Max Lacroix gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 26.10.2012 - T-53/12

    CF Sharp Shipping Agencies / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • EuGH, 27.04.1988 - 352/87

    Farzoo und Kortmann / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1988 - 302/87

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Befugnis des

  • EuGH, 19.04.1988 - 319/85

    Misset / Rat

  • EuG, 13.12.1990 - T-29/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 20.01.2015 - T-6/13

    NICO / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1986 - 276/85

    Georges Cladakis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

  • EuGöD, 09.12.2008 - F-106/05

    T / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 319/85

    Rudolf Misset gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1987 - 281/85

    Bundesrepublik Deutschland und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 10.07.1990 - T-125/89

    Filtrona Española SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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