Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 04.12.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.11.2007 - 3 U 152/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3052
OLG Celle, 07.11.2007 - 3 U 152/07 (https://dejure.org/2007,3052)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.11.2007 - 3 U 152/07 (https://dejure.org/2007,3052)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. November 2007 - 3 U 152/07 (https://dejure.org/2007,3052)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank für Girogeschäfte: Pauschale Vergütungsklauseln für die Bearbeitung von Rücklastschriften oder Rückschecks

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 UKlaG; § 307 Abs. 1 BGB; § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB; § 670 BGB
    Anspruch eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Bank auf Unterlassung hinsichtlich einer Klausel über die Rückbuchungskosten von Scheck-Lastschriften mangels Deckung; Unwirksamkeit einer preisregelnden Bankklausel über die Abwälzung eigener Verpflichtungen der Bank ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Bank auf Unterlassung hinsichtlich einer Klausel über die Rückbuchungskosten von Scheck-Lastschriften mangels Deckung; Unwirksamkeit einer preisregelnden Bankklausel über die Abwälzung eigener Verpflichtungen der Bank ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 1, 4 UKlaG, §§ 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, 670 BGB
    AGB-Klausel zu pauschalem Schadensersatz für Rücklastschriften ist unzulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine pauschalen Bankgebühren bei ungedecktem Scheck

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Pauschaler Betrag von 7,50 Euro für Rücklastschriften unzulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein pauschaler Vergütungsanspruch der Bank für Rücklastschrift oder Rückscheck mangels Deckung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Pauschaler Betrag von 7,50 Euro für Rücklastschriften unzulässig -

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Pauschale Bankgebühren für Bearbeitung von Rückschecks vom Scheckaussteller sind nicht zulässig

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 1213
  • BB 2008, 229 (Kurzinformation)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Hamburg, 29.01.2008 - 324 O 1121/07
    Ein solcher Schadensersatzanspruch der Zahlstelle, also der Antragsgegnerin, besteht bei Rückgabe eines Schecks mangels Deckung jedoch nicht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 07.11.2007, 3 U 152/07 ).
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   OLG Hamburg, 04.12.2008 - 3 U 152/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6554
OLG Hamburg, 04.12.2008 - 3 U 152/07 (https://dejure.org/2008,6554)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.12.2008 - 3 U 152/07 (https://dejure.org/2008,6554)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 3 U 152/07 (https://dejure.org/2008,6554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 8, 4, 3 UWG; §§ 1, 3 HWG; Art. 5 GG; § 86 RL-83/2001

  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Unterlassungsantrags bzgl. des Werbens für ein Arzneimittel durch Verwendung von Zitaten aus einem wissenschaftlich überholten Fachbuch über den verwendeten Wirkstoff; Verletzung eines Unterlassungsantrags bzgl. des Werbens für ein Arzneimittel durch ...

  • Judicialis

    GG Art. 5; ; HWG § 1; ; HWG § 3; ; UWG § 3; ; UWG § 8; ; UWG § 4 Nr. 11; ; RL 2001/83/EG Art. 86

  • rechtsportal.de

    Irreführung der Werbung für ein Arzneimittel mit wissenschaftlich überholten Angaben aus einem Fachbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verteilung wissenschaftlicher Bücher auf Kongressstand keine irreführende Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wissenschaftliche Publikationen sind keine Werbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 592 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 73
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 188/16

    Abgabe einer wissenschaftlichen Fachpublikation durch ein pharmazeutisches

    Die vom Berufungsgericht angeführte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg (MD 1996, 533 juris Rn. 15 bis 17; Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 U 160/06, juris Rn. 106; Urteil vom 4. Dezember 2008 - 3 U 152/07, juris Rn. 29) steht ebenso im Einklang mit der Rechtsansicht, die das Berufungsgericht in seinem Urteil vertreten hat, wie die in WRP 2015, 1143 veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 30. Juli 2015 (vgl. dort Rn. 39).
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