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| VG Lüneburg, 08.01.2018 - 3 A 207/16 |
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- OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 9 LB 100/15
Keine Verfolgung von Paschtunen in Afghanistan
Auszug aus VG Lüneburg, 08.01.2018 - 3 A 207/16
Ob eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK vorliegt, hängt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs von den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls ab, wie etwa der Art und dem Kontext der Fehlbehandlung, der Dauer, den körperlichen und geistigen Auswirkungen, sowie - in einigen Fällen - vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Opfers (Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 13;… Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 25 unter Bezugnahme auf EGMR, Urt. v. 04.11.2014, - 29217/12, Tarakhel ./. Switzerland - HUDOC Rn. 94).Eine unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK hat der EGMR etwa dann angenommen, wenn sie unter anderem geplant war, ohne Unterbrechung über mehrere Stunden erfolgte und körperliche Verletzungen oder ein erhebliches körperliches oder seelisches Leiden bewirkte (Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 13;… Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 25;… jeweils unter Bezugnahme auf EGMR, Urt. v. 09.07.2015 - 32325/13, Mafalani ./. Croatia - HUDOC Rn. 69 m.w.N.).
Von einer erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK ist der EGMR ausgegangen, wenn sie bei dem Opfer Gefühle der Angst, seelischer Qualen und der Unterlegenheit hervorruft, wenn sie das Opfer in dessen oder in den Augen anderer entwürdigt und demütigt, und zwar unabhängig davon, ob dies beabsichtigt ist, ferner, wenn die Behandlung den körperlichen oder moralischen Widerstand des Opfers bricht oder dieses dazu veranlasst, gegen seinen Willen oder Gewissen zu handeln sowie dann, wenn die Behandlung einen Mangel an Respekt offenbart oder die menschliche Würde herabmindert (Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 13;… Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 25;… jeweils unter Bezugnahme auf EMGR, Urt. v. 03.09.2015 - 10161/13, M. und M. ./. Croatia - HUDOC Rn. 132).
Dies geht als Zumutbarkeitsmaßstab über das Fehlen einer im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 1 und Satz 5 AufenthG beachtlichen existenziellen Notlage hinaus (…BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris;… OVG NRW, Beschl. v. 06.06.2016 - 13 A 1882/15.A -, juris Rn. 14).
Rn. 43 Die Arbeitslosenquote betrug im Oktober 2015 40 % (…Lagebericht des Auswärtigen Amtes, Stand: September 2016, S. 22), teilweise wird sie auf bis zu 50 % geschätzt (Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris).
- VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30030
Abschiebungsverbot für Familien mit Kindern nach Afghanistan wegen schlechter …
Auszug aus VG Lüneburg, 08.01.2018 - 3 A 207/16
Zudem bestehen wohl weiterhin Koordinierungsschwierigkeiten (Bay. VGH, Urt. v. 23.03.2017 - 13a B 17.30030 -, juris Rn. 24).Familien haben nach Einschätzung der UNICEF häufig keine andere Wahl, als in Slums zu wohnen, wo sie keinen Zugang zu akzeptablen Wohnbedingungen, Wasser, sanitären Einrichtungen, Gesundheitsversorgung und Bildung haben und aufgrund der beschränkt verfügbaren Flächen würden auch wenig geeignete Orte wie die steilen Hänge um Kabul besiedelt (Bay. VGH, Urt. v. 23.03.2017 - 13a B 17.30030 -, juris Rn. 22).
Diese informellen Siedlungen sind - wie oben bereits dargestellt - durch schwierige naturgegebene Merkmale wie extreme Winter, beschränkten Zugang zu sauberem Wasser und unhygienische Bedingungen geprägt, was bei (Klein-)Kindern besonders ins Gewicht fällt (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 23.03.2017 - 13a B 17.30030 -, juris Rn. 22).
Die im Falle der Rückkehr gewährten Starthilfen über das ERIN- und das REAG/GARP-Programm vermögen ein menschenwürdiges Dasein für die Kläger als Familie mit Kindern ebenfalls nicht ausreichend sicherzustellen (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 23.03.2017 - 13a B 17.30030 -, juris Rn. 24).
- OVG Niedersachsen, 07.09.2015 - 9 LB 98/13
Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung in der Islamischen Republik …
Auszug aus VG Lüneburg, 08.01.2018 - 3 A 207/16
Rn. 20 Die Auslegung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG und seiner Begriffe orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK), wonach niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf (Nds. OVG, Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 24 zu § 4 AsylVfG;… BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 22 zu § 60 Abs. 2 AufenthG a.F.).Ob eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK vorliegt, hängt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs von den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls ab, wie etwa der Art und dem Kontext der Fehlbehandlung, der Dauer, den körperlichen und geistigen Auswirkungen, sowie - in einigen Fällen - vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Opfers (…Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 13; Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 25 unter Bezugnahme auf EGMR, Urt. v. 04.11.2014, - 29217/12, Tarakhel ./. Switzerland - HUDOC Rn. 94).
Eine unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK hat der EGMR etwa dann angenommen, wenn sie unter anderem geplant war, ohne Unterbrechung über mehrere Stunden erfolgte und körperliche Verletzungen oder ein erhebliches körperliches oder seelisches Leiden bewirkte (…Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 13; Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 25;… jeweils unter Bezugnahme auf EGMR, Urt. v. 09.07.2015 - 32325/13, Mafalani ./. Croatia - HUDOC Rn. 69 m.w.N.).
Von einer erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK ist der EGMR ausgegangen, wenn sie bei dem Opfer Gefühle der Angst, seelischer Qualen und der Unterlegenheit hervorruft, wenn sie das Opfer in dessen oder in den Augen anderer entwürdigt und demütigt, und zwar unabhängig davon, ob dies beabsichtigt ist, ferner, wenn die Behandlung den körperlichen oder moralischen Widerstand des Opfers bricht oder dieses dazu veranlasst, gegen seinen Willen oder Gewissen zu handeln sowie dann, wenn die Behandlung einen Mangel an Respekt offenbart oder die menschliche Würde herabmindert (…Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 13; Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 25;… jeweils unter Bezugnahme auf EMGR, Urt. v. 03.09.2015 - 10161/13, M. und M. ./. Croatia - HUDOC Rn. 132).
Prognosemaßstab ist die beachtliche Wahrscheinlichkeit (Nds. OVG, Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 26).
- VG Berlin, 14.06.2017 - 16 K 207.17
Zuerkennung des Flüchtlingsstatus eines Afghanen; Abschiebungsverbot wegen …
Auszug aus VG Lüneburg, 08.01.2018 - 3 A 207/16
Rn. 57 Nach einer Studie der UNHCR zur Situation von Rückkehrern aus dem Iran und Pakistan, im Jahr 2015 von denen viele noch nie in Afghanistan gelebt hatten, berichteten 97 Prozent der Befragten bei einem Interview ein bis drei Monate nach der Rückkehr, durch die lokale Gemeinschaft gut aufgenommen worden zu sein (VG Berlin, Urt. v. 14.06.2017 - 16 K 207.17 A -, juris Rn. 45 unter Verweise auf UNHCR, Voluntary Repatriation to Afghanistan 2015, 1. Januar - 31. Dezember 2015 [UNHCR, Voluntary Repatriation 2015], S. 1 und 6).Die Befragten nahmen die Suche nach einer Unterkunft zwar als problematisch wahr, doch lebten sechs bis acht Monate nach der Rückkehr 90 Prozent in Häusern, auch wenn sie sich diese teilweise mit anderen Haushalten teilen mussten; nur sieben Prozent der Befragten mussten in einer vorübergehenden Unterkunft ("temporary shelter") wie einem Zelt oder einem öffentlichen Gebäude leben, drei Prozent sprachen von sonstigen Unterkünften (VG Berlin, Urt. v. 14.06.2017 - 16 K 207.17 A -, juris Rn. 45 unter Verweis auf UNHCR, Voluntary Repatriation 2015, S. 8).
Das Einkommensniveau der Befragten war zwar niedrig, die Erwerbsquote jedoch sogar leicht besser als der nationale Durchschnitt (VG Berlin, Urt. v. 14.06.2017 - 16 K 207.17 A -, juris Rn. 45 unter Verweis auf UNHCR, Voluntary Repatriation 2015, S. 11).
Danach wurden 93 Prozent der Rückkehrer von der örtlichen Gemeinschaft gut aufgenommen, 75 Prozent gaben drei Monate nach der Rückkehr an, mit der Rückkehrentscheidung zufrieden zu sein (VG Berlin, Urt. v. 14.06.2017 - 16 K 207.17 A -, juris Rn. 45 unter Verweis auf UNHCR, Tough choices for Afghan refugees returning home after years in exile, 3. Februar 2017).
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Lüneburg, 08.01.2018 - 3 A 207/16
Rn. 19 Als Anknüpfungspunkt für die Gefahrenprognose ist insoweit grundsätzlich auf die Herkunftsregion abzustellen; etwas anderes gilt allerdings jedenfalls dann, wenn sich der Ausländer schon vor der Ausreise und unabhängig von den fluchtauslösenden Umständen von dieser gelöst und in einem anderen Landesteil mit dem Ziel niedergelassen hatte, dort auf unabsehbare Zeit zu leben (BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 14;… nach VG Oldenburg (Oldenburg), Urt. v. 13.11.2017 - 3 A 4590/15 -, juris Rn. 34 ist grundsätzlich auf den gesamten Herkunftsstaat abzustellen, ausgehend vom Herkunftsort des Ausländers).Rn. 20 Die Auslegung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG und seiner Begriffe orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK), wonach niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf (…Nds. OVG, Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 24 zu § 4 AsylVfG; BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 22 zu § 60 Abs. 2 AufenthG a.F.).
Rn. 40 Interner Schutz setzt gem. § 3e Abs. 1 Nr. 2 AsylG auch voraus, dass von dem Rückkehrer, auch im Hinblick auf eine Sicherung seiner Existenzgrundlage, vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er sich in dem schutzgewährenden Landesteil aufhält (BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 19 f.).
Dies geht als Zumutbarkeitsmaßstab über das Fehlen einer im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 1 und Satz 5 AufenthG beachtlichen existenziellen Notlage hinaus (BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 20;… Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris;… OVG NRW, Beschl. v. 06.06.2016 - 13 A 1882/15.A -, juris Rn. 14).
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Lüneburg, 08.01.2018 - 3 A 207/16
Dabei spricht bei einem Schutzsuchenden, der bereits einen solchen ernsthaften Schaden erlitten hatte, eine widerlegbare tatsächliche Vermutung dafür, dass er erneut von einem solchen Schaden bedroht ist, ohne dass hierdurch jedoch der Wahrscheinlichkeitsmaßstab geändert würde (…BVerwG, Urt. v. 07.09.2010 - 10 C 11/09 -, juris Rn. 14 f.; Urt. v. 17.04.2010 - 10 C 5/09 -, juris Rn. 19 f., 22 f.).Die Nachweiserleichterung, die einen inneren Zusammenhang zwischen erlittener Vorverfolgung und befürchteter erneuter Verfolgung voraussetzt, beruht zum einen auf der tatsächlichen Erfahrung, dass sich Verfolgung nicht selten und Pogrome sogar typischerweise in gleicher oder ähnlicher Form wiederholen, zum anderen widerspricht es dem humanitären Charakter des Asyls, demjenigen, der das Schicksal der Verfolgung bereits erlitten hat, wegen der meist schweren und bleibenden - auch seelischen - Folgen das Risiko einer Wiederholung aufzubürden (BVerwG, Urt. v. 17.04.2010 - 10 C 5/09 -, juris Rn. 21).
Diese Vermutung kann widerlegt werden, indem stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (BVerwG, Urt. v. 17.04.2010 - 10 C 5/09 -, juris Rn. 23).
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - A 11 S 512/17
(Keine) Möglichkeit der Verweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus der …
Auszug aus VG Lüneburg, 08.01.2018 - 3 A 207/16
Für die Kläger muss wenigstens das Existenzminimum insoweit gesichert sein, dass sie durch Arbeit oder Zuwendungen Dritter jedenfalls nach der Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zum Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (vgl. VGH BaWü, Urt. v. 16.10.2017 - A 11 S 512/17 -, juris Rn. 87).Das Gericht hat unter Berücksichtigung der ihm vorliegenden Erkenntnismittel durchgreifende Zweifel, dass dies für die Kläger als Familienverbund (vgl. auch VGH BaWü, Urt. v. 16.10.2017 - A 11 S 512/17 -, juris Rn. 297 ff.) in ihrer individuellen Situation, insbesondere angesichts der Minderjährigkeit der Kläger zu 2. bis 4. angenommen werden kann.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 13 A 1697/16
Klärungsbedürftigkeit der Behandlung der psychischen Erkrankung eines …
Auszug aus VG Lüneburg, 08.01.2018 - 3 A 207/16
So sind beispielsweise Sertralin (Antidepressivum), Flupentixol (Neuroleptikum) und Amitriptylin (Antidepressivum) in afghanischen Apotheken erhältlich (…vgl. SFH, Afghanistan: Psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung, v. 05.04.2017, S. 6; vgl. zur Verfügbarkeit von Antidepressiva auch OVG NRW, Beschl. v. 05.09.2016 - 13 A 1697/16.A, juris Rn. 13 ff.).Die in Afghanistan erhältlichen Medikamente sind teuer, zudem oft gefälscht und von schlechter Qualität (…SFH, Afghanistan: Psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung, v. 05.04.2017, S. 4 f.; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 05.09.2016 - 13 A 1697/16.A, juris Rn. 11).
- EGMR, 04.11.2014 - 29217/12
Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?
Auszug aus VG Lüneburg, 08.01.2018 - 3 A 207/16
Ob eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK vorliegt, hängt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs von den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls ab, wie etwa der Art und dem Kontext der Fehlbehandlung, der Dauer, den körperlichen und geistigen Auswirkungen, sowie - in einigen Fällen - vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Opfers (…Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 13; Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 25 unter Bezugnahme auf EGMR, Urt. v. 04.11.2014, - 29217/12, Tarakhel ./. Switzerland - HUDOC Rn. 94).Der Schutz für Asylbewerber ist umso wichtiger, wenn die Betroffenen Kinder sind, weil sie besondere Bedürfnisse haben und extrem verwundbar sind; das gilt auch, wenn die Kinder als Asylbewerber von ihren Eltern begleitet sind (EGMR (Große Kammer), Urt. v. 04.11.2014 - 29217/12 (Tarakhel /Schweiz), NVwZ 2015, 127 Rn. 119 zu Art. 3 EMRK).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2014 - 13 A 2998/11
Bestehen einer von persönlichen gefahrerhöhenden Umständen unabhängigen besonders …
Auszug aus VG Lüneburg, 08.01.2018 - 3 A 207/16
Rn. 17 Den Klägern steht der Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes gem. § 60 Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 AsylG zu, weil der Kläger zu 1. stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihnen im Herkunftsland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (OVG NRW, Urt. v. 26.08.2014 - 13 A 2998/11.A -, juris Rn. 34) ernsthafter Schaden im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 AsylG durch einen in § 4 Abs. 3 i.V.m. § 3c AsylG genannten Akteur droht (dazu 1.).Prognosemaßstab für den Schaden ist die beachtliche Wahrscheinlichkeit (OVG NRW, Urt. v. 26.08.2014 - 13 A 2998/11.A -, juris Rn. 34).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - 13 A 1201/12
Begründung einer Gefahr bzgl. Geeignetheit jeder Form der Suizidalität i.R.d. …
- VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30284
Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2017 - 13 A 1807/17
Darlegen der Grundsatzbedeutung der internen Schutzmöglichkeit für gesunde junge …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2016 - 13 A 1882/15
Anforderungen an die Annahme einer internen Schutzalternative im Sinne des Art. 8 …
- VGH Bayern, 17.03.2016 - 13a B 16.30007
Die Revision wird nicht zugelassen- Asylanerkennung
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
- BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09
Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der …
- EGMR, 03.09.2015 - 10161/13
M. AND M. v. CROATIA
- OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 9 LA 46/16
- EGMR, 09.07.2015 - 32325/13
MAFALANI v. CROATIA
- VG Oldenburg, 13.11.2017 - 3 A 4590/15
Afghanistan; Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbotes; …
- VG Hamburg, 10.09.2014 - 10 A 477/13
Flüchtlingsanerkennung, Afghanistan, nichtstaatliche Verfolgung, …
- VG Lüneburg, 08.02.2018 - 3 B 3/18
Hirnaneurysma
Dabei kann offen bleiben, ob eine erneute Prüfung des § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG nur unter den Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AsylG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG möglich ist (…so etwa VG des Saarlandes, Urt. v. 14.12.2017 - 6 K 791/16 -, juris Rn. 35;… VG Ansbach, Urt. v. 13.12.2017 - AN 9 K 15.30166 -, juris Rn. 22;… so wohl auch VG München, Beschl. v. 14.12.2017 - M 6 E 17.49487 -, juris Rn. 31;… VG Cottbus, Beschl. v. 08.12.2017 - 4 L 646/17.A -, juris Rn. 31;… a.A. Sächs. OVG, Urt. v. 21.06.2017 - 5 A 109/15.A -, Rn. 26, juris;… wohl auch VG Münster, Beschl. v. 24.11.2017 - 3 L 1944/17.A -, juris Rn. 43;… VG Würzburg, Beschl. v. 10.10.2017 - W 8 E 17.33482 -, juris Rn. 22;… VG Lüneburg, Beschl. v. 23.05.2017 - 3 B 14/17 -, juris Rn. 16; wofür auch § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG spricht), weil die Ablehnung der Änderung des Bescheides vom 8. September 2016 insoweit vielmehr bereits deswegen voraussichtlich rechtmäßig ist, weil nach den dem Gericht aktuell vorliegenden Erkenntnismitteln weder die Sicherheitslage noch die humanitäre Lage in Afghanistan derzeit ein Abschiebungsverbot für den Antragsteller, als arbeitsfähigen Mann, der Berufserfahrung aufweist und auf Verwandte in Afghanistan zurückgreifen kann, begründen (vgl. zuletzt VG Lüneburg, Urt. v. 08.01.2018 - 3 A 207/16 -, juris Rn. 59;… Urt. v. 14.08.2017 - 3 A 146/15 -, juris Rn. 48, 57 f.;… vgl. dazu auch VGH BaWü, Urt. v. 09.11.2017 - A 11 S 789/17 -, juris Rn. 235; dazu aa)). - VG Braunschweig, 24.06.2020 - 6 A 93/18
Afghanistan: Klage abgewiesen. Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig. Rückehr auch …
Die meisten Familien sind in auf einen einzigen Ernährer ("breadwinner") angewiesen, üblicherweise handelt es sich dabei um das männliche Familienoberhaupt (…"male head of household", s. EASO, Country of Origin Information Report Afghanistan - Key socioeconomic indicators, state protection, and mobility in Kabul City, Mazar-e Sharif, and Herat City, v. August 2017, S. 24; VG Lüneburg, U. v. 08.01.2018 - 3 A 207/16 -, juris Rn. 51).
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