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Rechtsprechung
   BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 508/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34850
BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 508/13 (https://dejure.org/2015,34850)
BAG, Entscheidung vom 04.08.2015 - 3 AZR 508/13 (https://dejure.org/2015,34850)
BAG, Entscheidung vom 04. August 2015 - 3 AZR 508/13 (https://dejure.org/2015,34850)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffung einer Zusatzversorgung - Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in Zusammenhang mit der unterbliebenen Anmeldung bei der VBL

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffung einer Zusatzversorgung - Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in Zusammenhang mit der unterbliebenen Anmeldung bei der VBL

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffung einer Zusatzversorgung - Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in Zusammenhang mit der unterbliebenen Anmeldung bei der VBL

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG, § 249 BGB, § 280 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffung einer Zusatzversorgung - Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in Zusammenhang mit der unterbliebenen Anmeldung bei der VBL

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, Anlage 2 Ziff. 3 ATV, §§ 280, 249 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Arbeitgebers zur Verschaffung einer Zusatzversorgung in der betrieblichen Altersversorgung

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffung einer Zusatzversorgung - Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in Zusammenhang mit der unterbliebenen Anmeldung bei der VBL

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in Zusammenhang mit der unterbliebenen Anmeldung bei der VBL

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Verschaffung einer Zusatzversorgung in der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Anmeldung bei der VBL

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Verschaffung einer bestimmten Zusatzversorgung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffung einer Zusatzversorgung - Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in Zusammenhang mit der unterbliebenen Anmeldung bei der VBL

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 656
  • BB 2015, 3059
  • NZA-RR 2016, 30
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte …

    Auszug aus BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 508/13
    Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG führt damit nicht zu verschuldensabhängigem Schadensersatz, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (vgl. etwa BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 26 mwN).

    Durch die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg im Versorgungsfall gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (vgl. etwa BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 65/14 - Rn. 27 mwN).

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10

    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffungsanspruch - Auslegung Allgemeiner …

    Auszug aus BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 508/13
    Dementsprechend sind Anträge auf Verschaffung einer Versorgung entsprechend den für eine Zusatzversorgungskasse geltenden Regeln zulässig (st. Rspr., vgl. etwa BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 493/10 - Rn. 18 mwN).

    Hierbei handelt es sich um ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis (vgl. etwa BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 493/10 - Rn. 17 mwN).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 508/13
    Rn. 32 (a) Die Tarifvertragsparteien sind - jedenfalls mittelbar - an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (dazu ausführlich BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II der Gründe, BAGE 111, 8).
  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen …

    Auszug aus BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 508/13
    Da Grundlage dieser Satzungsregelung die inhaltsgleiche Bestimmung in § 6 Abs. 2 Buchst. f Versorgungs-TV 1988 ist, ist für die hier interessierende Differenzierung in der Satzung die dahinterstehende Vereinbarung der Tarifvertragsparteien maßgeblich (vgl. BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 57, BVerfGK 13, 455).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00

    Hinweispflichten - betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 508/13
    Bei einem Verstoß gegen etwaige Hinweis- oder Informationspflichten hätte die Klägerin gegen die Beklagte nach §§ 280, 249 BGB lediglich einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, wie sie stünde, wenn sie von der Beklagten auf die versorgungsrechtliche Rechtslage und damit den Ausschluss von der Versicherungspflicht hingewiesen worden wäre (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 339/00 - zu I der Gründe).
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung - …

    Auszug aus BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 508/13
    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 - Rn. 55 mwN).
  • LAG Hamm, 09.01.2013 - 4 Sa 426/11

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von der Pflicht zur Versicherung bei der …

    Auszug aus BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 508/13
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Januar 2013 - 4 Sa 426/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 197/22

    Einstandspflicht - Pensionskasse der Caritas

    Der Begriff "Zusatzversorgung" hat insoweit keinen eigenständigen Bedeutungsinhalt, sondern wird erst durch die in Bezug genommene Anlage 8 zu den AVR ausgefüllt (vgl. BAG 4. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 30).
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

    Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG führt damit nicht zu verschuldensabhängigem Schadensersatz, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (vgl. etwa BAG 4. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 28 mwN).

    Durch die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg im Versorgungsfall gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (vgl. BAG 4. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 28 mwN).

  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 176/22

    Einstandspflicht - Pensionskasse der Caritas

    Der Begriff "Zusatzversorgung" hat insoweit keinen eigenständigen Bedeutungsinhalt, sondern wird erst durch die in Bezug genommene Anlage 8 zu den AVR ausgefüllt (vgl. BAG 4. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 30).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2018 - 7 Sa 1076/17

    Ablösende Betriebsvereinbarung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel Auslegung …

    Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG führt damit nicht zu verschuldensabhängigem Schadensersatz, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (…vgl. BAG 20. September 2015 - 3 AZR 302/15 - Rn. 17; 4. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 28 mwN, vgl. im Übrigen auch BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - Rn. 17ff., BAGE 99, 92). Der Verschaffungsanspruch richtet sich darauf, eine Lücke zu schließen, die sich zwischen der Versorgungszusage einerseits und dem Durchführungsweg andererseits ergeben kann.

    Durch die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg im Versorgungsfall gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (…vgl. BAG 20. September 2015 - 3 AZR 302/15 - Rn. 17; 4. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 28 mwN)..

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2016 - 5 Sa 7/16

    Eingruppierung - Funktionsstufe eines Fachassistenten im Jobcenter

    Die Tarifvertragsparteien haben, soweit es um die Beurteilung der tatsächlichen Gegebenheiten oder Rechtsfolgen geht, eine Einschätzungsprärogative sowie einen Ermessensspielraum hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Regelung (BAG, Urteil vom 04. August 2015 - 3 AZR 508/13 - Rn. 32, juris).
  • LAG Hamm, 08.01.2020 - 4 Sa 668/19

    Zusatzversorgung; Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag; betriebliche Übung; …

    Angesichts des Umstands, dass das System der Zusatzversorgung eine Einheit darstellt, die insoweit durchlässig ist, dass die verschiedenen Träger durch Überleitungsabkommen wechselseitig gewährleisten, dass Anwartschaften übertragen werden können (LAG Hamm, Urteil vom 09.01.2013 - 4 Sa 426/11 - juris; bestätigt durch BAG, Urteil vom 04.08.2015 - 3 AZR 508/13 = NZA-RR 2016, 30 ff.), kann nicht angenommen werden, dass der Hinweis im Anstellungsvertrag vom 16.04.1980 konstitutiv eine Versorgung gerade durch die Rheinische Zusatzversorgungskasse Köln gewährleisten wollte.
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