Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 06.05.2025 - 3 AZR 65/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9796
BAG, 06.05.2025 - 3 AZR 65/24 (https://dejure.org/2025,9796)
BAG, Entscheidung vom 06.05.2025 - 3 AZR 65/24 (https://dejure.org/2025,9796)
BAG, Entscheidung vom 06. Mai 2025 - 3 AZR 65/24 (https://dejure.org/2025,9796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,9796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Erfüllung der Wartezeit und Erziehungsurlaub

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erfüllung der Wartezeit und Erziehungsurlaub - betriebliche Altersversorgung - mittelbare Benachteiligung - ruhendes Arbeitsverhältnis - Umlagefähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Erfüllung der Wartezeit und Erziehungsurlaub

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. ... 157 AEUV, Art. 3 Abs. 2, 3 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 7 Abs. 1 AGG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2019/1158, § 7 Abs. 2 AGG, §§ 7, 3, 1 AGG, § 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - Erziehungsurlaub - umlagefähige Monate ohne Entgeltanspruch

  • datenbank.nwb.de

    Erfüllung der Wartezeit und Erziehungsurlaub - betriebliche Altersversorgung - mittelbare Benachteiligung - ruhendes Arbeitsverhältnis - Umlagefähigkeit

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Berücksichtigung von Elternzeiten bei der Wartezeit in der Versorgungsanstalt der Deutschen Post

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wartezeit in der Versorgungsanstalt der Deutschen Post - und die Berücksichtigung von Elternzeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erziehungsurlaub - und die Wartezeitregelung der betrieblichen Altersversorgung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Elternzeiten bei der Wartezeit in der Versorgungsanstalt der Deutschen Post

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Betriebsrente: Monate in Elternzeit werden nicht berücksichtigt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Berücksichtigung von Elternzeiten bei der Wartezeit in der Versorgungsanstalt der Deutschen Post

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Berücksichtigung von Elternzeiten bei der Wartezeit in der Versorgungsanstalt der Deutschen Post

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Keine unzulässige mittelbare Benachteiligung der Beschäftigten wegen ihres Geschlechts durch Wartezeitregelung für Besitzstandsbetrag der betrieblichen Altersversorgung; Zulässige Nichtberücksichtigung nicht umlagefähiger Ruhenszeiten ohne Entgeltanspruch auch wegen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2025, 1470
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - …

    Auszug aus BAG, 06.05.2025 - 3 AZR 65/24
    Das Verbot der diskriminierenden Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern gilt nicht nur für staatliche Stellen, sondern erstreckt sich auch auf Tarifverträge, die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regeln (BAG 20. April 2010 - 3 AZR 370/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 134, 71).

    Rn. 19 c) Mittelbare Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts sind sowohl nach Art. 157 AEUV als auch nach Art. 3 Abs. 2 und 3 GG zulässig, wenn die streitige Maßnahme durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, und der vom Arbeitgeber für die Ungleichbehandlung angeführte Grund einem wirklichen Bedürfnis des Unternehmens entspricht und für die Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist (BAG 20. April 2010 - 3 AZR 370/08 - Rn. 28, BAGE 134, 71).

    Der Unterschied zwischen einem ruhenden und einem nicht ruhenden Arbeitsverhältnis ist so gewichtig, dass er eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim eigentlichen Arbeitsentgelt, sondern auch bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt rechtfertigt (BAG 20. April 2010 - 3 AZR 370/08 - Rn. 30 mwN, BAGE 134, 71).

    Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung für tatsächlich erbrachte Dienste würde in nicht zu rechtfertigender Weise erschüttert (BAG 20. April 2010 - 3 AZR 370/08 - Rn. 31, BAGE 134, 71).

    Rn. 24 (2) Die Unterschiede zwischen einem ruhenden und einem nicht ruhenden Arbeitsverhältnis rechtfertigen auch die Anknüpfung im Rahmen einer Stichtagsregelung (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 370/08 - Rn. 30 f., BAGE 134, 71).

    Der Prüfungsmaßstab nach §§ 7, 3, 1 AGG entspricht demjenigen von Art. 157 AEUV und Art. 3 Abs. 2 und 3 GG (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 370/08 - Rn. 51, BAGE 134, 71).

    Knüpfen die Tarifvertragsparteien oder der Satzungsgeber an die Rechtsfolge des Erziehungsurlaubs, nämlich das Ruhen des Arbeitsverhältnisses, an und bestimmen sie, dass in diesem Fall keine Besitzstandsrente erworben werden kann, geht diese Regelung nicht über das hinaus, was sich für das Ruhen anderer Vergütungsbestandteile ohnehin aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 370/08 - Rn. 49 mwN, BAGE 134, 71).

    Die Nichtberücksichtigung von Erziehungsurlaubszeiten kann nach der ständigen Rechtsprechung auch des Gerichtshofs durch objektive Gründe gerechtfertigt sein, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des (weiblichen) Geschlechts zu tun haben (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 370/08 - Rn. 53 mwN, BAGE 134, 71).

  • EuGH, 25.02.2021 - C-129/20

    Ein Mitgliedstaat darf das Recht auf Elternurlaub nicht von dem Erfordernis …

    Auszug aus BAG, 06.05.2025 - 3 AZR 65/24
    Rn. 29 b) Materiell-rechtliche Vorschriften einer Richtlinie sind in der Regel so auszulegen, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte nur gelten, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine Wirkung für die Vergangenheit beizumessen ist (EuGH 25. Februar 2021 - C-129/20 - [Caisse pour l'avenir des enfants] Rn. 31).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat deshalb die Vorgängerrichtlinie der Vereinbarkeits-RL nicht auf in der Vergangenheit abgeschlossene Elternzeiten angewandt (EuGH 25. Februar 2021 - C-129/20 - [Caisse pour l'avenir des enfants] aaO).

  • BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21

    Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …

    Auszug aus BAG, 06.05.2025 - 3 AZR 65/24
    Die bei Ungleichbehandlungen iSv. Art. 3 Abs. 1 GG ggf. zu beachtende Beschränkung auf eine reine Willkürkontrolle betrifft nicht die spezialgesetzlichen Benachteiligungsverbote (vgl. BVerfG 11. Dezember 2024 - 1 BvR 1109/21, 1 BvR 1422/23 - Rn. 161, 172).
  • BAG, 20.06.2023 - 3 AZR 221/22

    Teilzeitbeschäftigung - endgehaltsbezogene Zusage

    Auszug aus BAG, 06.05.2025 - 3 AZR 65/24
    Arbeitnehmer, die Teilzeitarbeit leisten, können nicht die gleiche Vergütung verlangen wie Vollzeitbeschäftigte (vgl. BAG 20. Juni 2023 - 3 AZR 221/22 - BAGE 181, 236).
  • EuGH, 06.03.2014 - C-595/12

    Der automatische Ausschluss einer Arbeitnehmerin von einem Ausbildungskurs wegen …

    Auszug aus BAG, 06.05.2025 - 3 AZR 65/24
    Rn. 26 (4) Dass gemäß § 24 Abs. 7 der VAP-Satzung bestimmte Zeiten, in denen ebenfalls keine Arbeitsleistung erfolgt (Mutterschutzfristen oder Zeiten mit Krankengeldzuschuss), gleichwohl für die Berechnung der Wartezeit berücksichtigt werden, steht der Rechtfertigung der Herausnahme von Erziehungszeiten nicht entgegen, da es sich bei jenen um entgeltpflichtige Zeiten, wenn auch zT aufgrund von Lohnersatzleistungen, handelt (vgl. zum Mutterschaftsurlaub EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 26 ff.).
  • LAG München, 28.11.2023 - 7 Sa 206/23

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrenten, Erziehungsurlaub, …

    Auszug aus BAG, 06.05.2025 - 3 AZR 65/24
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28. November 2023 - 7 Sa 206/23 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.11.2025 - 5 AZR 118/23

    Tarifliche Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit

    Rn. 30 (a) Eine Beschränkung der gerichtlichen Prüfung eines sachlichen Grundes auf eine bloße Willkürkontrolle (…vgl. dazu BVerfG 11. Dezember 2024 - 1 BvR 1109/21 ua. - Rn. 163 ff.) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil diese nur bei Tarifnormen erfolgt, die an den Vorgaben des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG und nicht - wie vorliegend - am spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbot Teilzeitbeschäftigter in § 4 Abs. 1 TzBfG zu messen sind (vgl. bereits BAG 6. Mai 2025 - 3 AZR 65/24 - Rn. 17; Zwanziger AuR 2025, 234, 247 f.).
  • BAG, 28.01.2026 - 10 AZR 261/24

    Tariflicher Inflationsausgleich - weiterer Leistungszweck - Elternzeit - …

    Die Prüfungsmaßstäbe unterscheiden sich insoweit nicht (vgl. BAG 6. Mai 2025 - 3 AZR 65/24 - Rn. 31 mwN).

    Arbeitnehmer, die Teilzeitarbeit leisten, können nicht die gleiche Vergütung verlangen wie Vollzeitbeschäftigte (vgl. BAG 6. Mai 2025 - 3 AZR 65/24 - Rn. 19 ff.;… 20. Juni 2023 - 3 AZR 221/22 - Rn. 21, BAGE 181, 236).

  • BAG, 13.11.2025 - 6 AZR 131/25

    § 4 TzBfG - Diskriminierung - primäre Korrekturkompetenz

    Mit der uneingeschränkten Bindung der Tarifvertragsparteien an die Vorgaben des § 4 Abs. 2 TzBfG hat der Gesetzgeber lediglich von seiner ihm ungeachtet der Gewährleistung der Tarifautonomie durch Art. 9 Abs. 3 GG verbliebenen Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG (…vgl. hierzu zuletzt BVerfG 19. Juni 2020 - 1 BvR 842/17 - Rn. 24) ausgestaltend Gebrauch gemacht und so zugleich seiner Pflicht zur Umsetzung des durch Paragraph 4 Nr. 1 und 4 des Anhangs der Richtlinie 1999/70/EG unionsrechtlich festgelegten Verbots der Diskriminierung befristet Beschäftigter genügt (ohne Problematisierung im Ergebnis ebenso BAG 6. Mai 2025 - 3 AZR 65/24 - Rn. 17).

    Rn. 31 b) § 4 Abs. 1 Buchst. b ETV-DP AG nF ist entgegen der Annahme der Revision uneingeschränkt auf die Einhaltung der Vorgaben des spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbots in § 4 Abs. 2 TzBfG und nicht nur auf Willkür zu kontrollieren (vgl. für Art. 157 AEUV, Art. 3 Abs. 2, 3 GG sowie § 7 Abs. 1 AGG BAG 6. Mai 2025 - 3 AZR 65/24 - Rn. 17; Zwanziger AuR 2025, 234, 248).

  • BAG, 26.08.2026 - 5 AZR 122/25

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung

    Rn. 30 (a) Eine Beschränkung der gerichtlichen Prüfung eines sachlichen Grundes auf eine bloße Willkürkontrolle (…vgl. dazu BVerfG 11. Dezember 2024 - 1 BvR 1109/21 ua. - Rn. 163 ff.) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil diese nur bei Tarifnormen erfolgt, die an den Vorgaben des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG und nicht - wie vorliegend - am spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbot Teilzeitbeschäftigter in § 4 Abs. 1 TzBfG zu messen sind (…BAG 26. November 2025 - 5 AZR 118/23 - Rn. 30; vgl. bereits BAG 6. Mai 2025 - 3 AZR 65/24 - Rn. 17; Zwanziger AuR 2025, 234, 247 f.).
  • BAG, 26.11.2025 - 5 AZR 155/22

    Tarifliche Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit

    Rn. 37 (a) Eine Beschränkung der gerichtlichen Prüfung eines sachlichen Grundes auf eine bloße Willkürkontrolle (…vgl. dazu BVerfG 11. Dezember 2024 - 1 BvR 1109/21 ua. - Rn. 163 ff.) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil diese nur bei Tarifnormen erfolgt, die an den Vorgaben des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG und nicht - wie vorliegend - am spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbot Teilzeitbeschäftigter in § 4 Abs. 1 TzBfG zu messen sind (vgl. bereits BAG 6. Mai 2025 - 3 AZR 65/24 - Rn. 17; Zwanziger AuR 2025, 234, 247 f.).
  • BAG, 28.04.2026 - 5 AZR 96/25

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung

    Rn. 32 (a) Eine Beschränkung der gerichtlichen Prüfung eines sachlichen Grundes auf eine bloße Willkürkontrolle (…vgl. dazu BVerfG 11. Dezember 2024 - 1 BvR 1109/21 ua. - Rn. 163 ff.) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil diese nur bei Tarifnormen erfolgt, die an den Vorgaben des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG und nicht - wie vorliegend - am spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbot Teilzeitbeschäftigter in § 4 Abs. 1 TzBfG zu messen sind (…BAG 26. November 2025 - 5 AZR 118/23 - Rn. 30; vgl. bereits BAG 6. Mai 2025 - 3 AZR 65/24 - Rn. 17; Zwanziger AuR 2025, 234, 247 f.).
  • BVerwG, 26.06.2025 - 2 C 15.24

    Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen

    Dies entspricht der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, die eine Gleichsetzung von Elternzeiten mit Berufserfahrungszeiten ebenfalls ablehnt (…vgl. BAG, Urteile vom 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - BAGE 137, 80 = juris Rn. 36 ff., vom 22. Februar 2024 - 6 AZR 126/23 - juris und vom 6. Mai 2025 - 3 AZR 65/24 - Pressemitteilung).
  • LAG Düsseldorf, 08.10.2025 - 12 TaBV 29/25

    Prämie für wirtschaftliches Fahren; Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung für tatsächlich erbrachte Dienste würde in nicht zu rechtfertigender Weise erschüttert" (BAG 06.05.2025 - 3 AZR 65/24, juris Rn. 21).

    Die Betriebsparteien sind an den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, dem wiederum der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zugrunde liegt, gebunden (vgl. BAG 06.05.2025 - 3 AZR 65/24, juris Rn. 28).

  • BAG, 17.03.2026 - 9 AZR 1/25

    Inflationsausgleichsprämie - Altersteilzeit

    Rn. 32 (1) Arbeitnehmer, die Teilzeitarbeit leisten, können grundsätzlich nicht das gleiche Entgelt verlangen wie Vollzeitbeschäftigte (…vgl. EuGH 5. November 2014 - C-476/12 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 19 ff.;… BAG 28. Januar 2026 - 10 AZR 261/24 - Rn. 59; 6. Mai 2025 - 3 AZR 65/24 - Rn. 19 ff.).
  • BAG, 22.04.2026 - 10 AZR 143/25

    Tarifvertrag - Inflationsausgleichsprämie - Leistungszweck

    Rn. 29 (aa) Für einen Vergütungscharakter einer Sonderzahlung sprechen regelmäßig Ausschluss- oder Kürzungstatbestände, zB die ausdrückliche Ausnahme ruhender Arbeitsverhältnisse - wie etwa bei Arbeitnehmern in Elternzeit - oder von Arbeitnehmern mit langandauernden Erkrankungen oder eine Kürzung entsprechend des Grads einer Teilzeitbeschäftigung (…vgl. zur Teilzeitbeschäftigung BAG 21. Mai 2025 - 10 AZR 121/24 - Rn. 19 mwN;… vgl. zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses BAG 28. Januar 2026 - 10 AZR 261/24 - Rn. 17, 20 und 25; 6. Mai 2025 - 3 AZR 65/24 - Rn. 20).
  • BAG, 17.03.2026 - 9 AZR 193/25

    Inflationsausgleichsprämie - Altersteilzeit

  • LAG Hamm, 12.05.2026 - 17 SLa 939/25

    Versorgungstarifvertrag; gespaltene Rentenformel; Teilzeitbeschäftigte; …

  • BAG, 17.03.2026 - 9 AZR 80/25

    Inflationsausgleichsprämie - Altersteilzeit

  • LAG Niedersachsen, 27.04.2026 - 4 SLa 1069/25

    Benachteiligungsverbot; Teillzeitbeschäftigte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht