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Rechtsprechung
   BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6058
BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20 (https://dejure.org/2021,6058)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2021 - 3 AZR 99/20 (https://dejure.org/2021,6058)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2021 - 3 AZR 99/20 (https://dejure.org/2021,6058)
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  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung einer Ruhegeldordnung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unklarheitenregelung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung einer Ruhegeldordnung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unklarheitenregelung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305c Abs 2 BGB, § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung einer Ruhegeldordnung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unklarheitenregelung

  • IWW

    § 256 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 305c Abs. 2 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 48 SGB V, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Rechtsverhältnisses als Gegenstand einer Feststellungsklage; Vorzug der günstigeren Auslegung bei Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB; Geltung der Unklarheitenregelung schon vor Inkrafttreten des Schuldrecht-Modernisierungsgesetzes

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung einer Ruhegeldordnung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unklarheitenregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Invaliditätsrente; Auslegung einer Ruhegeldordnung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unklarheitenregelung

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung; Invaliditätsrente; Auslegung einer Ruhegeldordnung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unklarheitenregelung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung einer Ruhegeldordnung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unklarheitenregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 783
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 219/18

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20
    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 219/18 - Rn. 12;… 16. Oktober 2018 - 3 AZR 319/17 - Rn. 13 mwN).

    Sie begehrt damit die Feststellung eines Rechtsverhältnisses, nämlich der Versorgungsverpflichtung der Beklagten (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 219/18 - Rn. 13;… 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 13, BAGE 144, 231).

    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 219/18 - Rn. 15;… 16. Oktober 2018 - 3 AZR 319/17 - Rn. 14 mwN).

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 376/82

    Betriebliches Ruhegeld - Ruhegeldordnung - Versorgungsfall - Invalidität - …

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20
    Gemeint sein könnte sowohl - wie die Vorinstanzen und die Beklagte meinen - das Ausscheiden im Sinne einer rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (in diesem Sinne wohl BAG 5. Juni 1984 - 3 AZR 376/82 - zu II der Gründe), aber auch - wie die Klägerin meint - das faktisch tatsächliche Ausscheiden im Sinne eines Ruhens der beiderseitigen Hauptleistungspflichten nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums von sechs Wochen bis hin zum sog. Aussteuern iSv. § 48 SGB V. Dafür spricht etwa, dass § 9 Abs. 6 RO 1993 eine Regelung enthält, wonach bei vorzeitigem Ende der Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente bei Eintritt eines der beiden weiteren in der RO 1993 vorgesehenen Versorgungsfälle "Alter" und "Tod" Versorgungsleistungen nach § 13 RO 1993, der die Leistungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis regelt, erbracht werden, wenn das Dienstverhältnis mit dem Krankenhaus nicht fortgesetzt wird.

    Rn. 21 c) Die Ausscheidensklauseln in Versorgungszusagen haben jedenfalls bei betrieblichen Invaliditätsversorgungen den Sinn sicherzustellen, dass nicht gleichzeitig Ansprüche auf Arbeitsvergütung einerseits und Ruhegeld andererseits entstehen können (vgl. BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 464/97 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 91, 1; 5. Juni 1984 - 3 AZR 376/82 - zu II der Gründe;… Ferstl in Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Stand Januar 2021 Teil 9 A Rn. 110;… Rolfs in Bloymeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. Anh. § 1 Rn. 182).

  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 319/17

    Betriebliche Altersversorgung - Dienstordnungs-Angestellter - Statusänderung …

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20
    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (…BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 219/18 - Rn. 12; 16. Oktober 2018 - 3 AZR 319/17 - Rn. 13 mwN).

    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (…BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 219/18 - Rn. 15; 16. Oktober 2018 - 3 AZR 319/17 - Rn. 14 mwN).

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20
    Widersprechen sich hingegen mehrere Klauseln inhaltlich, ist § 305c Abs. 2 BGB unanwendbar, und das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB greift (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 14, BAGE 124, 259).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20
    Weil der Arbeitsvertrag ein Verbrauchervertrag iSd. § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist (…BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 518/13 - Rn. 14; 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 37, BAGE 134, 269), gehen Zweifel bei der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen der RO 1993 daher zulasten der Beklagten als Verwenderin.
  • BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08

    Sonderzuwendung (Freiwilligkeitsvorbehalt) - Unklarheitenregelung

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20
    Rn. 26 a) Die Unklarheitenregelung aus § 305c Abs. 2 BGB kommt zur Anwendung, wenn die Auslegung einer einzelnen Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden mindestens zwei Ergebnisse als vertretbar erscheinen lässt und keines den klaren Vorzug verdient (…so schon BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 964/08 - Rn. 36; 20. Januar 2010 - 10 AZR 914/08 - Rn. 17).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20
    Rn. 26 a) Die Unklarheitenregelung aus § 305c Abs. 2 BGB kommt zur Anwendung, wenn die Auslegung einer einzelnen Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden mindestens zwei Ergebnisse als vertretbar erscheinen lässt und keines den klaren Vorzug verdient (so schon BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 964/08 - Rn. 36;… 20. Januar 2010 - 10 AZR 914/08 - Rn. 17).
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 518/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Umfang der Dynamik - Stufenaufstieg

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20
    Weil der Arbeitsvertrag ein Verbrauchervertrag iSd. § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 518/13 - Rn. 14;… 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 37, BAGE 134, 269), gehen Zweifel bei der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen der RO 1993 daher zulasten der Beklagten als Verwenderin.
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20
    Bleibt nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel, geht dies gemäß § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders (…st. Rspr., zB BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 51;… 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, BAGE 165, 168; 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 16, BAGE 156, 38).
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20
    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (BAG 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 31 mwN, BAGE 152, 164).
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben …

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 464/97

    Versorgungsempfänger im Sinne der Insolvenzsicherung

  • LAG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 Sa 422/19

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses als zulässige Voraussetzung für die Zahlung …

  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21

    AGB-Kontrolle - Verfallklausel

    Zudem handelt es sich bei dem Arbeitsvertrag vom 18. August 2011 um einen Verbrauchervertrag iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (…vgl. BAG 27. Juli 2021 - 9 AZR 376/20 - Rn. 41; 23. März 2021 - 3 AZR 99/20 - Rn. 26).
  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 461/21

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist

    Zudem handelt es sich bei dem Arbeitsvertrag vom 19. Dezember 2018 um einen Verbrauchervertrag iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (…vgl. BAG 27. Juli 2021 - 9 AZR 376/20 - Rn. 41; 23. März 2021 - 3 AZR 99/20 - Rn. 26).
  • LAG Düsseldorf, 04.05.2022 - 12 Sa 73/22

    Auslegung einer Ausscheidensklausel in Versorgungszusage; Begriff des …

    Sie hat gemeint, § 7 Abs. 4 ZVO enthalte eine klare Formulierung, die anders als diejenige der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2021 (3 AZR 99/20) nicht auslegungsbedürftig sei.

    Die entsprechenden Ausführungen im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2021 (3 AZR 99/20, Rn. 25-28) seien übertragbar.

    Anders als in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2021 (3 AZR 99/20) gebe es in der ZVO keine Formulierung des "Wiederauflebens" bzw. "Fortsetzens".

    Bleibt nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel, geht dies gemäß § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders (BAG 23.03.2021 - 3 AZR 99/20, juris Rn. 15).

    Gemeint sein könnte sowohl die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als auch das faktisch tatsächliche Ausscheiden im Falle eines Ruhens der beiderseitigen Hauptleistungspflichten nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums von sechs Wochen bis hin zum sog. Aussteuern i.S.v. § 48 SGB V (BAG 23.03.2021 - 3 AZR 99/20, juris Rn. 19 f.).

    Solche Doppelansprüche sind indes nicht nur ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet ist, sondern schon dann, wenn es für die Dauer des Bezugs der Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente ruht (BAG 23.03.2021 - 3 AZR 99/20, juris Rn. 21).

    Das Bundesarbeitsgericht hat dies in der Entscheidung vom 23.03.2021 (- 3 AZR 99/20 Rn. 23) als jedenfalls naheliegend bezeichnet.

    Eine § 9 Abs. 6 RO 1993 - d.h. der Versorgungsordnung aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2021 (a.a.O. Rn. 2 und Rn. 24) - vergleichbare Bestimmung enthält die ZVO nicht.

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