Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 66 Abs 4 S 1 AufenthG 2004, § 67 Abs 1 AufenthG 2004, § 67 Abs 3 AufenthG 2004, § 102 AufenthG 2004, § 82 Abs 4 S 1 AuslG 1990
Heranziehung eines Arbeitgebers zu Abschiebungskosten eines unerlaubt beschäftigten Ausländers - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 66 Abs 4 S 1 AufenthG, § 67 Abs 1 AufenthG, § 67 Abs 3 AufenthG, § 102 AufenthG, § 82 Abs 4 S 1 AuslG, § 14 Abs 2 S 1 VwKostG, § 20 VwKostG
Abschiebung; Arbeitgeber; Ausländer; Beschäftigung; Erwerbstätigkeit; nicht erlaubt; Kosten; Abschiebungskosten; Haftung; Abschiebungshaft; Haftbefehl; Passbeschaffung; mehrfache Bemühungen; Vorsprachetermin; Begleitung; Economy-Klasse; Business-Klasse; Sachbehandlung; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Erstattung der Kosten der Abschiebung eines jordanischen Staatsangehörigen gegenüber einem Arbeitgeber durch unerlaubte Beschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- migrationsrecht.net (Leitsatz)
Kostenhaftung des Arbeitgebers nach § 66 Abs. 4 S. 1 AufenthG bei unerlaubter Beschäftigung eines Ausländers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Erstattung der Kosten der Abschiebung eines jordanischen Staatsangehörigen gegenüber einem Arbeitgeber durch unerlaubte Beschäftigung
Verfahrensgang
- VG Berlin, 01.04.2009 - 19 A 228.06
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09
- BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04
Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09
§ 66 AufenthG ist eine abweichende Regelung insofern, als die Vorschrift den Kreis der Kostenschuldner gegenüber dem Veranlasserprinzip nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG erweitert, hier in Gestalt der Arbeitgeberhaftung, für einzelne Kostenschuldner bestimmte Haftungsvoraussetzungen und den Haftungsumfang regelt sowie die Haftung des Ausländers im Verhältnis zu einzelnen anderen Kostenschuldnern für nachrangig erklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 C 15.04 -, BVerwGE 124, 1 = juris Rn. 22 zur Rechtslage nach dem AuslG).Rn. 25 Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ist als Ausländerbehörde gemäß §§ 67 Abs. 3 Satz 1, 71 Abs. 1 Satz 1 AufenthG in formeller Hinsicht für die Geltendmachung der Kosten der Abschiebung zuständig, auch soweit sie auf Seiten der Beigeladenen entstanden sind, die ihrerseits auf Ersuchen der für die aufenthaltsbeendende Maßnahme zuständigen Ausländerbehörde des Beklagten tätig geworden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juni 2005 - 1 C 11.04 -, BVerwGE 123, 382 = juris Rn. 8 ff., sowie 1 C 15.04, a.a.O., Rn. 21, jeweils zur Rechtslage nach dem AuslG).
Rn. 37 (1) Das Bundesverwaltungsgericht ist in seinem Urteil vom 14. Juni 2005 (1 C 15.04, a.a.O., Rn. 27) davon ausgegangen, die Rechtmäßigkeit des behördlichen und gerichtlichen Handelns bei der Verhängung von Abschiebungshaft sei Voraussetzung der Kostenhaftung nach § 82 AuslG (jetzt: § 66 AufenthG).
Hingegen finde die etwaige Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 14. Juni 2005 (1 C 15.04, a.a.O.), trotz Unanfechtbarkeit der Haftanordnung müsse diese im Rahmen der Anfechtungsklage gegen den Kostenbescheid erneut überprüft werden, in dieser Allgemeinheit keine Stütze im Gesetz, auch nicht in § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG (…Funke-Kaiser, a.a.O., Stand März 2010, § 67 Rn. 18).
Rn. 40 Nach Auffassung des Senats erfordern es die oben genannten Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 14. Juni 2005 (1 C 15.04, a.a.O., Rn. 27), nicht nur die behördliche Beantragung der Abschiebungshaft und das während deren Dauer auf die Abschiebung des Herrn W. gerichtete Verwaltungshandeln, sondern auch die gerichtliche Anordnung der Abschiebungshaft gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG auf richtige Sachbehandlung zu überprüfen.
Rn. 45 (3) Die Beantragung und Verhängung von Abschiebungshaft gegen Herrn W. waren nicht offensichtlich rechtswidrig und mildere Maßnahmen mussten sich nicht aufdrängen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 C 15.04 -, a.a.O., Rn. 27).
Rn. 56 Andererseits hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Juni 2005 (1 C 15.04, a.a.O., Rn. 32) ausgesprochen, der Gesetzgeber gehe durch die Zuordnung der Kosten der Abschiebungshaft (dort: gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 2 AuslG, nunmehr § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) zu den dem Grunde nach zu erstattenden Kosten ersichtlich davon aus, dass sie bei angeordneter Abschiebungshaft auch der Höhe nach berechnet und typischerweise erhoben werden könnten.
Rn. 58 Der Senat entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 14. Juni 2005 (1 C 15.04, a.a.O., Rn. 32) die verallgemeinerungsfähige Erkenntnis, die individuelle Unverhältnismäßigkeit der Kostenhöhe stehe der Kostenerhebung und -festsetzung nicht entgegen.
Ihr Umfang ist dem Grunde nach spezialgesetzlich in § 67 AufenthG geregelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 C 15.04 -, a.a.O., Rn. 29 zu § 83 AuslG) und beläuft sich in der Höhe auf (17.013,09 ./. 62, 00 =) 16.951,09 Euro.
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07
Heranziehung zu Abschiebekosten; Arbeitnehmerbegriff
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09
Entscheidend ist insoweit, dass es sich nach dem Gesamtbild der Tätigkeit um eine abhängige, entgeltliche Arbeitsleistung handelt und der Betreffende in die zu erledigenden Aufgaben eingewiesen wurde, selbst wenn die Tätigkeit nur geringfügiger und kurzfristiger Art ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Februar 2008 - OVG 2 B 16.07 -, juris Rn. 20; BayVGH…, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 24 ZB 05.1293 -, juris Rn. 3).Das OVG Berlin-Brandenburg prüft in seinem Urteil vom 6. Februar 2008 (a.a.O., Rn. 30) im Verfahren auf Heranziehung des Arbeitgebers zu den Kosten der Abschiebungshaft, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung so schnell wie möglich durchgeführt hat, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch darüber hinausgehend auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückgegriffen und die Auffassung vertreten, Rückforderungs- und Erstattungsansprüche seien (geradezu) typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen schon im Rahmen der Geltendmachung der Forderung auf Besonderheiten des Einzelfalls einzugehen sei, wobei die Frage, wann ein atypischer Fall vorliege, anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden sei und die dahingehende behördliche Prüfung voller gerichtlicher Nachprüfung unterliege (vgl. im Übrigen VGH München…, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 24 B 03.1049 -, InfAuslR 2004, 252 = juris Rn. 26; VGH Mannheim…, Urteil vom 19. Oktober 2005, a.a.O. juris Rn. 57;… Urteil vom 27. Juli 2006, a.a.O., Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Februar 2008, a.a.O., Rn. 32 ff.).
Rn. 71 d) Der Beklagte hat nicht ermessensfehlerhaft gehandelt, indem er im Rahmen seines Auswahlermessens (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Februar 2008, a.a.O., Rn. 31) Herrn W., bei dem 2.520,00 Euro gefunden wurden, nicht zur Begleichung eines entsprechenden Teils der Abschiebungskosten herangezogen hat.
- BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04
Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09
Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die der Kostenerhebung zugrunde liegenden Maßnahmen für den später erlassenen Heranziehungsbescheid eine wie auch immer geartete Vorwirkung entfalteten, die eine Inzidentprüfung erkennbar ausschlösse (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482 = juris Rn. 50, 55).Muss sich der Adressat eines Hoheitsakts bei späterer Heranziehung zu den Kosten der behördlichen Maßnahme nicht vorhalten lassen, er habe von früheren Rechtsschutzmöglichkeiten keinen Gebrauch gemacht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010, a.a.O., Rn. 55), kann dem Dritten umgekehrt nicht zugutegehalten werden, es habe für ihn eine derartige Rechtsschutzmöglichkeit mangels Betroffenheit in eigenen Rechten nicht gegeben.
In beiden Fällen entfaltet der Hoheitsakt für den späteren Kostenbescheid keine Vorwirkung, sondern unterliegt - allein aus Billigkeitsgründen (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. November 1999 - I ZB 1/98 -, NJW-RR 2000, 859 = juris Rn. 21) - einer Inzidentprüfung auf offensichtliche Fehler, die gewährleisten soll, dass amtspflichtwidrige Tätigkeiten nicht kostenpflichtig sind (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., 2011, § 21 GKG Rn. 8), und die bei Vorhandensein offensichtlicher Fehler (lediglich) zu einem Kostenerlass (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010, a.a.O., Rn. 52) führt.
- BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß § …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09
Rn. 54 Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 -, BVerwGE 108, 1 = juris Rn. 58 ff.) hat zu § 84 Abs. 1 AuslG (jetzt: § 68 Abs. 1 AufenthG) ausgeführt, die Rechtsordnung sehe durchweg vor, dass von der Regel, der öffentlichen Hand zustehende Geldleistungsansprüche durchzusetzen, bei Vorliegen atypischer Gegebenheiten abgewichen werden könne.Rn. 57 Funke-Kaiser (…a.a.O., Stand März 2010, § 67 Rn. 37) wendet gegen die Übertragbarkeit der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 24. November 1998 (a.a.O.) auf Fallgruppen des § 67 AufenthG ein, der Wortlaut des § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG verlange kategorisch die Erhebung der Kosten, während § 68 Abs. 1 AufenthG nur davon spreche, die Kosten seien zu tragen, ohne jedoch eine Erhebungspflicht anzuordnen.
- BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75
Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24 …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09
Stellt sich ihm bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt der Sachverhalt nicht als unerlaubte Beschäftigung eines ausreisepflichtigen Ausländers dar, kann die beabsichtigte Abschreckung nicht wirksam werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979 - I C 48.75 -, BVerwGE 59, 13 = juris Rn. 24).Es genügt insoweit nicht, sich auch nur vorläufig auf die bloße Behauptung des Ausländers zu verlassen, er verfüge hierüber, selbst wenn der Ausländer dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte, eine Versicherungskarte oder Ähnliches vorlegen kann (vgl. zu Vorgängerfassungen des § 66 Abs., 4 Satz 1 AufenthG BVerwG…, Beschluss vom 22. Juli 1987, a.a.O., Rn. 6; Urteil vom 23. Oktober 1979, a.a.O., Rn. 36;… vgl. ferner Funke-Kaiser, a.a.O., Stand März 2010, § 66 Rn. 27).
- OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
Kostenhaftung für ausländerrechtliche Abschiebungen; Reduzierung des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09
In seinem Urteil vom 22. Februar 2007 (11 LB 307.05, InfAuslR 2007, 295 = juris Rn. 36) macht das OVG Lüneburg geltend, die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Abschiebungshaft sei den Amtsgerichten zugewiesen, was eine parallele Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ausschließe. - BGH, 17.11.1999 - I ZB 1/98
Beschleunigungsgebühr
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09
In beiden Fällen entfaltet der Hoheitsakt für den späteren Kostenbescheid keine Vorwirkung, sondern unterliegt - allein aus Billigkeitsgründen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - I ZB 1/98 -, NJW-RR 2000, 859 = juris Rn. 21) - einer Inzidentprüfung auf offensichtliche Fehler, die gewährleisten soll, dass amtspflichtwidrige Tätigkeiten nicht kostenpflichtig sind (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., 2011, § 21 GKG Rn. 8), und die bei Vorhandensein offensichtlicher Fehler (lediglich) zu einem Kostenerlass (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. Juli 2010, a.a.O., Rn. 52) führt. - OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10
Erfordernis einer abgeschlossenen Abschiebung und einer tatsächlichen Beendigung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09
Auch das OVG Lüneburg lässt in seinem Beschluss vom 31. März 2010 (8 PA 28.10, InfAuslR 2010, 317 = juris Rn. 7 ff.) dahin stehen, ob die Kostentragungspflicht nach § 66 Abs. 1 AufenthG die Rechtmäßigkeit der die Abschiebung vorbereitenden Maßnahmen erfordert, für die der Ausländer (selbst) die Kosten tragen soll, und verweist am Rande darauf, die Rechtmäßigkeit der Haft sei im dortigen Fall "zudem" von den ordentlichen Gerichten festgestellt worden. - VGH Bayern, 15.12.2003 - 24 B 03.1049
Kostentragungspflicht nach § 82 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) bei nicht …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09
Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch darüber hinausgehend auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückgegriffen und die Auffassung vertreten, Rückforderungs- und Erstattungsansprüche seien (geradezu) typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen schon im Rahmen der Geltendmachung der Forderung auf Besonderheiten des Einzelfalls einzugehen sei, wobei die Frage, wann ein atypischer Fall vorliege, anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden sei und die dahingehende behördliche Prüfung voller gerichtlicher Nachprüfung unterliege (vgl. im Übrigen VGH München, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 24 B 03.1049 -, InfAuslR 2004, 252 = juris Rn. 26; VGH Mannheim…, Urteil vom 19. Oktober 2005, a.a.O. juris Rn. 57;… Urteil vom 27. Juli 2006, a.a.O., Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 6. Februar 2008, a.a.O., Rn. 32 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 08.08.2000 - 5 S 575/99
Vermessungsgebühr - unrichtige Sachbehandlung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09
Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist eng und die Zweckmäßigkeit innerhalb des Verwaltungsermessens kann in ihrem Rahmen nicht in Frage gestellt werden (vgl. Dreising, VwKostG, 1971, § 14 Anm. 2a; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 S 575.99 -, NVwZ-RR 2001, 534 = juris Rn. 6 zu § 14 Abs. 2 LGebG BW i.d.F. vor Inkrafttreten des LGebG vom 14. Dezember 2004 [GBl. S. 895];… Schlabach, Verwaltungskostenrecht, Losebl., Stand Dezember 2001, § 14 LGebG BW Rn. 7; VGH München…, Beschluss vom 24. August 2011 - 10 M 11.1966 -, juris Rn. 7, zu § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG). - VGH Hessen, 06.10.1994 - 10 UE 2754/93
Ausländerrecht: keine Arbeitgeberhaftung für Abschiebungskosten, wenn …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1997 - 17 A 3412/94
Arbeitgeber; Illegal beschäftigter Ausländer; Kosten der Abschiebung; …
- VGH Bayern, 24.08.2011 - 10 M 11.1966
Kostenansatz; Erinnerung; unrichtige Sachbehandlung
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1988 - 13 A 205/87
Kostentragungspflicht bei Abschiebung eines Ausländers; Anknüpfung von …
- BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 11.04
Abschiebung; Durchführung der Abschiebung; Rückführung; Ersuchen der …
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 13 S 919/09
Festsetzungsverjährung bei Abschiebungskosten
- VGH Bayern, 17.06.2008 - 19 ZB 07.2362
Abschiebungskosten; Arbeitgeber eines Ausländers, dem die Ausübung der …
- VGH Bayern, 26.10.2005 - 24 ZB 05.1293
- VGH Hessen, 12.06.2012 - 5 A 388/12
Kosten der Abschiebung
Dabei kann in diesem Zusammenhang offen bleiben, welcher Prüfungsmaßstab - umfassende oder nur auf offensichtliche Rechtsfehler beschränkte Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abschiebung - im Rahmen des § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG zu wählen ist (zur Zusammenfassung des Meinungsstandes vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2011 - OVG 3 B 17.09 -, Juris).Vielmehr ist der Senat mit dem OVG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 9. November 2011 - OVG 3 B 17.09 -, Juris) der Auflassung, dass die individuelle Leistungsunfähigkeit des Kostenschuldners der Kostenerhebung und -festsetzung nicht entgegensteht.
- VG Düsseldorf, 15.05.2013 - 7 K 7245/11
Rechtliche Ausgestaltung der Pflicht eines Ausländers zur Tragung der durch seine …
Rn. 52 vgl. so wohl BVerwG, Urteil vom 24. November 1998, BVerwGE 108, 1ff, dazu auch: BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2000 - 1 C 25/99 -, OVG Hamburg, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 5 Bf 259/06 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.März 2009 - 7 LA 145/08 -, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2011 - OVG 3 B 17.09 - und Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 5 A 388/12 -, letztere sämtlich veröffentlicht in JURIS,.Rn. 54 vgl. so Hamburgisches OVG, Urteil vom 3.Dezember 2008 - 5 Bf 259/06 -, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2011 - OVG 3 B 17.09 - und Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juni 2012- 5 A 388/12 -, jeweils JURIS.
- VG Berlin, 28.05.2013 - 21 K 342.12
Heranziehung zu den Kosten einer versuchten Zurück- bzw. Abschiebung …
Das OVG Berlin-Brandenburg und damit das zuständige Berufungsgericht der Kammer hatte ebenfalls ausdrücklich in diesem Sinne entschieden (Urteil vom 9. November 2011 - 3 B 17.09 - Juris Rdnr. 53 ff. mit ausführlicher Begründung;… ebenso VGH Kassel, Beschluss des 5. Senats vom 12. Juni 2012 - 5 A 388/12 - Juris Rdnr. 19 unter Aufgabe der gegenteiligen Auffassung des zuvor zuständig gewesenen 9. Senats; OVG Schleswig…, Beschluss vom 19. April 2012 - 4 LA 14/12 - Juris Rdnr. 7 f.; VGH München…, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 19 ZB 11.742 - Juris Rdnr. 27; OVG Hamburg…, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 5 Bf 259/06 - Juris Rdnr. 70 ff.;… Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand: März 2012, § 67 Rdnr. 37).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 3 M 154.11
Anwendbarkeit verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Regelungen im Rahmen des § 82 …
Dies ist mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit zu bejahen, so dass dahinstehen kann, ob lediglich offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen einer Kostenerhebung entgegenstehen können [s. hierzu das Urteil des Senats vom 9. November 2011 - OVG 3 B 17.09 -, juris, m.w.N. sowie die Terminsankündigung des Bundesverwaltungsgerichts für den 16. Oktober 2012 - BVerwG 10 C 6.12 - zu der von dem Senat (auch) insoweit zugelassenen Revision]. - VGH Bayern, 18.10.2012 - 10 C 12.1470
Haftung für Kosten der Abschiebungshaft bei nicht vollzogener Abschiebung; …
Dabei kann in diesem Zusammenhang offen bleiben, ob vorliegend wegen der Rechtskraft der Abschiebungshaftanordnung deren Rechtmäßigkeit nicht mehr überprüft wird - wovon das Verwaltungsgericht ausgegangen ist - oder, ob eine umfassende oder nur eine auf offensichtliche Rechtsfehler beschränkte Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung im Rahmen des § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG durchzuführen ist (vgl. hierzu HessVGH vom 12.6.2012 Az. 5 A 388/12 RdNr. 18; OVG Berlin-Bbg vom 9.11.2011 Az. OVG 3 B 17.09 RdNrn. - VGH Bayern, 12.06.2013 - 10 C 13.346
Kosten, die erst nach Erlass des Leistungsbescheides entstanden sind
Dabei kann in diesem Zusammenhang offen bleiben, ob vorliegend wegen der Rechtskraft der Abschiebungshaftanordnung deren Rechtmäßigkeit nicht mehr überprüft wird oder ob eine umfassende oder nur eine auf offensichtliche Rechtsfehler beschränkte Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung im Rahmen des § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG durchzuführen ist (…vgl. hierzu HessVGH, B.v. vom 12.6.2012 - 5 A 388/12 - juris Rn. 18; OVG Berlin-Bbg, U.v. 9.11.2011 - OVG 3 B 17.09 - juris Rn. 37 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.05.2009 - 3 B 17.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel - Zulassung der Berufung - Beschränkung - Berufung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88
Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör - …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2009 - 3 B 17.09
Es gibt kein subjektives Recht eines Prozessbeteiligten darauf, von einem Rechtsmittel seines Gegners verschont zu bleiben (stRspr, vgl. Beschluss vom 27. Mai 1988 - BVerwG 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6).
- BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14
Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit
Dementsprechend ist die Zulassungsentscheidung auch in einem Revisionsverfahren nicht zu überprüfen (vgl. § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO, § 152 Abs. 1 VwGO;… BVerwG, Beschlüsse vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 S. 44, vom 27. Oktober 1999 - 9 B 386.99 - juris Rn. 6 und vom 11. Mai 2009 - 3 B 17.09 - juris Rn. 4). - BVerwG, 05.05.2022 - 10 C 4.21
Berufungszulassung trotz Verfahrensunterbrechung
Überdies wird auch die im ersten Rechtszug siegreiche Partei durch eine Berufungszulassung nicht beschwert (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 1988 - 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6 S. 1 f. und vom 11. Mai 2009 - 3 B 17.09 - juris Rn. 4). - BVerwG, 03.06.2009 - 3 KSt 4.09 Der Beschluss des Senats vom 11. Mai 2009 - BVerwG 3 B 17.09 - wird hinsichtlich der Streitwertfestsetzung geändert.
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 26.03.2009 - 3 B 17/09 |
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Aufzug von Rechten am Ostersonnabend in Lüneburg kann nicht verhindert werden
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Aufzug von Rechten am Ostersonnabend in Lüneburg schon ab 13.00 Uhr
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Aufzug von Rechten am Ostersonnabend in Lüneburg kann nicht verhindert werden
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Aufzug von Rechten am Ostersonnabend in Lüneburg schon ab 13.00 Uhr
Wird zitiert von ... (2)
- VG Lüneburg, 14.12.2010 - 3 A 84/09
Rechtmäßigkeit der Auflösung einer Versammlung bzw. der Erteilung von …
Durch Beschluss des erkennenden Gerichts vom 26. März 2009 (3 B 17/09) wurde die aufschiebende Wirkung der vom Kläger gegen diese Entscheidung am 9. März 2009 erhobenen Klage (3 A 61/09) wiederhergestellt. - BSG, 18.12.2009 - B 5 R 24/09 S Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Oktober 2009 - L 3 B 17/09 R - wird als unzulässig verworfen.
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