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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - 3 B 25.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17798
OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - 3 B 25.13 (https://dejure.org/2015,17798)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.06.2015 - 3 B 25.13 (https://dejure.org/2015,17798)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 3 B 25.13 (https://dejure.org/2015,17798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 48 Abs 3 S 1 AufenthG 2004
    Befristung der Wirkungen der Ausweisung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 8 MRK, Art 7 EUGrdRCh, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 GG, § 11 Abs 1 AufenthG
    Ausweisung; Befristung der Sperrwirkung; Ausweisungszweck; Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz; Wiederholungsgefahr; fehlende schützenswerte Belange; Schizophrenie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - 3 B 25.13
    Rn. 20 Seit Inkrafttreten des § 11 AufenthG in der Neufassung des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 haben Ausländer grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde mit einer Ausweisung zugleich das daran geknüpfte gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie die Titelerteilungssperre befristet (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 30 ff.).

    Hat die Ausländerbehörde die Frist zu lang bemessen oder fehlt eine behördliche Befristungsentscheidung, hat das Gericht über die konkrete Dauer einer angemessenen Frist selbst zu befinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 39 f.; OVG Lüneburg…, Urteil vom 22. April 2013 - 2 LB 365/12 -, juris Rn. 28).

    Die Abwägung ist nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung des Gerichts zu überprüfen bzw. bei fehlender behördlicher Befristungsentscheidung durch eine eigene Abwägung als Grundlage des Verpflichtungsausspruchs zu ersetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 42, …sowie Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20/11 -, juris Rn. 41).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - 3 B 25.13
    Die Abwägung ist nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung des Gerichts zu überprüfen bzw. bei fehlender behördlicher Befristungsentscheidung durch eine eigene Abwägung als Grundlage des Verpflichtungsausspruchs zu ersetzen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 42, sowie Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20/11 -, juris Rn. 41).

    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz generell zu den gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Straftaten gehören und deswegen grundsätzlich die Ausweisung von Ausländern auch aus generalpräventiven Erwägungen rechtfertigen können (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 24/94 -, juris Rn. 27 ff. sowie Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20/11 -, juris Rn. 19).

    Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht den Handel mit Betäubungsmitteln, selbst wenn er nicht bandenmäßig begangen wird, als schwerwiegende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Interessen an (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20/11 -, juris Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 LB 365/12

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Befristung der Ausweisung auf …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - 3 B 25.13
    Hat die Ausländerbehörde die Frist zu lang bemessen oder fehlt eine behördliche Befristungsentscheidung, hat das Gericht über die konkrete Dauer einer angemessenen Frist selbst zu befinden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 39 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. April 2013 - 2 LB 365/12 -, juris Rn. 28).

    Rn. 23 Angesichts dessen kommt generalpräventiven Aspekten auch im Rahmen der Entscheidung, für welche Dauer die Wirkungen einer Ausweisung zu befristen sind, grundsätzlich ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. April 2013 - 2 LB 365/12 -, juris Rn. 40).

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - 3 B 25.13
    Dementsprechend dürfen auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes die Mitgliedstaaten die Verwendung von Betäubungsmitteln als eine Gefahr für die Gesellschaft ansehen, die besondere Maßnahmen gegen Ausländer rechtfertigt, die gegen Vorschriften über Betäubungsmittel verstoßen [vgl. EuGH, Urteil vom 23. November 2010 - C-145/09 (Tsakouridis) -, juris Rn. 54].
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - 3 B 25.13
    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz generell zu den gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Straftaten gehören und deswegen grundsätzlich die Ausweisung von Ausländern auch aus generalpräventiven Erwägungen rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 24/94 -, juris Rn. 27 ff. …sowie Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20/11 -, juris Rn. 19).
  • EGMR, 13.11.2012 - 1/10

    CALDOVIC v. SERBIA AND OTHER APPLICATIONS

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - 3 B 25.13
    Mit Beschluss vom 14. Juni 2010 stellte das Amtsgericht Tiergarten ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Ermahnung gemäß §§ 45, 47 JGG ein [(426 Ds) 3 OP Js 516/10 (113/10) Jug].
  • EGMR, 31.05.2016 - 43496/12

    LAGUTIN v. RUSSIA

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - 3 B 25.13
    Rn. 9 Ein gegen den Kläger wegen Körperverletzung geführtes Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Berlin am 12. Juni 2014 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt (262 Js 3102/14).
  • RG, 19.12.1911 - V 476/11

    1. Kann eine Bestrafung wegen Entziehung eines Minderjährigen aus der Gewalt des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - 3 B 25.13
    Rn. 6 Am 2. Februar 2011 stellte die Staatsanwaltschaft Berlin ein gegen den Kläger wegen des allgemeinen Verstoßes mit Cannabis (Tattag: 9. Dezember 2010) geführtes Ermittlungsverfahren nach § 31a Abs. 1 BtMG ein (274 Js 476/11 Ju).
  • VG Berlin, 14.01.2020 - 21 K 189.19

    1. Zu einem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV i.V.m. § 4 Abs. …

    Rn. 35 Außerdem hat der Kläger auch dadurch, dass er beharrlich seiner Pflicht gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nicht nachgekommen ist, sondern erst in der mündlichen Verhandlung seinen Pass herausgegeben hat, belegt, dass er nicht gewillt ist, die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu achten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 2015 - 3 B 25.13 - juris Rn. 26).
  • VG Magdeburg, 17.03.2023 - 6 B 123/23

    Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien

    ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (OVG H-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 30.06.2015 - O V G 3 B 25.13-juris).
  • VG Berlin, 26.05.2016 - 13 K 291.14

    Abschiebung eines Intensivtäters (Anwendbarkeit des neuen Rechts)

    Dieses normative Korrektiv bietet der Ausländerbehörde und den Gerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen zu begrenzen (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2015 - OVG 3 B 25.13 - OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 A 115/15 - VG Aachen, Urteil vom 13. April 2016 - 8 K 613/14 -).
  • OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 115/15

    Sperrfrist; Ausweisung; Ermessen

    Die Abwägung war nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Gerichts zu überprüfen oder bei fehlender behördlicher Befristungsentscheidung durch eine eigene Abwägung als Grundlage des Verpflichtungsanspruchs zu ersetzen (…BVerwG, Urt. v. 10. Juli 2012 a. a. O. Rn. 42;… Urt. v. 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 40 ff.;… Urt. v. 6. März 2014 - 1 C 2.13 -, juris Rn. 11 ff., jeweils m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30. Juni 2014 - OVG 3 B 25.13 -, juris Rn. 20 ff. m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 20.11.2015 - 4 A 580/15

    Asylverfahren serbischer Staatsangehöriger; Befristung des Einreise- und …

    Im Rahmen der Entscheidung, für welche Dauer die Wirkungen einer Ausweisung zu befristen sind, kommt auch generalpräventiven Aspekten ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (OVG H-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 30.06.2015 - OVG 3 B 25.13 -, juris).
  • VG Magdeburg, 19.01.2016 - 4 B 17/16

    Anordnung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes; Vereinbarkeit mit …

    Im Rahmen der Entscheidung, für welche Dauer die Wirkungen zu befristen sind, kommt auch generalpräventiven Aspekten ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.06.2015 - OVG 3 B 25.13 -, juris).
  • OVG Sachsen, 02.10.2015 - 3 B 275/15

    Ausweisung; Regelausweisung; Ausnahme; Kindeswohl; Sperrwirkung

    Angesichts dessen kommt generalpräventiven Aspekten grundsätzlich ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30. Juni 2015 - OVG 3 B 25.13 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
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