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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.2014 - 3 B 26.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19421
BVerwG, 10.06.2014 - 3 B 26.13 (https://dejure.org/2014,19421)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.2014 - 3 B 26.13 (https://dejure.org/2014,19421)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 3 B 26.13 (https://dejure.org/2014,19421)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Zuwendungen aus dem Agrarumweltprogramm des Landes Brandenburg (KULAP 2000) für den Förderzeitraum 2002/2003

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Zuwendungen aus dem Agrarumweltprogramm des Landes Brandenburg (KULAP 2000) für den Förderzeitraum 2002/2003

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2014 - 3 B 26.13
    Die verfahrensmäßige Verpflichtung des Gerichts, nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, ist aber ausnahmsweise dann verletzt, wenn das Urteil auf einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung beruht (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - BVerwG 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73, vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 und vom 8. April 2008 - BVerwG 9 B 13.08 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 44 sowie Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2014 - 3 B 26.13
    Ein Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen, zumal sich diese in ihren Einzelheiten erst in der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17 und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2014 - 3 B 26.13
    Die verfahrensmäßige Verpflichtung des Gerichts, nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, ist aber ausnahmsweise dann verletzt, wenn das Urteil auf einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung beruht (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - BVerwG 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73, vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 und vom 8. April 2008 - BVerwG 9 B 13.08 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 44 sowie Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11

    Bewertung einer schriftlichen juristischen Examensprüfung; rechtliches Gehör; …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2014 - 3 B 26.13
    Die verfahrensmäßige Verpflichtung des Gerichts, nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, ist aber ausnahmsweise dann verletzt, wenn das Urteil auf einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung beruht (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - BVerwG 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73, vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 und vom 8. April 2008 - BVerwG 9 B 13.08 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 44 sowie Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 08.04.2008 - 9 B 13.08

    Bezirksschornsteinfegermeister; Feuersicherheit; Feuerstättenschau; Abgasanlagen; …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2014 - 3 B 26.13
    Die verfahrensmäßige Verpflichtung des Gerichts, nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, ist aber ausnahmsweise dann verletzt, wenn das Urteil auf einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung beruht (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 2012 - BVerwG 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73, vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 und vom 8. April 2008 - BVerwG 9 B 13.08 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 44 sowie Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 10.06.2014 - 3 B 26.13
    Ein Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen, zumal sich diese in ihren Einzelheiten erst in der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17 und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.1991 - 10 C 10.91

    Einstellung des Trennungsgeldes bei Nichtannahme eines Wohnungsangebots wegen …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2014 - 3 B 26.13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dementsprechend in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 14. März 1991 entscheidend darauf abgestellt, dass der Kläger Gesichtspunkte, die im vorausgegangenen Verfahren weder gesehen noch erörtert worden waren, als unstreitig ansehen durfte (BVerwG 10 C 10.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 43, vgl. auch § 139 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
  • BVerwG, 25.03.1980 - 4 C 87.77

    Pflicht des Vorsitzenden - Erörterungspflicht - Hinwirken auf sachdienliche …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2014 - 3 B 26.13
    Nicht anders wird in dem Urteil vom 25. März 1980 ein Gehörsverstoß damit begründet, dass das Berufungsgericht seine Entscheidung auf wesentlich andere Überlegungen gestützt hatte, als die zuvor erörterten, ohne hierzu einen Hinweis gegeben zu haben (BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2012 - 3 N 56.12

    Flächenzahlung für die Stillegung von Flächen; Kulturpflanzen; Betriebsinhaber - …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2014 - 3 B 26.13
    Falls damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 18. November 2008 in dem Verfahren 3 K 984/03 angesprochen sein soll, ist dessen Bedeutung für das vorliegende Verfahren entsprechend den Ausführungen des Berufungsgerichts (UA S. 16) und wegen des abweichenden Förderzeitraums nicht erkennbar; nichts anderes gilt für den Beschluss des Berufungsgerichts vom 6. Juli 2012 in dem Verfahren 3 N 56.12 , das ebenfalls einen anderen Gegenstand betraf.
  • BVerwG, 10.09.2026 - 2 B 20.26
    Rn. 26 Aufgabe des Berufungsgerichts ist es, den Streitfall (innerhalb des Berufungsantrags) im gleichen Umfang wie das Verwaltungsgericht zu prüfen (vgl. § 128 VwGO); es ist zweite Tatsacheninstanz und als solche verpflichtet, den Sachverhalt eigenständig zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 2014 - 3 B 26.13 - juris Rn. 5 …und vom 29. September 2025 - 2 B 33.25 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Würdigung aktenwidrig ist, gegen Denkgesetze, gesetzliche Beweisregeln oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst objektiv willkürlich ist (stRspr;… vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 3 B 35.12 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 15 Rn. 11 und vom 10. Juni 2014- 3 B 26.13 - juris Rn. 12 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.2025 - 2 B 33.25

    Hinreichend eindeutige Bezeichnung des Rechtsmittels der Beschwerde gegen die …

    Rn. 24 Aufgabe des Berufungsgerichts ist es, den Streitfall (innerhalb des Berufungsantrags) im gleichen Umfang wie das Verwaltungsgericht zu prüfen (vgl. § 128 VwGO); es ist zweite Tatsacheninstanz und als solche verpflichtet, den Sachverhalt eigenständig zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 3 B 26.13 - juris Rn. 5).

    Berechtigte Erwartungen der Prozessbeteiligten werden vielmehr erst dann enttäuscht, wenn das Berufungsurteil auf Gründe gestützt wird, mit denen nach dem Sach- und Streitstand des Berufungsverfahrens nicht zu rechnen war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 3 B 26.13 - juris Rn. 5).

  • VGH Hessen, 19.02.2020 - 4 A 1677/18

    Baurechts, Wiederaufbau eines Wochenendhauses im Außenbereich

    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Würdigung des Sachverhalts aktenwidrig ist, gegen gesetzliche Beweisregeln oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst objektiv willkürlich ist (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 B 35.12 juris Rdnr. 11 und vom 10. Juni 2014 - 3 B 26.13 -, juris Rdnr. 12 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19

    Baugenehmigung für die Nutzung von Räumen als Wettannahmestelle - Streitwert

    Eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes als Verfahrensfehler kommt nur in Betracht, wenn die Würdigung gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 B 35.12 - juris Rn. 11; Beschluss vom 10. Juni 2014 - 3 B 26.13 - juris Rn. 12, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 21 ZB 16.754

    Widerrufs waffenrechtlicher Erlaubnis

    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Würdigung aktenwidrig ist, gegen Denkgesetze, gesetzliche Beweisregeln oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst objektiv willkürlich ist (st. Rspr; vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 3 B 35.12 - juris Rn. 11 und v. 10.6.2014 - 3 B 26.13 - juris Rn. 12 ff., jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 3 B 26.13   

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https://dejure.org/2015,17792
OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 3 B 26.13 (https://dejure.org/2015,17792)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2015 - 3 B 26.13 (https://dejure.org/2015,17792)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - 3 B 26.13 (https://dejure.org/2015,17792)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 8 MRK, Art 7 EUGrdRCh, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 GG, § 11 Abs 1 AufenthG 2004
    Befristung der Wirkungen der Ausweisung bei Betäubungsmittelabhängigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 8 MRK, Art 7 EUGrdRCh, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 GG, § 11 Abs 1 AufenthG
    Ausweisung; Befristung der Sperrwirkung; zahlreiche strafrechtliche Verurteilungen; Betäubungsmittelabhängigkeit; Suchttherapie; Zäsur; stabile familiäre Beziehung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 24 K 35.10
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 3 B 26.13
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 3 B 26.13
    Rn. 27 Seit Inkrafttreten des § 11 AufenthG in der Neufassung des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 haben Ausländer grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde mit einer Ausweisung zugleich das daran geknüpfte gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie die Titelerteilungssperre befristet (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 30 ff.).

    Hat die Ausländerbehörde die Frist zu lang bemessen oder fehlt eine behördliche Befristungsentscheidung, hat das Gericht über die konkrete Dauer einer angemessenen Frist selbst zu befinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 39 f.).

    Die Abwägung ist nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung des Gerichts zu überprüfen bzw. bei fehlender behördlicher Befristungsentscheidung durch eine eigene Abwägung als Grundlage des Verpflichtungsausspruchs zu ersetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 42 …sowie Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20/11 -, juris Rn. 41).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 3 B 26.13
    Die Abwägung ist nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung des Gerichts zu überprüfen bzw. bei fehlender behördlicher Befristungsentscheidung durch eine eigene Abwägung als Grundlage des Verpflichtungsausspruchs zu ersetzen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 42 sowie Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20/11 -, juris Rn. 41).

    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist davon auszugehen, dass Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz generell zu den gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Straftaten gehören und deswegen grundsätzlich die Ausweisung von Ausländern auch aus generalpräventiven Erwägungen rechtfertigen können (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 24/94 -, juris Rn. 27 ff., sowie Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20/11 -, juris Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 LB 365/12

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Befristung der Ausweisung auf …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 3 B 26.13
    Rn. 32 Angesichts dessen kommt generalpräventiven Aspekten auch im Rahmen der Entscheidung, auf welche Dauer die Wirkungen einer Ausweisung zu befristen sind, grundsätzlich ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. April 2013 - 2 LB 365/12 -, juris Rn. 40).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 3 B 26.13
    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist davon auszugehen, dass Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz generell zu den gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Straftaten gehören und deswegen grundsätzlich die Ausweisung von Ausländern auch aus generalpräventiven Erwägungen rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 24/94 -, juris Rn. 27 ff., …sowie Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20/11 -, juris Rn. 19).
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