Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
GG Art 6; VwGO § 123; BGB § 1599, § 1600, § 1600b
Abschiebung; Vaterschaftsanerkennung; Anfechtung - Judicialis
GG Art. 6; ; VwGO § 123; ; BGB § 1599; ; BGB § 1600; ; BGB § 1600b
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 123, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 2, GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1, GG Art. 1 Abs. 2 GG
Vorläufiger Rechtsschutz, rechtliches Abschiebungshindernis, Vorwirkung, Geburt, Schutz der Familie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine geplante Abschiebung; Aufhebung der rechtlichen Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung mit der rechtskräftigen Feststellung der fehlenden Vaterschaft i.S.v. § 1599 Abs. 1 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine geplante Abschiebung; Aufhebung der rechtlichen Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung mit der rechtskräftigen Feststellung der fehlenden Vaterschaft i.S.v. § 1599 Abs. 1 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 14.09.2009 - 2 L 225/09
- OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 78
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (6)
- OVG Hamburg, 14.08.2008 - 4 Bs 84/08
Abschiebung eines ausländischen Vaters eines noch nicht geborenen deutschen …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09
Dabei knüpft der vorwirkende Schutz durch Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 GG deshalb an die Geburt als Grenze des für einen geordneten Familiennachzug ausreichenden Zeitraums an, weil der spezifische Betreuungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung durch die Mutter entbehrlich wird, der Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Eltern braucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005, FamRZ 2006, 187 u. v. 23.1.2006, NVwZ 2006, 682; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.3.2009 - 12 S 28.09 -, zitiert nach juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008, NVwZ-RR 2009, 133 m. w. N.).Zudem muss grundsätzlich auch in einer solchen Konstellation die vorübergehende Ausreise des Kindesvaters unzumutbar sein, wovon regelmäßig nur dann ausgegangen werden kann, wenn mit seiner rechtzeitigen Rückkehr zum Geburtstermin nicht gerechnet werden kann (so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008 a. a. O.).
Soweit von der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008 a. a. O.) als weitere Voraussetzungen für vorgeburtliche Schutzwirkungen von Art. 6 Abs. 1 GG verlangt wird, dass die Betroffenen in Verhältnissen leben, die die Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung der Kinder sicher erwarten lassen, muss bei der Konkretisierung dieser Anforderungen den Umständen des Einzelfalls Rechnung getragen werden.
- OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05
Abschiebung, rechtliches Abschiebungshindernis, Risikoschwangerschaft, …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09
Nach der - vom Verwaltungsgericht zitierten - Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 25.1.2006, NVwZ 2006, 613) kann die nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen einen Umstand darstellen, der unter den Gesichtspunkten des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet.Diese Schutzverpflichtungen aus Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG können zunächst dann in Betracht kommen, wenn eine Risikoschwangerschaft und der darauf beruhende Bedarf an Unterstützung der Schwangeren glaubhaft gemacht wird (vgl. Beschl. des Senats v. 25.1.2006 a. a. O.).
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09
Dabei knüpft der vorwirkende Schutz durch Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 GG deshalb an die Geburt als Grenze des für einen geordneten Familiennachzug ausreichenden Zeitraums an, weil der spezifische Betreuungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung durch die Mutter entbehrlich wird, der Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Eltern braucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005, FamRZ 2006, 187 u. v. 23.1.2006, NVwZ 2006, 682; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.3.2009 - 12 S 28.09 -, zitiert nach juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008, NVwZ-RR 2009, 133 m. w. N.).
- BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05
Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09
Dabei knüpft der vorwirkende Schutz durch Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 GG deshalb an die Geburt als Grenze des für einen geordneten Familiennachzug ausreichenden Zeitraums an, weil der spezifische Betreuungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung durch die Mutter entbehrlich wird, der Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Eltern braucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005, FamRZ 2006, 187 u. v. 23.1.2006, NVwZ 2006, 682; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.3.2009 - 12 S 28.09 -, zitiert nach juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008, NVwZ-RR 2009, 133 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09
Abschiebungsschutz für Ausländer wegen der bevorstehenden Geburt seines …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09
Dabei knüpft der vorwirkende Schutz durch Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 GG deshalb an die Geburt als Grenze des für einen geordneten Familiennachzug ausreichenden Zeitraums an, weil der spezifische Betreuungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung durch die Mutter entbehrlich wird, der Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Eltern braucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005, FamRZ 2006, 187 u. v. 23.1.2006, NVwZ 2006, 682; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.3.2009 - 12 S 28.09 -, zitiert nach juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008, NVwZ-RR 2009, 133 m. w. N.). - OVG Sachsen, 08.02.2005 - 3 BS 426/04
Unterlassung der Abschiebung, unmittelbar bevorstehende Eheschließung, Befreiung …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09
Hinsichtlich des Schutzes der Ehe sind Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG für den Fall des unmittelbaren Bevorstehens der Eheschließung allgemein anerkannt (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 8.2.2005 - 3 BS 426/04 -).
- BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts …
Dies gilt zumindest mit der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter (§§ 1592 Nr. 2, 1595 Abs. 1 BGB) sowie einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung (OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 23.2.2012 - 2 S 94.11, 2 M 70.11 - RdNr 3 ff; Sächsisches OVG Beschluss vom 2.10.2009 - 3 B 482/09 - InfAuslR 2010, 27 ff: vgl auch VG Dresden Beschluss vom 11.6.2008 - 3 L 279/08 - RdNr 10 zum Abschiebungsschutz für eine werdende ausländische Mutter). Insofern tritt die staatliche Verpflichtung aus Art. 6 Abs. 1 GG iVm Abs. 2 GG ein (OVG Hamburg Beschluss vom 14.8.2008 - 4 Bs 84/08 - InfAuslR 2009, 16 ff). - OVG Sachsen, 07.05.2019 - 3 B 102/19
Abschiebung; Nasciturus; ungeborenes eheliches Kind; Schwangerschaft; …
Auch die Vaterschaft eines im Bundesgebiet lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einer deutschen Staatsangehörigen kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Umstand darstellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 4;… Beschl. v. 15. September 2006 - 3 BS 189/06, juris Rn. 2;… so auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27. Februar 2019 - 11 S 7.19 -, juris Rn. 7;… BayVGH, Beschl. v. 11. Oktober 2017 - 19 CE 17.2007 -, juris Rn. 9).Zu dieser Fallgruppe zählen sog. Risikoschwangerschaften sowie Fälle, in denen die Mutter aus sonstigen Gründen aktuell dringend auf die Unterstützung des Vaters des ungeborenen Kindes angewiesen ist (SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2009 a. a. O., Rn. 6;… Beschl. v. 15. September 2006 a. a. o., Rn. 4).
In Anbetracht der aufgezeigten gesetzgeberischen Wertung hält der Senat nicht mehr am Zeitpunkt der Geburt des Kindes als maßgeblichen zeitlichen Bezugspunkt fest (so noch SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2009 a. a. O. Rn. 5), sondern sieht in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung vielmehr bereits den Beginn des Zeitraums des Beschäftigungsverbots als maßgeblichen Bezugspunkt an.
- VG Düsseldorf, 09.11.2017 - 22 L 5379/17
Widerruf Duldung Rechtsschutz Verwaltungsvollstreckung Vaterschaftsanerkennung …
Rn. 39 OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 12 S 41/11 -, juris, Rn. 3; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris, Rn. 6; Hecht/Koch, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2017, § 5 Rn. 236,.Rn. 41 OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 2 S 94/11 -, juris, Rn. 3; OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 3 Bs 209/09 -, juris, Rn. 10; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris, Rn. 6; Hecht/Koch, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2017, § 5 Rn. 236.
Rn. 48 vgl. in diese Richtung OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, NVwZ-RR 2010, S. 78; siehe ebenfalls in diese Richtung - allerdings mit Blick auf die fehlende Glaubhaftmachung der Vaterschaft in einem einstweiligen Anordnungsverfahren ohne Vaterschaftsanerkennung - VGH Mannheim, Beschluss vom 13. April 2016 - 11 S 321/16 -, NJW 2016, S. 1975 (1976); a. A. wohl - indes unter den speziellen Voraussetzungen des dortigen Einzelfalles - VG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2011 - 4 E 3502/10 -, juris, Rn. 22 f.; ebenfalls - im Einzelfall - wohl a. A. VG des Saarlandes, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 11 L 103/08 -, juris, Rn. 36; siehe in diese Richtung auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. April 2008 - 2 M 84/08 -, juris, Rn. 3 f., wobei dort zumindest bereits eine - gegebenenfalls noch nicht wirksame - Vaterschaftsanerkennung vorlag.
- LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Verfassungswidrigkeit der Einbeziehung von …
Bereits die nichteheliche Vaterschaft eines Ausländers hinsichtlich des ungeborenen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen kann einen Umstand darstellen, der unter dem Aspekt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet mit der Folge, dass Abschiebungen unmöglich werden (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 - juris Rn. 5). - OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 8 ME 159/10
Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung hinsichtlich des Schutzes von Ehe und Familie …
Bestehen solche besonderen Umstände hingegen nicht, ist es dem Ausländer regelmäßig zuzumuten, eine beabsichtigte Herstellung der Lebensgemeinschaft mit dem noch nicht geborenen Kind vom Heimatland aus zu betreiben (…vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.9.2008 - 10 ME 328/08 -, juris Rn. 11;… OVG Saarland, Beschl. v. 24.4.2008 - 2 B 199/08 -, juris Rn. 23;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.4.2008 - 2 M 84/08 -, juris Rn. 3;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.2.2006 - 24 CE 06.265 -, juris Rn. 34 f.; weniger restriktiv Sächsisches OVG, Beschl. v. 2.10.2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 5 ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.3.2009 - 12 S 28.09 -, juris Rn. 5;… Hamburgisches OVG, Beschl. v. 14.8.2008 - 4 Bs 84/08 -, juris Rn. 5 ff.).Es bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob zwischen der Antragstellerin zu 2. und dem Antragsteller zu 1. vor dessen Inhaftierung am 16. Juni 2010 tatsächlich eine familiäre Lebensgemeinschaft und damit Verhältnisse bestanden haben, die eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes als sicher erwarten lassen (vgl. hierzu Sächsisches OVG, Beschl. v. 2.10.2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 6).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14
Abschiebungsschutz wegen Schwangerschaft
Rn. 6 1. Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen deutschen Kindes kommt dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird; denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. Beschl. d. Senats v. 15.04.2008 - 2 M 84/08 -, Juris RdNr. 3; SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2006 - 3 BS 274/05 -, Juris RdNr. 5 und Beschl. v. 02.10.2009 - 3 B 482/09 -, Juris RdNr. 6; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 19 CE 09.213 -, Juris RdNr. 17 und Beschl. v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 -, Juris RdNr. 4; OVG BB, Beschl. v. 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, Juris RdNr. 23; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG II, Stand: Oktober 2011, § 60a RdNr. 152). - OVG Hamburg, 10.12.2009 - 3 Bs 209/09
Rechtliche Unmöglichkeit einer Abschiebung wegen Vaterschaft
Die Abschiebung ist wegen der bevorstehenden Vaterschaft des Ausländers in Vorwirkung des Schutzes aus Art. 6 GG (jedenfalls dann) rechtlich unmöglich, wenn - erstens - der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden seine Vaterschaft (mit Zustimmung der Mutter) anerkannt hat und beide bereits in Verhältnissen leben, welche die gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen, und wenn - zweitens - dem Ausländer eine (vorübergehende) Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerksverfahrens nicht mehr zumutbar ist, weil nach den im Einzelfall gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen mit seiner Rückkehr vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht gerechnet werden könnte (Anschluss an OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008, InfAuslR 2009, 16; OVG Bautzen, Beschl. v. 2.10.2009, 3 B 482/09, juris).aa) Der Beschwerdesenat schließt sich der bereits anderweitig ergangenen oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung an, nach der im Hinblick auf die bevorstehende Vaterschaft eines Ausländers eine auf Art. 6 GG gründende, zum vorläufigen Abschiebungsschutz führende Vorwirkung (jedenfalls dann) anzunehmen ist, wenn - erstens - der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden seine Vaterschaft (mit Zustimmung der Mutter) anerkannt hat und beide bereits in Verhältnissen leben, welche die gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen, und wenn - zweitens - dem Ausländer eine (vorübergehende) Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerksverfahrens nicht mehr zumutbar ist, weil nach den im Einzelfall gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen mit einer Rückkehr des ausländischen Vaters vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht gerechnet werden könnte (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008, InfAuslR 2009, 16; OVG Bautzen, Beschl. v. 2.10.2009, 3 B 482/09, juris).
- VGH Bayern, 11.10.2017 - 19 CE 17.2007
Zuerkennung von Abschiebungsschutz für den ausländischen Elternteil eines …
Insoweit ist in der Rechtsprechung hinsichtlich der Vaterschaft eines ungeborenen Kindes und dessen aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen entschieden, dass - anstelle des Bestehens einer bereits gelebten familiären Gemeinschaft - zunächst regelmäßig zu fordern ist, dass der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden seine Vaterschaft (mit Zustimmung der Mutter) anerkannt hat und beide bereits in Verhältnissen leben, welche die gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 3.9.2012 - OVG 11 S. 40.12 - B.v. 30.3.2009 - OVG 12 S. 28.09 - B.v. 18.11.2013 - OVG 7 S. 92.13 - SächsOVG, B.v. 2.10.2009 - 3 B 482/09 - B.v. 25.1.2006 - 3 BS 274/05 - OVG LSA, B.v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 - OVG Hamburg, B.v. 10.12.2009 - 3 Bs 209/09 - B.v. 14.8.2008 - 4 Bs 84/08 - jeweils juris). - VG Hamburg, 14.01.2011 - 4 E 3502/10
Anfechtung Vaterschaft; Vorwirkung Art 6 GG; örtliche Zuständigkeit
Abschiebungsschutz sei auch bei noch ungeborenen Kindern zu gewähren, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen gegeben sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008, InfAuslR 2009, 16; Beschl. v. 10.12.2009, 3 Bs 209/09, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 2.10.2009, 3 B 482/09, juris): Erstens muss der ausländische Vater gegenüber den zuständigen Behörden seine Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkannt haben und beide müssen bereits in Verhältnissen leben, welche die gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen.Zweitens darf dem Ausländer eine (vorübergehende) Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerksverfahrens nicht mehr zumutbar sein, weil nach den im Einzelfall gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen mit einer Rückkehr des ausländischen Vaters vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht gerechnet werden könnte (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2008, a.a.O.;… Beschl. v. 10.12.2009, a.a.O.; OVG Bautzen, Beschl. v. 2.10.2009, a.a.O.).
- VG Hannover, 17.01.2022 - 12 B 8/22
Aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen; Geburtstermin; Risikoschwangerschaft; …
Rn. 31 Die Annahme der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG i.V.m. Art. 8 EMRK führt dann, wenn glaubhaft gemacht ist, dass das Kind nach seiner Geburt auch von dem von Abschiebung bedrohten Ausländer betreut werden wird, dazu, dass die Abschiebung auszusetzen ist, wenn nach den im Einzelfall gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen mit seiner Rückkehr vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht gerechnet werden kann (vgl. Bay. VGH…, Beschl. vom 11.10.2017 - 19 CE 17.2007 -, juris Rn. 13; OVG Hamburg…, Beschl. vom 14.08.2008 - 4 Bs 84/08 -, juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf weitere Rspr.; VG Hannover…, Beschl. vom 17.09.2019 - 5 B 3968/19 -, juris Rn. 18; noch Sächs. OVG, Beschl. vom 02.10.2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 5; vgl. inzwischen Sächs. OVG…, Beschl. vom 13.01.2021 - 3 B 397/20 -, juris Rn. 17 …und Beschl. vom 07.05.2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 16: Abschiebungsschutz ab Eintritt des Mutterschutzes; so auch OVG Berlin…, Beschl. vom 27.02.2019 - OVG 11 S 7.19 -, juris Rn. 6;… vgl. auch OVG Meck.-Vorp., Beschl. vom 26.07.2021 - 2 M 111/12 -, juris Rn. 11 und VG Karlsruhe…, Beschl. vom 13.04.2021 - 10 K 1267/21 -, juris Rn. 20: kein Abschiebungsschutz, wenn Nachholung des Visumverfahrens vor dem Geburtstermin noch möglich). - LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14
- VG Berlin, 09.12.2011 - 35 L 378.11
Aus den Vorwirkungen von Art 6 Abs. 1 GG abgeleiteter Duldungsanspruch
- VG Hamburg, 05.08.2010 - 4 E 1981/10
Vorläufiger Abschiebungsschutz bei bevorstehender Vaterschaft
- OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20
Abschiebung des ausländischen Vaters eines ungeborenen Kindes einer polnischen …
- VGH Bayern, 28.11.2011 - 10 CE 11.2746
Beschwerde; Aussetzung der Abschiebung; Schwangerschaft der Verlobten; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 S 94.11
Abschiebungsschutz bei Schwangerschaft
- VG Schleswig, 25.07.2018 - 11 B 93/18
Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- LSG Baden-Württemberg, 28.11.2014 - L 12 AS 3227/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- VG Hamburg, 22.02.2010 - 4 K 1377/09
Geltendmachung der Kosten der Abschiebung bei freiwilliger Ausreise
- VG München, 21.01.2021 - M 10 E 20.6771
Erfolgloser Antrag, der Ausländerbehörde im Wege der einstweiligen Anordnung …
- VG München, 19.05.2021 - M 24 E 21.2595
Aussetzen einer Abschiebung wegen bevorstehender Vaterschaft und …
- VG Augsburg, 24.05.2012 - Au 6 E 12.662
Fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs
- VG München, 07.05.2015 - M 7 S7 15.50295
Kein inlandsbezogenes Abschiebungsverbot wegen anerkannter Vaterschaft eines …
- OVG Sachsen, 01.10.2010 - 3 B 275/10
Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, …
- VG Oldenburg, 23.08.2010 - 11 B 1987/10
Vorläufiger Rechtsschutz, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".