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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 31.05.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11   

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https://dejure.org/2012,17287
BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11 (https://dejure.org/2012,17287)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2012 - 3 C 12.11 (https://dejure.org/2012,17287)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 3 C 12.11 (https://dejure.org/2012,17287)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    EG Art. 87 Abs. 1, Art. ... 88 Abs. 3 Satz 1, Art. 230, Anh 1 zu Art. 32; VO (EG) Nr. 659/1999 Art. 14 Abs. 3; GG Art. 34 Satz 3; GVG § 17a Abs. 5; ThürVwVfG §§ 9, 22, 35 Satz 1, § 37 Abs. 2, § 48 Abs. 1 und 2, § 49a Abs. 1; BGB §§ 130, 133, 157
    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts; Rückforderung gewährter Leistungen; Auslegung einer Willenserklärung; Auslegung eines Verwaltungsakts; Förderungsbewilligung; Bewilligungsentscheidung; Bekanntgabe einer ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EG Art. 87 Abs. 1, Art. 88 Abs. 3 Satz 1, Art. 230
    Aufrechnung; Auslegung einer Willenserklärung; Auslegung eines Verwaltungsakts; Bekanntgabe einer Bewilligungsentscheidung; Bewilligungsentscheidung; Bote; Empfangsbote; Endkreditnehmer; Erklärungsbote; Förderungsbewilligung; Hausbank; Konsolidierungsdarlehen; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Angebot eines Refinanzierungsdarlehens durch eine öffentliche Förderbank; Förderungsbewilligung; Verwaltungsakt; Auslegung; Rücknahme; Rückforderung einer Beihilfe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 87 Abs 1 EG, Art 88 Abs 3 S 1 EG, Art 230 EG, Art 32 Anh I EG, Art 14 Abs 3 EGV 659/99
    Angebot eines Refinanzierungsdarlehens durch eine öffentliche Förderbank; Förderungsbewilligung; Verwaltungsakt; Auslegung; Rücknahme; Rückforderung einer Beihilfe

  • Wolters Kluwer

    Angebot einer öffentlichen Förderbank auf Gewährung eines Darlehens zur Refinanzierung eines dem Antragsteller zu gewährenden zinsverbilligten Darlehens als Förderungsbewilligung zugunsten des Antragstellers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angebot einer öffentlichen Förderbank auf Gewährung eines Darlehens zur Refinanzierung eines dem Antragsteller zu gewährenden zinsverbilligten Darlehens als Förderungsbewilligung zugunsten des Antragstellers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Förderbescheid kommt über die Hausbank

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 628
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland - Staatliche Beihilfen - Rückforderung …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist das Vertrauen des Beihilfeempfängers grundsätzlich nicht schutzwürdig, wenn - wie hier - die in Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EG vorgesehene Notifizierungspflicht nicht eingehalten worden ist (Urteil vom 20. März 1997 - Rs. C-24/95 - Alcan - Slg. 1997, I-01591;… vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1998 a.a.O.).

    Rn. 23 c) Da nach Anordnung der Rückforderung einer Beihilfe durch die Kommission ein Ermessen der nationalen Behörde nicht mehr besteht (EuGH, Urteil vom 20. März 1997 a.a.O.), lässt die Rücknahmeentscheidung auch insoweit keinen Rechtsfehler erkennen.

    Ein solcher Anspruch scheitert bereits daran, dass es nach der oben wiedergegebenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 20. März 1997 a.a.O.) Sache der Klägerin war, sich zu vergewissern, ob das Notifizierungsverfahren nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EG durchgeführt worden war, weshalb sie grundsätzlich keinen Vertrauensschutz gegen eine Rückforderung der gewährten Beihilfe geltend machen kann.

  • BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97

    Rücknahme einer gemeinschaftsrechtswidrigen Subventionsbewilligung; Rückforderung …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11
    Ob die Klägerin - wie das Verwaltungsgericht meint - die Kommissionsentscheidung gegen sich gelten lassen muss, weil sie insoweit keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 3 C 15.97 - BVerwGE 106, 328), ist zweifelhaft; denn es ist fraglich, ob sie das für eine Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG (jetzt: Art. 263 AEUV) erforderliche Maß an individueller Betroffenheit aufwies.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist das Vertrauen des Beihilfeempfängers grundsätzlich nicht schutzwürdig, wenn - wie hier - die in Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EG vorgesehene Notifizierungspflicht nicht eingehalten worden ist (Urteil vom 20. März 1997 - Rs. C-24/95 - Alcan - Slg. 1997, I-01591; vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1998 a.a.O.).

  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87

    Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11
    Mit der Mitteilung an den Empfangsboten gelangt die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers; sie geht ihm im Sinne von § 130 BGB in dem Zeitpunkt zu, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge mit der Weiterleitung an den Empfänger gerechnet werden konnte (…vgl. Einsele, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., Rn. 29 zu § 130;… Palandt-Ellenberger, a.a.O.; BGH, Urteil vom 15. März 1989 - VIII ZR 303/87 - NJW-RR 1989, 757).
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Zudem ist weder nach Aktenlage erkennbar noch von den Klägern vorgetragen worden, dass der handelnde Notar insofern als Empfangsbote der Kaufvertragsparteien oder als Erklärungsbote der Beklagten für eine - unterstellte - Verzichtserklärung gegenüber den Beklagten aufgetreten sein könnte (vgl. auch vgl. Grziwotz, KommJur 2013, 53/55; zur entsprechenden Anwendung des § 130 BGB und der hierzu entwickelten Grundsätze des Erklärungs- und Empfangsboten im öffentlichen Recht und insbes. im Falle eines Verwaltungsakts vgl. BVerwG, U.v. 31.5.2012 - 3 C 12.11 - NVwZ-RR 2012, 628 = juris Rn. 18, 19).
  • BVerwG, 07.05.2026 - 2 B 5.26

    Fortwirkung der Geltendmachung einer verfassungswidrigen Unteralimentierung

    Dieser hat in den Blick zu nehmen, welchen Zweck der Erklärende verfolgt und unter welchen Begleitumständen die Erklärung abgegeben worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 C 12.11 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 113 Rn. 16;… Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 2 B 42.22 - juris Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20

    Anspruch auf Mietzins aus einem gewerblichen Mietvertrag Unwirksamer endgültiger …

    Rn. 68 Nach der Rechtsprechung ist für den Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen verkörperten Willenserklärung der Zeitpunkt maßgebend, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Übermittlung der Erklärung an den Adressaten zu erwarten ist (BGH NJW-RR 1989, 757, 758; BVerwG NVwZ-RR 2012, 628 Rn. 18).
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    EG Art. 87 Abs. 1, Art. ... 88 Abs. 3 Satz 1, Art. 230, Anh 1 zu Art. 32; VO (EG) Nr. 659/1999 Art. 14 Abs. 3; ThürVwVfG §§ 9, 22, 35 Satz 1, § 37 Abs. 2, § 48 Abs. 1 und 2, § 49a Abs. 1; BGB §§ 130, 133, 145, 147 Abs. 2, § 150 Abs. 1, § 157
    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts; Rückforderung gewährter Leistungen; Auslegung einer Willenserklärung; Auslegung eines Verwaltungsakts; Förderungsbewilligung; Bewilligungsentscheidung; Bekanntgabe einer ...

  • openjur.de
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    EG Art. 87 Abs. 1, Art. 88 Abs. 3 Satz 1, Art. 230
    Auslegung einer Willenserklärung; Auslegung eines Verwaltungsakts; Bekanntgabe einer Bewilligungsentscheidung; Bewilligungsentscheidung; Bote; Empfangsbote; Endkreditnehmer; Erklärungsbote; Förderungsbewilligung; Hausbank; Notifizierungspflicht; Refinanzierungsdarlehen; ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland - Staatliche Beihilfen - Rückforderung …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist das Vertrauen des Beihilfeempfängers grundsätzlich nicht schutzwürdig, wenn - wie hier - die in Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EG vorgesehene Notifizierungspflicht nicht eingehalten worden ist (Urteil vom 20. März 1997 - Rs. C-24/95 - Alcan - Slg. 1997, I-01591;… vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1998 a.a.O.).

    Rn. 24 c) Da nach Anordnung der Rückforderung einer Beihilfe durch die Kommission ein Ermessen der nationalen Behörde nicht mehr besteht (EuGH, Urteil vom 20. März 1997 a.a.O.), lässt die Rücknahmeentscheidung auch insoweit keinen Rechtsfehler erkennen.

  • BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97

    Rücknahme einer gemeinschaftsrechtswidrigen Subventionsbewilligung; Rückforderung …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11
    Ob die Klägerin - wie das Verwaltungsgericht meint - die Kommissionsentscheidung gegen sich gelten lassen muss, weil sie insoweit keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 3 C 15.97 - BVerwGE 106, 328), ist zweifelhaft; denn es ist fraglich, ob sie das für eine Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG (jetzt: Art. 263 AEUV) erforderliche Maß an individueller Betroffenheit aufwies.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist das Vertrauen des Beihilfeempfängers grundsätzlich nicht schutzwürdig, wenn - wie hier - die in Art. 88 Abs. 3 Satz 1 EG vorgesehene Notifizierungspflicht nicht eingehalten worden ist (Urteil vom 20. März 1997 - Rs. C-24/95 - Alcan - Slg. 1997, I-01591; vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1998 a.a.O.).

  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87

    Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11
    Mit der Mitteilung an den Empfangsboten gelangt die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers; sie geht ihm im Sinne von § 130 BGB in dem Zeitpunkt zu, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge mit der Weiterleitung an den Empfänger gerechnet werden konnte (…vgl. Einsele, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., Rn. 29 zu § 130;… Palandt-Ellenberger, a.a.O.; BGH, Urteil vom 15. März 1989 - VIII ZR 303/87 - NJW-RR 1989, 757).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11

    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts; …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11
    (wie im Parallelverfahren BVerwG 3 C 12.11 ).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Bankrott (Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögensbestandteile: Begriff …

    Soll der Protest die Einziehung auch hindern, soweit die Voraussetzungen vorliegen, ist er als protestatio facto contraria sowohl nach zivil (vgl. BGH…, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 Rn. 37) als auch nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 C 13.11 Rn. 19) unbeachtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2023 - 9 S 1668/22
    In Rechtsprechung und Literatur ist geklärt, dass die Lebensmitteleigenschaft nicht etwa deshalb zu verneinen ist, weil der Lebensmittelunternehmer - unzutreffend und abweichend von der tatsächlich intendierten Zweckbestimmung, um das Regime des Lebensmittelrechts zu umgehen - das Produkt mit einer bestimmten Kennzeichnung - hier "für Dekorationszwecke" - versehen hat (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 07.03.2022 - 20 CS 22.307 -, juris Rn. 8;… Rathke, in: Sosnitza/Meisterernst, a.a.O., Art. 2 BasisVO Rn. 28; zum Gesichtspunkt der Unbeachtlichkeit einer "protestatio facto contraria" vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 3 C 13.11 -, juris Rn. 19; BAG…, Urteil vom 15.02.2017 - 7 AZR 223/15 -, juris Rn. 32; Nds. OVG…, Beschluss vom 13.02.2020 - 13 ME 387/19 -, juris Rn. 6; BayVGH…, Beschluss vom 04.04.2008 - 22 B 06.3312 -, juris Rn. 18).
  • FG Nürnberg, 29.04.2025 - 2 K 727/18

    Unangemessene Benachteiligung, Hinterziehungszinsen, Steuerstrafverfahren, …

    Zeigt jemand ein Verhalten, das nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte nur als Ausdruck eines bestimmten Willens aufgefasst werden kann, so ist seine wörtliche Verwahrung gegen eine entsprechende Deutung des Verhaltens unbeachtlich, denn er setzt sich in Widerspruch mit seinem eigenen tatsächlichen Verhalten und hat durch sein tatsächliches Verhalten die Geltendmachung einer anderweitigen Auslegung verwirkt (BGH-Urteil vom 09.05.2000 - VI ZR 173/99, MDR 2000, 956, unter II.2.b)bb); siehe auch BGH-Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291, unter II.3.e)cc); BVerwG-Urteil vom 31.05.2012 - 3 C 13.11, Rn. 19).
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