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Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 14.03.2018

Rechtsprechung
   FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24481
FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16 (1) (https://dejure.org/2016,24481)
FG Bremen, Entscheidung vom 01.08.2016 - 3 K 30/16 (1) (https://dejure.org/2016,24481)
FG Bremen, Entscheidung vom 01. August 2016 - 3 K 30/16 (1) (https://dejure.org/2016,24481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der EU für die Gewährung von Kindergeld

  • rechtsportal.de

    EStG § 31 S. 3; EStG § 63 Abs. 1 S. 6
    Notwendigkeit eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der EU für die Gewährung von Kindergeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der EU für die Gewährung von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Wohnsitz mehr im inländischen Haushalt der Stiefmutter bei Wegzug der minderjährigen Stieftochter anlässlich der beruflichen Versetzung des leiblichen Vaters in das außerhalb der EU bzw. des EWR-Raums belegene Heimatland der leiblichen Eltern und keinerlei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt - …

    Auszug aus FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16
    Nach § 8 der Abgabenordnung ( AO ), der auch im Rahmen des § 63 Abs. 1 EStG über § 1 Abs. 1 AO i.V.m. § 31 Satz 3 EStG Anwendung finde, habe jemand seinen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehabe, die darauf schließen ließen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen werde (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 25. September 2014 III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, [...] Rz 13).

    Erforderlich sei eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte und das Aufsuchen der Wohnung zu Verwaltungszwecken hinausgehe (z.B. BFH-Urteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, [...] Rz 15 m.w.N.).

    Einen allgemeinen Grundsatz, dass die Aufnahme im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils grundsätzlich für die Dauer der Ausbildung fortbestehe, gebe es nicht (z.B. BFH-Urteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, [...] Rz 17 m.w.N.).

    Um einen inländischen Wohnsitz in diesen Fällen annehmen zu können, müsse eine Beziehung zur elterlichen Wohnung vorhanden sein, die über die allein durch das Familienverhältnis begründete Beziehung hinausgehe und erkennen lasse, dass der Steuerpflichtige die elterliche Wohnung nach wie vor auch als seine eigene betrachte (z.B. BFH-Urteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, [...] Rz 18 m.w.N.).

    Die Beantwortung der Frage, ob ein Kind, das sich zeitweise außerhalb des elterlichen Haushalts im Ausland zu Ausbildungszwecken aufhalte, seinen inländischen Wohnsitz bei den Eltern beibehalte oder aber zunächst aufgebe und bei einer späteren Rückkehr wieder neu begründe, liege weitgehend auf tatsächlichem Gebiet und erfordere die Berücksichtigung der objektiven Umstände des jeweiligen Falles (BFH-Urteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, [...] Rz 19).

    Die Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, [...] Rz 20 m.w.N.) habe konkrete objektive Anhaltspunkte herausgearbeitet, die Rückschlüsse auf die Beibehaltung oder die Aufgabe eines inländischen Wohnsitzes zulassen könnten.

    Danach reiche bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Urlaubszwecken, Besuchszwecken oder familiären Zwecken, die nicht einem Wohncharakter gleichkämen, nicht aus, um "zwischenzeitliches Wohnen" und damit einen inländischen Wohnsitz anzunehmen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, [...] Rz 20 m.w.N.).

    Kinder, die sich zum Zwecke der Schulausbildung mehrere Jahre ins Ausland begäben, behielten ihren Wohnsitz bei den Eltern daher nur dann bei, wenn sie diese in ausbildungsfreien Zeiten nutzten (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, [...] Rz 21 m.w.N.).

    M. befinde sich seit Oktober 2012 bis voraussichtlich September 2016 zum Zwecke der Schulausbildung im Ausland ... Bei einem solchen mehrjährigen Auslandsaufenthalt reichten nur kurze, üblicherweise durch die Eltern-Kind-Beziehungen begründete Besuche von zwei bei drei Wochen regelmäßig nicht für die Beibehaltung eines Wohnsitzes bei den Eltern im Inland aus (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, [...] Rz 24 m.w.N.).

    Keine ausschlaggebende Bedeutung für die Beibehaltung des Wohnsitzes hätten regelmäßig die Staatsangehörigkeit des Kindes, die Feststellung der Rückkehrabsicht ins Inland, Aufenthalte der Eltern mit den Kindern außerhalb von Deutschland und melderechtliche Vorgaben (z.B. BFH-Urteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, [...] Rz 25 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, [...] Rz 26 m.w.N.) könnten auch fehlende finanzielle Mittel für Heimreisen des Kindes die fehlenden wesentlichen Inlandsaufenthalte in den ausbildungsfreien Zeiten nicht kompensieren.

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 ([...] Rz 15) setze ein Wohnsitz u.a. das Innehaben der Wohnung in dem Sinne voraus, dass das Kind sie als Bleibe entweder ständig nutze oder sie doch mit einer gewissen Regelmäßigkeit aufsuche.

    So hat der BFH (Urteil in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, [...] Rz 22 f. m.w.N.) in jüngerer Zeit entschieden, dass Kinder, die sich zum Zwecke des Studiums für mehrere Jahre ins Ausland begeben, ihren Wohnsitz bei den Eltern im Inland beibehalten, wenn sie diese in ausbildungsfreien Zeiten nutzen und die ausbildungsfreien Zeiten zumindest überwiegend im Inland verbringen.

    Soweit die Klägerin als Grund für die fehlenden Aufenthalte des Kindes M. im Inland im Streitzeitraum angibt, sie habe sich krankheitsbedingt nicht im Inland um das Kind M. kümmern können, kommt es auf diese subjektiven Momente - ebenso wie etwa auf fehlende finanzielle Mittel des Kindes M. bzw. der Klägerin und ihres leiblichen Vaters zur Finanzierung von Inlandsbesuchen des Kindes M. - nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, [...] Rz 26; vom 23. Juni 2015 III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102, [...] Rz 18) nicht an, weil das Innehaben einer Wohnung im steuerrechtlichen Sinne objektiviert ist und daher die tatsächlichen Verhältnisse ohne Rücksicht auf persönliche oder finanzielle Beweggründe und Absichten entscheidend sind.

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16
    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinanderfolgender kurzer Zeiträume zu Besuchs- oder Erholungszwecken reicht nicht aus (BFH-Urteile vom 22. April 1994 III R 22/92, BFHE 174, 523 , BStBl II 1994, 887 , [...] Rz 14 m.w.N.; vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , [...] Rz 15).

    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (BFH-Urteile in BFHE 174, 523 , BStBl II 1994, 887 , [...] Rz 15 m.w.N.; in BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , [...] Rz 15).

    Demgegenüber behält ein Kind ausländischer Herkunft, das im Alter von siebzehn Jahren ein mehrjähriges Studium im Ausland aufnimmt und im Ausland in einer studentischen Wohngemeinschaft lebt, nach dem BFH-Urteil in BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland, wenn es sich fünf Monate im Jahr im Inland in der Wohnung der Eltern aufhält.

    Nach diesen Entscheidungen macht es einen entscheidungserheblichen Unterschied, ob ein Kind im Alter von sechs Jahren von seinen Eltern zum Schulbesuch ins Ausland geschickt wird oder ob ein Jugendlicher mit abgeschlossener Schulausbildung sich entschließt, seine weitere Ausbildung (Studium) im Ausland zu absolvieren (BFH-Urteil in BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , [...] Rz 37, 44).

    Nach der Lebenserfahrung lässt die Beibehaltung einer gemieteten Wohnung und deren periodische Nutzung während der Dauer einer langjährigen Auslandstätigkeit eher den Schluss zu, die Wohnung werde gehalten, um sie als solche zu benutzen, als das Bereithalten eines Zimmers durch die Eltern für ihr im Ausland studierendes Kind (BFH-Urteil in BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , [...] Rz 45).

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16
    Die Anknüpfung des § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG bzw. Satz 3 EStG a.F. an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet, ist als Ausprägung des Territorialitäts-Prinzips, das das Einkommensteuerrecht prägt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ), nicht sachwidrig (…vgl. BFH-Beschluss vom 14. August 2012 III B 58/12, BFH/NV 2012, 1977, [...] Rz 14 m.w.N.; BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 , [...] Rz 14 f.).

    So lässt sich aus Art. 6 Abs. 1 GG insbesondere kein Anspruch auf Kindergeld für Kinder herleiten, die nicht im Inland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet, wohnen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 , [...] Rz 16 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil in BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 ) verliert ein sechsjähriges Kind grundsätzlich seinen Wohnsitz im Inland, wenn seine Eltern es zum Zwecke des für die Dauer von neun Jahren angelegten Schulbesuchs zu den Großeltern ins Ausland schicken.

    Die Feststellung der Rückkehrabsicht besagt grundsätzlich nichts darüber, ob der Inlandswohnsitz während des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes beibehalten oder aber aufgegeben und nach der Rückkehr neu begründet wird (BFH-Urteil in BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 , [...] Rz 21).

  • BFH, 03.03.2011 - III R 11/08

    Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung (§ 70 Abs. 2 EStG)

    Auszug aus FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16
    Zugleich war diese Festsetzung Rechtsgrundlage für die fortlaufende monatliche Zahlung des Kindergeldes (BFH-Urteil vom 3. März 2011 III R 11/08 BFHE 233, 41, BStBl II 2011, 722, [...] Rz 12 m.w.N.).

    Durch die monatlichen Auszahlungen des Kindergeldes wurde die ursprüngliche Festsetzung der OFD Niedersachsen nur jeweils konkludent bestätigt; es wurde nicht monatlich eine neue Festsetzung vorgenommen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 41, BStBl II 2011, 722, [...] Rz 12 m.w.N.).

    Eine Verletzung von Mitwirkungspflichten der Klägerin ist für die Rückforderung von rechtsgrundlos gezahltem Kindergeld durch die Behörde nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 3. März 2011 III R 11/08, BFHE 233, 41, BStBl II 2011, 722, [...] Rz 14 m.w.N.).

  • BFH, 22.04.1994 - III R 22/92

    Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind

    Auszug aus FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16
    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinanderfolgender kurzer Zeiträume zu Besuchs- oder Erholungszwecken reicht nicht aus (BFH-Urteile vom 22. April 1994 III R 22/92, BFHE 174, 523 , BStBl II 1994, 887 , [...] Rz 14 m.w.N.; vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , [...] Rz 15).

    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (BFH-Urteile in BFHE 174, 523 , BStBl II 1994, 887 , [...] Rz 15 m.w.N.; in BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , [...] Rz 15).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 77/09

    Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland

    Auszug aus FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16
    Die Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes setzt allerdings einen natürlichen Willen voraus (z.B. BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351, [...] Rz 12 m.w.N.).

    Mit seinem Urteil in BFH/NV 2011, 1351 ([...] Rz 14) hat der BFH seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein mehrjähriger Schulbesuch im Ausland, für den das Kind vor Ort bei Verwandten untergebracht ist, regelmäßig dazu führt, dass das Kind die elterliche Wohnung im Inland nicht weiterhin unter Umständen innehat, die darauf hinweisen, dass die Wohnung beibehalten und als solche genutzt werden soll und wird.

  • FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4209/02

    Wohnsitz

    Auszug aus FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16
    Im Übrigen kann der gewöhnliche Aufenthalt von minderjährigen, schulpflichtigen Kindern regelmäßig nicht dort angenommen werden, wo sie sich nur während der Schulferien aufhalten (FG Münster, Urteil vom 4. März 2004 8 K 4209/02 Kg, EFG 2004, 1228, [...] Rz 68 m.w.N.; Drüen in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung , Finanzgerichtsordnung , § 9 AO Rz 9).

    Dies gilt auch dann, wenn es um den Besuch einer speziellen Schule geht, die es in dieser Form nur im Ausland, aber nicht im Inland gibt (vgl. z.B. FG Münster, Urteil in EFG 2004, 1228).

  • BFH, 23.06.2015 - III R 38/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt - …

    Auszug aus FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16
    Soweit die Klägerin als Grund für die fehlenden Aufenthalte des Kindes M. im Inland im Streitzeitraum angibt, sie habe sich krankheitsbedingt nicht im Inland um das Kind M. kümmern können, kommt es auf diese subjektiven Momente - ebenso wie etwa auf fehlende finanzielle Mittel des Kindes M. bzw. der Klägerin und ihres leiblichen Vaters zur Finanzierung von Inlandsbesuchen des Kindes M. - nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655, [...] Rz 26; vom 23. Juni 2015 III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102, [...] Rz 18) nicht an, weil das Innehaben einer Wohnung im steuerrechtlichen Sinne objektiviert ist und daher die tatsächlichen Verhältnisse ohne Rücksicht auf persönliche oder finanzielle Beweggründe und Absichten entscheidend sind.
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 18/99

    Neue Tatsachen bei Kindergeldbescheiden

    Auszug aus FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16
    Denn die Entscheidung über die Aufhebung oder Änderung ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut (" ... ist ... aufzuheben oder zu ändern.") eine gebundene Entscheidung und räumt der Behörde keinen Ermessensspielraum ein (BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 18/99, BFHE 196, 260 , BStBl II 2002, 81 , [...] Rz 14;… vom 23. Januar 2013 XI R 50/10, BFHE 240, 300, BFH/NV 2013, 1153, [...] Rz 21).
  • BFH, 23.01.2013 - XI R 50/10

    Kein Kindergeld für - später rechtskräftig verurteiltes - inhaftiertes und vom …

    Auszug aus FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16
    Denn die Entscheidung über die Aufhebung oder Änderung ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut (" ... ist ... aufzuheben oder zu ändern.") eine gebundene Entscheidung und räumt der Behörde keinen Ermessensspielraum ein (BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 18/99, BFHE 196, 260 , BStBl II 2002, 81 , [...] Rz 14; vom 23. Januar 2013 XI R 50/10, BFHE 240, 300, BFH/NV 2013, 1153, [...] Rz 21).
  • BFH, 27.04.1998 - VII B 296/97

    Rückforderung vom Abtretungsempfänger

  • BFH, 17.05.2013 - III B 121/12

    Kindergeldanspruch: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der …

  • BFH, 08.12.2011 - III B 72/11

    Anwendung der Regelungen über die Festsetzungsverjährung bei der rückwirkenden …

  • BFH, 17.03.2006 - III B 67/05

    Kindergeld: Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes

  • BFH, 14.08.2012 - III B 58/12

    Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes der einkommensteuerrechtlichen …

  • FG Düsseldorf, 28.04.1999 - 14 K 613/98

    Rechtmäßigkeit eines Kindergeldbescheids; Erfordernis des Wohnsitzes in EU oder …

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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12231
FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16 (https://dejure.org/2018,12231)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14.03.2018 - 3 K 30/16 (https://dejure.org/2018,12231)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14. März 2018 - 3 K 30/16 (https://dejure.org/2018,12231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 17 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 42 AO, § 3c Abs 2 EStG 2009, § 516 BGB, § 3 Nr 40 Buchst c EStG 2009
    Einkommensteuergesetz: Managementbeteiligung - Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung bei Eintritt einer sog. Bad Leaver-Klausel - Kein Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerung einer wertlosen Beteiligung zu einem symbolischen Kaufpreis

  • rechtsportal.de

    EStG § 17 Abs. 1 S. 1
    Einkommensteuergesetz : Managementbeteiligung - Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung bei Eintritt einer sog. Bad Leaver-Klausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuergesetz - Managementbeteiligung: Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung einer Beteiligung bei Eintritt einer sog. Bad Leaver-Klausel

Papierfundstellen

  • NZG 2018, 796
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • BFH, 09.05.2017 - IX R 1/16

    Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen …

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Entgeltlich ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, wenn ihr eine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht (BFH-Urteil vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168).

    Rn. 50 Das Gegenstück zur entgeltlichen Veräußerung ist die unentgeltliche Übertragung von Anteilen, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Übertragende dem Empfänger eine freigiebige Zuwendung machen will (BFH-Urteil vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168).

    Rn. 53 aaa) Bei der Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Entgelt zwischen fremden Dritten ist in der Regel eine Veräußerung anzunehmen (BFH-Urteile vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168;… vom 03.08.2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289), sofern keine Anhaltspunkte für eine Schenkungsabsicht des übertragenden Vertragspartners bestehen.

    Deshalb spricht insoweit eine (widerlegbare) Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts (BFH-Urteil vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168).

    Insoweit trägt das Finanzamt, das sich auf die Unentgeltlichkeit beruft, die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen eines unentgeltlichen Geschäfts (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168 zur Feststellungslast des sich dort auf die Unentgeltlichkeit berufenden Klägers).

    Maßgebend ist, ob unter Berücksichtigung der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes, den Einzelfall bestimmendes Näheverhältnis angenommen werden kann (BFH-Urteil vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168).

    In einem solchen Fall bedarf es aber weiterer besonderer, objektiver Anhaltspunkte, aus denen auf die Entkräftung der Vermutung einer entgeltlichen Übertragung geschlossen werden kann (BFH-Urteil vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168).

  • BFH, 03.08.2016 - IX R 23/15

    Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Veräußerung zum Preis von 0 EUR …

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Rn. 49 b) aa) Veräußerung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Übertragung von Anteilen gegen Entgelt (BFH-Urteile vom 06.12.2017 IX R 7/17, juris; vom 03.08.2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289;… vom 08.04.2014 IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201).

    Rn. 53 aaa) Bei der Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Entgelt zwischen fremden Dritten ist in der Regel eine Veräußerung anzunehmen (…BFH-Urteile vom 09.05.2017 IX R 1/16, BFHE 259, 36, BFH/NV 2017, 1168; vom 03.08.2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289), sofern keine Anhaltspunkte für eine Schenkungsabsicht des übertragenden Vertragspartners bestehen.

    Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beteiligten diese Vereinbarung nur zum Schein geschlossen haben, besteht für die davon abweichende Annahme einer subjektiven Bewertung mit einem höheren Wert als 0 EUR kein Raum (BFH-Urteil vom 03.08.2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289).

    Daher kann in diesen Fällen eine Veräußerung (ohne Gegenleistung) nur angenommen werden, wenn feststeht, dass der übertragene Anteil sowohl in den Augen der Vertragsparteien als auch objektiv wertlos ist (BFH-Urteil vom 03.08.2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289).

    Dies erfordert im Regelfall eine Bewertung des Anteils (vgl. BFH-Urteil vom 03.08.2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289 m. w. N.).

  • BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Das ist der Fall, wenn der übertragene Anteil sowohl in den Augen der Vertragsparteien als auch objektiv wertlos ist (BFH-Urteile vom 01.10.2014 IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198; vom 06.04.2011 IX R 61/10, BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8).

    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen Einnahmen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (BFH-Urteile vom 01.10.2014 IX R 13/13, NFH/NV 2015, 198; vom 06.07.2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).

    Fließen keine Einnahmen zu, ist § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anwendbar und der Erwerbsaufwand ist in vollem Umfang abziehbar (BFH-Urteil vom 01.10.2014 IX R 13/13, BFH/NV 2015, 198).

  • BFH, 08.04.2014 - IX R 4/13

    Anteilsveräußerung - Vertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Rn. 49 b) aa) Veräußerung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Übertragung von Anteilen gegen Entgelt (BFH-Urteile vom 06.12.2017 IX R 7/17, juris;… vom 03.08.2016 IX R 23/15, BFH/NV 2017, 289; vom 08.04.2014 IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201).

    Rn. 52 bb) Ob in einem solchen Fall eine Veräußerung (ohne Entgelt) oder eine Schenkung (ohne Bereicherung) vorliegt, richtet sich nach dem Gesamtbild der objektiven Umstände sowie dem Willen und den Vorstellungen der Parteien (BFH-Urteil vom 08.04.2014 IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201).

    Rn. 56 bbb) (1) Bei einander nahestehenden Personen wird demgegenüber der Nachweis der Unentgeltlichkeit erleichtert; denn bei ihnen kann nicht unterstellt werden, dass sie Leistung und Gegenleistung im Regelfall nach kaufmännischen Gesichtspunkten ausgehandelt haben (BFH-Urteil vom 08.04.2014 IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201).

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 40/10

    Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Dies entspricht dem Gesetzeszweck des Halbabzugsverbots, eine Doppelbegünstigung auszuschließen (BFH-Urteile vom 06.04.2011 IX R 40/10, BFHE 233, 442, BStBl II 2011, 785; vom 25.06.2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220).

    Rn. 72 ddd) Werden durch die Beteiligung zwar keine laufenden Einnahmen erzielt, aber bei der Anteilsveräußerung veräußerungsbedingte Einnahmen (Veräußerungspreis), sind Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot indes anzuwenden (BFH-Urteil vom 06.04.2011 IX R 40/10, BFHE 233, 442, BStBl II 2011, 785).

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 3/01

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Rechtsgrund der (unentgeltlichen) Übertragung muss demnach sein, dass der Übertragende beabsichtigt, den Empfänger unentgeltlich zu bereichern (FG München, Urteil vom 11.04.2016 7 K 2432/14, juris; BFH-Urteil vom 26.06.2002 IV R 3/01, BFHE 199, 482, BStBl II 2003, 112).

    Steht fest, dass der Übertragende nicht die Absicht hatte, den Empfänger zu bereichern, handelt es sich auch dann nicht um eine Schenkung, wenn der Anteil entgegen den Vorstellungen des Übertragenden noch werthaltig gewesen sein sollte (BFH-Urteil vom 26.06.2003 IV R 3/01, BFHE 199, 482, BStBl II 2003, 112).

  • FG München, 11.04.2016 - 7 K 2432/14

    Entstehen eines Veräußerungsverlustes durch die Veräußerung von im Rahmen eines …

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Rechtsgrund der (unentgeltlichen) Übertragung muss demnach sein, dass der Übertragende beabsichtigt, den Empfänger unentgeltlich zu bereichern (FG München, Urteil vom 11.04.2016 7 K 2432/14, juris; BFH-Urteil vom 26.06.2002 IV R 3/01, BFHE 199, 482, BStBl II 2003, 112).

    Rn. 55 Der tatsächliche Wert des Anteils ist dabei nur insoweit von Bedeutung, als sich aus ihm auf die Bereicherungsabsicht des Übertragenden schließen lässt (FG München, Urteil vom 11.04.2016 7 K 2432/14, juris).

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Dies entspricht dem Gesetzeszweck des Halbabzugsverbots, eine Doppelbegünstigung auszuschließen (BFH-Urteile vom 06.04.2011 IX R 40/10, BFHE 233, 442, BStBl II 2011, 785; vom 25.06.2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220).
  • BFH, 26.04.2012 - IV R 44/09

    Verkauf von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft; keine …

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Rn. 64 Gehören Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, die - abgesehen von dem Besteuerungstatbestand des § 17 EStG - keine Gewinneinkünfte erzielt (vermögensverwaltende Personengesellschaft), so sind angesichts der Gleichstellung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen die Anteilsrechte für Zwecke der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen gemäß § 17 EStG den Gesellschaftern nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig, d. h. so zuzurechnen, als ob sie an den Anteilsrechten zu Bruchteilen berechtigt wären (BFH-Urteil vom 26.04.2012 IV R 44/09, BFHE 237, 453, BStBl II 2013, 142).
  • BFH, 28.02.2013 - IV R 49/11

    Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG auf laufende …

    Auszug aus FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16
    Für die Veranlagungszeiträume bis 2010 hat die dargestellte Rechtsprechung danach weiterhin Geltung (BFH-Urteil vom 28.02.2013 IV R 49/11, BFHE 240, 333, DStR 2013, 953).
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 72/98

    Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen

  • BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04

    Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2017 - 8 K 4018/14

    Sog. Managementbeteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines selbständig …

  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 28/13

    Keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und des Halbabzugsverbots auf …

  • BFH, 06.12.2017 - IX R 7/17

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 Abs. 1 und 2 EStG) - …

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 61/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis - …

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1774/17

    Veräußerungserlös aus einem Managementbeteiligungsprogramm kein geldwerter …

    Angesichts des erläuterten Ziels des MPP, das diese Beschränkungen erklärt, und des Umstands, dass jedenfalls alle anderen Gesellschaftsrechte im Kern vorhanden waren, kann allein aus diesem Grund die Erlangung wirtschaftlichen Eigentums nicht verneint werden (zu wirtschaftlichem Eigentum trotz Leaver-Klauseln vgl. FG Baden-Württemberg…, Urteil vom 26. Juni 2017 8 K 4018/14 , aaO; FG Hamburg, Urteil vom 14. März 2018 3 K 30/16, DStRK 2018, 208).
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1731/17

    Voraussetzung für die Annahme von Arbeitslohn in Form von Erlösen aus der …

    Angesichts des erläuterten Ziels des MPP, das diese Beschränkungen erklärt, und des Umstands, dass jedenfalls alle anderen Gesellschaftsrechte im Kern vorhanden waren, kann allein aus diesem Grund die Erlangung wirtschaftlichen Eigentums nicht verneint werden (zu wirtschaftlichem Eigentum trotz Leaver-Klauseln vgl. FG Baden-Württemberg…, Urteil vom 26. Juni 2017 8 K 4018/14 , aaO; FG Hamburg, Urteil vom 14. März 2018 3 K 30/16, DStRK 2018, 208).
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